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für alle Felle Mähnen-, Fell - Euroriding

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Der Fall: Als Silke (S) sechzehn Jahre<br />

alt wurde, bekam sie von ihren Eltern<br />

das Pferd Charlotte (C) geschenkt. Als S<br />

zwanzig wurde, wollte sie in München<br />

studieren. Ihre Eltern meinten, sie solle<br />

C verkaufen, denn in München seien die<br />

Einstellkosten <strong>für</strong> ein Pferd doppelt so<br />

hoch wie zu Hause. S wollte sich nicht<br />

von C trennen, und sie fand in F eine pferdebegeisterte<br />

Freundin, die ihr versprach,<br />

sich an Pension, Versicherung, Tierarzt<br />

und Hufschmied zur Hälfte zu beteiligen.<br />

So wurde es abgemacht, und an einem<br />

Tage ritt S, am anderen F das Pferd.<br />

Eines Tages war S im Urlaub, und da<strong>für</strong><br />

kümmerte sich F um C. Sie ritt auf dem<br />

Reitplatz, der etwa 100 Meter vom Stall<br />

entfernt liegt. Dazwischen befindet sich<br />

eine Straße, auf der sehr selten Autos<br />

fahren. Der Vater (V) eines sechsjährigen<br />

Mädchens (M) schaute F beim Reiten zu,<br />

und M war begeistert. Als F abstieg, kam<br />

V auf sie zu und fragte, ob sich M auf den<br />

paar Metern zum Stall auf C setzen dürfte,<br />

während F das Pferd führte. F meinte,<br />

dies sei gar kein Problem, setzte M in den<br />

Sattel und ging los. Eine Reitkappe <strong>für</strong> M<br />

war nicht zur Hand. V ging nebenher. Als<br />

sie noch 30 Meter zur Straße Richtung<br />

Stall vor sich hatten, brauste ein Motorrad<br />

daher. Der Fahrer ließ den Motor kurz<br />

besonders laut aufheulen, um der hübschen<br />

F zu imponieren. Darüber erschrak<br />

C so sehr, dass sie einen großen Satz zur<br />

Seite machte. M stürzte und zog sich eine<br />

gefährliche Schädelverletzung zu. Sie<br />

kam ins Krankenhaus. Nach einer komplizierten<br />

Operation und vielen Wochen<br />

Aufenthalt wurde M schließlich wieder<br />

6<br />

Im Focus<br />

Pferd<br />

& Recht<br />

Was passiert, wenn die Reitbeteiligung<br />

aus Gefälligkeit ein<br />

Kind aufs Pferd setzt, letzteres<br />

scheut und das Kind trägt nach<br />

einem Sturz bleibende Schäden<br />

davon? Rechtsanwalt Uwe Th.<br />

Haug berichtet.<br />

Kommt jemand ernsthaft zu Schaden,<br />

kann darüber die Freundschaft zerbrechen<br />

Foto: www.Ramona-Duenisch.de<br />

entlassen, aber eine leichte Behinderung<br />

wird zurückbleiben.<br />

Die Krankenkasse der M verlangt 30.000 €<br />

Heilungskosten von S als Eigentümerin,<br />

und V verlangt <strong>für</strong> M ein beträchtliches<br />

Schmerzensgeld von F, weil sie M ohne<br />

Reitkappe hatte reiten lassen. Als dann<br />

auch noch ein Brief von der Haftpflichtversicherung<br />

eintrifft, sie lehne die<br />

Übernahme des Schadens ab, weil F grob<br />

fahrlässig gehandelt hätte, ist die Freundschaft<br />

zwischen S und F dahin.<br />

Wie ist die Rechtslage?<br />

S haftet als Tierhalterin gegenüber M und<br />

deren Krankenkasse <strong>für</strong> den Schaden, da<br />

sich in dem Erschrecken des Pferdes eine<br />

typische Tiergefahr verwirklicht hat. Zur<br />

Halterin des Pferdes wird F nicht, auch<br />

