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Entwässerungsantrag - Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

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An<br />

<strong>Verb<strong>an</strong>dsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Offenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Queich</strong><br />

-Abwasserwerk-<br />

Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 <strong>Offenbach</strong><br />

ENTWÄSSERUNGSANTRAG nach § 15 AES<br />

für das/die Grundstücke<br />

Ort / Straße:<br />

Flurstück(e) / Pl<strong>an</strong>nummer(n):<br />

Grundstücksgröße(n)<br />

in qm:<br />

wird die Genehmigung zum Anschluss und Einleiten von Abwasser (§ 15 Allgemeine Entwässerungssatzung (AES)<br />

be<strong>an</strong>tragt:<br />

1.0 Angaben über Eigentumsverhältnisse und Maßnahmebeteiligte<br />

1.1 Eigentümer <strong>der</strong>/des Grundstücke(s):<br />

(alle Eigentümer (bei Wohnungs-/Teileigentum mit Eigentümerliste) mit vollständigen Angaben aufführen; ggf. geson<strong>der</strong>tes Blatt beifügen)<br />

Name, Vorname, Firma<br />

ggf. gesetzlicher Vertreter<br />

Anschrift / Telefonnummer<br />

Eigentums<strong>an</strong>teile<br />

in Bruchteilen<br />

Grundbuchnummer<br />

(BV-Nr)<br />

1.2 Die Eintragung <strong>der</strong> Eigentumsän<strong>der</strong>ung (NICHT <strong>der</strong> Auflassungsvormerkung!)<br />

erfolgte im Grundbuch am:<br />

1.3 Laut Datum im Kaufvertrag erfolgt <strong>der</strong> Überg<strong>an</strong>g von Nutzen und Lasten am:<br />

1.4 Zustellungsbevollmächtigter / Verwalter / Vertreter<br />

(Er ist <strong>an</strong>zugeben bei mehreren Eigentümern bzw. bei Wohnungs-/Teileigentum)<br />

Name, Vorname, Firma<br />

Anschrift / Telefonnummer:<br />

1.5 Bauherr (wenn abweichend von 1.1) :<br />

Firma, Name, Vorname :<br />

Anschrift / Telefonnummer / E-Mail :<br />

1.6 Entwurfs-/Pl<strong>an</strong>verfasser<br />

Firma, Name, Vorname :<br />

Anschrift / Telefonnummer / E-Mail:<br />

1.7 Ausführen<strong>der</strong> Unternehmer und dessen Vertreter:<br />

Firma, Name, Vorname :<br />

Anschrift / Telefonnummer / E-Mail:


2.0 Anfallendes Abwasser<br />

Schmutzwasser nein ja wenn ja:<br />

Haushaltsabwasser<br />

Weinbauabwasser<br />

Gewerbeabwasser<br />

Gewerbeart:<br />

Sonstige, nicht häusliche Abwässer<br />

Beschreibung (ggf. geson<strong>der</strong>tes Blatt beifügen:<br />

Einleitung Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

in K<strong>an</strong>alisation<br />

über Anschlussk<strong>an</strong>al<br />

ber Zisterne (_____________ m³ Vol.) mit Überlauf in<br />

Mischwasserk<strong>an</strong>al Regenwasserk<strong>an</strong>al<br />

in Gewässer/Graben/Vorfluter/Grundwasser<br />

Erlaubnis <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde liegt vor<br />

Erlaubnis<strong>an</strong>trag (Vordruck: siehe www.suedliche-weinstrasse.de) liegt bei<br />

Die zulässige Einleitemenge von 8 m³ pro Tag (ca. 300 m² abflusswirksame Fläche) wird nicht überschritten<br />

(§ 36 IV LWG).<br />

Die ortsnahe schadlose Einleitung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser wird mit beiliegendem Erlaubnis<strong>an</strong>trag<br />

