Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich
Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich
Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
. bereits ein im Anhang unter Ziffer 1 aufgeführtes Bachelor-Diplom oder einen<br />
mindestens gleichwertigen Studienabschluss der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>, der <strong>ETH</strong> Lausanne,<br />
der Universität <strong>Zürich</strong> oder einer Partneruniversität der IDEA-League<br />
besitzen bzw. an einer dieser Hochschulen (ohne <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>) in der entsprechenden<br />
Studienrichtung eingeschrieben sind (siehe Abs. 3); oder<br />
c. keine der in Bst. a <strong>und</strong> b aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, jedoch an<br />
einer Hochschule in einer für den Master-Studiengang MTEC qualifizierenden<br />
Studienrichtung eingeschrieben sind oder ein entsprechendes Bachelor-<br />
Diplom bzw. einen mindestens gleichwertigen Studienabschluss oder Leistungsnachweis<br />
besitzen (siehe Abs. 4).<br />
2 Personen nach Abs. 1 Bst. a können sich direkt in den Master-Studiengang MTEC<br />
einschreiben, sobald sie für das entsprechende Bachelor-Diplom nur noch eine<br />
bestimmte Anzahl KP erwerben müssen. Die zulässige Anzahl fehlender KP ist im<br />
Anhang unter Ziffer 4 aufgeführt. Im Weiteren gilt:<br />
a. Für die Einschreibung gelten die an der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> üblichen Daten <strong>und</strong> Fristen.<br />
b. Die Zulassung erfolgt bedingt, solange das Bachelor-Diplom nicht erworben<br />
ist. Sie entfällt, sofern das Bachelor-Diplom:<br />
1. nicht erworben wird; oder<br />
2. nicht erworben werden kann wegen Nichtbestehens von Leistungskontrollen<br />
oder Überschreitens der für das Bachelor-Studium geltenden<br />
maximal zulässigen Studiendauer.<br />
c. Über Ausnahmen entscheidet der Rektor/die Rektorin auf Antrag des<br />
D-MTEC.<br />
3 Personen nach Abs. 1 Bst. b melden sich für den Master-Studiengang MTEC beim<br />
Rektorat der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> an. Für Personen, die den erforderlichen Studienabschluss<br />
noch nicht erworben haben, gilt überdies:<br />
a. Die Anmeldung kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, an welchem der Studienabschluss<br />
noch nicht vorliegt.<br />
b. Der Eintritt ins Master-Studium an der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> kann erst erfolgen, wenn<br />
der Studienabschluss erworben ist.<br />
4 Personen nach Abs. 1 Bst. c bewerben sich beim Rektorat der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> um die<br />
Zulassung zum Master-Studiengang MTEC. Die Bewerbung kann zu einem Zeitpunkt<br />
erfolgen, an welchem der erforderliche Studienabschluss bzw. Leistungsnachweis<br />
noch nicht vorliegt. Die Modalitäten werden vom Rektor/von der Rektorin festgelegt.<br />
Im Weiteren gilt:<br />
a. Der Zulassungsausschuss des D-MTEC prüft die Bewerber <strong>und</strong> Bewerberinnen<br />
auf fachliche Vorbildung <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzliche Eignung für das Master-<br />
Studium <strong>und</strong> formuliert zuhanden des/der Studiendelegierten einen Antrag auf<br />
Zulassung oder Nichtzulassung, einschliesslich der anrechenbaren <strong>und</strong> noch<br />
zu erbringenden KP.<br />
b. Der Rektor/die Rektorin entscheidet auf Antrag des/der Studiendelegierten<br />
über die Zulassung oder Nichtzulassung, einschliesslich der anrechenbaren<br />
<strong>und</strong> noch zu erbringenden KP.<br />
10