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1. Jänner 2008 - FSG

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VERWALTUNGSVERFAHREN Anhang A/2<br />

Verwaltungsstrafanzeigen<br />

Sie haben sinngemäß dem Aufbau und den Grundsätzen, die für Berichte an die<br />

Staatsanwaltschaft allgemein gelten (siehe dort angeführte Gliederung), zu entsprechen.<br />

Soweit Applikationen für eine EDV-mäßige Unterstützung bestehen (z.B. VStVA) und für das<br />

jeweilige Delikt anwendbar sind, richtet sich die Form der Anzeige nach den einschlägigen<br />

Bestimmungen.<br />

Niederschrift<br />

Die Niederschrift ist die schriftlich festgehaltene Aussage einer Person in einem<br />

Verwaltungsverfahren, die eine Anzeige erstattet oder eine sonst relevante Mitteilung macht.<br />

Für die Aufnahme gelten die gleichen Grundsätze wie für das Vernehmungsprotokoll.<br />

Das entsprechende im PAD vorgesehene Formular ist nach Möglichkeit zu verwenden..

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