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Maja Baumann, Mietrechtliche Stolpersteine bei der Umnutzung von Liegenschaften, in: Jusletter 25. November 2013<br />
Probleme mietrechtlicher Natur stellen können, aber dass<br />
sich bei einer sorgfältigen Projektplanung mit entsprechender<br />
juristischer Begleitung deren Konsequenzen mildern<br />
oder gar vermeiden lassen. Namentlich kann eine gute und<br />
rechtzeitige Information der Mieter und eine Berücksichtigung<br />
aller mietrechtlicher Anforderungen helfen, Verzögerungen<br />
und Leerstände zu minimieren. Am besten werden<br />
jedoch in einem frühen Projektstadium mögliche Szenarien<br />
evaluiert und Lösungen für absehbare Probleme erarbeitet.<br />
So können beispielsweise Mieter frühzeitig angegangen,<br />
nach Problemen bei einem Standortwechsel befragt und ihnen<br />
eventuell hierbei unterstützt werden. Auch für solche Lösungen<br />
sind jedoch genügend Zeit und Budget einzuplanen.<br />
Eine Garantie für die Vermeidung von Auseinandersetzungen<br />
mit Mietern (oder falls die Umstände ungünstig mitspielen,<br />
Hausbesetzern) gibt es leider selbst bei guter und rechtzeitiger<br />
Analyse der mietrechtlichen Situation, sorgfältiger<br />
Planung und redlichem Umgang mit den Mietern nicht. Es sei<br />
daher hier angeregt, dass Lehre und Rechtsprechung bei der<br />
Weiterentwicklung der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen<br />
zur missbräuchlichen Kündigung, zur Erstreckung<br />
und zum Erstreckungsausschluss bei befristeten im Hinblick<br />
auf einen Umbau abgeschlossenen Mietverträgen neben<br />
den – durchaus berechtigten und schützenswerten – Interessen<br />
des Mieters vermehrt auch wieder die vermieterseitigen<br />
Interessen mit gleicher Gewichtung mitberücksichtigen und<br />
sich auf die Ahndung wirklich gegen Treu und Glauben verstossender<br />
Verhaltensweisen konzentrieren, so dass nicht<br />
die redlich handelnden Grundeigentümer durch stete Praxisverschärfung<br />
mitbestraft und deren legitime Umbauprojekte<br />
unnötig verkompliziert werden.<br />
Dr. iur. Maja Baumann, LL.M. (NYU), Fachanwältin SAV Bauund<br />
Immobilienrecht, ist Rechtsanwältin in der Kanzlei <strong>Lenz</strong><br />
& <strong>Staehelin</strong>, Zürich.<br />
Beat Kühni, LL.M., Fürsprecher, danke ich herzlich für die kritische<br />
Durchsicht des Manuskripts.<br />
* * *<br />
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