<strong>an</strong>gezeigt (§ 36 V LWG) (Vordruck: siehe www.suedliche-weinstraße.de)<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasserversickerung<br />

breitflächige Versickerung über belebte Bodenzone<br />

Versickerungs<strong>an</strong>lage nach DWA A 138:<br />

Art <strong>der</strong> Versickerungs<strong>an</strong>lage:<br />

Brauchwassernutzung nein ja Sammelbehälter mit _________________m³ Inhalt<br />

Art <strong>der</strong> Nutzung:<br />

Toilette Waschmaschine Gartenbewässerung<br />

Zur Vorbeh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> außergewöhnlichen Abwässer sind vorgesehen:<br />

Abschei<strong>der</strong> für Leichtflüssigkeiten nach DIN 1999<br />

Fettabschei<strong>der</strong> nach DIN 4040<br />

Fabrikat:<br />

Fabrikat:<br />

Ergänzende Angaben:


3.0 Angaben zur Nutzung <strong>der</strong>/des Grundstücke(s)<br />

3.1 Das Grundstück wird zu folgenden Zwecken genutzt:<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Nutzung in Prozentsätze aufteilen<br />

Haushalt / Wohnen zu %<br />

Gewerbe / Industrie zu %<br />

Weinbau / Weinh<strong>an</strong>del zu %<br />

Dienstleistungen zu %<br />

Sonstige Zwecke zu %<br />

Anzahl <strong>der</strong> Wohneinheiten: %<br />

Anzahl <strong>der</strong> Gewerbeeinheiten u.ä.: %<br />

3.2 Angabe zur bebauten und befestigten Fläche in qm:<br />

Erläuterung zur bebauten und befestigten Fläche:<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Nutzung und Angabe <strong>der</strong> Anzahl von<br />

Einheiten (=z.B. Wohnhaus, Garagen, Stellplatz, Lagerhaus,<br />

Metzgerei, Arzt, Makler etc)<br />

Bebaute Fläche:<br />

Grundflächen von Gebäuden, (Tief-) Garagen, Ställe, Schuppen, Lagerhallen, Überdachungen u. ä.<br />

Befestigte Flächen:<br />

Höfe, Wege, Terrassen, Stellplätze = Flächen mit undurchlässigem Belag (z.B. Beton, Asphalt, Pflaster etc.)<br />

bzw. teilweise durchlässigem Belag (z.B. sog. Versickerungspflaster)<br />

3.2.1 Angaben aller bebauten und befestigten Flächen:<br />

a) Bebaute Fläche alt in m²: b) Bebaute Fläche neu (incl. a) in m²:<br />

c) Befestigte Fläche alt in m²: d) Befestigte Fläche neu (incl. c) in m²:<br />

e) Von <strong>der</strong> befestigten Gesamtfläche (d)<br />

entfallen auf Ökoflächen<br />

(nur Rasengittersteine o<strong>der</strong> Schotter)<br />

in m²:<br />

3.2.2 Zusätzliche Angaben <strong>der</strong> <strong>an</strong> das Abwassersystem <strong>an</strong>geschlossenen bebauten und<br />

befestigten Flächen in nicht bepl<strong>an</strong>ten Gebieten (ohne Bebauungspl<strong>an</strong>) und im Außenbereich:<br />

Hat das zur Bebauung <strong>an</strong>stehende Grundstück eine Grundstückstiefe<br />

von mehr als 40 m (gerechnet von <strong>der</strong> zu erschließenden<br />

Straße aus)? Ja Nein<br />

Zutreffendes <strong>an</strong>kreuzen!<br />

Falls ja:<br />

f) Bebaute und befestigte Grundflächen(alte einschließlich<br />

neu hinzukommende Flächen mit<br />

Nebengebäuden u. Hofflächen) v o r 40 m<br />

Tiefenbegrenzung : m²<br />

g) davon Anteil Ökofläche <strong>an</strong> gesamter Hoffläche<br />

v o r 40 m Tiefenbegrenzung : m²<br />

(Rasengittersteine o<strong>der</strong> Schotter)<br />

h) Am Regenwasserk<strong>an</strong>al <strong>an</strong>geschlossene bebaute<br />

und befestigte Grundflächen h i n t e r 40 m<br />

Tiefenbegrenzung : m²<br />

3.2.3 Anzahl <strong>der</strong> Vollgeschosse (VG):<br />

a) Maximal zulässige Anzahl von VG: b) Tatsächliche Anzahl von VG:<br />

(Dachräume zählen nur d<strong>an</strong>n als VG, wenn diese über drei Viertel <strong>der</strong> Grundfläche eine Höhe von 2,30 m haben; Kellerräume<br />

zählen als Vollgeschoss, wenn diese im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen)


