Nr. 05 - Mai 2013 - Gemeinde Neukieritzsch
Nr. 05 - Mai 2013 - Gemeinde Neukieritzsch
Nr. 05 - Mai 2013 - Gemeinde Neukieritzsch
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Amtsblatt <strong>Neukieritzsch</strong> - 8 -<br />
<strong>Nr</strong>. 5/<strong>2013</strong><br />
Das Bauamt informiert<br />
Grundstücksverkäufe<br />
Durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neukieritzsch</strong> werden nachfolgende Baugrundstücke/Wohngrundstücke<br />
zum Kauf angeboten:<br />
OT Kieritzsch<br />
Flurstück 55/4 (Dorfplatz; OT Kieritzsch) in einer Grundstücksgröße<br />
von 411 m 2 , Kaufpreis pro m 2 : 20,00 €<br />
ortsüblich erschlossen<br />
Emissionen des Kraftwerkes Lippendorf im Jahr 2012<br />
Interessenten melden sich bitte In der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Neukieritzsch</strong>, Schulplatz 3 in 04575 <strong>Neukieritzsch</strong> bzw. unter<br />
der Telefonnummer 03 43 42/80 3- 27, Fr. Zander.<br />
Die Vattenfall Europe Generation AG betreibt auf der Gemarkung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Lippendorf ein Kraftwerk. In den Dampfkesseln<br />
der Blöcke R und S werden auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigung des Regierungspräsidiums<br />
Leipzig (jetzt Landesdirektion Sachsen) neben den Regelbrennstoffen<br />
Braunkohle und Heizöl auch Klärschlämme aus Abwasseraufbereitungsanlagen<br />
mit verbrannt. Die Aufnahme des Dauerbetriebes<br />
zur Mitverbrennung erfolgte am 26.07.2004.<br />
Mit der Erteilung des Genehmigungsbescheides des Regierungspräsidiums<br />
Leipzig zur Mitverbrennung von Klärschlammen<br />
in den Dampfkesseln R und S des Kraftwerkes Lippendorf<br />
war die Auflage verbunden, die Emissionen an Luftschadstoffen<br />
des Kraftwerkes jährlich der Öffentlichkeit bekannt zu machen.<br />
In Erfüllung dieser Verpflichtung können folgende Ergebnisse bei<br />
der Luftreinhaltung im Kraftwerk Lippendorf berichtet werden:<br />
1. Emissionsgrenzwerte für die kontinuierlich gemessenen<br />
Schadstoffe<br />
Schadstoff einzuhaltende Emissionsgrenzwerte in mg/Nm 3<br />
Tagesmittelwert Halbstundenmittelwert<br />
Gesamtstaub 20 30<br />
Stickstoffoxide 200 400<br />
Schwefeldioxid 375 750<br />
Kohlenmonoxid 220 440<br />
Quecksilber 0,03 0,<strong>05</strong><br />
Im Jahr 2012 wurden die in der Anderungsgenehmigung vorgegebenen<br />
Emissionsgrenzwerte für die kontinuierlich überwachten<br />
Schadstoffe Staub, Schwefeldioxid, Stickoxide und Kohlenmonoxid<br />
durchgängig eingehalten. Überschreitungen waren hier<br />
weder bei den Halbstundenmittelwerten noch bei den Tagesmittelwerten<br />
zu verzeichnen. Bei dem Schadstoff Quecksilber trat<br />
eine Einzelüberschreitung von einem Halbstundenmittelwert auf,<br />
welche jedoch nicht auf die Mitverbrennung von Klärschlammen<br />
zurückzuführen war.<br />
Die Ergebnisse der an der kontinuierlichen Emissionsmesstechnik<br />
durchgeführten Kalibrierung bzw. Vergleichsmessung weisen<br />
nach, dass diese Geräte die Emissionen der Kraftwerksblöcke<br />
entsprechend den geltenden Vorschriften erfassen und auswerten.<br />
2. Emissionsgrenzwerte und Messwerte für Schadstoffe,<br />
die durch zyklische Einzelmessungen zu überwachen sind<br />
In der Anderungsgenehmigung zur Mitverbrennung von Klärschlämmen<br />
wurde weiterhin festgelegt, dass für die Schadstoffe,<br />
deren Emission nicht kontinuierlich überwacht wird, jährliche<br />
Emissionseinzelmessungen durch einen behördlich zugelassenen<br />
Gutachter zu erfolgen haben.<br />
Diese Emissionseinzelmessungen wurden am Block R im Zeitraum<br />
07. - 16.02.2012 und am Block S im Zeitraum 25.07. -<br />
09.08.2012 ausgeführt. Die vom Gutachter in den Messberichten<br />
ausgewiesenen Ergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle<br />
zu entnehmen.<br />
Schadstoff Tagesmittelwert Halbstudenmittelwert<br />
Emissionsgrenz- Mittelwerte der Einzelmess- Emissionsgrenzwert Höchste EinzeImesswert<br />
wert<br />
werte<br />
mg/Nm 3 mg/Nm 3 mg/Nm 3 mg/Nm 3 mg/Nm? 3<br />
Block R Block S Block F<br />
gasförmige anorganische Chlorverbindungen<br />
angegeben als Chlorwasserstoff 20 5,5 3,0 60 8,9<br />
gasförmige anorganische Fluorverbindungen<br />
angegeben als Fluorwasserstoff 1 < 0,2 < 0,2 4 < 0,2<br />
organische Verbindungen angegeben als<br />
Gesamtkohlenstoff 10 0,25 0,15 - 0,6<br />
Emissionsgrenz- Mittelwerte der Einzelmesswert<br />
werte<br />
Maximalwert über Probennahmezeit<br />
Summe Cadmium und Thallium 0,<strong>05</strong> 0,0<strong>05</strong> < 0,002 - 0,007<br />
Summe Schwermetalle<br />
(Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn) 0,5 0,09 0,04 - 0,18<br />
Summe Arsen, Benzo(a)pyren,<br />
Cadmium, Cobalt, Chrom 0,<strong>05</strong> 0,<strong>05</strong> 0,008 - 0,07<br />
Summe Dioxine und Furane? 1) 0,1 0,0007 0,0002 - 0,0014<br />
1)<br />
ng TEQ/Nm 3 gemessen gemäß § 13 Abs. 3 der 17. BlmSchV über 6 Stunden (TEQ - Toxizitätsäquivalent gemäß Anhang 1 zur 17<br />
BlmSchV)<br />
Die Messungen ergaben, dass bei der Mitverbrennung von Klärschlämmen auch diese Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.<br />
Die Messberichte wurden vom zuständigen Fachbereich der Landesdirektion Sachsen geprüft.<br />
Ihr Ansprechpartnerin für weitere Informationen:<br />
Kathi Gerstner, Vattenfall GmbH, Pressesprecherin, Media & Public Relations Cottbus Telefon 03 55/28 87 30 10, Fax 03 55/<br />
28 87 30 66, kathi.gerstner@vattenfall