Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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Aufgabe des Distanzfahrabzeichens Stufe 2 ist es,<br />
- die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse zu vertiefen<br />
- grundlegende Fertigkeiten in Planung und Durchführung von Distanzfahrten zu<br />
vermitteln<br />
- den Absolventen zur Teilnahme an mittleren Distanzfahrten zu befähigen und ihn<br />
auf die lange Strecke vorzubereiten.<br />
§ 3220<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem.<br />
§ 2222 Abs. 1 zu richten.<br />
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:<br />
- Eignung zur selbständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 STVZO,<br />
Fahrer unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens <strong>im</strong><br />
Besitz des DFA IV oder DFP ist<br />
- die bestandene Prüfung zum Distanzfahrabzeichen Stufe 1<br />
3. Nachweis von mindestens 2 mittleren Distanzfahrten.<br />
4. Zugelassene Pferde 6-jährige und ältere, die den Anforderungen der<br />
betreffenden Prüfung entsprechen.<br />
§ 3221<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen abzulegen<br />
sind.<br />
Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />
1. Praktischer Teil:<br />
- Vormustern eines Pferdes an der Hand entsprechend den Anforderungen in<br />
Veterinärkontrollen<br />
- Fahren eines geeigneten Pferdes oder Gespannes auf dem Außenplatz oder in der Halle<br />
(nach Anweisung)<br />
- Absolvieren einer Prüfungsfahrt, zum Teil nach Karte, Absolvieren von Zeitstrecken<br />
2. Theoretischer Teil:<br />
- wie Stufe 1, vertiefend zusätzlich<br />
- Planung von Distanzfahrten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit<br />
der Gespanne in unterschiedlichem Gelände<br />
- gezielte Vorbereitung der Fahrer auf lange Distanzfahrten<br />
- Beurteilen des passenden bzw. vorgegebenen Tempos, Einhalten von<br />
Tempovorgaben und Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde<br />
unter extremen Witterungsbedingungen<br />
- fahrerischer Natur- und Umweltschutz. Schutzkategorien und Konsequenzen,<br />
Verfahren der Genehmigung von Distanzfahrten<br />
§ 3222<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1. Die Prüfung kann von RV sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten<br />
Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des VDD und Anmeldung bei LV/LK durchgeführt werden.<br />
Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen. Die Durchführung<br />
des Lehrgangs soll mindestens durch einen Trainer C Fahren erfolgen.<br />
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.