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pdf-Dokument - Deutsche-Versicherungsboerse.de by Friedel Rohde

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Son<strong>de</strong>rtarif<br />

Heilwesen<br />

4.5 Pauschal<strong>de</strong>klarationen<br />

Die aufgeführten Deckungserweiterungen gelten nur, wenn auch die entsprechen<strong>de</strong> Gefahr versichert ist.<br />

Pauschal<strong>de</strong>klarationen Gebün<strong>de</strong>lte Firmengebäu<strong>de</strong>versicherung<br />

Standard-<br />

Deckung<br />

Nr. bis höchstens<br />

% EUR<br />

I.<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

Zusätzliche Einschlüsse/Erweiterungen<br />

Zusätzlich sind/ist - sofern die jeweilige Gefahr vereinbart ist - auf Erstes Risiko<br />

versichert/<strong>de</strong>r Versicherungsschutz erweitert auf:<br />

(Prozentsätze berechnet aus <strong>de</strong>r Gesamtversicherungssumme je<br />

Versicherungsgrundstück)<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n pauschal auf Erstes Risiko versicherten Kosten und sonstigen<br />

Positionen gelten insgesamt je Versicherungsfall zusätzlich bis zur Höhe <strong>de</strong>r<br />

vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, maximal 1 Mio. EUR, versichert<br />

(Standard-Plus-Deckung).<br />

In <strong>de</strong>r Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten<br />

Elementarscha<strong>de</strong>nversicherung<br />

Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie in <strong>de</strong>r Feuerversicherung auch<br />

Feuerlöschkosten.<br />

Absperrkosten<br />

Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Absperrkosten<br />

(Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken).<br />

Abbruch-, Aufräum-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen<br />

(Klausel 1101).<br />

Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen <strong>de</strong>m Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles und<br />

<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung - Klausel<br />

1301).<br />

Sachverständigenkosten (Klausel 1302)<br />

Ersatz von 80 % <strong>de</strong>s vom Versicherungsnehmer zu tragen<strong>de</strong>n Kostenanteils, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer im Sachverständigenverfahren zu tragen hat, soweit <strong>de</strong>r<br />

entschädigungspflichtige Scha<strong>de</strong>n 50.000 EUR übersteigt.<br />

Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Klausel 1304).<br />

Mehrkosten durch behördliche Wie<strong>de</strong>rherstellungsbeschränkungen (ohne Restwerte)<br />

(Klausel 1306); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 20 %<br />

Mehrkosten für die Rückreise aus <strong>de</strong>m Urlaub<br />

Der Versicherer erstattet Fahrtmehrkosten, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer wegen eines<br />

erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubsreise abbrechen und an <strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>nort zurückreisen muss. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n<br />

voraussichtlich 7.500 EUR übersteigt und die Anwesenheit <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers am<br />

Scha<strong>de</strong>nort notwendig macht. Als Urlaubsreise gilt je<strong>de</strong> privat veranlasste Abwesenheit <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von min<strong>de</strong>stens 4 Tagen bis zu einer Dauer<br />

von maximal 6 Wochen. Fahrtmehrkosten wer<strong>de</strong>n für ein angemessenes Reisemittel<br />

ersetzt, das <strong>de</strong>m benutzten Urlaubsreisemittel und <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Reise an <strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>nort entspricht. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt <strong>de</strong>r Reise an<br />

<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>nort bei <strong>de</strong>m Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstän<strong>de</strong><br />

gestatten. Kommt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, obwohl ihm<br />

dies billigerweise zuzumuten wäre, so kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Kostenersatz um <strong>de</strong>n<br />

Betrag kürzen, <strong>de</strong>r nachweislich durch die Pflichtverletzung entstan<strong>de</strong>n ist.<br />

In <strong>de</strong>r Feuerversicherung<br />

Kosten für die Dekontamination von Erdreich (Klausel 3301); Selbstbeteiligung je<br />

Versicherungsfall: 25 %<br />

23 Stand: 01.04.2009<br />

INTER Allgemeine Versicherung AG; Vorstand: Bernd Jansen (Vorsitzen<strong>de</strong>r), Jürgen M. Lukas, Matthias Kreibich; Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r: Jürgen List;<br />

Sitz Mannheim: Han<strong>de</strong>lsregister HRB 3181 beim Amtsgericht Mannheim<br />

10<br />

-<br />

10<br />

10<br />

10<br />

-<br />

10<br />

-<br />

10<br />

100.000<br />

nicht<br />

versichert<br />

50.000<br />

25.000<br />

10.000<br />

nicht<br />

versichert<br />

10.000<br />

nicht<br />

versichert<br />

10.000<br />

Standard-Plus-<br />

Deckung<br />

bis höchstens<br />

% EUR<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Versicherrungssumme <br />

Versicherrungssumme <br />

Versicherrungssumme <br />

Versicherrungssumme <br />

Versicherrungssumme <br />

Versicherrungssumme <br />

Versicherrungssumme<br />

5.000<br />

250.000

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