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Nr. 05 - Mai 2013 - Gemeinde Neukieritzsch

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Amtsblatt <strong>Neukieritzsch</strong> - 8 -<br />

<strong>Nr</strong>. 5/<strong>2013</strong><br />

Das Bauamt informiert<br />

Grundstücksverkäufe<br />

Durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neukieritzsch</strong> werden nachfolgende Baugrundstücke/Wohngrundstücke<br />

zum Kauf angeboten:<br />

OT Kieritzsch<br />

Flurstück 55/4 (Dorfplatz; OT Kieritzsch) in einer Grundstücksgröße<br />

von 411 m 2 , Kaufpreis pro m 2 : 20,00 €<br />

ortsüblich erschlossen<br />

Emissionen des Kraftwerkes Lippendorf im Jahr 2012<br />

Interessenten melden sich bitte In der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Neukieritzsch</strong>, Schulplatz 3 in 04575 <strong>Neukieritzsch</strong> bzw. unter<br />

der Telefonnummer 03 43 42/80 3- 27, Fr. Zander.<br />

Die Vattenfall Europe Generation AG betreibt auf der Gemarkung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Lippendorf ein Kraftwerk. In den Dampfkesseln<br />

der Blöcke R und S werden auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigung des Regierungspräsidiums<br />

Leipzig (jetzt Landesdirektion Sachsen) neben den Regelbrennstoffen<br />

Braunkohle und Heizöl auch Klärschlämme aus Abwasseraufbereitungsanlagen<br />

mit verbrannt. Die Aufnahme des Dauerbetriebes<br />

zur Mitverbrennung erfolgte am 26.07.2004.<br />

Mit der Erteilung des Genehmigungsbescheides des Regierungspräsidiums<br />

Leipzig zur Mitverbrennung von Klärschlammen<br />

in den Dampfkesseln R und S des Kraftwerkes Lippendorf<br />

war die Auflage verbunden, die Emissionen an Luftschadstoffen<br />

des Kraftwerkes jährlich der Öffentlichkeit bekannt zu machen.<br />

In Erfüllung dieser Verpflichtung können folgende Ergebnisse bei<br />

der Luftreinhaltung im Kraftwerk Lippendorf berichtet werden:<br />

1. Emissionsgrenzwerte für die kontinuierlich gemessenen<br />

Schadstoffe<br />

Schadstoff einzuhaltende Emissionsgrenzwerte in mg/Nm 3<br />

Tagesmittelwert Halbstundenmittelwert<br />

Gesamtstaub 20 30<br />

Stickstoffoxide 200 400<br />

Schwefeldioxid 375 750<br />

Kohlenmonoxid 220 440<br />

Quecksilber 0,03 0,<strong>05</strong><br />

Im Jahr 2012 wurden die in der Anderungsgenehmigung vorgegebenen<br />

Emissionsgrenzwerte für die kontinuierlich überwachten<br />

Schadstoffe Staub, Schwefeldioxid, Stickoxide und Kohlenmonoxid<br />

durchgängig eingehalten. Überschreitungen waren hier<br />

weder bei den Halbstundenmittelwerten noch bei den Tagesmittelwerten<br />

zu verzeichnen. Bei dem Schadstoff Quecksilber trat<br />

eine Einzelüberschreitung von einem Halbstundenmittelwert auf,<br />

welche jedoch nicht auf die Mitverbrennung von Klärschlammen<br />

zurückzuführen war.<br />

Die Ergebnisse der an der kontinuierlichen Emissionsmesstechnik<br />

durchgeführten Kalibrierung bzw. Vergleichsmessung weisen<br />

nach, dass diese Geräte die Emissionen der Kraftwerksblöcke<br />

entsprechend den geltenden Vorschriften erfassen und auswerten.<br />

2. Emissionsgrenzwerte und Messwerte für Schadstoffe,<br />

die durch zyklische Einzelmessungen zu überwachen sind<br />

In der Anderungsgenehmigung zur Mitverbrennung von Klärschlämmen<br />

wurde weiterhin festgelegt, dass für die Schadstoffe,<br />

deren Emission nicht kontinuierlich überwacht wird, jährliche<br />

Emissionseinzelmessungen durch einen behördlich zugelassenen<br />

Gutachter zu erfolgen haben.<br />

Diese Emissionseinzelmessungen wurden am Block R im Zeitraum<br />

07. - 16.02.2012 und am Block S im Zeitraum 25.07. -<br />

09.08.2012 ausgeführt. Die vom Gutachter in den Messberichten<br />

ausgewiesenen Ergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle<br />

zu entnehmen.<br />

Schadstoff Tagesmittelwert Halbstudenmittelwert<br />

Emissionsgrenz- Mittelwerte der Einzelmess- Emissionsgrenzwert Höchste EinzeImesswert<br />

wert<br />

werte<br />

mg/Nm 3 mg/Nm 3 mg/Nm 3 mg/Nm 3 mg/Nm? 3<br />

Block R Block S Block F<br />

gasförmige anorganische Chlorverbindungen<br />

angegeben als Chlorwasserstoff 20 5,5 3,0 60 8,9<br />

gasförmige anorganische Fluorverbindungen<br />

angegeben als Fluorwasserstoff 1 < 0,2 < 0,2 4 < 0,2<br />

organische Verbindungen angegeben als<br />

Gesamtkohlenstoff 10 0,25 0,15 - 0,6<br />

Emissionsgrenz- Mittelwerte der Einzelmesswert<br />

werte<br />

Maximalwert über Probennahmezeit<br />

Summe Cadmium und Thallium 0,<strong>05</strong> 0,0<strong>05</strong> < 0,002 - 0,007<br />

Summe Schwermetalle<br />

(Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn) 0,5 0,09 0,04 - 0,18<br />

Summe Arsen, Benzo(a)pyren,<br />

Cadmium, Cobalt, Chrom 0,<strong>05</strong> 0,<strong>05</strong> 0,008 - 0,07<br />

Summe Dioxine und Furane? 1) 0,1 0,0007 0,0002 - 0,0014<br />

1)<br />

ng TEQ/Nm 3 gemessen gemäß § 13 Abs. 3 der 17. BlmSchV über 6 Stunden (TEQ - Toxizitätsäquivalent gemäß Anhang 1 zur 17<br />

BlmSchV)<br />

Die Messungen ergaben, dass bei der Mitverbrennung von Klärschlämmen auch diese Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.<br />

Die Messberichte wurden vom zuständigen Fachbereich der Landesdirektion Sachsen geprüft.<br />

Ihr Ansprechpartnerin für weitere Informationen:<br />

Kathi Gerstner, Vattenfall GmbH, Pressesprecherin, Media & Public Relations Cottbus Telefon 03 55/28 87 30 10, Fax 03 55/<br />

28 87 30 66, kathi.gerstner@vattenfall

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