naldo-Tarifbestimmungen
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In Fahrzeugen, in denen die Fahrradbeförderung zugelassen ist,<br />
kann bei Kauf eines zusätzlichen Tagestickets Gruppe ein Fahrrad<br />
pro Person mitgenommen werden.<br />
Bei der persönlichen Abokarte (für Jedermann) gibt es (mit Ausnahme<br />
der in Nr. 3.3 dargestellten Regelung) keine Mitnahmemöglichkeiten.<br />
Das <strong>naldo</strong>-Jahres-Abo kann auch im Rahmen des AboPlus Baden-<br />
Württemberg bezogen werden. Es gelten die aktuellen Bestimmungen<br />
des AboPlus Baden-Württemberg.<br />
5.8.2. Verlust oder Zerstörung<br />
Der Verlust von Abokarten ist der Ausgabestelle anzuzeigen. Für verloren<br />
gegangene übertragbare Abokarten wird kein Ersatz geleistet.<br />
Für persönliche Abokarten erhält der Fahrgast gegen ein Entgelt von<br />
5 Euro Ersatzkarten. Die Ausstellung der Ersatzkarten erfolgt innerhalb<br />
einer Woche. Für verloren erklärte Abokarten sind ungültig und<br />
bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben.<br />
Zerstörte Abokarten werden gegen eine Gebühr von 5 Euro ersetzt.<br />
Übertragbare Abokarten werden nur dann ersetzt, wenn der zerstörte<br />
Fahrausweis als solcher eindeutig identifizierbar ist und beim Abocenter<br />
hinterlegt wird.<br />
Dem Fahrgast wird in beiden Fällen der Nachweis gestattet, dass ein<br />
Verwaltungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich<br />
niedriger ist als die Pauschale.<br />
5.8.3. Beginn<br />
Das Abonnement kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden,<br />
wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung<br />
bei der Ausgabestelle vorliegt. Der Abonnementvertrag<br />
kommt mit Zusendung der Fahrkarten zustande und besteht mit dem<br />
Unternehmen, das die Karten ausgibt.<br />
Das Abonnement kann monatlich oder jährlich bezahlt werden.<br />
Bei monatlicher Zahlweise muss das ausgebende Unternehmen ermächtigt<br />
werden, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus bis auf<br />
weiteres vom Girokonto eines Geldinstitutes mit Sitz in Deutschland<br />
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung schließt das Einverständnis zur<br />
Erhöhung des monatlichen Einzugs bei Tarifänderungen oder bei Änderungen<br />
des räumlichen Geltungsbereiches der Fahrkarten gegenüber<br />
dem kontoführenden Kreditinstitut ein.<br />
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