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Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich

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2 Werden keine Prüfungsblöcke gebildet, so sind für den Fall eines zweimaligen<br />

Nichtbestehens einer Leistungskontrolle angemessene Kompensationsmöglichkeiten<br />

vorzusehen.<br />

3 Kandidaten <strong>und</strong> Kandidatinnen dürfen eine ansonsten auf Deutsch durchgeführte<br />

Leistungskontrolle auf Englisch absolvieren. Sie informieren im gegebenen Fall den<br />

verantwortlichen Examinator/die verantwortliche Examinatorin bis spätestens zur<br />

Anmeldung zur Leistungskontrolle schriftlich darüber, dass sie die Leistungskontrolle<br />

auf Englisch absolvieren werden.<br />

4 Werden wegen Nichtbestehens von Leistungskontrollen die Auflagen nicht vollständig<br />

erfüllt, so entfällt die Zulassung zum Master-Studiengang MTEC. Sofern<br />

davon betroffene Kandidaten <strong>und</strong> Kandidatinnen auf Gesuch hin zu einem Bachelor-<br />

Studiengang an der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> zugelassen werden, gilt für die im Rahmen von Auflagen<br />

absolvierten Leistungskontrollen folgende Regelung:<br />

a. Bestandene Leistungskontrollen bzw. Prüfungsblöcke können im Bachelor-<br />

Studiengang angerechnet werden. Die anrechenbaren Leistungen werden als<br />

KP gutgeschrieben.<br />

b. Von nicht bestandenen Leistungskontrollen bzw. Prüfungsblöcken werden<br />

keine KP angerechnet.<br />

c. Über die Anrechnung von KP entscheidet der Rektor/die Rektorin auf Antrag<br />

des zuständigen <strong>Departement</strong>s.<br />

Art. 32<br />

Unehrliches Handeln<br />

Die Einzelheiten für den Umgang mit unehrlichem Handeln bei Leistungskontrollen<br />

sind in der Disziplinarordnung <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> vom 2. November 2004 9 geregelt.<br />

2. Abschnitt: Leistungskontrollen<br />

Art. 33<br />

Kernfächer, Wahlfächer, Ergänzungsfächer<br />

1 Zu jeder Lehrveranstaltung der Kategorien Kernfächer, Wahlfächer sowie Ergänzungsfächer<br />

gehört eine Leistungskontrolle.<br />

2 Form <strong>und</strong> Zeitpunkt einer Leistungskontrolle werden im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen<br />

festgelegt, sofern die Lehrveranstaltung aus dem Lehrangebot der <strong>ETH</strong><br />

<strong>Zürich</strong> stammt.<br />

9 SR 414.138.1, RS<strong>ETH</strong>Z 361.1<br />

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