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s!l ERNST &YOUNG - Familie Spiegel in Radeberg

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Prüfungsbericht<br />

Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Eigenbetrieb der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

<strong>Radeberg</strong><br />

Jahresabschluss und Lagebericht<br />

31. Dezember 2004<br />

=!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Ernst & Young AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Seite<br />

A. Prüfungsauftrag 1<br />

B. Grundsätzliche Feststellungen 2<br />

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2<br />

II. Unregelmäßigkeiten 3<br />

C. Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse 4<br />

I. Wirtschaftliche Grundlagen 4<br />

II. Ertragslage 5<br />

III. Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage 8<br />

D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 14<br />

E. Feststellungen zur Rechnungslegung 16<br />

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 16<br />

1. Vorjahresabschluss 16<br />

2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 16<br />

3. Jahresabschluss 17<br />

4. Lagebericht 17<br />

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 18<br />

1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 18<br />

2. Zusammenfassende Beurteilung 19<br />

F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 20<br />

G. Bestätigungsvermerk 21<br />

7538/05


s!i <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

ANLAGEN<br />

1 Bilanz zum 31. Dezember 2004<br />

2 Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung für 2004<br />

3 Anhang für 2004<br />

4 Lagebericht für 2004<br />

5 Rechtliche Verhältnisse<br />

6 Feststellungen im Rahmen der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz<br />

für das Geschäftsjahr 2004<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Auftragsbed<strong>in</strong>gungen<br />

7538/05


M <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

AZV<br />

cbm<br />

GEWA<br />

HGB<br />

HGrG<br />

IDW<br />

KStG<br />

PS<br />

SäschsEigBG<br />

SächsEigBVO<br />

SächsGemO<br />

SächsKAG<br />

SächsKomZG<br />

SächsWG<br />

Tcbm<br />

Vj.<br />

Abwasserzweckverband<br />

Kubikmeter<br />

GEWA Gesellschaft fiir Wasser und Abwasser mbH,<br />

Dresden<br />

Handelsgesetzbuch<br />

Haushaltsgrundsätzegesetz<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer <strong>in</strong> Deutschland e. V.,<br />

Düsseldorf<br />

Körperschaftsteuergesetz<br />

Prüfungsstandard<br />

Sächsisches Eigenbetriebsgesetz<br />

Sächsische Eigenbetriebsverordnung<br />

Sächsische Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

Sächsisches Kommunalabgabengesetz<br />

Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit<br />

Sächsisches Wassergesetz<br />

Tausend Kubikmeter<br />

Vorjahr<br />

7538/05


=U<strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />

A. PRUFUNGSAUFTRAG<br />

Der Betriebsleiter des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong>, (im<br />

Folgenden kurz: "Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>" oder "Eigenbetrieb") hat uns aufgrund des<br />

Beschlusses des Stadtrats der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom 14. Dezember 2005 mit der Prüfung des<br />

Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 unter E<strong>in</strong>beziehung der zugrunde liegenden<br />

Buchführung und des Lageberichts beauftragt.<br />

Auftragsgemäß haben wir auch die E<strong>in</strong>haltung der Vorschriften des § 53 HGrG und den dazu<br />

vom IDW herausgegebenen Prüfungsstandard 720 "Berichterstattung über die Erweiterung<br />

der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet. Wir verweisen auf unsere Feststellungen <strong>in</strong><br />

Anlage 6 zu diesem Bericht.<br />

Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Auftragsbed<strong>in</strong>gungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

vom 1. Januar 2002.<br />

Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung<br />

bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer <strong>in</strong> Deutschland e. V., Düsseldorf<br />

(IDW PS 450).<br />

7538/05


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

B. GRUNDSATZLICHE FESTSTELLUNGEN<br />

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter<br />

Die Darstellung und Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs und se<strong>in</strong>er voraussichtlichen Entwicklung<br />

durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht halten wir für zutreffend.<br />

Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs<br />

Hervorzuheben s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die folgenden Aspekte:<br />

• Das Geschäftsjahr schließt mit e<strong>in</strong>em Jahresgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.577 ab. Gegenüber<br />

dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um TEUR 813 verbessert.<br />

• Die entsorgten Abwassermengen lagen witterungsbed<strong>in</strong>gt mit ca. 1.205 Tcbm ger<strong>in</strong>gfügig<br />

unter der Vorjahresmenge (1.213 Tcbm). Die Erträge aus Abwassergebühren betrugen<br />

TEUR 2.751. Entsprechende Forderungen bestehen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 249.<br />

• Die durchgeführten Investitionen <strong>in</strong>s Sachanlagevermögen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 622 dienen<br />

dem Ausbau bzw. der Erneuerung der Abwasserentsorgungsanlagen.<br />

• Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2004 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um<br />

TEUR 1.371 auf TEUR 1.715 weiter erhöht.<br />

7538/05


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs<br />

Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> im<br />

Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden s<strong>in</strong>d. Wir<br />

halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist <strong>in</strong>sbesondere auf folgende<br />