Dem <strong>Entwässerungs<strong>an</strong>trag</strong> sind die Unterlagen Nr. 1 bis 6 im mer in 2-facher Ausfertigung<br />

beizufügen (= unabhängig von den für die Baugenehmigung erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen):<br />

Beigefügt<br />

Ja (bitte <strong>an</strong>kreuzen)<br />

1. Übersichtspl<strong>an</strong> (Maßstab 1:500 o<strong>der</strong> 1:1000)<br />

2. Lagepl<strong>an</strong> (Maßstab 1:500 o<strong>der</strong> größer), in dem auszuweisen sind:<br />

a) Grundstücksgrenzen, Baulinien, Himmelsrichtung, Straße und Hausnummer<br />

b) vorh<strong>an</strong>dene Bäume in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Grundstücksentwässerungs<strong>an</strong>lage<br />

c) öffentliche Entwässerungs<strong>an</strong>lage im <strong>an</strong>grenzenden Bereich und ggf. bereits vorh<strong>an</strong>dene<br />

private Einrichtungen zur Abwasserentsorgung<br />

d) die befestigten abflusswirksamen Flächen und die Art ihrer Nutzung<br />

(Dach, Lagerfläche, Zufahrt, Weg, Parkplatz u. ä.)<br />

e) die Größe <strong>der</strong> einzelnen abflusswirksamen Flächen in m 2 mit Flächenberechnung<br />

f) die Fließrichtung des Oberflächenwassers auf den befestigten Flächen<br />

g) die Art <strong>der</strong> Befestigung (Beton, Asphalt, Rasengittersteine, „Öko-Steine“ u. ä.)<br />

h) die vollständigen Grundleitungen <strong>der</strong> Grundstücksentwässerungs<strong>an</strong>lagen.<br />

3. Die Flächenbil<strong>an</strong>z des Grundstücks<br />

mit einer Auflistung aller Grundstücksteilflächen nach Größe und Art <strong>der</strong> Nutzung mit entsprechenden Berechnungen<br />

(Haupt- und Nebengebäude, Hoffläche, Parkplätze, Grünflächen u. ä.)<br />

4. Für jedes Bauwerk ein Grundriss des Kellers im Maßstab 1:100 sowie Grundrisse <strong>der</strong> übrigen Geschosse<br />

Aus den Grundrissen müssen die Verwendung <strong>der</strong> Räume mit den vorgesehenen Entwässerungsgegenständen, die<br />

Regenrohre und Entwässerungsleitungen unter Angabe ihrer lichten Weite und des Materials, die Entlüftung <strong>der</strong> Leitungen<br />

und Lage von Putzstücken, Putzschächten, evtl. Rückstausicherungen (Absperrschieber u. ä.) o<strong>der</strong> Hebe<strong>an</strong>lagen<br />

ersichtlich sein.<br />

5. Für jedes Bauwerk einen, ggf. mehrere Schnitte im Maßstab 1:100<br />

Durch die Fallrohre des Gebädes und durch das Grundstück in <strong>der</strong> Richtung des Hauptabflussrohres <strong>der</strong> Anschlussleitung<br />

mit Angabe <strong>der</strong> auf NN bezogenen Höhe <strong>der</strong> Straßenoberk<strong>an</strong>te, K<strong>an</strong>alsohle am Anschlusspunkt, <strong>der</strong> Anschlussleitung,<br />

