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Amtsblatt für die Stadt Dessau – Amtliches ... - Dessau-Roßlau

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong> <strong>–</strong> <strong>Amtliches</strong> Verkündungsblatt <strong>–</strong><br />

Sollte sich <strong>die</strong> Hundesteuerpflicht neu begründen, der Hundesteuerschuldner<br />

wechseln oder sich <strong>die</strong> Hundesteuerberechnungsgrundlagen ändern, werden nach<br />

§ 12 Abs. 2 KAG LSA durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong> Änderungsbescheide erlassen.<br />

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung <strong>die</strong>ser Steuerfestsetzung treten<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Steuerpflichtigen <strong>die</strong> gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen<br />

an <strong>die</strong>sem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.<br />

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, <strong>die</strong> mit dem<br />

Ablauf des Tages <strong>die</strong>ser Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch<br />

angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong>, Zerbster Straße 4, 06844 <strong>Dessau</strong>, einzulegen.<br />

Wird ein Rechtsbehelf erhoben, so befreit <strong>die</strong>s nicht von der fristgemäßen Zahlung<br />

der Steuern.<br />

<strong>Dessau</strong>, den 14.12.2006<br />

Gröger<br />

Bürgermeister und Beigeordneter <strong>für</strong> Bauwesen und Umwellt<br />

___________________________________________________________<br />

Festsetzung der Grundsteuer A und B<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong> <strong>für</strong> das Jahr 2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong> hat in seiner Sitzung am 19.06.2002 <strong>die</strong> Hebesätze<br />

der Grundsteuer A auf 250 % und der Grundsteuer B auf 450 % ab dem<br />

Kalenderjahr 2003 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2003 ist damit<br />

keine Änderung eingetreten, sodass auf <strong>die</strong> Erteilung von Grundsteuerbescheiden<br />

<strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 verzichtet wird.<br />

Für alle <strong>die</strong>jenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge)<br />

sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb<br />

durch <strong>die</strong>se öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes<br />

vom 07.08.1973 (BStBl. I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung<br />

<strong>die</strong> Grundsteuer <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt veranlagten Höhe<br />

festgesetzt.<br />

Die Grundsteuer 2007 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden<br />

festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai,<br />

15. August und 15. November 2007 fällig.<br />

Die Grundsteuern, <strong>die</strong> den Jahresbetrag von 15 EUR nicht übersteigen, werden<br />

zum 15. August 2007 und <strong>die</strong> Grundsteuern bis zu einem Jahresbetrag<br />

von 30 EUR werden mit je der Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar und<br />

15. August 2007 fällig. Für Steuerpflichtige, <strong>die</strong> von der Möglichkeit des § 28<br />

Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird <strong>die</strong> Grundsteuer<br />

2007 in einem Betrag am 01. Juli 2007 fällig.<br />

Werden Grundsteuerbescheide <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 erteilt, so sind <strong>die</strong><br />

darin festgesetzten Beträge zu entrichten.<br />

Bei der Änderung der Besteuerungsgrundlagen werden durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong><br />

Grundsteueränderungsbescheide erlassen.<br />

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung <strong>die</strong>ser Steuerfestsetzung treten<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Steuerpflichtigen <strong>die</strong> gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen<br />

an <strong>die</strong>sem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.<br />

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, <strong>die</strong> mit dem<br />

Ablauf des Tages <strong>die</strong>ser Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch<br />

angefochten werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong>,<br />

Zerbster Str. 4, 06844 <strong>Dessau</strong> einzulegen.<br />

Wird ein Rechtsbehelf erhoben, so befreit <strong>die</strong>s nicht von der fristgemäßen Zahlung<br />

der Steuern. Diese Festsetzung findet <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>teile Rodleben und<br />

