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naldo-Tarifbestimmungen

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Wird durch die außerordentliche Kündigung die Rückgabe des Fahrausweises<br />

erst später als 3 Kalendertage nach Inkrafttreten der Tarifänderung<br />

möglich, ist für jeden folgenden Kalendertag 1/30 des geänderten<br />

Beförderungsentgelts zu entrichten.<br />

5.12.6. Fehlende Kontodeckung<br />

Der Kunde verpflichtet sich den monatlichen Einzugsbetrag auf dem<br />

angegebenen Konto ab jedem 15. des Vormonats bereitzuhalten. Ist<br />

der Einzug von monatlichen Teilbeträgen mangels Kontodeckung nicht<br />

möglich, oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter<br />

Abbuchung nicht anerkannt, so gilt Kap. 5.8.7. analog.<br />

Wird die Übergabe von gekündigten ungültigen Fahrkarten verweigert,<br />

hat der Kunde Ersatz in Höhe von Monatskarten (für Erwachsene;<br />

Schülermonatskarten für Kinder) für alle Familienmitglieder, an<br />

die Fahrausweise ausgegeben wurden, für jeden Monat zu leisten, für<br />

den die Übergabe verweigert wird.<br />

5.12.7. Sonstiges<br />

Bei Verlust oder Zerstörung gilt 5.8.2 der <strong>naldo</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />

Für Fahrgelderstattungen der Eltern-Spar-Karten gilt § 10 (4) der <strong>naldo</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

entsprechend.<br />

Änderungen von Adresse oder Bankverbindung (neue Einzugsermächtigung)<br />

sind vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.<br />

5.13. Tricky Ticket (Freizeit-Monatskarte für Unter-21-jährige)<br />

Tricky Tickets werden ausgegeben an Personen unter 21 Jahre (bis<br />

einschließlich dem Monat, in dem sie Geburtstag haben). Sie gelten<br />

für den eingetragenen Kalendermonat und berechtigen den Inhaber<br />

innerhalb des Gültigkeitszeitraums zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig<br />

häufigem Unterbrechen und Umsteigen im gesamten Verbundraum<br />

zu folgenden Zeiten:<br />

‣ Montags bis freitags ab 14.00 Uhr bis Betriebsschluss,<br />

‣ in den vom Kultusministerium einheitlich für alle Schulen festgesetzten<br />

Sommer-, Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien<br />

ab 8.30 Uhr bis Betriebsschluss (An beweglichen Ferientagen (z.B.<br />

Faschingsferien) gilt das Tricky Ticket ab 14.00 Uhr),<br />

‣ an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und am<br />

31.12. ganztägig.<br />

Tricky Tickets sind nicht übertragbar und nur gültig, wenn sie vom Inhaber<br />

unauslöschlich mit Vor- und Zunamen unterschrieben sind. Auf<br />

Verlangen ist die rechtmäßige Benutzung durch Wiederholen der Un-<br />

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