Kernaussagen h<strong>in</strong>zuweisen:<br />

• Es wurde mit der Anpassung der vorliegenden Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge<br />

und Gebührenkalkulation an die Änderungen des SächsKAG begonnen.<br />

• Risiken der künftigen Entwicklung für den Eigenbetrieb bestehen aus Sicht der Betriebsleitung<br />

vor allem aus f<strong>in</strong>anzieller Sicht. Danach ist die Beitragserhebung, <strong>in</strong>sbesondere für<br />

den Ortsteil Ullersdorf, aufgrund rechtlicher Gegebenheiten durch zeitliche Verzögerungen<br />

mit entsprechenden Auswirkungen auf die Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage des Eigenbetriebs<br />

gekennzeichnet.<br />

II.<br />

Unregelmäßigkeiten<br />

Bei der Durchführung der Abschlussprüfung haben wir die im Folgenden aufgeführten Tatsachen<br />

festgestellt, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften darstellen oder erkennen lassen.<br />

Sonstige gesetzliche Regelungen<br />

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ist nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SächsEigBG <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Zeitraumes von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs aufzustellen. Der Jahresabschluss<br />

für das Geschäftsjahr 2004 ist erst im Januar 2007 aufgestellt worden.<br />

Des Weiteren weisen wir darauf h<strong>in</strong>, dass h<strong>in</strong>sichtlich des Jahresverlusts der Geschäftsjahre<br />

1998 und 2000 ke<strong>in</strong> Verlustausgleich gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 SächsEigBVO durchgeführt<br />

wurde. E<strong>in</strong>e Fristverlängerung wurde bei der Rechtsaufsichtsbehörde am 2. September 2005<br />

beantragt. Mit Bescheid vom 4. Juni 2007 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Zustimmung<br />

zur Verlängerung der Frist zur Tilgung des Verlustvortrages nach Ablauf von drei Jahren erteilt.<br />

Unter Berücksichtigung der Jahresgew<strong>in</strong>ne 1999 und 2002 bis 2004 ist die vollständige<br />

Deckung der Fehlbeträge aus den Jahren 1997, 1998, 2000 und 2001 abgeschlossen.<br />

7538/05


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

C. ANALYSE DER WIRTSCHAFTLICHEN VERHALTNISSE<br />

I. Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Tätigkeiten und F<strong>in</strong>anzierung<br />

Die wesentliche Tätigkeit des Eigenbetriebs ist die Abwasserbeseitigung.<br />

Die Aufgaben des Eigenbetriebs s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 1 der Betriebssatzung geregelt. Danach hat der Eigenbetrieb<br />

die Betreibung, Herstellung und Erhaltung der örtlichen Abwasseranlagen sowie<br />

die Bereitstellung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die überörtlichen Abwasseranlagen und deren<br />

Ref<strong>in</strong>anzierung zur Aufgabe.<br />

Die Beseitigung des im Gebiet der Stadt <strong>Radeberg</strong> anfallenden Abwassers gemäß § 63 Abs. 1<br />

SächsWG ist Aufgabe des AZV "Obere Röder", dessen Mitglied die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist. Der<br />

Zweckverband erhebt zur Deckung se<strong>in</strong>es F<strong>in</strong>anzbedarfs von se<strong>in</strong>en Mitgliedern Betriebskosten-<br />

und Kapitalumlagen.<br />

Zur F<strong>in</strong>anzierung der eigenen notwendigen Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen sowie zu deren laufendem<br />

Betrieb erhebt die Stadt <strong>Radeberg</strong> Gebühren und Beiträge. Darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>anziert<br />

sich der Eigenbetrieb gemäß § 3 der Betriebssatzung aus Zweckzuweisungen des Freistaats<br />

und aus Krediten. Im Geschäftsjahr 2004 wurden Investitionszuschüsse des Freistaats Sachsen<br />

<strong>in</strong> Höhe von TEUR 273 vere<strong>in</strong>nahmt. Im Jahr 2004 erg<strong>in</strong>gen Bescheide über Abwasserbeiträge<br />

mit e<strong>in</strong>en Gesamtbetrag von <strong>in</strong>sgesamt TEUR 405 (Vj.: TEUR 927). Demgegenüber<br />

stehen Zufuhrungen zu E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen auf Forderungen aus Abwasserbeiträgen <strong>in</strong><br />

Höhe von TEUR 112 (Vj.: TEUR 144).<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Radeberg</strong> hat auf der Grundlage von § 63 Abs. 2 des SächsWG e<strong>in</strong>e<br />

Abwassersatzung beschlossen, <strong>in</strong> der <strong>in</strong>sbesondere nachfolgende wesentliche Festlegungen<br />

zur Abwasserentsorgung auf dem Gebiet der Stadt <strong>Radeberg</strong> geregelt s<strong>in</strong>d:<br />

Anschluss- und Benutzungszwang sowie Befreiungstatbestände<br />

• Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

Abwasserbeitrag<br />

Abwassergebühren<br />

Für die zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />

und Ullersdorf gelten nach § 5 der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung über die E<strong>in</strong>gliederung<br />

die jeweiligen Satzungen der Geme<strong>in</strong>den weiter. Für Großerkmannsdorf gilt damit die<br />

