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Maja Baumann, Mietrechtliche Stolpersteine bei der Umnutzung von Liegenschaften, in: Jusletter 25. November 2013<br />

Probleme mietrechtlicher Natur stellen können, aber dass<br />

sich bei einer sorgfältigen Projektplanung mit entsprechender<br />

juristischer Begleitung deren Konsequenzen mildern<br />

oder gar vermeiden lassen. Namentlich kann eine gute und<br />

rechtzeitige Information der Mieter und eine Berücksichtigung<br />

aller mietrechtlicher Anforderungen helfen, Verzögerungen<br />

und Leerstände zu minimieren. Am besten werden<br />

jedoch in einem frühen Projektstadium mögliche Szenarien<br />

evaluiert und Lösungen für absehbare Probleme erarbeitet.<br />

So können beispielsweise Mieter frühzeitig angegangen,<br />

nach Problemen bei einem Standortwechsel befragt und ihnen<br />

eventuell hierbei unterstützt werden. Auch für solche Lösungen<br />

sind jedoch genügend Zeit und Budget einzuplanen.<br />

Eine Garantie für die Vermeidung von Auseinandersetzungen<br />

mit Mietern (oder falls die Umstände ungünstig mitspielen,<br />

Hausbesetzern) gibt es leider selbst bei guter und rechtzeitiger<br />

Analyse der mietrechtlichen Situation, sorgfältiger<br />

Planung und redlichem Umgang mit den Mietern nicht. Es sei<br />

daher hier angeregt, dass Lehre und Rechtsprechung bei der<br />

Weiterentwicklung der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen<br />

zur missbräuchlichen Kündigung, zur Erstreckung<br />

und zum Erstreckungsausschluss bei befristeten im Hinblick<br />

auf einen Umbau abgeschlossenen Mietverträgen neben<br />

den – durchaus berechtigten und schützenswerten – Interessen<br />

des Mieters vermehrt auch wieder die vermieterseitigen<br />

Interessen mit gleicher Gewichtung mitberücksichtigen und<br />

sich auf die Ahndung wirklich gegen Treu und Glauben verstossender<br />

Verhaltensweisen konzentrieren, so dass nicht<br />

die redlich handelnden Grundeigentümer durch stete Praxisverschärfung<br />

mitbestraft und deren legitime Umbauprojekte<br />

unnötig verkompliziert werden.<br />

Dr. iur. Maja Baumann, LL.M. (NYU), Fachanwältin SAV Bauund<br />

Immobilienrecht, ist Rechtsanwältin in der Kanzlei <strong>Lenz</strong><br />

& <strong>Staehelin</strong>, Zürich.<br />

Beat Kühni, LL.M., Fürsprecher, danke ich herzlich für die kritische<br />

Durchsicht des Manuskripts.<br />

* * *<br />

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