1. Jänner 2008 - FSG
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Unterweisungsbeleg Anhang B/1<br />
……………………………………………<br />
(Dienststellenstampiglie)<br />
Unterweisungsbeleg<br />
für Verschlussakten nach Pkt. 10.2.0.2 Kanzleiordnung<br />
Als unmittelbar nachgeordnete Mitarbeiter des Leiters der Dienststelle/der<br />
Organisationseinheit sind die nachfolgend genannten Bediensteten für die Behandlung von<br />
Verschlusssachen nach den Bestimmungen der Kanzleiordnung der Bundespolizei<br />
vorgesehen (§ 5 Abs. 1 InfoSiV, BGBl. II Nr. 548/2003).<br />
Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie gemäß § 6 der zitierten Verordnung über die<br />
Bestimmungen des Informationssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 23/2002 in der geltenden<br />
Fassung, der Informationssicherheitsverordnung, der Regelung der Kanzleiordnung über<br />
Verschlusssachen und die Folgen von Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht von<br />
ihrem unmittelbaren Vorgesetzten unterwiesen wurden und ihnen der Zugang zu den<br />
genannten Bestimmungen durch dienstliche Vorkehrungen ungehindert offen steht.<br />
Dienststelle Name, Dienstgrad Datum Unterschrift