naldo-Tarifbestimmungen
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5.14.2. Beginn<br />
Das Abo 63 plus ist an bestimmten Ausgabestellen gegen Abgabe eines<br />
Bestellscheins erhältlich. Die Bestellung wird nur bearbeitet, wenn<br />
ihr ein aktuelles Passbild und ein Altersnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises)<br />
beigefügt ist. Auf die Fahrkarten werden Name und<br />
Anschrift des Inhabers aufgedruckt.<br />
Das Abonnement kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden,<br />
wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung<br />
bei der Ausgabestelle vorliegt. Der Abonnementvertrag<br />
kommt mit Zusendung des Fahrausweises zustande und besteht mit<br />
dem Unternehmen, das die Karten ausgibt. Bei Partnerkarten ist auch<br />
ein späterer Beginn als beim dazugehörenden Haupt-Abo möglich.<br />
Das Abo 63 plus muss monatlich bezahlt werden. Das ausgebende<br />
Unternehmen muss ermächtigt werden, das jeweilige Fahrgeld monatlich<br />
im Voraus bis auf Weiteres vom Girokonto eines Geldinstitutes<br />
mit Sitz in Deutschland einzuziehen. Das Fahrgeld für die Partnerkarte<br />
wird gemeinsam mit dem Fahrgeld für das zum Normalpreis erworbene<br />
Abo 63 plus vom gleichen Konto eingezogen. Die Einzugsermächtigung<br />
schließt das Einverständnis zur Erhöhung der monatlichen Abbuchung<br />
bei Tarifänderungen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut<br />
ein, sowie ggf. zum Einzug des Fahrgeldes der Partnerkarte.<br />
5.14.3. Dauer<br />
Das Abo 63 plus gilt für mindestens 12 Monate. Wenn es nicht gekündigt<br />
wird, verlängert es sich um weitere 12 Monate, wobei dem Kunden<br />
unaufgefordert neue Fahrausweise zugeschickt werden.<br />
5.14.4. Beendigung<br />
Für die Kündigung des Abo 63 plus und/oder der dazugehörige Partnerkarte<br />
gelten die Regelungen des Kap. 5.8.5. analog.<br />
Für Nachberechnungen wird der Differenzbetrag zwischen Abonnementpreis<br />
(ggf. rabattierter Preis der Partnerkarte) und dem Preis einer<br />
Monatskarte (für Jedermann) der Preisstufe 1 zugrunde gelegt.<br />
Partnerkarten verlieren ihre Rabattierung, wenn das erste Abo 63 plus<br />
beendet wird.<br />
5.14.5. Tarifänderungen<br />
Bei Tarifänderungen werden die monatlichen Beträge ab dem Änderungszeitpunkt<br />
entsprechend angepasst.<br />
Im Falle einer Tarifänderung hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung zum Ende des Monats vor Eintritt der Tariferhö-<br />
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