Amtsblatt - Verbandsgemeinde Waldsee
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Waldsee</strong> Seite 9 Freitag, den 3. Feburar 2012<br />
können ab 2011 für ihre Aufwandsentschädigungen eine Steuerbefreiung<br />
von bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen.<br />
Bisher waren es maximal 500 Euro.<br />
Rente und Steuern:<br />
Für Neu-Rentner ab 2011 liegt der Anteil der gesetzlichen Rente,<br />
der versteuert werden muss, bei 62 %. Damit müssen Renten aus<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem Betrag von<br />
15.600 Euro jährlich bzw. 1.300 Euro monatlich (Verdoppelung<br />
bei Ehegatten) nicht versteuert werden, sofern keine weiteren<br />
steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.<br />
Kommen zur gesetzlichen Rente zusätzliche Einkünfte, wie Betriebsrenten,<br />
Privatrenten oder Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung etc., hinzu, besteht die Pflicht zur Abgabe einer<br />
Steuererklärung.<br />
Empfangene Sozialleistungen verpflichten zur Abgabe einer<br />
Steuererklärung:<br />
Für das Kalenderjahr 2011 müssen alle Träger von Sozialleistungen<br />
ihre gewährten Leistungen bis zum 28. Februar 2012<br />
elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmals<br />
fallen auch Eltern- und Krankengeld unter diese mitzuteilenden<br />
Leistungen. Für betroffene Bürger entsteht durch die erhaltenen<br />
Leistungen die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Die<br />
Leistungen als solche sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf<br />
die Höhe des Steuersatzes aus, so dass es in einzelnen Fällen<br />
zu Steuernachzahlungen kommen kann.<br />
Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung:<br />
Um Kosten im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung<br />
im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2011 geltend zu<br />
machen, muss die Notwendigkeit der entsprechenden Aufwendungen<br />
durch eine vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem<br />
Erwerb eines medizinischen Hilfsmittels ausgestellte Verordnung<br />
eines Arztes oder Heilpraktikers erfolgen. Bei bestimmten (Heil-<br />
)Maßnahmen, z. B. einer Kur, ist darüber hinaus ein im Vorfeld<br />
ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche<br />
Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung<br />
vorzulegen.<br />
Was ändert sich ab 2012?<br />
Die Änderungen für das Jahr 2012 gehen im Wesentlichen auf<br />
das Steuervereinfachungsgesetz von 2011 zurück, das durch<br />
eine Reduzierung von Nachweisen und geänderten Vordrucken<br />
zum Abbau von Bürokratie beitragen soll.<br />
Kindergeld und Kinderfreibetrag:<br />
Ab 2012 haben Eltern von volljährigen Kindern zwischen 18 und<br />
25 Jahren auch Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge,<br />
unabhängig von der Höhe eines eigenen Verdienstes. Die<br />
bislang geltende Einkommensgrenze der Kinder von 8.004 Euro<br />
pro Jahr entfällt. Wird aber eine erste Berufsausbildung oder ein<br />
Erststudium abgeschlossen, so besteht dieser Anspruch nur dann<br />
weiter, wenn die volljährigen Kinder nicht mehr als 20 Stunden<br />
pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen.<br />
Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten:<br />
Für Eltern ergeben sich deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen<br />
Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Unterscheidung<br />
und der Nachweis von Erwerbstätigkeit der Eltern oder<br />
von Ausbildung, Krankheit und Behinderung entfällt. Lediglich<br />
die Kosten der Kinderbetreuung als solches, nicht aber mehr der<br />
Grund, müssen belegt werden. In der Steuererklärung für das<br />
Jahr 2012 können Kinderbetreuungskosten ab Geburt des Kindes<br />
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres somit nun einheitlich mit<br />