7538/05


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Abwasserbeitragssatzung vom 26. Februar 1997 <strong>in</strong> der zuletzt geänderten Fassung vom<br />

25. November 1999 und die Abwassergebührensatzung vom 28. Februar 1997. Für Ullersdorf<br />

gilt die Abwassergebührensatzung vom 17. Dezember 1993.<br />

Der Eigenbetrieb beschäftigte im Jahr 2004 ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter.<br />

II.<br />

Ertragslage<br />

Aus den Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnungen der beiden letzten Geschäftsjahre ergibt sich nach<br />

Zusammenfassungen und Verrechnungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

vorgenommen wurden, die nachfolgende Ertragsübersicht.<br />

2004<br />

TEUR<br />

%<br />

2003<br />

TEUR<br />

%<br />

Veränderung<br />

TEUR %<br />

Umsatzerlöse/Gesamtleistung<br />

Materialaufwand<br />

Abschreibungen<br />

Sonstiger Betriebsaufwand<br />

./. übrige betriebliche Erträge<br />

Betrieblicher Aufwand<br />

4.437<br />

2.042<br />

1.299<br />

203<br />

-165<br />

3.379<br />

100,0<br />

46,0<br />

29,3<br />

4,6<br />

-3,7<br />

76,2<br />

4.288<br />

2.002<br />

1.284<br />

249<br />

-167<br />

3.368<br />

100,0<br />

46,7<br />

29,9<br />

5,8<br />

-3,9<br />

78,5<br />

149<br />

40<br />

15<br />

-46<br />

2<br />

11<br />

3,5<br />

2,0<br />

1,2<br />

-18,5<br />

1,2<br />

0,3<br />

Betriebsergebnis 1.058 23,8 920 21,5 138 15,0<br />

F<strong>in</strong>anzergebnis -401 -368 -33 -9,0<br />

Neutrales Ergebnis 920 212 708 > 100,0<br />

Jahresergebnis 1.577 764 813 > 100,0<br />

Der Anstieg der Umsatzerlöse ist vor allem durch höhere Umsatzerlöse aus der Weiterberechnung<br />

von Straßenentwässerungskosten (TEUR 418; Vj.: TEUR 285) bed<strong>in</strong>gt.<br />

Der gestiegene Materialaufwand resultiert vor allem aus dem Anstieg der bezogenen Leistungen.<br />

Unter den bezogenen Leistungen wird die an den AZV "Obere Röder" zu entrichtende<br />

Betriebskostenumlage (TEUR 1.972) ausgewiesen. Weiterh<strong>in</strong> werden die Aufwendungen für<br />

die Re<strong>in</strong>igung von Straßene<strong>in</strong>läufen erfasst (TEUR 63).<br />

Die Abschreibungen haben sich aufgrund der Zugänge zum Anlagevermögen (TEUR 3.285)<br />

im Geschäftsjahr 2004 erhöht.<br />

7538/05


s!l <strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />

Der sonstige Betriebsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:<br />

2004<br />

TEUR<br />

2003<br />

TEUR<br />

Rechts- und Beratungskosten<br />

Instandhaltungsaufwendungen<br />

Verwaltungskosten der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Abwasserabgabe<br />

Buchführungskosten<br />

Aufwendungen aus Rückbau und Verschrottungen<br />

Übrige<br />

74<br />

55<br />

54<br />

9<br />

9<br />

0<br />

2<br />

130<br />

53<br />

54<br />

9<br />

0<br />

1<br />

2<br />

203 249<br />

Aufgrund ger<strong>in</strong>gerer Kosten für die Erstellung neuer Abwasserbescheide verm<strong>in</strong>derte sich der<br />

Aufwand für Rechts- und Beratungskosten.<br />

Die übrigen betrieblichen Erträge be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung<br />

des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen (TEUR 159).<br />

Die Verschlechterung des F<strong>in</strong>anzergebnisses resultiert vornehmlich aus gesunkenen Erträgen<br />

aus Säumniszuschlägen auf Abwasserbeiträge (TEUR 25; Vj.: TEUR 104). Dies korrespondiert<br />

mit der gesunkenen Anzahl von bescheideten Abwasserbeiträgen im Geschäftsjahr 2004.<br />

7538/05


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Das neutrale Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Erträge<br />

Erträge aus der Korrektur der Betriebkostenumlage der Jahre 1997 bis 2003<br />

Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens<br />

aus Investitionszuschüssen<br />

Erträge aus der Korrektur der Auflösung des Sonderpostens<br />

für empfangene Ertragszuschüsse der Jahre 1994 bis 2003<br />

Erträge aus der Auflösung von E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />

