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pdf-Dokument - Deutsche-Versicherungsboerse.de by Friedel Rohde

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Son<strong>de</strong>rtarif<br />

Heilwesen<br />

Als Ergänzung zur Feuer-Rohbauversicherung empfiehlt sich <strong>de</strong>r Abschluss einer Bauleistungsversicherung.<br />

Prämien Feuer-Rohbauversicherung (falls nicht prämienfrei)<br />

Bauartklassen I, II 0,25 ‰ aus <strong>de</strong>r Bausumme<br />

(Gesamtherstellungskosten)<br />

Bauartklassen III, IV, V Zuschläge gemäß Ziff. 4.4<br />

4.6.2 Feuer-Umbauversicherung<br />

Ist für einen noch nicht fertiggestellten Umbau (Gebäu<strong>de</strong> in Renovierung) eine prämienfreie Feuer-Umbauversicherung<br />

vereinbart (Voraussetzung: 3-jährige Vertragsdauer <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>neuwertversicherung gegen die<br />

Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel (Paket<strong>de</strong>ckung)), gilt folgen<strong>de</strong>s:<br />

a) Das/die Gebäu<strong>de</strong> ist/sind noch im Umbau/Renovierung begriffen und hat/haben zur Zeit noch nicht <strong>de</strong>n<br />

versicherten Wert erreicht. Bis zur bezugsfertigen Herstellung gilt/gelten das/die Gebäu<strong>de</strong> (einschließlich<br />

<strong>de</strong>r sich auf <strong>de</strong>m Baugrundstück befindlichen und zur Gebäu<strong>de</strong>errichtung notwendigen Baustoffe) mit seinem/<br />

ihrem tatsächlichen, je nach <strong>de</strong>m Fortschreiten <strong>de</strong>s Baues in Frage kommen<strong>de</strong>n Wert, für 6 Monate (Standard-<br />

Deckung) bzw. 12 Monate (Standard-Plus-Deckung) prämienfrei gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall<br />

o<strong>de</strong>r Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile o<strong>de</strong>r seiner Ladung versichert.<br />

b) Der Versicherungswert ist bis zur bezugsfertigen Herstellung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>/s <strong>de</strong>r Zeitwert.<br />

c) Die Haftung <strong>de</strong>s Versicherers ist auf <strong>de</strong>n Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />

begrenzt. Die Höchstentschädigungsgrenze bil<strong>de</strong>t die Versicherungssumme.<br />

d) Während <strong>de</strong>s Zeitraums <strong>de</strong>s Umbaus/<strong>de</strong>r Renovierung gelten die zusätzlichen Einschlüsse "Graffitischä<strong>de</strong>n",<br />

"Gebäu<strong>de</strong>beschädigungen durch unbefugte Dritte" und "Schä<strong>de</strong>n durch Böswillige Beschädigung" <strong>de</strong>r<br />

Deckungskonzepte "Standard-Deckung" bzw. "Standard-Plus-Deckung" - sofern beantragt - als nicht versichert.<br />

e) Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, min<strong>de</strong>stens 1.000 EUR je Versicherungsfall als vereinbart.<br />

f) Kein Versicherungsschutz besteht, wenn das/die zum Umbau/Renovierung anstehen<strong>de</strong>/n Gebäu<strong>de</strong> länger als<br />

3 Monate nicht bewohnt bzw. nicht unmittelbar überwiegend ständig genutzt ist/sind und somit leer steht/stehen,<br />

ohne dass mit <strong>de</strong>n Umbau-/Renovierungsmaßnahmen begonnen wur<strong>de</strong>.<br />

g) Die bezugsfertige Herstellung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>/s sowie eine Verlängerung <strong>de</strong>r Feuer-Umbauversicherung<br />

(gegen Prämie) ist <strong>de</strong>r Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen.<br />

h) Wird das/die Gebäu<strong>de</strong> nach bezugsfertiger Herstellung nicht unmittelbar bezogen bzw. nicht unmittelbar<br />

überwiegend ständig bewohnt o<strong>de</strong>r genutzt, so ist <strong>de</strong>r Versicherer über diesen gefahrerhöhen<strong>de</strong>n Umstand<br />

unverzüglich schriftlich zu informieren.<br />

i) Verletzt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine seiner Verpflichtungen nach g) und h), so ist <strong>de</strong>r Versicherer unter<br />

<strong>de</strong>n in Abschnitt "B" § 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 und § 9 Nr. 3 und Nr. 5 AFB 2008 beschriebenen Voraussetzungen<br />

zur Kündigung o<strong>de</strong>r Vertragsän<strong>de</strong>rung berechtigt o<strong>de</strong>r auch ganz o<strong>de</strong>r teilweise leistungsfrei.<br />

j) Die Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterte Elementarscha<strong>de</strong>nversicherung - sofern beantragt - tritt erst in<br />

Kraft, wenn das/die Gebäu<strong>de</strong> vollständig ge<strong>de</strong>ckt, allseitig geschlossen und bezugsfertig ist/sind. Hierzu wird<br />

auch auf Abschnitt "A" § 1 Nr. 4 b) AWB 2008, AStB 2008 und § 10 a) BEG 2008 verwiesen.<br />

k) Die Vertragslaufzeit verlängert sich um <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Feuer-Umbauversicherung.<br />

l) Die Erstprämie wird ab Bezugsfertigkeit <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>/s fällig.<br />

27 Stand: 01.04.2009<br />

INTER Allgemeine Versicherung AG; Vorstand: Bernd Jansen (Vorsitzen<strong>de</strong>r), Jürgen M. Lukas, Matthias Kreibich; Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r: Jürgen List;<br />

Sitz Mannheim: Han<strong>de</strong>lsregister HRB 3181 beim Amtsgericht Mannheim

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