Referat von Prof.Dr.med. Thomas W. Kallert - Kantonale ...
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Anzahl der aufgenommenen<br />
Patienten, für die<br />
die zu evaluierende<br />
Therapie (hier: vollstationäre<br />
oder teilstationäre<br />
Behandlung)<br />
vorgesehen war: (N=879)<br />
Auf ihren Studieneinschluss<br />
hin beurteilte<br />
Patienten (N=705)<br />
Patienten, die aufgrund <strong>von</strong><br />
Gründen ausgeschlossen werden,<br />
die sich nicht zwingend<br />
aus ihrem klinischen Status<br />
ableiten<br />
Anzahl der Patienten, die aufgrund<br />
rechtlicher Restriktionen<br />
keine informierte Zustimmung<br />
geben können (N=6)<br />
..................................................<br />
Anzahl <strong>von</strong> Patienten, die<br />
gemäß einem Gerichtsbeschluss<br />
(nach Betreuungsrecht<br />
oder Psychisch-Kranken-<br />
Gesetz) aufgenommen wurden<br />
(N=92)<br />
..................................................<br />
Anzahl der Patienten mit einer<br />
über 1-stündigen 1-fachen<br />
Wegstrecke zum Krankenhaus<br />
(N=76)<br />
Die Autonomie der Patienten ist zu<br />
einem Ausmaß eingeschränkt, das<br />
sie <strong>von</strong> der Teilnahme an einem<br />
tagesklinischen Therapieprogramm<br />
auf der Basis eigener Zustimmung<br />
und Motivation ausschließt.<br />
..........................................................<br />
Es gibt eine rechtliche Grundlage<br />
für die Restriktion der (Bewegungs-)<br />
Freiheit dieser Patienten. Sie haben<br />
bezüglich des Behandlungssettings<br />
keine Wahlmöglichkeit.<br />
..........................................................<br />
Eine solche Wegstrecke bedeutet<br />
eine zusätzliche Belastung für<br />
Patienten, die ihre Compliance verschlechtern<br />
kann. Zudem wird bei<br />
einem solchen Anfahrtsweg die geforderte<br />
wohnortnahe Orientierung/<br />
Verfügbarkeit psychiatrischer Versorgungsleistungen<br />
nicht gewährleistet.