naldo-Tarifbestimmungen
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ung führt, in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Ausgabestelle<br />
kann hierüber geeignete Nachweise verlangen. Falschangaben führen<br />
- unbeschadet einer strafrechtlichen Verfolgung - zum Ausschluss aus<br />
diesem Angebot.<br />
Die Eltern-Spar-Karten berechtigen ab 13.15 Uhr bis Betriebsschluss<br />
sowie an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und in den<br />
vom Kultusministerium einheitlich für alle Schulen festgesetzten<br />
Sommer-, Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien ganztägig<br />
bis Betriebsschluss zu Fahrten im gesamten Verbundraum. An beweglichen<br />
Ferientagen (z.B. Faschingsferien) gilt diese Freizeitregelung ab<br />
13.15 Uhr.<br />
Die Mitnahmeregelung gilt für Eltern-Spar-Karten nicht.<br />
Soweit in diesem Kapitel keine weiteren speziellen Regelungen dargestellt<br />
sind, sind die allgemeinen Regelungen für Schülermonatskarten<br />
und Abokarten anzuwenden.<br />
Eltern-Spar-Karten sind bei der für deren Vertrieb festgelegten Ausgabestelle<br />
gegen Abgabe eines Bestellscheins erhältlich. Der Bezug<br />
der Schülermonatskarten ist entweder über das Schülerlistenverfahren<br />
oder über die Ausgabestelle für Eltern-Spar-Karten möglich.<br />
5.12.2. Beginn und Dauer<br />
Der Bezug von Eltern-Spar-Karten kann an jedem 1. eines Monats<br />
begonnen werden, wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein<br />
mit Einzugsermächtigung bei der Ausgabestelle vorliegt. Der Abonnementvertrag<br />
kommt mit Zusendung der Fahrausweise zustande und<br />
besteht mit dem Unternehmen, das die Karten ausgibt.<br />
Das ausgebende Unternehmen muss ermächtigt werden, das jeweilige<br />
Fahrgeld monatlich im Voraus bis auf weiteres vom Girokonto eines<br />
Geldinstitutes mit Sitz in Deutschland einzuziehen. Die Einzugsermächtigung<br />
schließt das Einverständnis zur Erhöhung der monatlichen<br />
Abbuchung bei Tarifänderungen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut<br />
ein.<br />
Das Abonnement gilt für mindestens 12 Monate. Es verlängert sich<br />
nach Ablauf von 12 Monaten automatisch für weitere 12 Monate. Bei<br />
der Verlängerung sind notwendige Nachweise erneut vorzulegen.<br />
Werden diese nicht erbracht, so werden Eltern-Spar-Karten als persönliche<br />
Abokarten mit monatlicher Zahlweise weitergeführt und die<br />
Ausgabe kostenloser Schülermonatskarten entfällt.<br />
5.12.3. Änderungen und Beendigung<br />
Für Eltern-Spar-Karten gelten die Regelungen des Kap. 5.8.5. analog.<br />
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