29.04.2014 Aufrufe

PDF (5 MB) - Gemeinde Niestetal

PDF (5 MB) - Gemeinde Niestetal

PDF (5 MB) - Gemeinde Niestetal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7 I <strong>Niestetal</strong>er Nachrichten Nr. 47/2013<br />

Wilhelm-Leuschner-Schule <strong>Niestetal</strong><br />

Abschlussprojekt der Klasse G10a<br />

im Offenen Kanal Kassel<br />

Seit Anfang Februar 2013 nahm die, damals noch, Klasse G9a an einem<br />

Filmprojekt von HaLT („Hart am Limit“), einer bundesweiten Alkoholpräventionskampagne<br />

teil. Ermöglicht hat dies eine Kooperation der Wilhelm-<br />

Leuschner-Schule mit dem Jugendbildungswerk des Landkreises Kassel,<br />

der Drogenhilfe Nordhessen e.V. und dem LPR Hessen (Landesanstalt für<br />

privaten Rundfunk) unter der Leitung von Jutta Hambrock und Pat Sheldon.<br />

Im Laufe der Zeit entstanden zusammen mit dem Medienpädagogen<br />

Markus Sahm einzelne Filmbeiträge in den Formaten Kurzfilm, Reportage<br />

und Kurzclip zum Thema Alkohol, womit sich die Schülerinnen und Schüler<br />

im Rahmen einer der Wochen für besondere Vorhaben beschäftigt haben.<br />

Blick in die Livediskussion<br />

Daniel an der Studiokamera<br />

Die fertigen Filmbeiträge wurden nun im Rahmen einer Live-Sendung im<br />

Offenen Kanal am 13.11.2013 präsentiert. Dabei wurden alle Aufgaben,<br />

wie zum Beispiel Moderation, Kamera oder auch Ton von den Schülern<br />

selbst übernommen. Vier Schülerinnen mixten im Anschluss an die gelungene<br />

Sendung noch alkoholfreie Cocktails. Der Beitrag ist derzeit in der<br />

Mediathek des Offenen Kanals Kassel zu sehen.<br />

Johanna Koch, Anna-Sophia Küntzel<br />

!Redaktionsschluss<br />

(Annahmeschluss für Beiträge<br />

von Kirchen, Vereinen,<br />

Verbänden usw.)<br />

für die nächste Ausgabe ist am<br />

Dienstag, 9.00 Uhr<br />

Amt für Bodenmanagement Korbach<br />

Außenstelle Hofgeismar<br />

Unterrichtung über die Vornahme<br />

von örtlichen Vermessungsarbeiten<br />

und über das Betreten von Grundstücken in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niestetal</strong>, Gemarkung Heiligenrode<br />

Zur Ausführung einer Liegenschaftsvermessung (Grenzfeststellung) werden<br />

wir voraussichtlich Grundstücke in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niestetal</strong>, Gemarkung<br />

Heiligenrode, Lagebezeichnung „Am Eichberg“, „Am Stein“, „Am<br />

Gexberg“, „Kalkbergstraße“, „Karl-Marx-Straße“, „Mühlenbergweg“,<br />

„Weinbergweg“ und „Zum Sandberg“ betreten und dort Vermessungsarbeiten<br />

ausführen müssen.<br />

Betroffene Flurstücke in der Gemarkung Heiligenrode<br />

Flur 24, Flurstücke 54/5, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76,<br />

77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96,<br />

97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111,<br />

112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126,<br />

127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141,<br />

142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156,<br />

157/1, 158, 159/1, 159/2, 159/3, 159/4, 159/5, 159/6, 159/7, 159/8, 160,<br />

161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175,<br />

176, 177 und 178.<br />

Die Arbeiten werden am 28.11.2013, ab 09.00 Uhr stattfinden.<br />

Wir bitten die Grundstückseigentümer, uns an diesem Termin den Zutritt<br />

zu Ihren Grundstücken zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage<br />

dafür ergibt sich aus dem § 22 des Hessischen Vermessungs- und<br />

Geoinformationsgesetzes vom 06.09.2007 (GVBI. I S. 548) in der derzeit<br />

geltenden Fassung.<br />

Es ist den Grundstückseigentümern freigestellt, während der Vermessung<br />

zugegen zu sein. Eine Teilnahme ist jedoch nicht erforderlich.<br />

Um Beschädigungen an unterirdischen Anlagen und Leitungen möglichst<br />

von vornherein vermeiden zu können, bitten wir die Grundstückseigentümer,<br />

uns vor Beginn der Arbeiten die Ihnen bekannten Informationen über<br />

die Lage und den Verlauf solcher Einrichtungen auf Ihrem Grundstück zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.<br />

Ihr Amt für Bodenmanagement<br />

* Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom<br />

06.09.2007 (GVBI. I S. 548) geändert durch das Gesetz vom<br />

04.03.2010 (GVBI. I S. 72)<br />

§ 22 - Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen<br />

(1) Um die erforderlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes<br />

auszuführen, sind die damit Beauftragten berechtigt, Grundstücke<br />

und bauliche Anlagen zu betreten und gegebenenfalls zu befahren.<br />

Wohnungen dürfen nur in Zustimmung der Wohnungsinhaberinnen<br />

und Wohnungsinhaber betreten werden.<br />

(2) Für Sachschäden, die den Eigentümerinnen und Eigentümern oder den<br />

Besitzerinnen und Besitzern durch eine Maßnahme nach Abs. 1 ursächlich<br />

entstehen, hat derjenige einen Ausgleich in Geld zu zahlen,<br />

der die Maßnahme veranlasst hat. Soweit sie von Amts wegen vorgenommen<br />

wird, ist derjenige ausgleichspflichtig, der die Kostenpflicht<br />

für die Maßnahme trägt. Der Ausgleichsanspruch verjährt in einem<br />

Jahr; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem<br />

der Schaden entstanden ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!