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1. Jänner 2008 - FSG

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8<br />

Unterweisungsbeleg Anhang B/1<br />

……………………………………………<br />

(Dienststellenstampiglie)<br />

Unterweisungsbeleg<br />

für Verschlussakten nach Pkt. 10.2.0.2 Kanzleiordnung<br />

Als unmittelbar nachgeordnete Mitarbeiter des Leiters der Dienststelle/der<br />

Organisationseinheit sind die nachfolgend genannten Bediensteten für die Behandlung von<br />

Verschlusssachen nach den Bestimmungen der Kanzleiordnung der Bundespolizei<br />

vorgesehen (§ 5 Abs. 1 InfoSiV, BGBl. II Nr. 548/2003).<br />

Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie gemäß § 6 der zitierten Verordnung über die<br />

Bestimmungen des Informationssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 23/2002 in der geltenden<br />

Fassung, der Informationssicherheitsverordnung, der Regelung der Kanzleiordnung über<br />

Verschlusssachen und die Folgen von Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht von<br />

ihrem unmittelbaren Vorgesetzten unterwiesen wurden und ihnen der Zugang zu den<br />

genannten Bestimmungen durch dienstliche Vorkehrungen ungehindert offen steht.<br />

Dienststelle Name, Dienstgrad Datum Unterschrift

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