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Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich

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. bereits ein im Anhang unter Ziffer 1 aufgeführtes Bachelor-Diplom oder einen<br />

mindestens gleichwertigen Studienabschluss der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>, der <strong>ETH</strong> Lausanne,<br />

der Universität <strong>Zürich</strong> oder einer Partneruniversität der IDEA-League<br />

besitzen bzw. an einer dieser Hochschulen (ohne <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>) in der entsprechenden<br />

Studienrichtung eingeschrieben sind (siehe Abs. 3); oder<br />

c. keine der in Bst. a <strong>und</strong> b aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, jedoch an<br />

einer Hochschule in einer für den Master-Studiengang MTEC qualifizierenden<br />

Studienrichtung eingeschrieben sind oder ein entsprechendes Bachelor-<br />

Diplom bzw. einen mindestens gleichwertigen Studienabschluss oder Leistungsnachweis<br />

besitzen (siehe Abs. 4).<br />

2 Personen nach Abs. 1 Bst. a können sich direkt in den Master-Studiengang MTEC<br />

einschreiben, sobald sie für das entsprechende Bachelor-Diplom nur noch eine<br />

bestimmte Anzahl KP erwerben müssen. Die zulässige Anzahl fehlender KP ist im<br />

Anhang unter Ziffer 4 aufgeführt. Im Weiteren gilt:<br />

a. Für die Einschreibung gelten die an der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> üblichen Daten <strong>und</strong> Fristen.<br />

b. Die Zulassung erfolgt bedingt, solange das Bachelor-Diplom nicht erworben<br />

ist. Sie entfällt, sofern das Bachelor-Diplom:<br />

1. nicht erworben wird; oder<br />

2. nicht erworben werden kann wegen Nichtbestehens von Leistungskontrollen<br />

oder Überschreitens der für das Bachelor-Studium geltenden<br />

maximal zulässigen Studiendauer.<br />

c. Über Ausnahmen entscheidet der Rektor/die Rektorin auf Antrag des<br />

D-MTEC.<br />

3 Personen nach Abs. 1 Bst. b melden sich für den Master-Studiengang MTEC beim<br />

Rektorat der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> an. Für Personen, die den erforderlichen Studienabschluss<br />

noch nicht erworben haben, gilt überdies:<br />

a. Die Anmeldung kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, an welchem der Studienabschluss<br />

noch nicht vorliegt.<br />

b. Der Eintritt ins Master-Studium an der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> kann erst erfolgen, wenn<br />

der Studienabschluss erworben ist.<br />

4 Personen nach Abs. 1 Bst. c bewerben sich beim Rektorat der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> um die<br />

Zulassung zum Master-Studiengang MTEC. Die Bewerbung kann zu einem Zeitpunkt<br />

erfolgen, an welchem der erforderliche Studienabschluss bzw. Leistungsnachweis<br />

noch nicht vorliegt. Die Modalitäten werden vom Rektor/von der Rektorin festgelegt.<br />

Im Weiteren gilt:<br />

a. Der Zulassungsausschuss des D-MTEC prüft die Bewerber <strong>und</strong> Bewerberinnen<br />

auf fachliche Vorbildung <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzliche Eignung für das Master-<br />

Studium <strong>und</strong> formuliert zuhanden des/der Studiendelegierten einen Antrag auf<br />

Zulassung oder Nichtzulassung, einschliesslich der anrechenbaren <strong>und</strong> noch<br />

zu erbringenden KP.<br />

b. Der Rektor/die Rektorin entscheidet auf Antrag des/der Studiendelegierten<br />

über die Zulassung oder Nichtzulassung, einschliesslich der anrechenbaren<br />

<strong>und</strong> noch zu erbringenden KP.<br />

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