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Ausgabe 06/2010 - Sonderausgabe zum Stadtfest

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Seite 5 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt der Stadt Olbernhau - <strong>Sonderausgabe</strong> <strong>zum</strong> <strong>Stadtfest</strong> <strong>2010</strong><br />

Postsache-Stempel (Abb. 46-49)<br />

Portofreiheiten lassen sich bereits im 17. Jahrhundert nachweisen. Mit<br />

dem Postgesetz vom 1.1.1870, wenig später <strong>zum</strong> Reichsgesetz erhoben,<br />

genossen im Deutschen Reich Gebührenfreiheit<br />

nur noch die regierenden<br />

Landesherren, einige wichtige Militär- und Staatsbehörden sowie die Post<br />

selbst. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden in Deutschland bis auf die Postsache<br />

alle Gebührenfreiheiten abgeschafft.<br />

Auch die Deutsche Post der DDR hielt an dieser Regelung fest. Nur die<br />

eigenen Postsendungen an ihre Dienststellen oder an Postkunden im Inlandsverkehr<br />

werde als Postsache gebührenfrei befördert. Die Sendungen<br />

sind mit dem Stempel „Postsache“<br />

und der Absenderangabe der betreffenden<br />

Postanstalt gekennzeichnet. Es kommen auch Sendungen ohne den<br />

Stempel „Postsache“, aber mit dem Dienststempel „Postamt Olbernhau“<br />

und mit dem Tagesstempel vor. BV: 11.7.1969 bis 30.8.1973.<br />

Bezirksstempel (Abb. 46-49)<br />

Die bei jedem Postamt geführten Bezirksstempel stellen ein Echtheitsmerkmal<br />

für ausgelieferte Postanweisungen, Zahlkarten oder Einzahlungsaufträge<br />

dar. Sie kommen in vielen Varianten vor. BV: 6.12.1944 bis 7.3.1969.<br />

Sonderstempel (Abb. 50-52)<br />

Die inhaltlichen Aussagen von Sonderstempeln sind immer auf ein bestimmtes<br />

zeitlich bezogenes Ereignis gerichtet. Die Einsatzdauer beträgt<br />

meist nur wenige Tage, in Ausnahmefällen Wochen oder gar Monate. In<br />

Olbernhau wurden folgenden Sonderstempel verwendet:<br />

- „Tag der Briefmarke 1941“, BV: 12.1.1941<br />

- „700 Jahrfeier“, BV: 30.3.1960<br />

- „400 Jahre Barockkirche Olbernhau, BV: 29.2.1987<br />

Werbestempel (Abb. 53-56)<br />

Sie weisen auf vorhandene Gegebenheiten hin, die Informationen sind<br />

nicht zeitgebunden. Der Werbestempel kann unter Umständen viele Jahre<br />

oder ständig bzw. zu bestimmten Zeiten im Einsatz sein.<br />

In Olbernhau wurden folgende Werbestempel verwendet:<br />

- „Besuchen Sie den Althammer“, BV: 4.2.1963 bis 3.8.1965<br />

- „STADT DER SIEBEN TÄLER“ 933 OLBERNHAU. BV: 2.4.1977 bis<br />

3.6.1980 mit Unterbrechungen<br />

- 9332 OLBERNHAU + GRÜNTHAL, BV: 3.4.1977 bis 4.7.1977<br />

Auslagen Stempel (Abb. 57)<br />

Es sind Nebenstempel, mit denen eine Sendung, auf die Postvorschuss<br />

gezahlt worden war, gekennzeichnet werden musste. Bereits in der<br />

zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatten auch verschiedene deutsche<br />

Postverwaltungen das so genannte Postvorschussverfahren eingeführt.<br />

Der Absender erhielt anfangs bei Aufgabe einer solchen Sendung, die<br />

einen bestimmten, vom Empfänger zu zahlenden Geldbetrag auswies,<br />

diese Summe als Postvorschuss ausgezahlt, die Post verauslagte also<br />

diesen Betrag. Das Empfangspostamt erhob dann beim Adressanten die<br />

ausgewiesene Summe. Deshalb mussten solche Sendungen mit dem Ort<br />

„Auslage“<br />

gekennzeichnet werden. Später erfolgte die Auszahlung von<br />

Geldbeträgen erst dann, wenn das Geld beim Absendepostamt einging.<br />

Die alte Bezeichnung Auslage blieb aber noch bestehen. Mit Verfügung<br />

vom 29.5.1874 legte die deutsche Reichspostverwaltung schließlich das<br />

Verwenden von Auslage-Klebezetteln fest. 1878 führte sie dann offi ziell die<br />

