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Jahresabschluss 2012 - Pfalzwerke

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<strong>Jahresabschluss</strong> PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT <strong>2012</strong><br />

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die vorwiegend aus Energielieferungen<br />

resultieren, ergeben sich wie folgt:<br />

31.12.<strong>2012</strong> Vorjahr<br />

Tsd. € Tsd. €<br />

Forderungen aus Energielieferungen und aus<br />

anderen Liefer- und Leistungsgeschäften<br />

457.529 393.193<br />

erhaltene Abschlagszahlungen - 183.659 - 173.557<br />

273.870 219.636<br />

Die Vorjahreswerte sind auf Grund der Ausgliederung des Betriebsteils Netzbetrieb nicht mit den Werten des Berichtsjahres<br />

vergleichbar.<br />

Für die erst nach Durchführung der Jahresverbrauchsabrechnung in genauer<br />

Höhe feststehenden Forderungen aus Stromlieferungen an Privat- und<br />

Gewerbekunden werden messstellengenaue Schätzungen angesetzt.<br />

Die Veränderung bei den Forderungen gegen verbundenen Unternehmen<br />

ergibt sich hauptsächlich aus zwei Sachverhalten: der Verrechnung von Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten mit der <strong>Pfalzwerke</strong> Netz AG, Ludwigshafen/Rhein,<br />

sowie aus Forderungen für ein kurzfristig gewährtes Darlehen an die <strong>Pfalzwerke</strong><br />

geofuture GmbH, Ludwigshafen am Rhein. Die Verrechnung von Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten erfolgt nur bei Vorliegen einer Aufrechnungslage.<br />

Die Sonstigen Vermögensgegenstände umfassen Forderungen aus Darlehen,<br />

Steuerguthaben, Zinsabgrenzungen und geleisteten Anzahlungen. Ein<br />

Kapitalbrief wurde neu abgeschlossen (1.000 Tsd. €); ein Kapitalbrief war zur<br />

Rückzahlung fällig (1.000 Tsd. €). Die Forderungen aus Kapitalbriefen bestehen<br />

gegenüber Kreditinstituten. Die Forderungen aus Ertragsteuern betragen<br />

19.491 Tsd. € (Vorjahr: 20.848 Tsd. €). Sie beinhalten im Wesentlichen den Barwert<br />

des Körperschaftsteuerguthabens gemäß § 37 KStG zum<br />

31. Dezember <strong>2012</strong> (8.419 Tsd. €) sowie den Erstattungsanspruch gegenüber<br />

dem Finanzamt auf Grund der Steuerberechnungen 2009 bis 2011.

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