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naldo-Tarifbestimmungen

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5.14.2. Beginn<br />

Das Abo 63 plus ist an bestimmten Ausgabestellen gegen Abgabe eines<br />

Bestellscheins erhältlich. Die Bestellung wird nur bearbeitet, wenn<br />

ihr ein aktuelles Passbild und ein Altersnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises)<br />

beigefügt ist. Auf die Fahrkarten werden Name und<br />

Anschrift des Inhabers aufgedruckt.<br />

Das Abonnement kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden,<br />

wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung<br />

bei der Ausgabestelle vorliegt. Der Abonnementvertrag<br />

kommt mit Zusendung des Fahrausweises zustande und besteht mit<br />

dem Unternehmen, das die Karten ausgibt. Bei Partnerkarten ist auch<br />

ein späterer Beginn als beim dazugehörenden Haupt-Abo möglich.<br />

Das Abo 63 plus muss monatlich bezahlt werden. Das ausgebende<br />

Unternehmen muss ermächtigt werden, das jeweilige Fahrgeld monatlich<br />

im Voraus bis auf Weiteres vom Girokonto eines Geldinstitutes<br />

mit Sitz in Deutschland einzuziehen. Das Fahrgeld für die Partnerkarte<br />

wird gemeinsam mit dem Fahrgeld für das zum Normalpreis erworbene<br />

Abo 63 plus vom gleichen Konto eingezogen. Die Einzugsermächtigung<br />

schließt das Einverständnis zur Erhöhung der monatlichen Abbuchung<br />

bei Tarifänderungen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut<br />

ein, sowie ggf. zum Einzug des Fahrgeldes der Partnerkarte.<br />

5.14.3. Dauer<br />

Das Abo 63 plus gilt für mindestens 12 Monate. Wenn es nicht gekündigt<br />

wird, verlängert es sich um weitere 12 Monate, wobei dem Kunden<br />

unaufgefordert neue Fahrausweise zugeschickt werden.<br />

5.14.4. Beendigung<br />

Für die Kündigung des Abo 63 plus und/oder der dazugehörige Partnerkarte<br />

gelten die Regelungen des Kap. 5.8.5. analog.<br />

Für Nachberechnungen wird der Differenzbetrag zwischen Abonnementpreis<br />

(ggf. rabattierter Preis der Partnerkarte) und dem Preis einer<br />

Monatskarte (für Jedermann) der Preisstufe 1 zugrunde gelegt.<br />

Partnerkarten verlieren ihre Rabattierung, wenn das erste Abo 63 plus<br />

beendet wird.<br />

5.14.5. Tarifänderungen<br />

Bei Tarifänderungen werden die monatlichen Beträge ab dem Änderungszeitpunkt<br />

entsprechend angepasst.<br />

Im Falle einer Tarifänderung hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung zum Ende des Monats vor Eintritt der Tariferhö-<br />

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