naldo-Tarifbestimmungen
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8.3. Sachen<br />
Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, ein Paar Ski, ein Rodelschlitten,<br />
von einer Person transportierbare Musikinstrumente, zusammengeklappte<br />
Jump-Roller und sonstige Sachen sowie kleine Tiere<br />
in Behältern, deren Mitnahme zugelassen ist, können unentgeltlich<br />
mitgeführt werden.<br />
Bei sperrigem Gut, sowie bei Zweckentfremdung von Kinderwagen<br />
oder Krankenfahrstühlen, z. B. zum Transport von Gepäck oder Tieren,<br />
ist der Fahrpreis der entsprechenden Preisstufe für Kinder zu entrichten.<br />
9. Sonstige Angebote<br />
9.1. Veranstaltungskarten (Kombitickets)<br />
Der <strong>naldo</strong> oder Verkehrsunternehmen können Kooperationen mit Veranstaltern<br />
abschließen (Verkehrsunternehmen nur im Einvernehmen<br />
mit dem <strong>naldo</strong>), die es deren Veranstaltungsbesuchern ermöglicht,<br />
mit der Eintrittskarte den <strong>naldo</strong> zu nutzen. Die räumliche und zeitliche<br />
Gültigkeit wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.<br />
9.2. Kostenloses oder preisreduziertes ÖPNV-Angebot<br />
Der <strong>naldo</strong> kann Kooperationen mit Dritten abschließen, die eine kostenlose<br />
oder eine preislich reduzierte Nutzung des ÖPNV ermöglichen,<br />
sofern der Dritte die entstehenden Fahrgeldausfälle übernimmt. Die<br />
Kooperation kann auf bestimmte Personengruppen begrenzt werden.<br />
Die räumliche und zeitliche Gültigkeit wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.<br />
Zur Neukundengewinnung oder zugunsten einer verbesserten Kundenbindung<br />
kann <strong>naldo</strong> an eine bestimmte Kundengruppe vorübergehend<br />
preislich reduzierte oder kostenlose Fahrkarten ausgeben oder<br />
zugunsten dieser Kundengruppe von einzelnen tariflichen Regelungen<br />
abweichen.<br />
Sofern diese Angebote (9.1. und 9.2.) von Gruppen genutzt werden,<br />
gilt grundsätzlich Kap. 3.7. (Anmeldepflicht von Gruppen).<br />
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