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Amtsblatt - Verbandsgemeinde Waldsee

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Waldsee</strong> Seite 9 Freitag, den 3. Feburar 2012<br />

können ab 2011 für ihre Aufwandsentschädigungen eine Steuerbefreiung<br />

von bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen.<br />

Bisher waren es maximal 500 Euro.<br />

Rente und Steuern:<br />

Für Neu-Rentner ab 2011 liegt der Anteil der gesetzlichen Rente,<br />

der versteuert werden muss, bei 62 %. Damit müssen Renten aus<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem Betrag von<br />

15.600 Euro jährlich bzw. 1.300 Euro monatlich (Verdoppelung<br />

bei Ehegatten) nicht versteuert werden, sofern keine weiteren<br />

steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.<br />

Kommen zur gesetzlichen Rente zusätzliche Einkünfte, wie Betriebsrenten,<br />

Privatrenten oder Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung etc., hinzu, besteht die Pflicht zur Abgabe einer<br />

Steuererklärung.<br />

Empfangene Sozialleistungen verpflichten zur Abgabe einer<br />

Steuererklärung:<br />

Für das Kalenderjahr 2011 müssen alle Träger von Sozialleistungen<br />

ihre gewährten Leistungen bis zum 28. Februar 2012<br />

elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmals<br />

fallen auch Eltern- und Krankengeld unter diese mitzuteilenden<br />

Leistungen. Für betroffene Bürger entsteht durch die erhaltenen<br />

Leistungen die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Die<br />

Leistungen als solche sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf<br />

die Höhe des Steuersatzes aus, so dass es in einzelnen Fällen<br />

zu Steuernachzahlungen kommen kann.<br />

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung:<br />

Um Kosten im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung<br />

im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2011 geltend zu<br />

machen, muss die Notwendigkeit der entsprechenden Aufwendungen<br />

durch eine vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem<br />

Erwerb eines medizinischen Hilfsmittels ausgestellte Verordnung<br />

eines Arztes oder Heilpraktikers erfolgen. Bei bestimmten (Heil-<br />

)Maßnahmen, z. B. einer Kur, ist darüber hinaus ein im Vorfeld<br />

ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche<br />

Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung<br />

vorzulegen.<br />

Was ändert sich ab 2012?<br />

Die Änderungen für das Jahr 2012 gehen im Wesentlichen auf<br />

das Steuervereinfachungsgesetz von 2011 zurück, das durch<br />

eine Reduzierung von Nachweisen und geänderten Vordrucken<br />

zum Abbau von Bürokratie beitragen soll.<br />

Kindergeld und Kinderfreibetrag:<br />

Ab 2012 haben Eltern von volljährigen Kindern zwischen 18 und<br />

25 Jahren auch Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge,<br />

unabhängig von der Höhe eines eigenen Verdienstes. Die<br />

bislang geltende Einkommensgrenze der Kinder von 8.004 Euro<br />

pro Jahr entfällt. Wird aber eine erste Berufsausbildung oder ein<br />

Erststudium abgeschlossen, so besteht dieser Anspruch nur dann<br />

weiter, wenn die volljährigen Kinder nicht mehr als 20 Stunden<br />

pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen.<br />

Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten:<br />

Für Eltern ergeben sich deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen<br />

Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Unterscheidung<br />

und der Nachweis von Erwerbstätigkeit der Eltern oder<br />

von Ausbildung, Krankheit und Behinderung entfällt. Lediglich<br />

die Kosten der Kinderbetreuung als solches, nicht aber mehr der<br />

Grund, müssen belegt werden. In der Steuererklärung für das<br />

Jahr 2012 können Kinderbetreuungskosten ab Geburt des Kindes<br />

bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres somit nun einheitlich mit<br />