auf Forderungen<br />

Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen<br />

Erträge aus der Korrektur der Auflösung des Sonderpostens<br />

aus Straßenentwässerungskostenanteilen der Jahre 1996 bis 2002<br />

Periodenfremde Erträge<br />

Erträge aus der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen<br />

auf Forderungen<br />

Aufwendungen<br />

Periodenfremde Aufwendungen<br />

Aufwendungen aus der Zuführung zu Pauschalwertberichtigungen<br />

auf Forderungen<br />

Aufwendungen aus der Korrektur der Auflösung des Sonderpostens<br />

aus Straßenentwässerungskostenanteilen der Jahre 2002 und 2003<br />

Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens<br />

2004<br />

TEUR<br />

672<br />

140<br />

59<br />

55<br />

32<br />

0<br />

0<br />

0<br />

_958_ __<br />

-22<br />

-11<br />

-5<br />

0<br />

-38<br />

920<br />

2003<br />

TEUR<br />

0<br />

113<br />

0<br />

32<br />

0<br />

133<br />

9<br />

4<br />

29]_<br />

-53<br />

0<br />

-26<br />

-79<br />

212<br />

Die Erträge aus der Korrektur der Betriebskostenumlage beziehen sich auf deren endgültige<br />

Festsetzung für die Jahre 1997 bis 2003 und die damit e<strong>in</strong>hergehende Erstattung.<br />

Die Erträge aus der Korrektur der Auflösung des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse<br />

resultieren aus der Abstimmung der verschiedenen Nebenbuchhaltungen (Eigenbetrieb,<br />

GEWA und der erstellenden Steuerberatungsgesellschaft).<br />

Die periodenfremden Aufwendungen beruhen vor allem auf Korrekturen der Forderungen aus<br />

Abwassergebühren <strong>in</strong> Höhe von TEUR 12 und auf der Anpassung der Rückstellung für Aufstellungs-<br />

und Prüfungskosten <strong>in</strong> Höhe von TEUR 6.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Erfolgsabweichung zum Wirtschaftsplan verweisen wir auf die Ausführungen<br />

des Eigenbetriebs im Lagebericht <strong>in</strong> der Anlage 4 zu diesem Bericht.<br />

7538/05


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

III. Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage<br />

Vermögens- und Kapitalstruktur<br />

Nachfolgende Übersicht ergibt sich nach Zusammenfassungen und Saldierungen, die nach<br />

betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden, aus den Bilanzen der beiden<br />

letzten Geschäftsjahre. Forderungen und Verb<strong>in</strong>dlichkeiten mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit von mehr<br />

als e<strong>in</strong>em Jahr s<strong>in</strong>d als langfristig behandelt.<br />

Vermögen<br />

Anlagevermögen<br />

Langfristige Forderungen<br />

Kurzfristige Forderungen<br />

Flüssige Mittel<br />

Kapital<br />

Wirtschaftliches Eigenkapital<br />

Langfristige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Kurzfristige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

31.12.2004<br />

TEUR<br />

49.109<br />

42<br />

1.071<br />

1.131<br />

51.353<br />

33.816<br />

15.691<br />

1.846<br />

51.353<br />

%<br />

95,6<br />

0,1<br />

2,1<br />

2,2<br />

100,0<br />

65,9<br />

30,6<br />

3,5<br />

100,0<br />

31.12.2003<br />

TEUR<br />

48.368<br />

301<br />

658<br />

1.545<br />

50.872<br />

33.419<br />

15.224<br />

2.229<br />

50.872<br />

%<br />

95,1<br />

0,6<br />

1,3<br />

3,0<br />

100,0<br />

65,7<br />

29,9<br />

4,4<br />

100,0<br />

Veränderung<br />

TEUR<br />

741<br />

-259<br />

413<br />

-414<br />

481<br />

397<br />

467<br />

-383<br />

481<br />

%<br />

1,5<br />

-86,0<br />

62,8<br />

-26,8<br />

0,9<br />

1,2<br />

3,1<br />

-17,2<br />

0,9<br />

Die Erhöhung des Anlagevermögens ist im Wesentlichen auf die im Vergleich zu den Zugängen<br />

zum Anlagevermögen ger<strong>in</strong>gen Abgänge zurückzuführen. Den Zugängen zum Anlagevermögen<br />

(TEUR 3.285) stehen Abgänge zu Restbuchwerten <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.245<br />

und im Geschäftsjahr vorgenommene planmäßige Abschreibungen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.299<br />

gegenüber.<br />

Die langfristigen Forderungen be<strong>in</strong>halten Forderungen aus Abwasserbeiträgen.<br />

7538/05


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Die Entwicklung der kurzfristigen Forderungen stellt sich wie folgt dar:<br />

Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />

E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />

Forderungen aus Säumniszuschlägen/Mahngebühren<br />

n<br />

auf Abwasserbeiträge<br />

E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />

Forderungen aus Abwassergebühren<br />

E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />

Forderungen gegen den AZV "Obere Röder"<br />

Forderungen gegen den Eigenbetrieb Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung<br />

