01.05.2014 Aufrufe

Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich

Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich

Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

a. gemäss den Bestimmungen des Studienreglements 2005 13 <strong>und</strong> somit ein<br />

Master-Diplom MTEC im Umfang von 90 KP erwerben, sofern sie sich bis spätestens<br />

Herbstsemester 2007 in den Master-Studiengang MTEC immatrikulieren;<br />

oder<br />

b. gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Studienreglements 2006 <strong>und</strong><br />

somit ein Master-Diplom MTEC im Umfang von 120 KP erwerben.<br />

3 Diplom-Studierende: Für Studierende, die aus dem ungestuften Diplomstudiengang<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Produktionswissenschaften gemäss Studienplan <strong>und</strong> Diplomprüfungsreglement<br />

1995 14 in den Master-Studiengang MTEC übertreten wollen, gilt:<br />

a. der Zulassungsausschuss des D-MTEC nimmt eine individuelle Beurteilung<br />

der Studienleistungen vor <strong>und</strong> formuliert zuhanden des/der Studiendelegierten<br />

einen Antrag auf Zulassung oder Nichtzulassung, einschliesslich der anrechenbaren<br />

<strong>und</strong> noch zu erbringenden KP;<br />

b. der Rektor/die Rektorin entscheidet auf Antrag des/der Studiendelegierten<br />

über die Zulassung oder Nichtzulassung, einschliesslich der anrechenbaren<br />

<strong>und</strong> noch zu erbringenden KP;<br />

c. das Master-Studium MTEC kann wahlweise wie folgt absolviert werden:<br />

1. gemäss den Bestimmungen des Studienreglements 2005 15 , sofern der<br />

Übertritt bis spätestens Herbstsemester 2007 erfolgt (Master-Diplom<br />

MTEC im Umfang von 90 KP);<br />

2. gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Studienreglements 2006<br />

(Master-Diplom MTEC im Umfang von 120 KP).<br />

Art. 43<br />

Inkrafttreten<br />

1 Dieses Studienreglement tritt auf Beginn des Wintersemesters 2006/07 in Kraft.<br />

2 Es gilt für die ab Wintersemester 2006/07 in den Master-Studiengang MTEC eintretenden<br />

Studierenden. Vorbehalten bleiben die Übergangsbestimmungen von Art. 42.<br />

Im Namen der Schulleitung<br />

Der Präsident: Hafen<br />

Der Delegierte: Bretscher<br />

13 RS<strong>ETH</strong>Z 324.1.1800.10<br />

14 RS<strong>ETH</strong>Z 321.1.1800.1 <strong>und</strong> 322.1.1800.1<br />

15 RS<strong>ETH</strong>Z 324.1.1800.10<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!