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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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§ 3103<br />

Prüfungskommission<br />

1. Der Prüfungskommission müssen mindestens 2 Personen angehören, entweder 2 Richter oder ein<br />

Richter und ein Prüfer Breitensport.<br />

2. Der LV bzw. die LK beruft wenigstens ein Mitglied der Prüfungskommission.<br />

3. Prüfer und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit<br />

(z.B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen)<br />

geltend gemacht werden kann.<br />

§ 3104<br />

Prüfungsergebnis<br />

1. Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet jeweils „bestanden“ oder „nicht bestanden”.<br />

2. Der Bewerber muss in beiden Prüfungsteilen „bestanden“ erreichen.<br />

§ 3105<br />

Wiederholung der Prüfung<br />

Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles<br />

entscheidet die Prüfungskommission.<br />

§ 3106<br />

Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrage der FN den Reitpass und das<br />

<strong>Abzeichen</strong> aus.<br />

2. Deutscher Fahrpass (DFP)<br />

Aufgabe des Fahrpasses ist es :<br />

– das fahrerische Können zu heben<br />

– den bewussten und schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu fördern<br />

– das Verständnis für die Belange anderer Erholungssuchender sowie der Landwirtschaft, Forstwirtschaft<br />

und des Jagdwesens zu vertiefen<br />

– für Sicherheit und Ordnung be<strong>im</strong> Ausfahren zu sorgen.<br />

Der Deutsche Fahrpass soll die Mitverantwortung des Fahrers in Feld und Wald zum Ausdruck bringen.<br />

Das Ausbildungsziel ist durch geeignete Schulungsmaßnahmen zu vermitteln.<br />

§ 3110<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3112Abs. 1 zu<br />

richten.<br />

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:<br />

– eine körperliche und geistige Mindestreife<br />

– ein angemessenes fahrerisches Können

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