<strong>Radeberg</strong><br />

Forderungen gegen das Straßenbauamt Meißen<br />

Übrige Forderungen aus Lieferungen und Leistunge<br />

Pauschalwertberichtigung<br />

31.12.2004 31.12.2003 Veränderun<br />

TEUR TEUR TEUR<br />

2.180<br />

-1.675<br />

194<br />

-189<br />

492<br />

-243<br />

100<br />

152<br />

78<br />

1<br />

-19<br />

1.071<br />

1.737<br />

-1.563<br />

194<br />

-185<br />

420<br />

-302<br />

164<br />

122<br />

0<br />

79<br />

-8<br />

658<br />

443<br />

-112<br />

0<br />

-4<br />

72<br />

59<br />

-64<br />

30<br />

78<br />

-78<br />

-11<br />

413<br />

Der Anstieg der Forderungen aus Abwasserbeiträgen resultiert vor allem aus der Anpassung<br />

der Vorjahre aufgrund der Abstimmung der Nebenbücher. Aufgrund der Vielzahl an Schnittstellen<br />

von Nebenbuchhaltungen und externen Erfassungen der Abwassergebühren und<br />

-beitrage war e<strong>in</strong>e zeitgerechte Erfassung der Geschäfts vorfalle im Geschäftsjahr 2004 nicht<br />

gegeben.<br />

Die Forderungen gegen den AZV "Obere Röder" betreffen vollumfänglich den Anteil des Eigenbetriebs<br />

am Guthaben des Gebührenoberkontos.<br />

Bezüglich der Veränderung der flüssigen Mittel verweisen wir auf unsere Ausführungen unter<br />

"F<strong>in</strong>anzlage" im folgenden Abschnitt.<br />

7538/05


sü <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Bilanzielles Eigenkapital<br />

Empfangene Ertragszuschüsse<br />

Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />

Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />

31.12.2004<br />

TEUR<br />

1.715<br />

17.883<br />

7.068<br />

7.150<br />

33.816<br />

31.12.2003<br />

TEUR<br />

344<br />

18.821<br />

7.237<br />

7.017<br />

33.419<br />

Veränderung<br />

TEUR<br />

1.371<br />

-938<br />

-169<br />

133<br />

397<br />

Die Veränderung des bilanziellen Eigenkapitals resultiert aus dem Jahresgew<strong>in</strong>n des Geschäftsjahres<br />

<strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.577. Dem gegenüber steht die M<strong>in</strong>derung der zweckgebundenen<br />

Rücklage. Die hier im Vorjahr ausgewiesenen von der Stadt <strong>Radeberg</strong> zugefuhrten<br />

Mittel <strong>in</strong> Höhe von TEUR 721 s<strong>in</strong>d im Geschäftsjahr 2004 als Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong> ausgewiesen. Ferner wurden dem Eigenbetrieb durch die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Mittel <strong>in</strong> Höhe von TEUR 515 übertragen, um e<strong>in</strong>e Rückzahlung an den AZV zu gewährleisten.<br />

Bezüglich der empfangenen Ertragszuschüsse und der Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />

und aus Investitionszuschüssen verweisen wir auf unsere Erläuterungen<br />

unter Abschnitt E II1 "Wesentliche Bewertungsgrundlagen".<br />

7538/05 10


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Die Entwicklung der Sonderposten und der empfangenen Ertragszuschüsse stellt sich wie<br />

folgt dar:<br />

Ab- Um- Auf- Zu-<br />

1.1.2004 gänge buchung lösung führung 31.12.2004<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Empfangene Ertragszuschüsse<br />

Abwasserbeiträge<br />

Investitionszuschüsse<br />

Erschließungsträger<br />

Sonderposten<br />

Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />

Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />

16.403<br />

2.418<br />

18.821<br />

0<br />

0<br />

7.237 342<br />

7.017<br />

14.254<br />

33.075<br />

53<br />

395<br />

395<br />

20 1.280<br />

0<br />

20<br />

34<br />

1.314<br />

-20 159<br />

356<br />

0<br />

356<br />

352<br />

0 140 326<br />

-20 299 678<br />

0 1.613 1.034<br />

15.499<br />

2.384<br />

17.883<br />

7.068<br />

7.150<br />

14.218<br />

32.101<br />

Die Zugänge des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen setzen sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

<strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich Liegau-Augustusbad<br />

Ullersdorf<br />

Großerkmannsdorf<br />

Gesamt<br />

TEUR<br />

46<br />

228<br />

78_<br />

352<br />

Die langfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Rückstellung für Rückzahlungsrisiken aus<br />

Abwasserbeiträgen<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber dem AZV "Obere Röder"<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

31.12.2004 31.12.2003 Veränderung<br />

TEUR TEUR TEUR<br />

90<br />

6.019<br />

8<br />

8.121<br />

1.405<br />

48<br />

15.691<br />

153<br />

7.351<br />

13<br />

7.662<br />

0<br />

45<br />

15.224<br />

-63<br />

-1.332<br />

-5<br />

459<br />

1.405<br />

3<br />

467<br />

7538/05 11


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong> betreffen im Wesentlichen die Vorf<strong>in</strong>anzierung<br />

von Abwasseranlagen (TEUR 1.000).<br />

Die kurzfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber dem AZV "Obere Röder"<br />

Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />

31.12.2004 31.12.2003 Veränderung<br />

TEUR TEUR TEUR<br />

104<br />

1.519<br />

29<br />

0<br />

0<br />

183<br />

11<br />

1.846<br />

100<br />

1.508<br />

84<br />

99<br />

297<br />

141<br />

0<br />

2.229<br />

4<br />

11<br />

-55<br />

-99<br />

-297<br />

42<br />

11<br />

-383<br />

Zur Entwicklung der sonstigen Rückstellungen verweisen wir auf den Rückstellungsspiegel <strong>in</strong><br />

Anlage 3 zu diesem Bericht.<br />

Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten haben sich aufgrund der planmäßigen Tilgungen<br />

(TEUR 1.332) verm<strong>in</strong>dert.<br />

Die Erhöhung der sonstigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten geht mit dem Anstieg der Überzahlungen von<br />

Abwassergebühren (TEUR 183, Vj.: TEUR 107) e<strong>in</strong>her.<br />

7538/05 12


EU <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

F<strong>in</strong>anzlage<br />

Die Veränderung des F<strong>in</strong>anzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen werden<br />

anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung aufgezeigt:<br />

1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Periodenergebni s<br />

Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens<br />

Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen<br />

Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-)/Aufwendungen (+)<br />

Gew<strong>in</strong>n (-)/Verlust (+) aus Anlagenabgängen<br />

Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und<br />

Leistungen sowie anderer Aktiva<br />

Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

E<strong>in</strong>zahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens<br />

Auszahlungen (-) für Investitionen <strong>in</strong> das Sachanlagevermögen<br />

E<strong>in</strong>zahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen<br />

Anlagevermögens<br />

Auszahlungen (-) für Investitionen <strong>in</strong> das immaterielle Anlagevermögen<br />

Zunahme der empfangenen Ertragszuschüssen<br />

E<strong>in</strong>zahlungen aus Investitionszuschüssen<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

3. Cashflow aus der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit<br />

E<strong>in</strong>stellungen der Stadt <strong>Radeberg</strong> <strong>in</strong> die zweckgebundene Rücklage<br />

E<strong>in</strong>zahlungen der Stadt <strong>Radeberg</strong> zur Vorf<strong>in</strong>anzierung von Abwasseranlagen<br />

E<strong>in</strong>zahlungen aus der Schlussauskehrung des Barvermögens im Zuge<br />

der Entflechtung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung i. L. (WAB)<br />

E<strong>in</strong>zahlungen aus der Aufnahme von F<strong>in</strong>anzkrediten<br />

Auszahlungen aus der Tilgung von F<strong>in</strong>anzkrediten<br />

Cashflow aus der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit<br />

2004<br />

TEUR<br />

1.577<br />

1.299<br />

-60<br />

-1.651<br />

-32<br />

-110<br />

480<br />

JL5O3_<br />

593<br />

-622<br />

684<br />

-2.663<br />

356<br />

273<br />

-1.379<br />

515<br />

279<br />

0<br />

0<br />

-1.332<br />

-538<br />

2003<br />

TEUR<br />

764<br />

1.284<br />

-7<br />

-1.663<br />

26<br />

352<br />

-206<br />

J55O<br />

0<br />

-1.094<br />

0<br />

-126<br />

784<br />

91<br />

-345<br />

0<br />

721<br />

3<br />

1.278<br />

-2.578<br />

-576<br />

4. F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode<br />

Zahlungswirksame Veränderung des<br />

F<strong>in</strong>anzmittelfonds (Zwischensummen 1-3)<br />

F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Anfang der Periode<br />

F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode<br />

-414<br />

1.545<br />

1.131<br />

-371<br />

1.916<br />

1.545<br />

5. Zusammensetzung des F<strong>in</strong>anzmittelfonds<br />

Liquide Mittel 1.131 1.545<br />

F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode 1.131 1.545<br />

7538/05 13


Eil <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG<br />

Gegenstand der Prüfung<br />

Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 110 SächsGemO i. V. m.<br />

§ 17 SächsEigBG sowie § 317 HGB die Buchführung, den Jahresabschluss - bestehend aus<br />

Bilanz, Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung sowie Anhang - und den Lagebericht auf die E<strong>in</strong>haltung<br />

der e<strong>in</strong>schlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft.<br />

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach<br />

den Vorschriften des § 17 SächsEigBG und §§ 7 bis 11 SächsEigBVO aufgestellt worden.<br />

Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus der Betriebssatzung ergeben sich nicht.<br />

Wir haben bei der Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und<br />

Nr. 2 HGrG und den hierzu vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten "Berichterstattung<br />

über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet.<br />

Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen<br />

Sorgfalt und <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den e<strong>in</strong>schlägigen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden s<strong>in</strong>d.<br />

Die Betriebsleitung trägt die Verantwortung für die Buchführung, das rechnungslegungsbezogene<br />

<strong>in</strong>terne Kontrollsystem, den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die uns erteilten<br />

Auskünfte und vorgelegten Unterlagen. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben<br />

im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.<br />

Art und Umfang der Prüfung<br />

Unsere Prüfung haben wir gemäß den Vorschriften der § 110 SächsGemO <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

§ 17 SächsEigBG sowie § 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit<br />

beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von<br />

wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen s<strong>in</strong>d.<br />

