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naldo-Tarifbestimmungen

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8.3. Sachen<br />

Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, ein Paar Ski, ein Rodelschlitten,<br />

von einer Person transportierbare Musikinstrumente, zusammengeklappte<br />

Jump-Roller und sonstige Sachen sowie kleine Tiere<br />

in Behältern, deren Mitnahme zugelassen ist, können unentgeltlich<br />

mitgeführt werden.<br />

Bei sperrigem Gut, sowie bei Zweckentfremdung von Kinderwagen<br />

oder Krankenfahrstühlen, z. B. zum Transport von Gepäck oder Tieren,<br />

ist der Fahrpreis der entsprechenden Preisstufe für Kinder zu entrichten.<br />

9. Sonstige Angebote<br />

9.1. Veranstaltungskarten (Kombitickets)<br />

Der <strong>naldo</strong> oder Verkehrsunternehmen können Kooperationen mit Veranstaltern<br />

abschließen (Verkehrsunternehmen nur im Einvernehmen<br />

mit dem <strong>naldo</strong>), die es deren Veranstaltungsbesuchern ermöglicht,<br />

mit der Eintrittskarte den <strong>naldo</strong> zu nutzen. Die räumliche und zeitliche<br />

Gültigkeit wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.<br />

9.2. Kostenloses oder preisreduziertes ÖPNV-Angebot<br />

Der <strong>naldo</strong> kann Kooperationen mit Dritten abschließen, die eine kostenlose<br />

oder eine preislich reduzierte Nutzung des ÖPNV ermöglichen,<br />

sofern der Dritte die entstehenden Fahrgeldausfälle übernimmt. Die<br />

Kooperation kann auf bestimmte Personengruppen begrenzt werden.<br />

Die räumliche und zeitliche Gültigkeit wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.<br />

Zur Neukundengewinnung oder zugunsten einer verbesserten Kundenbindung<br />

kann <strong>naldo</strong> an eine bestimmte Kundengruppe vorübergehend<br />

preislich reduzierte oder kostenlose Fahrkarten ausgeben oder<br />

zugunsten dieser Kundengruppe von einzelnen tariflichen Regelungen<br />

abweichen.<br />

Sofern diese Angebote (9.1. und 9.2.) von Gruppen genutzt werden,<br />

gilt grundsätzlich Kap. 3.7. (Anmeldepflicht von Gruppen).<br />

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