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Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich

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5. Kapitel: Erteilung des Master-Diploms<br />

Art. 36<br />

Kreditpunkte je Kategorie<br />

1 Die für das Master-Diplom erforderlichen 120 KP sind in den nachstehend aufgeführten<br />

Kategorien in der angegebenen Anzahl zu erwerben. Bei den Angaben für<br />

die Kern-, Wahl- <strong>und</strong> Ergänzungsfächer handelt es sich um die in diesen Kategorien<br />

jeweils minimal erforderliche Anzahl KP:<br />

a. Kernfächer mindestens 42 KP<br />

b. Wahlfächer mindestens 10 KP<br />

c. Ergänzungsfächer mindestens 12 KP<br />

d. Industrie-Praktikum 6 KP<br />

e. Master-Arbeit 30 KP<br />

2 KP aus Lehrveranstaltungen, die sowohl in Bachelor- als auch in Master-Studiengängen<br />

angeboten werden, können für das Master-Diplom nur dann angerechnet<br />

werden, wenn sie nicht bereits für den Erwerb des Bachelor-Diploms angerechnet<br />

worden sind.<br />

Art. 37<br />

Antrag auf Diplomerteilung<br />

1 Nach Erfüllung der Anforderungen nach Art. 36 <strong>und</strong> der besonderen Bestimmungen<br />

nach Art. 21–23 können die Studierenden innerhalb von vier Jahren ab Beginn des<br />

Master-Studiums die Erteilung des Master-Diploms beantragen. Bei Vorliegen triftiger<br />

Gründe kann der Rektor/die Rektorin auf Gesuch hin diese Frist verlängern.<br />

2 Im Antrag sind die bestandenen Studienleistungen aus den Kategorien nach Art. 36<br />

Abs. 1 anzugeben, die in das Schlusszeugnis aufgenommen werden sollen. Die<br />

Summe der KP je Kategorie muss die in Art. 36 Abs. 1 festgelegten Minima erreichen.<br />

3 Für das Master-Diplom werden maximal 130 KP angerechnet. Weitere Studienleistungen<br />

werden auf Antrag der Studierenden auf einem Beiblatt zum Schlusszeugnis<br />

aufgeführt.<br />

Art. 38<br />

Zwischenzeugnisse, Schlusszeugnis, Notendurchschnitt<br />

1 Zwischenzeugnisse werden in der Regel am Ende der Prüfungssessionen erstellt<br />

<strong>und</strong> enthalten die seit dem vorangegangenen Zwischenzeugnis bewerteten Studienleistungen.<br />

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