7538/05 14


=U <strong>ERNST</strong> &YouNG<br />

Auf dieser Basis haben wir die Prüfl<strong>in</strong>g des Jahresabschlusses mit der Zielsetzung angelegt,<br />

solche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung<br />

zu erkennen, die sich auf die Darstellung e<strong>in</strong>es den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden<br />

Bildes der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage i. S. d. § 264 Abs. 2 HGB wesentlich<br />

auswirken.<br />

Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung e<strong>in</strong>er Prüfungsstrategie.<br />

Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des<br />

Eigenbetriebs, se<strong>in</strong>er Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken. Sie wird darüber h<strong>in</strong>aus von der<br />

Größe und Komplexität des Eigenbetriebs und der Wirksamkeit se<strong>in</strong>es rechnungslegungsbezogenen<br />

<strong>in</strong>ternen Kontrollsystems bee<strong>in</strong>flusst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben<br />

wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen)<br />

und der E<strong>in</strong>zelfallprüfungen h<strong>in</strong>sichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes,<br />

des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im unternehmens<strong>in</strong>dividuellen<br />

Prüfüngsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und<br />

Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den E<strong>in</strong>satz von<br />

Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung<br />

beachtet.<br />

In Anbetracht der überschaubaren Größe des Eigenbetriebs und der Übersichtlichkeit se<strong>in</strong>er<br />

Verfahrensabläufe haben wir im vorliegenden Fall im Wesentlichen E<strong>in</strong>zelfallprüfungen<br />

durchgeführt. Dabei haben wir folgende Prüfungsschwerpunkte gesetzt bzw. erwähnenswerte<br />

Prüfungshandlungen durchgeführt:<br />

• Prüfung wesentlicher Zugänge zum Sachanlagevermögen sowie der Entwicklung der Sonderposten<br />

und empfangenen Ertragszuschüsse<br />

• Prüfung der Werthaltigkeit ausgewiesener Forderungen<br />

• Analyse der im Jahresabschluss ausgewiesenen Rückstellungen h<strong>in</strong>sichtlich dem Grund<br />

und der Höhe der Bilanzierung<br />

• Analyse des Prozesses der Jahresabschlusserstellung<br />

Weiterh<strong>in</strong> haben wir u. a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen:<br />

• E<strong>in</strong>holung und Auswertung von Saldenbestätigungen von Kreditoren <strong>in</strong> Stichproben,<br />

• E<strong>in</strong>holung und Auswertung von Saldenbestätigungen von der Stadt <strong>Radeberg</strong> und vom<br />

AZV "Obere Röder"<br />

• E<strong>in</strong>holung und Auswertung von Rechtsanwaltsbestätigungen und Saldenbestätigungen von<br />

Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

7538/05 15


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Ziel unserer Prüfüngshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts war es festzustellen,<br />

ob der Lagebericht im E<strong>in</strong>klang mit dem Jahresabschluss steht und e<strong>in</strong> zutreffendes Bild<br />

von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie ob die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />

Entwicklung zutreffend dargestellt s<strong>in</strong>d. In diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und -<br />

soweit es sich um prognostische Angaben handelt - Plausibilität der Angaben zu prüfen. Wir<br />

haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung<br />

gewonnen haben, beurteilt.<br />

Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise s<strong>in</strong>d erteilt worden. Die Betriebsleitung<br />

hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung, des<br />

Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt.<br />

E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG<br />

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung<br />

1. Vorjahresabschluss<br />

Der Vorjahresabschluss wurde vom Stadtrat am 23. November 2005 festgestellt.<br />

Der Stadtrat beschloss, den Jahresgew<strong>in</strong>n auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

Der Vorjahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften des § 17 Abs. 4 SächsEigBG vom<br />

5. Dezember bis zum 13. Dezember 2005 öffentlich ausgelegt. Die entsprechende öffentliche<br />

Bekanntmachung erfolgte am 2. Dezember 2005 <strong>in</strong> der Heimatzeitung "die <strong>Radeberg</strong>er".<br />

2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen<br />

Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene <strong>in</strong>terne Kontrollsystem,<br />

der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige und geordnete<br />

Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Aufgrund der Vielzahl an Schnittstellen von<br />

Nebenbuchhaltungen und externen Erfassungen der Abwassergebühren und -beitrage war e<strong>in</strong>e<br />

zeitgerechte Erfassung der Geschäftsvorfälle im Geschäftsjahr 2004 nicht gegeben.<br />

7538/05 16


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen<br />

Abbildung <strong>in</strong> Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt.<br />

Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.<br />

3. Jahresabschluss<br />

Auf den Jahresabschluss f<strong>in</strong>den gemäß § 7 SächsEigBVO die Vorschriften für den Jahresabschluss<br />

von großen Kapitalgesellschaften Anwendung. Der Jahresabschluss und die dafür angewandten<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.<br />

Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz ist der vorliegende Jahresabschluss aus<br />

den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt<br />

worden.<br />

Die Angaben im Anhang s<strong>in</strong>d vollständig und zutreffend.<br />

4. Lagebericht<br />

Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen<br />

im E<strong>in</strong>klang und vermittelt <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs.<br />

