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naldo-Tarifbestimmungen

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vor, wird der erhöhte Fahrpreis auf 5 Euro ermäßigt. Für den Nachweis<br />

eines zum Zeitpunkt der Kontrolle gültigen Touch&Travel-<br />

Fahrausweises gemäß § 9 Abs. 3 <strong>naldo</strong>-Beförderungsbedingungen ist<br />

dem Verkehrsunternehmen neben den dort geforderten Angaben die<br />

Touch&Travel-Mobilitätsrechnung oder die vorläufige Touch&Travel-<br />

Fahrtenübersicht zur Überprüfung vorzulegen.<br />

13.4. Haftung bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />

Nutzt der Nutzer bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />

einen anderen Zug gemäß § 16 <strong>naldo</strong>-Beförderungsbedingungen, hat<br />

er unverzüglich die Touch&Travel-Kundenbetreuung telefonisch zu informieren.<br />

13.5. Sonstige Bedingungen<br />

Es gelten hierbei grundsätzlich die bei der DB AG eingestellten „Bedingungen<br />

für den Erwerb und die Nutzung von elektronischen Fahrausweisen<br />

mittels Touch&Travel (Touch&Travel-Bedingungen)“.<br />

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