Brambach keine Anwendung.<br />

<strong>Dessau</strong>, den 14.12.2006<br />

Gröger<br />

Bürgermeister und Beigeordneter <strong>für</strong> Bauwesen und Umwelt<br />

Seite 8<br />

<strong>Dessau</strong>, 23. Dezember 2006 · Ausgabe 1/2007 · 15. Jahrgang<br />

Festsetzung der Grundsteuer A und B <strong>für</strong><br />

den <strong>Stadt</strong>teil Rodleben in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong><br />

<strong>für</strong> das Jahr 2007<br />

Nach § 8 der Erstreckungssatzung vom 14.12.2005 auf der Grundlage des § 6<br />

des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Rodleben und der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dessau</strong> vom 15.09.2004 wurden <strong>die</strong> Hebesätze <strong>für</strong> das Jahr 2007 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundsteuer<br />

A auf 270 % und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundsteuer B auf 320 % festgesetzt. Gegenüber<br />

dem Kalenderjahr 2006 ist damit keine Änderung eingetreten, sodass auf <strong>die</strong> Erteilung<br />

von Grundsteuerbescheiden <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 verzichtet wird.<br />

Für alle <strong>die</strong>jenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge)<br />

sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch<br />

<strong>die</strong>se öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes<br />

vom 07.08.1973 (BStBl. I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung <strong>die</strong> Grundsteuer<br />

<strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.<br />

Die Grundsteuer 2007 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden<br />

festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai,<br />

15. August und 15. November 2007 fällig.<br />

Die Grundsteuern, <strong>die</strong> den Jahresbetrag von 15 EUR nicht übersteigen, werden<br />

zum 15. August 2007 und <strong>die</strong> Grundsteuern bis zu einem Jahresbetrag<br />

von 30 EUR werden mit je der Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar und<br />

15. August 2007 fällig. Für Steuerpflichtige, <strong>die</strong> von der Möglichkeit des § 28<br />

Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird <strong>die</strong> Grundsteuer<br />

2007 in einem Betrag am 01. Juli 2007 fällig.<br />

Werden Grundsteuerbescheide <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 erteilt, so sind <strong>die</strong><br />

darin festgesetzten Beträge zu entrichten.<br />

Bei der Änderung der Besteuerungsgrundlagen werden durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong><br />

Grundsteueränderungsbescheide erlassen.<br />

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung <strong>die</strong>ser Steuerfestsetzung treten<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Steuerpflichtigen <strong>die</strong> gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen<br />

an <strong>die</strong>sem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung<br />

kann innerhalb einer Frist von einem Monat, <strong>die</strong> mit dem Ablauf des<br />

Tages <strong>die</strong>ser Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten<br />

werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dessau</strong>, Zerbster Str. 4, 06844 <strong>Dessau</strong> einzulegen. Wird ein Rechtsbehelf erhoben,<br />

so befreit <strong>die</strong>s nicht von der fristgemäßen Zahlung der Steuern.<br />

<strong>Dessau</strong>, den 14.12.2006<br />

Gröger<br />

Bürgermeister und Beigeordneter <strong>für</strong> Bauwesen und Umwelt<br />

___________________________________________________________<br />

Festsetzung der Grundsteuer A und B <strong>für</strong><br />

den <strong>Stadt</strong>teil Brambach in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong><br />

<strong>für</strong> das Jahr 2007<br />

Nach § 9 der Erstreckungssatzung vom 19.10.2005 auf der Grundlage des § 6<br />

des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Brambach und der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong> vom 15.09.2004 wurden <strong>die</strong> Hebesätze <strong>für</strong> das Jahr 2007 <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Grundsteuer A auf 250 % und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundsteuer B auf 300 % festgesetzt.<br />

Gegenüber dem Kalenderjahr 2006 ist damit keine Änderung eingetreten,<br />

sodass auf <strong>die</strong> Erteilung von Grundsteuerbescheiden <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007<br />

verzichtet wird.<br />

Für alle <strong>die</strong>jenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge)<br />

sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb<br />

durch <strong>die</strong>se öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes<br />

vom 07.08.1973 (BStBI. I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung<br />

<strong>die</strong> Grundsteuer <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt veranlagten Höhe<br />

festgesetzt.

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