29.04.2014 Aufrufe

naldo-Tarifbestimmungen

naldo-Tarifbestimmungen

naldo-Tarifbestimmungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ung führt, in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Ausgabestelle<br />

kann hierüber geeignete Nachweise verlangen. Falschangaben führen<br />

- unbeschadet einer strafrechtlichen Verfolgung - zum Ausschluss aus<br />

diesem Angebot.<br />

Die Eltern-Spar-Karten berechtigen ab 13.15 Uhr bis Betriebsschluss<br />

sowie an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und in den<br />

vom Kultusministerium einheitlich für alle Schulen festgesetzten<br />

Sommer-, Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien ganztägig<br />

bis Betriebsschluss zu Fahrten im gesamten Verbundraum. An beweglichen<br />

Ferientagen (z.B. Faschingsferien) gilt diese Freizeitregelung ab<br />

13.15 Uhr.<br />

Die Mitnahmeregelung gilt für Eltern-Spar-Karten nicht.<br />

Soweit in diesem Kapitel keine weiteren speziellen Regelungen dargestellt<br />

sind, sind die allgemeinen Regelungen für Schülermonatskarten<br />

und Abokarten anzuwenden.<br />

Eltern-Spar-Karten sind bei der für deren Vertrieb festgelegten Ausgabestelle<br />

gegen Abgabe eines Bestellscheins erhältlich. Der Bezug<br />

der Schülermonatskarten ist entweder über das Schülerlistenverfahren<br />

oder über die Ausgabestelle für Eltern-Spar-Karten möglich.<br />

5.12.2. Beginn und Dauer<br />

Der Bezug von Eltern-Spar-Karten kann an jedem 1. eines Monats<br />

begonnen werden, wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein<br />

mit Einzugsermächtigung bei der Ausgabestelle vorliegt. Der Abonnementvertrag<br />

kommt mit Zusendung der Fahrausweise zustande und<br />

besteht mit dem Unternehmen, das die Karten ausgibt.<br />

Das ausgebende Unternehmen muss ermächtigt werden, das jeweilige<br />

Fahrgeld monatlich im Voraus bis auf weiteres vom Girokonto eines<br />

Geldinstitutes mit Sitz in Deutschland einzuziehen. Die Einzugsermächtigung<br />

schließt das Einverständnis zur Erhöhung der monatlichen<br />

Abbuchung bei Tarifänderungen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut<br />

ein.<br />

Das Abonnement gilt für mindestens 12 Monate. Es verlängert sich<br />

nach Ablauf von 12 Monaten automatisch für weitere 12 Monate. Bei<br />

der Verlängerung sind notwendige Nachweise erneut vorzulegen.<br />

Werden diese nicht erbracht, so werden Eltern-Spar-Karten als persönliche<br />

Abokarten mit monatlicher Zahlweise weitergeführt und die<br />

Ausgabe kostenloser Schülermonatskarten entfällt.<br />

5.12.3. Änderungen und Beendigung<br />

Für Eltern-Spar-Karten gelten die Regelungen des Kap. 5.8.5. analog.<br />

44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!