2/3 der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, als<br />

Sonderausgabe berücksichtigt werden.<br />

Übertragung der Kinderfreibeträge:<br />

Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt<br />

lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen<br />

werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht<br />

dem Kind gegenüber nicht nachkommt. Die Möglichkeit wird<br />

nunmehr um die Fälle erweitert, in denen der andere Elternteil<br />

mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und soweit<br />

vom Jugendamt kein Unterhaltsvorschuss gewährt wird.<br />

Die Erweiterung der Übertragungsmöglichkeit des Kinderfreibetrages<br />

wirkt sich auch auf die Übertragung des Behinderten-<br />

Pauschbetrages aus.<br />

Neu ist auch, dass künftig der Elternteil, bei dem das Kind nicht<br />

wohnt, die Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und<br />

Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen<br />

Elternteil verhindern kann, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt<br />

oder eigenen Betreuungsaufwand hat.<br />

Entfernungspauschale:<br />

Die Berechnung der Entfernungspauschale ändert sich ab<br />

2012: Werden verschiedene Verkehrsmittel genutzt, so müssen<br />

die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden<br />

einzelnen Tag belegt werden. Nur wenn diese höher sind als<br />

die jährliche Entfernungspauschale von 4.500 Euro, so ist ein<br />

Nachweis erforderlich.<br />

„Riester-Sparer“ – Ehegatten müssen Mindesteigenbetrag<br />

leisten:<br />

Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung<br />

zu vermeiden, ist bei Ehegatten (sogenannte „mittelbar Zulageberechtigte“)<br />

ab 2012 die Zahlung eines Mindestbetrags von 60<br />

Euro vorgesehen.<br />

Vordrucke für die Steuererklärung und elektronische Übermittlung:<br />

Mithilfe von ElsterFormular, dem kostenlosen Programm der<br />

Finanzverwaltung, oder im Handel erhältlicher Software kann<br />

die Steuererklärung am Computer erstellt und elektronisch<br />

ans Finanzamt übermittelt werden. Infos hierzu gibt es unter:<br />

www.elster.de. Vordrucke sowie die CD für die Steuererklärung,<br />

die ab Mitte Februar erhältlich ist, finden sich aber auch im Internet<br />

der Finanzverwaltung unter: www.fin-rlp.de/Vordrucke<br />

oder in allen Finanzämtern.<br />

– Vereinsmitteilungen –<br />

Bauern- und Winzerverband<br />

Rheinland-Pfalz Süd e.V.<br />

Jahreshauptversammlung<br />

des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd e.V. im<br />

Rhein-Pfalz-Kreis<br />

am: Freitag, dem 24. Februar 2012<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Ort: Palatinum, Bohligstraße 1, 67122 Mutterstadt<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Bericht des Kreisvorsitzenden<br />

3. Geschäfts- und Tätigkeitsbericht<br />

4. Vortrag Präsident Ökonomierat Norbert Schindler, MdB<br />

„GAP nach 2013 – aktueller Stand der Diskussion von<br />

Brüssel bis Berlin“<br />

5. Verschiedenes<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verband<br />

<strong>Waldsee</strong> – Otterstadt<br />

Vorstands- und Fraktionssitzung<br />

Unsere nächste Sitzung ist am Montag, dem<br />

06.02.2012, um 19.00 Uhr, in unserem Fraktionszimmer im Alten<br />

Rathaus. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten<br />

Leere Wiege<br />

angeschlossen der Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“<br />

e.V., Begleitung und Beratung für Eltern, die ihr Kind vor,<br />

während oder bis ein Jahr nach der Geburt verloren haben.<br />

Regelmäßige Treffen der Selbsthilfegruppe finden jeden 2. Mittwoch<br />

im Monat in Speyer statt. Die Teilnahme ist kostenlos und<br />

der Einstieg jederzeit möglich.<br />

Kontakt: M. Groß, Tel. 07254 3727.<br />

Arbeiter-Samariter-Bund<br />

LV Rheinland-Pfalz e.V.<br />

• Lebensrettende Sofortmaßnahmen<br />

• Erste Hilfe<br />

• Erste-Hilfe-Schein

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