Amtsblatt für die Stadt Dessau – Amtliches ... - Dessau-Roßlau
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong> <strong>–</strong> <strong>Amtliches</strong> Verkündungsblatt <strong>–</strong><br />
Sollte sich <strong>die</strong> Hundesteuerpflicht neu begründen, der Hundesteuerschuldner<br />
wechseln oder sich <strong>die</strong> Hundesteuerberechnungsgrundlagen ändern, werden nach<br />
§ 12 Abs. 2 KAG LSA durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong> Änderungsbescheide erlassen.<br />
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung <strong>die</strong>ser Steuerfestsetzung treten<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Steuerpflichtigen <strong>die</strong> gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen<br />
an <strong>die</strong>sem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.<br />
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, <strong>die</strong> mit dem<br />
Ablauf des Tages <strong>die</strong>ser Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch<br />
angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />
bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong>, Zerbster Straße 4, 06844 <strong>Dessau</strong>, einzulegen.<br />
Wird ein Rechtsbehelf erhoben, so befreit <strong>die</strong>s nicht von der fristgemäßen Zahlung<br />
der Steuern.<br />
<strong>Dessau</strong>, den 14.12.2006<br />
Gröger<br />
Bürgermeister und Beigeordneter <strong>für</strong> Bauwesen und Umwellt<br />
___________________________________________________________<br />
Festsetzung der Grundsteuer A und B<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong> <strong>für</strong> das Jahr 2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong> hat in seiner Sitzung am 19.06.2002 <strong>die</strong> Hebesätze<br />
der Grundsteuer A auf 250 % und der Grundsteuer B auf 450 % ab dem<br />
Kalenderjahr 2003 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2003 ist damit<br />
keine Änderung eingetreten, sodass auf <strong>die</strong> Erteilung von Grundsteuerbescheiden<br />
<strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 verzichtet wird.<br />
Für alle <strong>die</strong>jenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge)<br />
sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb<br />
durch <strong>die</strong>se öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes<br />
vom 07.08.1973 (BStBl. I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung<br />
<strong>die</strong> Grundsteuer <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt veranlagten Höhe<br />
festgesetzt.<br />
Die Grundsteuer 2007 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden<br />
festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai,<br />
15. August und 15. November 2007 fällig.<br />
Die Grundsteuern, <strong>die</strong> den Jahresbetrag von 15 EUR nicht übersteigen, werden<br />
zum 15. August 2007 und <strong>die</strong> Grundsteuern bis zu einem Jahresbetrag<br />
von 30 EUR werden mit je der Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar und<br />
15. August 2007 fällig. Für Steuerpflichtige, <strong>die</strong> von der Möglichkeit des § 28<br />
Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird <strong>die</strong> Grundsteuer<br />
2007 in einem Betrag am 01. Juli 2007 fällig.<br />
Werden Grundsteuerbescheide <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 erteilt, so sind <strong>die</strong><br />
darin festgesetzten Beträge zu entrichten.<br />
Bei der Änderung der Besteuerungsgrundlagen werden durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong><br />
Grundsteueränderungsbescheide erlassen.<br />
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung <strong>die</strong>ser Steuerfestsetzung treten<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Steuerpflichtigen <strong>die</strong> gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen<br />
an <strong>die</strong>sem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.<br />
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, <strong>die</strong> mit dem<br />
Ablauf des Tages <strong>die</strong>ser Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch<br />
angefochten werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong>,<br />
Zerbster Str. 4, 06844 <strong>Dessau</strong> einzulegen.<br />
Wird ein Rechtsbehelf erhoben, so befreit <strong>die</strong>s nicht von der fristgemäßen Zahlung<br />
der Steuern. Diese Festsetzung findet <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>teile Rodleben und<br />
Brambach keine Anwendung.<br />
<strong>Dessau</strong>, den 14.12.2006<br />
Gröger<br />
Bürgermeister und Beigeordneter <strong>für</strong> Bauwesen und Umwelt<br />
Seite 8<br />
