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Jahresabschluss 2012 - Pfalzwerke

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28<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT <strong>2012</strong><br />

(18) Haftungsverhältnisse nach § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB<br />

31.12.<strong>2012</strong> Vorjahr<br />

Tsd. € Tsd. €<br />

Bürgschaften/Garantien/ Sicherheitsleistungen 1) 17.947 21.723<br />

Haftungsverhältnisse aufgrund Patronatserklärungen 2) 638 638<br />

18.585 22.361<br />

Die Vorjahreswerte sind auf Grund der Ausgliederung des Betriebsteils Netzbetrieb nicht mit den Werten des Berichtsjahres<br />

vergleichbar.<br />

1)<br />

Die Garantien sind mit jährlichen Höchstbeträgen berücksichtigt.<br />

2)<br />

Gegenüber der prego services GmbH, Saarbrücken, der VOLTARIS GmbH, Maxdorf, der Pfalzsolar<br />

GmbH, Ludwigshafen am Rhein, der <strong>Pfalzwerke</strong> Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rhein,<br />

und einer Tochtergesellschaft der <strong>Pfalzwerke</strong> Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rhein,<br />

bestehen Patronatserklärungen mit einem nicht quantifizierten Höchstbetrag.<br />

Das Risiko der Inanspruchnahme der hier ausgewiesenen Posten ist zu gering,<br />

um sie als Rückstellungen zu passivieren.<br />

Gemäß § 133 Abs. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) haften PFALZWERKE AK-<br />

TIENGESELLSCHAFT, Ludwigshafen am Rhein, und <strong>Pfalzwerke</strong> Netz AG, Ludwigshafen/Rhein,<br />

für Verbindlichkeiten der PFALZWERKE AKTIENGESELL-<br />

SCHAFT, Ludwigshafen am Rhein, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung<br />

begründet worden sind, als Gesamtschuldner.<br />

Die Haftung desjenigen Rechtsträgers, dem diese Verbindlichkeiten im Ausgliederungsvertrag<br />

nicht zugewiesen worden sind, ist jedoch beschränkt auf einen<br />

Zeitraum von fünf bzw. im Fall von Versorgungsverpflichtungen auf Grund des<br />

Betriebsrentengesetzes zehn Jahren nach Bekanntmachung der Eintragung der<br />

Ausgliederung im Handelsregister der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT,<br />

Ludwigshafen am Rhein, (§133 Abs. 3 UmwG).

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