1. Jänner 2008 - FSG
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VERWALTUNGSVERFAHREN Anhang A/2<br />
Verwaltungsstrafanzeigen<br />
Sie haben sinngemäß dem Aufbau und den Grundsätzen, die für Berichte an die<br />
Staatsanwaltschaft allgemein gelten (siehe dort angeführte Gliederung), zu entsprechen.<br />
Soweit Applikationen für eine EDV-mäßige Unterstützung bestehen (z.B. VStVA) und für das<br />
jeweilige Delikt anwendbar sind, richtet sich die Form der Anzeige nach den einschlägigen<br />
Bestimmungen.<br />
Niederschrift<br />
Die Niederschrift ist die schriftlich festgehaltene Aussage einer Person in einem<br />
Verwaltungsverfahren, die eine Anzeige erstattet oder eine sonst relevante Mitteilung macht.<br />
Für die Aufnahme gelten die gleichen Grundsätze wie für das Vernehmungsprotokoll.<br />
Das entsprechende im PAD vorgesehene Formular ist nach Möglichkeit zu verwenden..