Bezeichnung Nachnahme ein. BV: 24.10.1869 [Abb. 60]<br />

Poststellenstempel (Abb. 58)<br />

Nachdem in der DDR bis Ende 1964 alle alten so genannten Landpoststempel<br />

eingezogen wurden, kam es zur Verwendung genormter Stempel.<br />

Sie geben die Sammelleitzahl für alle Poststellen eines Leitpostbezirkes<br />

an, darüber befi ndet sich der Name des Leitpostamtes und in einem Kreis<br />

davor stehend die Ordnungszahl der Poststelle. Außerdem befi ndet sich auf<br />

der rechten Seite des Stempels ein Posthorn. Dieser Poststellenstempel<br />

wird im innerpostalischen Dienst sowie als Bestätigungsstempel auf Einlieferungs-<br />

und Gebührenscheinen oder bei Eintragungen in Postsparbücher<br />

verwendet. Bei Sendungen an Anschriften innerhalb des eigenen Zustellbereiches<br />

wird die Frankatur mit Federstrichen entwertet und daneben der<br />

Poststellenstempel gesetzt sowie das Aufgabendatum vermerkt. Alle anderen<br />

bei Poststellen aufgegebenen oder aus Landbriefkästen stammenden<br />

Sendungen werden beim Leitpostamt entwertet und erhalten dessen Stempel.<br />

Poststellen des Leitpostbezirkes Olbernhau 9331: 1 Rothenthal, 2 Deutscheinsiedel,<br />

3 Cämmerswalde, 4 Deutschkatharinenberg, 5 Neuwernsdorf,<br />

6 Blumenau, 7 Hallbach, 8 Hutha, 9 Pfaffroda, 10 Dittmannsdorf,<br />

38 Rauschenbach. BV: 26.5.1968 bis 22.12.1970.<br />

2. <strong>Ausgabe</strong>stempel (Abb. 59)<br />

Es ist eine Sammelbezeichnung für solche Stempel, die beim Eingang der<br />

Sendung auf dem Zustellpostamt oder bei der Auslieferung des Postgutes<br />

auf diesem abgeschlagen werden. Sie können die weitere Erhebung von<br />

Postgebühren ausweisen, Datum und Zeit der Zustellung festhalten und<br />

einen Zustellbereich oder sogar den Zusteller angeben. Bevor die Sendungen<br />

im Zustellpostamt ausgegeben werden, erhielten sie früher einen<br />

Posteingangsstempel. Er sollte die Beförderungsdauer und die Zeitspanne<br />

bis zur Auslieferung der Sendung nachweisen. Da die vorhandenen Tagesstempel<br />

mit Orts-, Datums- und Zeitangabe sich dazu am besten eigneten,<br />

setzen sie viele Postverwaltungen gleichzeitig auch als Posteingangsstempel<br />

ein. Diese Stempel sollten auf der Briefrückseite und bei Postkarten<br />

auf der Anschriftseite abgeschlagen werden. Ab 1.4.1909 fi el diese Art der<br />

Abstempelung bei der Deutschen Reichspost weg. Von da an erhielten nur<br />

noch Briefe und Karten mit Zusatzleistungen (Wertangabe, Einschreiben,<br />

Eilsendungen) Posteingangsstempel. Heute gibt es noch weitere Einschränkungen<br />

(Eilsendungen): In Olbernhau wurden folgende Stempel<br />

sowohl als Aufgabestempel und auch als <strong>Ausgabe</strong>stempel verwendet:<br />

Sächsischer Einkreisstempel E46, Sächsischer Doppelkreisstempel D63,<br />

Einkreisstempel, Einkreis-Gitterdoppelbrücken-Stempel, Einkreis-Doppelbrücken-Stempel,<br />

Einkreis-Oberbrücken-Stempel, Zweikreis-Stegstempel,<br />

Unterbogen-Stempel.<br />

Stempel „<strong>Ausgabe</strong>“<br />

Es ist ein <strong>Ausgabe</strong>stempel ohne Ortsangabe, aber mit Tag und Zeitpunkt<br />

