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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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Wiederholung der Prüfung<br />

Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden.<br />

Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission in der Besetzung<br />

des nicht bestandenen Teils. Sind mehr als ein Prüfungsteil nicht bestanden muss die ganze Prüfung<br />

wiederholt werden.<br />

§ 3206<br />

Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag von VDD/FN<br />

eine Urkunde und das <strong>Abzeichen</strong> aus.<br />

7. <strong>Abzeichen</strong> Distanzfahren<br />

a) Distanzfahrabzeichen Stufe 1<br />

Aufgabe des Distanzfahrabzeichens Stufe 1 ist es,<br />

- grundlegende Kenntnisse für die Teilnahme an kurzen Distanzfahrten zu vermitteln und zu<br />

überprüfen<br />

- den Absolventen für die Beurteilung des Zustandes des Pferdes, für sicherheitsorientiertes<br />

Verhalten und das Vorgehen in Notsituationen zu schulen.<br />

§ 3210<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem.<br />

§ 2210 Abs. 1 zu richten.<br />

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:<br />

- eine körperliche und geistige Mindestreife<br />

- ein angemessenes fahrsicheres Können<br />

- Eignung zur selbständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 STVZO,<br />

Fahrer unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens <strong>im</strong><br />

Besitz des DFA IV oder DFP ist<br />

- Sofortmaßnahmen am Unfallort<br />

- Die bestandene Prüfung zum DFA IV oder DFP<br />

3. Empfohlen wird ein Vorbereitungslehrgang und erste Distanzfahr-Erfahrung.<br />

4. Zugelassene Pferde 5-jährige und ältere, die den Anforderungen der betreffenden<br />

Prüfung entsprechen.<br />

5. Nachweis von 2 Einführungsfahrten.<br />

§ 3211<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen abzulegen<br />

sind.<br />

Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

1. Praktischer Teil:<br />

- Vormustern eines Pferdes an der Hand<br />

- Fahren eines geeigneten Pferdes oder Gespannes auf dem Außenplatz oder in der Halle<br />

(nach Anweisung)<br />

- Absolvieren einer kurzen Distanzfahrt (Prüfungsfahrt 25-39 km) zum Teil nach Karte<br />

2. Theoretischer Teil:

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