<strong>der</strong> Oberk<strong>an</strong>te des Kellerfußbodens; Darstellung <strong>der</strong> Entwässerungsgegenstände durch Lüftungs- und Grundleitungen<br />

sowie durch den Abflussk<strong>an</strong>al.<br />

6. Eine Beschreibung <strong>der</strong> auf dem Grundstück gepl<strong>an</strong>ten Anlage<br />

Bei Bedarf sind noch vorzulegen:<br />

7. die rechnerische Ermittlung <strong>der</strong> Nennweiten <strong>der</strong> Abwasser- u. Entlüftungsleitungen<br />

(immer erfor<strong>der</strong>lich bei mehr als 300 qm bebauter und befestigter Fläche o<strong>der</strong> bei mehr als zwei Vollgeschossen)<br />

8. Angaben und Berechnun gen zur S ickerfähigkeit <strong>der</strong> Böden un d Bemessung von Anlagen zur Niede r-<br />

schlagswasserbewirtschaftung<br />

(immer erfor<strong>der</strong>lich, wenn Anlagen zur Nie<strong>der</strong>schlagswasserbewirtschaftung errichtet werden, o<strong>der</strong> zu errichten sind)<br />

9. Unterlagen über vorh<strong>an</strong>dene o<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Leitungsrechte<br />

(immer erfor<strong>der</strong>lich, wenn die Entwässerung über <strong>an</strong><strong>der</strong>e Grundstücke erfolgen soll; OHNE Leitungsrecht k<strong>an</strong>n keine<br />

Genehmigung erteilt werden).<br />

10. Angaben zu Art, Menge und Beschaffenheit des <strong>an</strong>fallenden Abwassers und Beschreibung <strong>der</strong> beabsichtigten<br />

Vorbeh<strong>an</strong>dlungs<strong>an</strong>lage<br />

immer erfor<strong>der</strong>lich, wenn beabsichtigt ist, Abwasser in das Abwassersystem einzuleiten, das in seinen Parametern<br />

nicht häuslichem Abwasser (§ 5 AES) entspricht, bzw. wenn es sich um einen bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieb<br />

o<strong>der</strong> um eine Einrichtung h<strong>an</strong>delt, bei <strong>der</strong> Abwasser im Sinne des § 5 AES bereits <strong>an</strong>fällt. Ggf. sind Abwasseruntersuchungen<br />

im Sinne des § 6 AES vorzunehmen und ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vorzulegen).<br />

11. Unterlagen, technische Werte sowie Bemessungs-Daten zu Abschei<strong>der</strong>n.<br />

ALLE Antragsunterlagen sind vom Grundstückseigentümer, Bauherrn und Pl<strong>an</strong>fertiger zu unterschreiben.


Allgemeine Hinweise:<br />

Für die vorzulegenden Unterlagen gelten die Vorschriften <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische<br />

Prüfung (BauuntPrüfVO) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung sinngemäß.<br />

Angaben zur Höhenlage des Straßenk<strong>an</strong>als und Lage <strong>der</strong> Anschlussstelle sind beim Abwasserwerk <strong>der</strong> <strong>Verb<strong>an</strong>dsgemeinde</strong><br />

<strong>Offenbach</strong> erhältlich.<br />

Ohne Genehmigung des <strong>Entwässerungs<strong>an</strong>trag</strong>es durch das Abwasserwerk darf kein Anschluss <strong>an</strong> die öffentliche<br />

Entwässerungs<strong>an</strong>lage erfolgen o<strong>der</strong> Abwässer eingeleitet werden. Dies gilt auc h für Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Grundstückentwässerungs<strong>an</strong>lagen<br />

(§ 15 AES).<br />

Die Fertigstellung <strong>der</strong> Grundstücksentwässerungs<strong>an</strong>lage, (ggf. Abschei<strong>der</strong>, Abwassergruben, Vorbeh<strong>an</strong>dlungs- und<br />