der <strong>Ausgabe</strong>. BV: 14.11.1857 bis 16.7.1877.<br />

Nachgebührenstempel (Abb. 60)<br />

Diese Stempel, die nicht oder ungenügend freigemachte Postsendungen<br />

kennzeichnen, nehmen eine besondere Stellung ein. Sie können sowohl<br />

beim Aufgabe- als auch beim Zustellpostamt angebracht werden. Vorläufer<br />

dieser Stempel waren die Poststempel der Vormarkenzeit. Diese waren fast<br />

ausschließlich Aufgabenstempel, die auch noch eine Zeit lang danach als<br />

solche eingesetzt wurden. Erst später, nachdem der Freimachungszwang<br />

durchgesetzt war, wandelte sich ihr Charakter, aus dem Portostempel wurde<br />

der Nachgebührenstempel. Nun wurden für die erhöhten Aufwendungen<br />

bei der Bearbeitung von nicht oder nur teilweise freigemachten Sendungen<br />

auch zusätzliche Gebühren erhoben. Neben dem Stempelabdruck musste<br />

die Höhe der Nachgebühr mit Blaustift auf der Briefvorderseite vermerkt<br />

werden. Nachgebühr erhob im Allgemeinen der Briefträger direkt beim<br />

Empfänger. Heute wird eine mit Nachgebühr belegte Sendung gar nicht erst<br />

zur Zustellung mitgenommen, sondern eine Benachrichtigung ausgestellt,<br />

wonach der Empfänger holen möge. BV: 5.2.1973 bis 24.2.1973.<br />

3. Stempel <strong>zum</strong> Verändern der<br />

Postwertzeichen<br />

Vollkreis-Korkstempel (Abb. 61)<br />

Nach dem 8. Mai 1945 verbot sich naturgemäß die Verwendung von Postwertzeichen<br />

aus der Zeit des Faschismus. Während die Barfreimachung<br />

anfangs eine selbstständige lokale Lösung des Freimachungsproblems darstellte,<br />

wurde die Unkenntlichkeitsmachung noch vorhandener Freimarken<br />

der ehemaligen Deutschen Reichspost zentral für ganze Postdirektionsbereiche<br />

angeordnet. Für den Bereich der RPD Chemnitz wurde am 12.5.1945<br />

eine Verfügung erlassen: „Bis zur <strong>Ausgabe</strong> neuer Postwertzeichen sind die<br />

Wertzeichen mit dem Kopfbild Hitlers vor dem Verkauf an das Publikum<br />

mit einem Korken, Gummi-Stempel oder in ähnlicher Weise derart zu<br />

überdrucken, dass das Kopfbild Hitlers unsichtbar gemacht wird, die Markenwertangabe<br />

aber lesbar bleibt...“. Die Unerkenntlichmachung erfolgte<br />

in Olbernhau mit einem runden Korkstempel in schwarzer Stempelfarbe.<br />

Von Postkunden ungenügend unerkenntlich gemachte Marken, wurden in<br />

Olbernhau mitunter bei der Aufgabe noch einmal mit einem Korkstempel<br />

versehen. Nach Vorschrift mussten die unkenntlich gemachten Marken mit<br />

dem Tagesstempel entwertet werden. BV: 23.5.1945 bis 25.7.1945. Es sind<br />

aber auch Postsendungen ohne Tagesstempel bekannt. BV: 6.7.1945.<br />

Bezirksstempel (Abb. 62)<br />

Zum 20.6.1948 wurde in den westlichen Besatzungszonen eine seperate<br />

Währungsreform angeordnet, die in der sowjetischen Besatzungszone entsprechende<br />

Maßnahmen und die <strong>Ausgabe</strong> eigener Briefmarken erforderte.<br />

Auf Grund der per Telegramm gegebenen Anweisung der Hauptverwaltung<br />

Post- und Fernmeldewesen vom 23.6.1948 wurden neue Marken mit einem<br />

bei allen Postämtern vorhandenem Hilfsmittel, dem Bezirksstempel,<br />

hergestellt. Dieser Bezirksstempel diente sogar <strong>zum</strong> Kennzeichnen von<br />

Postanweisungen und Zahlkarten. Im Telegramm Nr. 6 heißt es u.a.: „Kursfähige<br />

Postwertzeichen verlieren mit dem Ablauf des 23.6.1948 grundsätzlich<br />

ihre Gültigkeit. In Händen des Publikums befi ndliche Postwertzeichen<br />

behalten zu einem Zehntel Frankaturkraft. Ab 24.6.1948 dürfen amtlich<br />

nur Pfennigwerte der Bildserie, die den Abdruck eines Bezirksstempels<br />

tragen, ausgegeben werden. Der Überdruck mit Bezirksstempel muss das<br />

Markenbild von links unten nach rechts oben so treffen, dass die Bezirksnummer<br />

im Ganzen auf der Marke erscheint. „Bezirksstempel wurden bis<br />

2.7.1948 verwendet, gültig waren die entsprechenden Postwertzeichen bis<br />

10.7.1948. In Olbernhau verwendete schwarze Bezirksstempel zeigten den<br />

Ortsnamen in gotischer Schrift, darüber die Bezirksnummer 41 (Abb. 62)

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