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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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Aufgabe des Distanzfahrabzeichens Stufe 2 ist es,<br />

- die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse zu vertiefen<br />

- grundlegende Fertigkeiten in Planung und Durchführung von Distanzfahrten zu<br />

vermitteln<br />

- den Absolventen zur Teilnahme an mittleren Distanzfahrten zu befähigen und ihn<br />

auf die lange Strecke vorzubereiten.<br />

§ 3220<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem.<br />

§ 2222 Abs. 1 zu richten.<br />

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:<br />

- Eignung zur selbständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 STVZO,<br />

Fahrer unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens <strong>im</strong><br />

Besitz des DFA IV oder DFP ist<br />

- die bestandene Prüfung zum Distanzfahrabzeichen Stufe 1<br />

3. Nachweis von mindestens 2 mittleren Distanzfahrten.<br />

4. Zugelassene Pferde 6-jährige und ältere, die den Anforderungen der<br />

betreffenden Prüfung entsprechen.<br />

§ 3221<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen abzulegen<br />

sind.<br />

Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

1. Praktischer Teil:<br />

- Vormustern eines Pferdes an der Hand entsprechend den Anforderungen in<br />

Veterinärkontrollen<br />

- Fahren eines geeigneten Pferdes oder Gespannes auf dem Außenplatz oder in der Halle<br />

(nach Anweisung)<br />

- Absolvieren einer Prüfungsfahrt, zum Teil nach Karte, Absolvieren von Zeitstrecken<br />

2. Theoretischer Teil:<br />

- wie Stufe 1, vertiefend zusätzlich<br />

- Planung von Distanzfahrten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit<br />

der Gespanne in unterschiedlichem Gelände<br />

- gezielte Vorbereitung der Fahrer auf lange Distanzfahrten<br />

- Beurteilen des passenden bzw. vorgegebenen Tempos, Einhalten von<br />

Tempovorgaben und Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde<br />

unter extremen Witterungsbedingungen<br />

- fahrerischer Natur- und Umweltschutz. Schutzkategorien und Konsequenzen,<br />

Verfahren der Genehmigung von Distanzfahrten<br />

§ 3222<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

1. Die Prüfung kann von RV sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten<br />

Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des VDD und Anmeldung bei LV/LK durchgeführt werden.<br />

Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen. Die Durchführung<br />

des Lehrgangs soll mindestens durch einen Trainer C Fahren erfolgen.<br />

2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />

3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

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