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naldo-Tarifbestimmungen

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In der Wabe Reutlingen gelten auf allen Linien (einschließlich Nachtbuslinien)<br />

der Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft mbH Hogenmüller<br />

& Kull Co. (RSV) sowie auf der Linie 105 der Kurz Omnibusverkehr<br />

GmbH teilweise abweichende Regelungen und Sondertarife. Sie sind<br />

in der Anlage 6 bis 8 aufgeführt.<br />

Für Fahrten in Tarifwaben oder aus Tarifwaben heraus, die im Gebiet<br />

anderer Verkehrskooperationen liegen, gelten die in der Nr. 11 dargestellten<br />

Übergangsregelungen.<br />

Für bestimmte Fahrten im Anmeldelinienverkehr gelten abweichende<br />

Regelungen (siehe Anlage 7).<br />

Mit einem <strong>naldo</strong>-Fahrschein können innerhalb des gelösten Geltungsbereichs<br />

sämtliche öffentliche Verkehrsmittel der in den Anlagen 1A<br />

und 1B aufgeführten Linien bzw. Strecken (mit Ausnahme von IC-<br />

Zügen) genutzt werden - sofern der Fahrschein kein elektronischer<br />

Fahrschein ist, der mittels des Mobiltelefon-Vertriebssystems<br />

„Touch&Travel“ erworben wurde.<br />

Sofern ein elektronischer Fahrschein mittels des Mobiltelefon-<br />

Vetriebssystems „Touch&Travel“ erworben wurde, dürfen sämtliche<br />

öffentliche Verkehrsmittel der in der Anlage 1A aufgeführten Linien<br />

bzw. Strecken genutzt werden. Es gelten hierbei die in Nr. 13 aufgeführten<br />

Regelungen.<br />

3.1. Fahrpreisermittlung<br />

3. Fahrpreis<br />

Fahrpreise und deren Stufe ergeben sich aus der Fahrpreistabelle<br />

(siehe Anlage 3).<br />

Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Waben, die befahren<br />

werden (tatsächlich benutzter Weg). Dies gilt auch bei Fahrten zu Zielen<br />

innerhalb einer Wabe, die jedoch nur über eine andere Wabe erreichbar<br />

sind. Start- und Zielwabe zählen mit.<br />

Waben, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei<br />

der Preisbildung nur einmal berechnet.<br />

Wabengrenzen werden bei der Fahrpreisermittlung nicht mitgezählt.<br />

Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Wabengrenze<br />

liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Wabe, in der die<br />

Fahrt durchgeführt wird.<br />

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