Nr. 05 - Mai 2013 - Gemeinde Neukieritzsch
Nr. 05 - Mai 2013 - Gemeinde Neukieritzsch
Nr. 05 - Mai 2013 - Gemeinde Neukieritzsch
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Amtsblatt <strong>Neukieritzsch</strong> - 6 -<br />
<strong>Nr</strong>. 5/<strong>2013</strong><br />
Beschlussnummer: 04/65-<strong>2013</strong><br />
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Sanierungssatzung<br />
und der Gestaltungssatzung für den OT Lobstädt. Vom<br />
Grundsatz her wurde der Bebauung des Grundstückes im beantragten<br />
Bereich zugestimmt. Die Einhaltung einer Bauflucht ist<br />
nicht erforderlich. Unter Beachtung nachfolgender Festsetzungen<br />
erteilt der <strong>Gemeinde</strong>rat das gemeindliche Einvernehmen nach<br />
§ 36 BauGB für das beantragte Bauvorhaben zur Errichtung eines<br />
Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstücke 109c der Gemarkung<br />
Lobstädt, gelegen und erschlossen durch die Görnitzer Straße:<br />
1. Der geringeren Dachneigung (20“) über Windfang und Terrassenüberdachung<br />
wird als Ausnahme zur Satzung zugestimmt<br />
(§ 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung).<br />
2. Der ausgewiesene Ortgangüberstand von 50 cm ist auf<br />
40 cm zu reduzieren und wird dann als Ausnahme bestätigt<br />
(bereits in Ausnahmefällen bis 40 cm erlaubt).<br />
3. Bei einer Farbgestaltung der Fassade ist diese auf die Umgebung<br />
abzustimmen (§ 4 Abs. 5 der Gestaltungssatzung).<br />
Unter Einhaltung der o. g. Festsetzungen wird die sanierungsrechtliche<br />
Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde befürwortet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />
davon anwesend:<br />
14 und der Bürgermeister<br />
Ja-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 1<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Widmung einer neu ausgebauten Straße im<br />
OT Kahnsdorf „Hainer Seeblick“ als öffentliche<br />
<strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Zur Sicherung der öffentlichen Erschließung und als Zufahrtsstraße<br />
zum Strand- und Naherholungsbereich des Hainer Sees<br />
wurde die neu ausgebaute Straße im Gemarkungsbereich Zöpen<br />
zur öffentlichen Nutzung als <strong>Gemeinde</strong>straße hergestellt.<br />
Die Fertigstellung ist erfolgt und der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Neukieritzsch</strong> hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 die Widmung<br />
der Straße mit dem Namen „Hainer Seeblick“ als öffentliche <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
beschlossen (Beschluss-<strong>Nr</strong>. 11/86-2012).<br />
Der Lageplan sowie die Unterlagen des Widmungsverfahrens<br />
liegen in der Zeit vom<br />
21.<strong>05</strong>.<strong>2013</strong> bis einschließlich 21.06.<strong>2013</strong><br />
im Bauamt des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Neukieritzsch</strong> während der<br />
Dienstzeiten öffentlich aus.<br />
Einwendungen können während dieser Frist schriftlich oder zur<br />
Niederschrift eingebracht werden.<br />
<strong>Neukieritzsch</strong>, den 25.04.<strong>2013</strong><br />
Beschlussnummer: 04/66-<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach<br />
§ 36 BauGB für das beantragte Bauvorhaben zur Errichtung einer<br />
Garage auf dem Flurstück 55 der Gemarkung Zöpen, gelegen<br />
in der Mühlenstraße 25.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />
davon anwesend:<br />
14 und der Bürgermeister<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Beschlussnummer: 04/67-<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung<br />
gemäß § 144 Abs. 2 Satz 1 BauGB zum Kaufvertrag UR<strong>Nr</strong>.<br />
500/<strong>2013</strong> des Notars Jörg Hausner aus Borna über die Eigentumswohnung<br />
<strong>Nr</strong>. 18 mit Wohnungsgrundbuchblatt 748, gelegen<br />
auf den Flurstücken 406/21 und 406/24 der Gemarkung<br />
<strong>Neukieritzsch</strong>, Straße der Einheit 34.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />
davon anwesend:<br />
14 und der Bürgermeister<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Beschlussnummer: 04/68-<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung<br />
gemäß § 144 Abs. 2 Satz 1 BauGB zum Kaufvertrag UR<strong>Nr</strong>.<br />
476/<strong>2013</strong> des Notars Jörg Hausner aus Borna über die Eigentumswohnung<br />
<strong>Nr</strong>. 30 mit Wohnungsgrundbuchblatt 1<strong>05</strong>0, gelegen<br />
auf den Flurstücken 406/53 und 406/31 der Gemarkung<br />
<strong>Neukieritzsch</strong>, Nordstraße 2.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 18 und der Bürgermeister<br />
davon anwesend:<br />
14 und der Bürgermeister<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Eheschließungen im April <strong>2013</strong><br />
Liebe besteht nicht darin, dass man einander<br />
ansieht, sondern dass man gemeinsam<br />
in dieselbe Richtung blickt.<br />
(Antoine de Saint-Exupery)<br />
Ulrike Müller & Sven Golde aus Leipzig<br />
haben am Freitag, 26.04.<strong>2013</strong> im Schillerhaus<br />
zu Kahnsdorf geheiratet.<br />
Anett Teschner & Heiko Nobel aus<br />
Großpösna haben sich am Samstag,<br />
27.04.<strong>2013</strong> im Schillerhaus zu Kahnsdorf<br />
das Ja-Wort gegeben.<br />
Wir gratulieren herzlich zur Eheschließung<br />
und wünschen den Brautpaaren alles erdenklich<br />
Gute für die gemeinsame Zukunft.<br />
Rehm, Standesbeamtin<br />
Die nächste Ausgabe erscheint am<br />
Samstag, dem 15. Juni <strong>2013</strong><br />
Annahmeschluss für redaktionelle<br />
Beiträge und Anzeigen ist<br />
Freitag, der 31. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>