Speicher<strong>an</strong>lagen) und <strong>der</strong>en Anschluss <strong>an</strong> die öffentliche Entwässerungs<strong>an</strong>lage ist dem Abwasserwerk <strong>der</strong> <strong>Verb<strong>an</strong>dsgemeinde</strong><br />

zur Überprüfung <strong>an</strong>zuzeigen. Vor erfolgter Prüfung darf die Grundstücksentwässerungs<strong>an</strong>lage<br />

nicht in Betrieb genommen und <strong>der</strong> Lei tungsgraben nicht verfüllt werden. Dies gilt entsprechend für Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> Grundstücksentwässerungs<strong>an</strong>lage (§ 16 AES).<br />

Durch eine ggf. erfor<strong>der</strong>liche Freilegung entstehen für den Grundstückseigentümer zusätzliche Kosten!<br />

Für die Bearbeitung des <strong>Entwässerungs<strong>an</strong>trag</strong>es und Prüfung des Grundstücks<strong>an</strong>schlusses werden Gebühren nach<br />

<strong>der</strong> Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung berechnet (§ 31 ESA). Die Höhe <strong>der</strong> Gebühr errechnet sich aus den tatsächlich<br />

aufgewendeten Zeit<strong>an</strong>teilen.<br />

Die Angaben in diesem Antrag bzw. in dieser Erklärung dienen sowohl <strong>der</strong> Genehmigung zum Anschluss und Einleiten<br />

von Abwasser in die öffentliche Entwässerungs<strong>an</strong>lagen, als auch <strong>der</strong> Festsetzung und Erhebung von <strong>an</strong>fallen -<br />

den Gebühren, Beiträgen o<strong>der</strong> dem Aufwendungsersatz im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> Herstellung von erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Grundstücks<strong>an</strong>schlüssen im öffentlichen Bereich.<br />

Soweit die Agaben zur Festsetzung von Gebühren, Beiträgen o<strong>der</strong> einem Aufwendungsersatz genutzt werden,<br />

h<strong>an</strong>delt es sich um eine Erklärung im Sinne <strong>der</strong> §§ 93 ff und 149 ff Abgabeverordnung (AO) in Verbindung mit § 3<br />

Abs. 1 Nr.3 u nd 4 Kommunalabgabegesetz (KAG 1995) und § 17 Abs. 3 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung <strong>der</strong><br />

<strong>Verb<strong>an</strong>dsgemeinde</strong> <strong>Offenbach</strong>.<br />

Es wird versichert, dass die Angaben in diesem Antrag / dieser Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen richtig<br />

und vollständig gemacht wurden. Än<strong>der</strong>n sich die in diesem Antrag bzw. dieser Erklärung gemachten Angaben, werden<br />

diese dem Abwasserwerk unverzüglich <strong>an</strong>gezeigt und ggf. ein geän<strong>der</strong>ter Antrag eingereicht.<br />

Ort, Datum, Unterschrift <strong>der</strong> Grundstückseigentümer (ggf. von beiden Ehegatten) o<strong>der</strong> seiner gesetzlichen Vertreter<br />

Ort, Datum, Unterschrift des Bauherrn<br />

Ort, Datum, Unterschrift des Entwurfs-/Pl<strong>an</strong>verfassers<br />

Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung ihres Antrages sollten Sie uns den Antrag nur vollständig ausgefüllt<br />

und mit allen gefor<strong>der</strong>ten Unterlagen vorlegen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet und müssen ggf. zurückgeben<br />

werden und bedeuten eine zeitliche Verzögerung mit zusätzlichem Arbeits- und Kostenaufw<strong>an</strong>d!<br />

Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Abwasserwerk in Verbindung.<br />

Abwasserwerk: Herr Adams, Telefon 06348 986-137, Herr Meininger Telefon 06348 986-133<br />

Herr Morscheck, Telefon 06348 986-136<br />

Den <strong>Entwässerungs<strong>an</strong>trag</strong> können Sie auch online ausfüllen und <strong>an</strong>schließend ausdrucken.<br />

Sie finden das Formular unter: www.offenbach-queich.de (Verwaltung + Rat, Abwasserwerke,<br />

<strong>Entwässerungs<strong>an</strong>trag</strong> – o<strong>der</strong> geben Sie den Suchbegriff: <strong>Entwässerungs<strong>an</strong>trag</strong> ein)

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