wenn sie sich als Reitbeteiligung noch<br />

so sehr um die wirtschaftlichen Belange<br />

rund um das Pferd kümmert. Dabei muss<br />

der Halter nicht unbedingt identisch mit<br />

dem Eigentümer des Pferdes sein. Halter<br />

ist derjenige, der das Risiko übernimmt,<br />

dass das Pferd Schaden anrichtet und<br />

seinerseits zu Schaden kommt. Das Risiko,<br />

dass das Pferd selbst zu Schaden kommt,<br />

hat F jedoch nicht übernommen. Sie ist<br />

<strong>alle</strong>nfalls Tierhüterin, aber als Tierhüterin<br />

haftet F nicht, da sie kein Verschulden<br />

trifft (der Tierhalter haftet <strong>für</strong> <strong>alle</strong> Gefahren,<br />

die vom Tier ausgehen, auch wenn<br />

er selbst keinen Fehler macht, während<br />

der Tierhüter nur <strong>für</strong> ein Verschulden<br />

haften muss, d.h. wenn er einen Fehler<br />

begeht): Die Sorgfaltspflicht, darauf zu<br />

achten, dass der Reiter eine Reitkappe<br />

trägt, trifft zwar einen Reitlehrer im<br />

Rahmen seiner Unterrichtspflicht, aber<br />

nicht F, die sich nur um das Pferd zu<br />

kümmern hat. Dass C erschrak, ist auf<br />

keinen Fehler der F zurückzuführen.<br />

Ein erhebliches Mitverschulden trifft<br />

aber V und damit M selbst, da er durch<br />

seine Bitte an F, sie einmal auf C sitzen<br />

zu lassen, die Gefahrenlage erst hat<br />

entstehen lassen, und zwar erst recht,<br />

weil M keine Reitkappe trug. S kann<br />

sich als Tierhalterin nicht an F als Tierhüterin<br />

halten, da F – wie gesagt – kein<br />

Verschulden trifft.<br />

Die Haftpflichtversicherung lehnt<br />

zu Unrecht ab: Grobe Fahrlässigkeit<br />

schließt den Versicherungsschutz nur in<br />

der Sachversicherung aus, nicht in der<br />

Haftpflichtversicherung. Sie muss deshalb<br />

den Schaden der M zahlen.<br />

Im Ergebnis blieb F unbehelligt – vom<br />

Ärger des Prozesses abgesehen. S musste<br />

einen Teil des Schadens zahlen, und die<br />

Haftpflichtversicherung musste diesen<br />

übernehmen.<br />

Expertentipp<br />

Tierhalter ist nicht unbedingt nur der<br />

Eigentümer, sonst würde das Gesetz<br />

auch von einer „Eigentümerhaftung“<br />

sprechen, nicht von der Haftung des<br />

Tierhalters. Wenn man eine Reitbeteiligung<br />

eingeht, sollte man sich<br />

darüber Gedanken machen, wie man<br />

den Vertrag so ausgestaltet, dass man<br />

nicht zum Tierhalter wird. Da<strong>für</strong>, dass<br />

man Tierhalter ist, kann sprechen, dass<br />

man <strong>für</strong> das Tier Versicherungen im<br />

eigenen Namen abschließt, weil dies<br />

darauf hindeutet, dass man selbst <strong>für</strong><br />

die Risiken einstehen möchte, dass<br />

das Tier Schaden anrichtet oder selbst<br />

zu Schaden kommt. Wenn man aber<br />

dem Eigentümer nur einen Teil der<br />

Versicherungsprämien erstattet, um<br />

als Reitbeteiligung reiten zu dürfen, so<br />

ist dies unschädlich. Im Übrigen gilt:<br />

Auch wenn man das Tier noch so gern<br />

hat und deshalb <strong>alle</strong>in besitzen möchte,<br />

sollte man es unterlassen, den (Mit-)<br />

Eigentümer zu spielen.<br />

RA Uwe Th. Haug<br />

www.haugpartner.de

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