naldo-Tarifbestimmungen
naldo-Tarifbestimmungen
naldo-Tarifbestimmungen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ab 2000 Stück: 12 % Rabatt<br />
- Bei den Job-Tickets besteht grundsätzlich für jeden Beschäftigten<br />
individuell ein Wahlrecht zwischen einem persönlichem und einem<br />
übertragbaren Job-Ticket. Dementsprechend bezieht sich der Job-<br />
Ticket-Rabatt auf den jeweiligen Preis der persönlichen bzw. der<br />
übertragbaren Abokarte (für Jedermann; siehe Anlage 3 und Anlage<br />
5B Nr. 1.4). Es gelten die in Nr. 3.3, 5.8.1 und Anlage 5B Nr.<br />
1.4 dargestellten Mitnahmeregelungen.<br />
- Sofern individuell nichts anderes vereinbart wird, gelten die Regelungen<br />
der Nr. 5.8.2 bis einschließlich Nr. 5.8.8 analog.<br />
5.10. Kindergartenkind-Monatskarte (für Kindergartenkinder)<br />
Kindergartenkind-Monatskarten werden an noch nicht eingeschulte<br />
Kinder für die Fahrt zum Kindergarten, zur Kindertagesstätte oder<br />
vergleichbaren Einrichtungen ausgegeben. Kindergartenkind-<br />
Monatskarten können auch für Kinder ausgegeben werden, die das 4.<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend von § 3 II Satz 2<br />
der Beförderungsbedingungen berechtigen sie diese Kinder auch ohne<br />
Begleitung einer Aufsichtsperson zur Beförderung im Bus.<br />
Kindergartenkind-Monatskarten werden nur an bestimmten, von den<br />
betroffenen Verkehrsunternehmen festgelegten Verkaufsstellen, ausgegeben.<br />
Die Berechtigung zum Erwerb ist glaubhaft zu machen.<br />
Kindergartenkind-Monatskarten gelten für den eingetragenen Kalendermonat<br />
bis 12.00 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats.<br />
Ist dieser erste Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12.00 Uhr<br />
des nächstfolgenden Werktages.<br />
Kindergartenkind-Monatskarten berechtigen innerhalb der Geltungsdauer<br />
zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen<br />
und Umsteigen vom/zum Kindergarten, Kindertagesstätte oder einer<br />
vergleichbaren Einrichtung. In Begleitung einer Aufsichtsperson bzw.<br />
ab dem 6. Lebensjahr gelten sie im gesamten Verbundraum. Sie sind<br />
nicht übertragbar. Sie sind nur gültig, wenn der Name des Kindergartenkinds<br />
unauslöschlich deutlich lesbar mit Vor- und Zunamen eingetragen<br />
ist.<br />
Kindergartenkind-Monatskarten berechtigen in Zügen zur Benutzung<br />
der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht gestattet.<br />
5.11. Gästekarte (für Austauschschüler)<br />
Für Austauschschüler an Schulen im Verbundgebiet werden für die<br />
Dauer ihres Aufenthaltes persönliche Gästekarten mit verbundweiter<br />
Gültigkeit ausgegeben. Diese sind nur an bestimmten Verkaufsstellen<br />
42