2/3 der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, als<br />
Sonderausgabe berücksichtigt werden.<br />
Übertragung der Kinderfreibeträge:<br />
Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt<br />
lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen<br />
werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht<br />
dem Kind gegenüber nicht nachkommt. Die Möglichkeit wird<br />
nunmehr um die Fälle erweitert, in denen der andere Elternteil<br />
mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und soweit<br />
vom Jugendamt kein Unterhaltsvorschuss gewährt wird.<br />
Die Erweiterung der Übertragungsmöglichkeit des Kinderfreibetrages<br />
wirkt sich auch auf die Übertragung des Behinderten-<br />
Pauschbetrages aus.<br />
Neu ist auch, dass künftig der Elternteil, bei dem das Kind nicht<br />
wohnt, die Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und<br />
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen<br />
Elternteil verhindern kann, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt<br />
oder eigenen Betreuungsaufwand hat.<br />
Entfernungspauschale:<br />
Die Berechnung der Entfernungspauschale ändert sich ab<br />
2012: Werden verschiedene Verkehrsmittel genutzt, so müssen<br />
die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden<br />
einzelnen Tag belegt werden. Nur wenn diese höher sind als<br />
die jährliche Entfernungspauschale von 4.500 Euro, so ist ein<br />
Nachweis erforderlich.<br />
„Riester-Sparer“ – Ehegatten müssen Mindesteigenbetrag<br />
leisten:<br />
Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung<br />
zu vermeiden, ist bei Ehegatten (sogenannte „mittelbar Zulageberechtigte“)<br />
ab 2012 die Zahlung eines Mindestbetrags von 60<br />
Euro vorgesehen.<br />
Vordrucke für die Steuererklärung und elektronische Übermittlung:<br />
Mithilfe von ElsterFormular, dem kostenlosen Programm der<br />
Finanzverwaltung, oder im Handel erhältlicher Software kann<br />
die Steuererklärung am Computer erstellt und elektronisch<br />
ans Finanzamt übermittelt werden. Infos hierzu gibt es unter:<br />
www.elster.de. Vordrucke sowie die CD für die Steuererklärung,<br />
die ab Mitte Februar erhältlich ist, finden sich aber auch im Internet<br />
der Finanzverwaltung unter: www.fin-rlp.de/Vordrucke<br />
oder in allen Finanzämtern.<br />
– Vereinsmitteilungen –<br />
Bauern- und Winzerverband<br />
Rheinland-Pfalz Süd e.V.<br />
Jahreshauptversammlung<br />
des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd e.V. im<br />
Rhein-Pfalz-Kreis<br />
am: Freitag, dem 24. Februar 2012<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Ort: Palatinum, Bohligstraße 1, 67122 Mutterstadt<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
2. Bericht des Kreisvorsitzenden<br />
3. Geschäfts- und Tätigkeitsbericht<br />
4. Vortrag Präsident Ökonomierat Norbert Schindler, MdB<br />
„GAP nach 2013 – aktueller Stand der Diskussion von<br />
Brüssel bis Berlin“<br />
5. Verschiedenes<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verband<br />
<strong>Waldsee</strong> – Otterstadt<br />
Vorstands- und Fraktionssitzung<br />
Unsere nächste Sitzung ist am Montag, dem<br />
06.02.2012, um 19.00 Uhr, in unserem Fraktionszimmer im Alten<br />
Rathaus. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten<br />
Leere Wiege<br />
angeschlossen der Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“<br />
e.V., Begleitung und Beratung für Eltern, die ihr Kind vor,<br />
während oder bis ein Jahr nach der Geburt verloren haben.<br />
Regelmäßige Treffen der Selbsthilfegruppe finden jeden 2. Mittwoch<br />
im Monat in Speyer statt. Die Teilnahme ist kostenlos und<br />
der Einstieg jederzeit möglich.<br />
Kontakt: M. Groß, Tel. 07254 3727.<br />
Arbeiter-Samariter-Bund<br />
LV Rheinland-Pfalz e.V.<br />
• Lebensrettende Sofortmaßnahmen<br />
• Erste Hilfe<br />
• Erste-Hilfe-Schein