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Referat von Prof.Dr.med. Thomas W. Kallert - Kantonale ...

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Anzahl der aufgenommenen<br />

Patienten, für die<br />

die zu evaluierende<br />

Therapie (hier: vollstationäre<br />

oder teilstationäre<br />

Behandlung)<br />

vorgesehen war: (N=879)<br />

Auf ihren Studieneinschluss<br />

hin beurteilte<br />

Patienten (N=705)<br />

Patienten, die aufgrund <strong>von</strong><br />

Gründen ausgeschlossen werden,<br />

die sich nicht zwingend<br />

aus ihrem klinischen Status<br />

ableiten<br />

Anzahl der Patienten, die aufgrund<br />

rechtlicher Restriktionen<br />

keine informierte Zustimmung<br />

geben können (N=6)<br />

..................................................<br />

Anzahl <strong>von</strong> Patienten, die<br />

gemäß einem Gerichtsbeschluss<br />

(nach Betreuungsrecht<br />

oder Psychisch-Kranken-<br />

Gesetz) aufgenommen wurden<br />

(N=92)<br />

..................................................<br />

Anzahl der Patienten mit einer<br />

über 1-stündigen 1-fachen<br />

Wegstrecke zum Krankenhaus<br />

(N=76)<br />

Die Autonomie der Patienten ist zu<br />

einem Ausmaß eingeschränkt, das<br />

sie <strong>von</strong> der Teilnahme an einem<br />

tagesklinischen Therapieprogramm<br />

auf der Basis eigener Zustimmung<br />

und Motivation ausschließt.<br />

..........................................................<br />

Es gibt eine rechtliche Grundlage<br />

für die Restriktion der (Bewegungs-)<br />

Freiheit dieser Patienten. Sie haben<br />

bezüglich des Behandlungssettings<br />

keine Wahlmöglichkeit.<br />

..........................................................<br />

Eine solche Wegstrecke bedeutet<br />

eine zusätzliche Belastung für<br />

Patienten, die ihre Compliance verschlechtern<br />

kann. Zudem wird bei<br />

einem solchen Anfahrtsweg die geforderte<br />

wohnortnahe Orientierung/<br />

Verfügbarkeit psychiatrischer Versorgungsleistungen<br />

nicht gewährleistet.

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