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Februar

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Bekanntmachung / Anzeigen<br />

Denken Sie jetzt an die<br />

Fensterkontrolle, denn der<br />

Winter ist noch nicht vorbei!<br />

IN ZUKUNFT<br />

MIT UNS<br />

Felix-Stillfried-Straße 39 • 19079 Klein Rogahn<br />

Tel. 03 85/6 47 03 75 • www.glasbau-schwerin.de<br />

e-mail: info@glasbau-schwerin.de<br />

Glas-Notdienst: 01 71/7 23 47 79<br />

Bekanntmachung<br />

Festsetzung der Grund-/Hundesteuer<br />

1. Festsetzung der Grundsteuer<br />

Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) wird die Grundsteuer für<br />

diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2013 die gleiche<br />

Grundsteuer wie für das Jahr 2012 zu entrichten haben, öffentlich festgesetzt.<br />

2. Festsetzung der Hundesteuer<br />

Gegenüber allen Hundehaltern, die für das Kalenderjahr 2013 die Hundesteuer<br />

in gleicher Höhe wie für das Jahr 2012 zu entrichten haben, wird auf<br />

die Erhebung eines schriftlichen Hundesteuerbescheides verzichtet und die<br />

Steuer durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.<br />

Hundehalter, die bisher ihren Hund noch nicht im Steueramt angemeldet<br />

haben, werden aufgefordert, die Anmeldung unverzüglich vorzunehmen.<br />

3. Gemeinsame Bestimmungen zu 1. und 2.<br />

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung<br />

treten für die Pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen<br />

an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.<br />

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit<br />

dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch<br />

angefochten werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung<br />

und entbindet folglich nicht von der fristgerechten Zahlung.<br />

Auf den letzten zugestellten Abgabenbescheiden (Mehrjahresbescheiden)<br />

wurden die Fälligkeiten der zukünftigen Abgabe- und Steuerraten mitgeteilt.<br />

Diese sind weiter gültig.<br />

Zur Vermeidung von Mahnungen und weiteren Beitreibungsmaßnahmen<br />

ist es erforderlich, dass Sie unaufgefordert Ihre Steuern und Abgaben zu<br />

den jeweiligen Fälligkeiten in der bisherigen Höhe selbst entrichten.<br />

Sollten Sie bereits eine Einzugsermächtigung hierfür erteilt haben, werden<br />

die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit automatisch durch die Amtskasse von<br />

Ihrem Konto abgebucht. Sofern Sie noch eine Einzugsermächtigung erteilen<br />

möchten, finden Sie den Vordruck hierfür im Internet unter<br />

https://fms.mv-regierung.de/ffw/action/invoke.do?id=00036_MV_60001.<br />

Auch eine formlose schriftliche Erteilung einer Einzugsermächtigung ist<br />

möglich.<br />

Abteilung Steuern und Abgaben<br />

Sehr geehrte Leser<br />

der Gemeindebibliothek Plate,<br />

seit <strong>Februar</strong> 2013 bin ich, Erika Lather, als geringfügig<br />

Beschäftigte in der Bibliothek der Gemeinde<br />

Plate tätig. Ich wohne seit 1998 in der Gemeinde<br />

Plate und freue mich, die Bürger im Amtsbereich<br />

Banzkow als Leser kennen zu lernen. Um die Bibliothek<br />

noch attraktiver zu gestalten, nehme ich<br />

jederzeit gerne Hinweise, Anregungen und Empfehlungen<br />

entgegen. Die Bibliothek bietet eine Vielfalt<br />

an Belletristik, Kinderbücher, Thriller, Fachbücher<br />

etc an. Ich würde mich freuen, wenn die<br />

Bibliothek noch von mehr Lesern in Anspruch genommen wird, denn Lesen<br />

ist nicht nur eine Freizeitgestaltung, sondern Lesen bildet.<br />

Öffnungszeiten der Bibliothek<br />

Dienstag 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Mittwoch 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Telefonnummer: 03861/302835<br />

6 Banzkower Amtsbote 2 / 2013

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