01.05.2014 Aufrufe

Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich

Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich

Departement Management, Technologie und ... - OBIS - ETH Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Art. 3<br />

Rechtserlasse<br />

a. Allgemeine Verordnung über Leistungskontrollen an der Eidgenössischen<br />

Technischen Hochschule <strong>Zürich</strong> vom 10. September 2002 2 (AVL <strong>ETH</strong>Z);<br />

Dieses Studienreglement basiert auf den Bestimmungen der folgenden Rechtserlasse:<br />

b. Verordnung über die Zulassung zu den Studien an der Eidgenössischen<br />

Technischen Hochschule <strong>Zürich</strong> vom 10. September 2002 3 (Zulassungsverordnung<br />

<strong>ETH</strong>Z).<br />

Art. 4<br />

Verzeichnis der Lehrveranstaltungen<br />

Das D-MTEC legt die Lehrveranstaltungen für den Master-Studiengang für jedes<br />

Semester in einem verbindlichen Verzeichnis der Lehrveranstaltungen fest. Dieses<br />

ist fristgerecht dem Rektor/der Rektorin zur Genehmigung einzureichen. Die Einzelheiten<br />

sind in Art. 28 AVL <strong>ETH</strong>Z 2 <strong>und</strong> in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen<br />

geregelt.<br />

Art. 5<br />

Unterrichtssprache<br />

1 Lehrveranstaltungen werden in der Regel auf Englisch durchgeführt. Die zur Anwendung<br />

kommende Sprache wird im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen aufgeführt.<br />

Leistungskontrollen erfolgen gr<strong>und</strong>sätzlich in der Sprache der Lehrveranstaltung.<br />

2 Studierende dürfen eine ansonsten auf Englisch durchgeführte Leistungskontrolle<br />

auf Deutsch absolvieren. Sie informieren im gegebenen Fall den verantwortlichen<br />

Examinator/die verantwortliche Examinatorin bis spätestens zur Anmeldung zur Leistungskontrolle<br />

schriftlich darüber, dass sie die Leistungskontrolle auf Deutsch absolvieren<br />

werden. Vorbehalten bleiben davon abweichende Bestimmungen bei Lehrveranstaltungen,<br />

die nicht von der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> angeboten werden.<br />

3 Wollen Studierende eine Leistungskontrolle auf Französisch oder Italienisch absolvieren,<br />

so benötigen sie das Einverständnis des verantwortlichen Examinators/der<br />

verantwortlichen Examinatorin. Für das Einreichen eines entsprechenden Gesuchs<br />

gilt die Frist nach Abs. 2.<br />

2. Abschnitt: Kreditsystem<br />

Art. 6<br />

Gr<strong>und</strong>satz<br />

1 Das Studium erfolgt nach einem Kreditsystem, das auf das European Credit Transfer<br />

System (ECTS) abgestimmt ist.<br />

2 SR 414.135.1, RS<strong>ETH</strong>Z 322.021<br />

3 SR 414.131.52, RS<strong>ETH</strong>Z 310.5<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!