naldo-Tarifbestimmungen
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ten der entsprechenden Preisstufe für jeden schon genutzten Monat<br />
erstattet.<br />
Hat der Kunde schon mindestens ein Jahr ununterbrochen am<br />
Abonnement teilgenommen oder ist er verstorben, so wird der bezahlte<br />
Jahresbetrag abzüglich 1/12 für jeden schon genutzten Monat<br />
erstattet.<br />
5.8.6. Tarifänderungen<br />
Bei Tarifänderungen werden die monatlichen Teilbeträge ab dem Änderungszeitpunkt<br />
entsprechend angepasst. Der Jahresbeitrag ist davon<br />
unberührt.<br />
Im Falle einer Tarifänderung hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung zum Ende des Monats vor Eintritt der Tariferhöhung.<br />
Tritt die Tariferhöhung nicht zum 1. des Monats ein, kann die<br />
Kündigung zum Ende des Monats erfolgen, in dem die Tariferhöhung<br />
eingetreten ist. Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum<br />
15. des Nachmonats, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Bekanntmachung<br />
der Tariferhöhung folgt, unter Vorlage der nichtbenutzten<br />
Fahrkarten bei der Ausgabestelle eingegangen sein. Andernfalls<br />
ist die Kündigung unwirksam. Wird durch die außerordentliche<br />
Kündigung die Rückgabe der Monatskarten erst später als 3 Werktage<br />
nach Inkrafttreten der Tarifänderung möglich, ist für jeden folgenden<br />
Kalendertag 1/30 des geänderten Beförderungsentgelts zu entrichten.<br />
5.8.7. Fehlende Kontodeckung<br />
Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem<br />
angegebenen Konto ab jedem 15. des Vormonats bereitzuhalten. Ist<br />
der Einzug von monatlichen Teilbeträgen oder des Jahresbetrags<br />
mangels Kontodeckung nicht möglich, oder wird eine Lastschrift vom<br />
Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung nicht anerkannt, kann das<br />
Abonnement vom ausgebenden Unternehmen fristlos gekündigt werden.<br />
Die anfallenden Rücklastgebühren sind vom Kunden zu tragen.<br />
Durch die Kündigung werden die Fahrkarten ungültig. Sie sind der<br />
Ausgabestelle zu übergeben. Wird die Übergabe verweigert, hat der<br />
Kunde Ersatz in Höhe einer Monatskarte für Jedermann der entsprechenden<br />
Preisstufe für jeden Monat zu leisten, für den die Übergabe<br />
der Fahrkarten verweigert wird.<br />
Sofern der Kunde nicht mindestens ein Jahr ununterbrochen am<br />
Abonnement teilgenommen hat, wird zusätzlich der Unterschied zwischen<br />
Abonnementpreis und Monatskarte für Jedermann für den im<br />
Abonnementjahr zurückgelegten Zeitraum nacherhoben, maximal jedoch<br />
die Differenz zwischen den aufsummierten monatlichen Einziehungsbeträgen<br />
und dem aufsummierten Tarif für das <strong>naldo</strong>-Jahres-<br />
Abo, der für den Bezug dieser 12 Monate zu zahlen gewesen wäre.<br />
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