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Nr. 05 - Mai 2013 - Gemeinde Neukieritzsch

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Amtsblatt <strong>Neukieritzsch</strong> - 6 -<br />

<strong>Nr</strong>. 5/<strong>2013</strong><br />

Beschlussnummer: 04/65-<strong>2013</strong><br />

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Sanierungssatzung<br />

und der Gestaltungssatzung für den OT Lobstädt. Vom<br />

Grundsatz her wurde der Bebauung des Grundstückes im beantragten<br />

Bereich zugestimmt. Die Einhaltung einer Bauflucht ist<br />

nicht erforderlich. Unter Beachtung nachfolgender Festsetzungen<br />

erteilt der <strong>Gemeinde</strong>rat das gemeindliche Einvernehmen nach<br />

§ 36 BauGB für das beantragte Bauvorhaben zur Errichtung eines<br />

Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstücke 109c der Gemarkung<br />

Lobstädt, gelegen und erschlossen durch die Görnitzer Straße:<br />

1. Der geringeren Dachneigung (20“) über Windfang und Terrassenüberdachung<br />

wird als Ausnahme zur Satzung zugestimmt<br />

(§ 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung).<br />

2. Der ausgewiesene Ortgangüberstand von 50 cm ist auf<br />

40 cm zu reduzieren und wird dann als Ausnahme bestätigt<br />

(bereits in Ausnahmefällen bis 40 cm erlaubt).<br />

3. Bei einer Farbgestaltung der Fassade ist diese auf die Umgebung<br />

abzustimmen (§ 4 Abs. 5 der Gestaltungssatzung).<br />

Unter Einhaltung der o. g. Festsetzungen wird die sanierungsrechtliche<br />

Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde befürwortet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />

davon anwesend:<br />

14 und der Bürgermeister<br />

Ja-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 1<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Widmung einer neu ausgebauten Straße im<br />

OT Kahnsdorf „Hainer Seeblick“ als öffentliche<br />

<strong>Gemeinde</strong>straße<br />

Zur Sicherung der öffentlichen Erschließung und als Zufahrtsstraße<br />

zum Strand- und Naherholungsbereich des Hainer Sees<br />

wurde die neu ausgebaute Straße im Gemarkungsbereich Zöpen<br />

zur öffentlichen Nutzung als <strong>Gemeinde</strong>straße hergestellt.<br />

Die Fertigstellung ist erfolgt und der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Neukieritzsch</strong> hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 die Widmung<br />

der Straße mit dem Namen „Hainer Seeblick“ als öffentliche <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

beschlossen (Beschluss-<strong>Nr</strong>. 11/86-2012).<br />

Der Lageplan sowie die Unterlagen des Widmungsverfahrens<br />

liegen in der Zeit vom<br />

21.<strong>05</strong>.<strong>2013</strong> bis einschließlich 21.06.<strong>2013</strong><br />

im Bauamt des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Neukieritzsch</strong> während der<br />

Dienstzeiten öffentlich aus.<br />

Einwendungen können während dieser Frist schriftlich oder zur<br />

Niederschrift eingebracht werden.<br />

<strong>Neukieritzsch</strong>, den 25.04.<strong>2013</strong><br />

Beschlussnummer: 04/66-<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach<br />

§ 36 BauGB für das beantragte Bauvorhaben zur Errichtung einer<br />

Garage auf dem Flurstück 55 der Gemarkung Zöpen, gelegen<br />

in der Mühlenstraße 25.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />

davon anwesend:<br />

14 und der Bürgermeister<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Beschlussnummer: 04/67-<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung<br />

gemäß § 144 Abs. 2 Satz 1 BauGB zum Kaufvertrag UR<strong>Nr</strong>.<br />

500/<strong>2013</strong> des Notars Jörg Hausner aus Borna über die Eigentumswohnung<br />

<strong>Nr</strong>. 18 mit Wohnungsgrundbuchblatt 748, gelegen<br />

auf den Flurstücken 406/21 und 406/24 der Gemarkung<br />

<strong>Neukieritzsch</strong>, Straße der Einheit 34.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />

davon anwesend:<br />

14 und der Bürgermeister<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Beschlussnummer: 04/68-<strong>2013</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung<br />

gemäß § 144 Abs. 2 Satz 1 BauGB zum Kaufvertrag UR<strong>Nr</strong>.<br />

476/<strong>2013</strong> des Notars Jörg Hausner aus Borna über die Eigentumswohnung<br />

<strong>Nr</strong>. 30 mit Wohnungsgrundbuchblatt 1<strong>05</strong>0, gelegen<br />

auf den Flurstücken 406/53 und 406/31 der Gemarkung<br />

<strong>Neukieritzsch</strong>, Nordstraße 2.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />

davon anwesend:<br />

14 und der Bürgermeister<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Eheschließungen im April <strong>2013</strong><br />

Liebe besteht nicht darin, dass man einander<br />

ansieht, sondern dass man gemeinsam<br />

in dieselbe Richtung blickt.<br />

(Antoine de Saint-Exupery)<br />

Ulrike Müller & Sven Golde aus Leipzig<br />

haben am Freitag, 26.04.<strong>2013</strong> im Schillerhaus<br />

zu Kahnsdorf geheiratet.<br />

Anett Teschner & Heiko Nobel aus<br />

Großpösna haben sich am Samstag,<br />

27.04.<strong>2013</strong> im Schillerhaus zu Kahnsdorf<br />

das Ja-Wort gegeben.<br />

Wir gratulieren herzlich zur Eheschließung<br />

und wünschen den Brautpaaren alles erdenklich<br />

Gute für die gemeinsame Zukunft.<br />

Rehm, Standesbeamtin<br />

Die nächste Ausgabe erscheint am<br />

Samstag, dem 15. Juni <strong>2013</strong><br />

Annahmeschluss für redaktionelle<br />

Beiträge und Anzeigen ist<br />

Freitag, der 31. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>

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