<strong>Dessau</strong>, 23. Dezember 2006 · Ausgabe 1/2007 · 15. Jahrgang<br />
Festsetzung der Grundsteuer A und B <strong>für</strong><br />
den <strong>Stadt</strong>teil Rodleben in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong><br />
<strong>für</strong> das Jahr 2007<br />
Nach § 8 der Erstreckungssatzung vom 14.12.2005 auf der Grundlage des § 6<br />
des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Rodleben und der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dessau</strong> vom 15.09.2004 wurden <strong>die</strong> Hebesätze <strong>für</strong> das Jahr 2007 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundsteuer<br />
A auf 270 % und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundsteuer B auf 320 % festgesetzt. Gegenüber<br />
dem Kalenderjahr 2006 ist damit keine Änderung eingetreten, sodass auf <strong>die</strong> Erteilung<br />
von Grundsteuerbescheiden <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 verzichtet wird.<br />
Für alle <strong>die</strong>jenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge)<br />
sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch<br />
<strong>die</strong>se öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes<br />
vom 07.08.1973 (BStBl. I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung <strong>die</strong> Grundsteuer<br />
<strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.<br />
Die Grundsteuer 2007 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden<br />
festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai,<br />
15. August und 15. November 2007 fällig.<br />
Die Grundsteuern, <strong>die</strong> den Jahresbetrag von 15 EUR nicht übersteigen, werden<br />
zum 15. August 2007 und <strong>die</strong> Grundsteuern bis zu einem Jahresbetrag<br />
von 30 EUR werden mit je der Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar und<br />
15. August 2007 fällig. Für Steuerpflichtige, <strong>die</strong> von der Möglichkeit des § 28<br />
Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird <strong>die</strong> Grundsteuer<br />
2007 in einem Betrag am 01. Juli 2007 fällig.<br />
Werden Grundsteuerbescheide <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 erteilt, so sind <strong>die</strong><br />
darin festgesetzten Beträge zu entrichten.<br />
Bei der Änderung der Besteuerungsgrundlagen werden durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong><br />
Grundsteueränderungsbescheide erlassen.<br />
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung <strong>die</strong>ser Steuerfestsetzung treten<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Steuerpflichtigen <strong>die</strong> gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen<br />
an <strong>die</strong>sem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung<br />
kann innerhalb einer Frist von einem Monat, <strong>die</strong> mit dem Ablauf des<br />
Tages <strong>die</strong>ser Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten<br />
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dessau</strong>, Zerbster Str. 4, 06844 <strong>Dessau</strong> einzulegen. Wird ein Rechtsbehelf erhoben,<br />
so befreit <strong>die</strong>s nicht von der fristgemäßen Zahlung der Steuern.<br />
<strong>Dessau</strong>, den 14.12.2006<br />
Gröger<br />
Bürgermeister und Beigeordneter <strong>für</strong> Bauwesen und Umwelt<br />
___________________________________________________________<br />
Festsetzung der Grundsteuer A und B <strong>für</strong><br />
den <strong>Stadt</strong>teil Brambach in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong><br />
<strong>für</strong> das Jahr 2007<br />
Nach § 9 der Erstreckungssatzung vom 19.10.2005 auf der Grundlage des § 6<br />
des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Brambach und der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong> vom 15.09.2004 wurden <strong>die</strong> Hebesätze <strong>für</strong> das Jahr 2007 <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Grundsteuer A auf 250 % und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundsteuer B auf 300 % festgesetzt.<br />
Gegenüber dem Kalenderjahr 2006 ist damit keine Änderung eingetreten,<br />
sodass auf <strong>die</strong> Erteilung von Grundsteuerbescheiden <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007<br />
verzichtet wird.<br />
Für alle <strong>die</strong>jenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge)<br />
sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb<br />
durch <strong>die</strong>se öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes<br />
vom 07.08.1973 (BStBI. I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung<br />
<strong>die</strong> Grundsteuer <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt veranlagten Höhe<br />
festgesetzt.