Unsere Prüfung nach § 317 Abs. 2 Satz 2 HGB hat zu dem Ergebnis geführt,<br />

dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend<br />

dargestellt s<strong>in</strong>d. Die Angaben nach § 11 SächsEigBVO und § 289 Abs. 2 HGB s<strong>in</strong>d<br />

vollständig und zutreffend.<br />

7538/05 17


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

II.<br />

Gesamtaussage des Jahresabschlusses<br />

1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen<br />

Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen s<strong>in</strong>d im Anhang sowie - weiter gehend - <strong>in</strong> Abschnitt<br />

C III "Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage" erläutert. Hervorzuheben s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Ausübung von Beurteilungsspielräumen, der Inanspruchnahme von gesetzlichen Wahlrechten<br />

und der Änderung von Bewertungsgrundlagen <strong>in</strong>sbesondere die folgenden Aspekte:<br />

Anlagevermögen<br />

Die l<strong>in</strong>earen Abschreibungen ausgewählter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

werden wie folgt vorgenommen:<br />

Nutzungsdauer<br />

Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten<br />

Re<strong>in</strong>igungs- und Entsorgungsanlagen<br />

Verteilungs- und Sammlungsanlagen<br />

10 Jahre<br />

20 Jahre<br />

40 - 100 Jahre<br />

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden die an den AZV "Obere Röder"<br />

geleisteten bzw. zu leistenden Kapitalumlagen ausgewiesen. Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />

werden <strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungen auf die beim AZV mittels Kapitalumlage<br />

f<strong>in</strong>anzierten Vermögensgegenstände abgeschrieben.<br />

Empfangene Ertragszuschüsse<br />

Die empfangenen Ertragszuschüsse enthalten die erhobenen Abwasserbeiträge der Grundstückseigentümer<br />

des Entsorgungsgebiets gemäß der Abwassersatzung, deren rechtliche<br />

Grundlage das Sächsische Kommunalabgabengesetz ist, verm<strong>in</strong>dert um die ertragswirksame<br />

Auflösung von jährlich 5 % entsprechend § 8 Abs. 3 SächsEigBVO. Im Jahr des Zugangs erfolgt<br />

vere<strong>in</strong>fachend e<strong>in</strong>e Auflösung <strong>in</strong> Höhe von 2,5 %.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus enthalten die empfangenen Ertragszuschüsse das von Erschließungsträgern<br />

unentgeltlich übertragene Anlagevermögen. Der Ausweis erfolgt <strong>in</strong> Höhe der fortgeschriebenen<br />

Anschaffungskosten. Die Zuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden<br />

Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.<br />

7538/05 18


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />

Der Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen wird <strong>in</strong> Höhe der Anschaffungskosten<br />

für Abwasseranlagen gebildet, soweit sie auf die öffentliche Straßenentwässerung entfallen<br />

und der Stadt <strong>Radeberg</strong> weiterberechnet werden. Darüber h<strong>in</strong>aus wird der Anteil der<br />

Straßenentwässerung <strong>in</strong> Höhe von 3,5 % der an den AZV "Obere Röder" geleisteten Kapitalumlage<br />

diesem Sonderposten zugeführt. Der Anteil der Straßenentwässerung für die Regenentwässerung<br />

beträgt 50 % der Regenwassernetzkosten. Der auf die Straßenentwässerung entfallende<br />

Investitionskostenanteil für Mischwasserkanäle beträgt 25 %. Die Auflösung erfolgt<br />

entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände.<br />

Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />

Die Investitionsvorhaben des Eigenbetriebs wurden zum Teil durch Investitionszuschüsse f<strong>in</strong>anziert.<br />

Die Investitionszuschüsse wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />

passivisch abgegrenzt. Der Sonderposten wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten<br />

Vermögensgegenstände aufgelöst.<br />

2. Zusammenfassende Beurteilung<br />

Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung s<strong>in</strong>d wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss<br />

<strong>in</strong>sgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung e<strong>in</strong><br />

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage<br />

des Eigenbetriebs vermittelt. Auf unsere vorstehenden Ausführungen <strong>in</strong> Abschnitt E II 1<br />

"Wesentliche Bewertungsgrundlagen" weisen wir h<strong>in</strong>.<br />

7538/05 19


=U <strong>ERNST</strong> &YouNG<br />

F. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRUFUNGSAUFTRAGS<br />

Wir haben im Rahmen unserer Abschlussprüfung die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1<br />

und 2 HGrG und den dazu vom IDW herausgegebenen Prüfungsstandard 720 "Berichterstattung<br />

über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet. Dementsprechend<br />

haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen<br />

Sorgfalt und <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den e<strong>in</strong>schlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und<br />

den Bestimmungen der Betriebssatzung, gefuhrt worden s<strong>in</strong>d. Die im Gesetz und <strong>in</strong> den dazu<br />

vorliegenden Prüfungsgrundsätzen geforderten Angaben haben wir <strong>in</strong> Anlage 6 zu diesem Bericht<br />

zusammengestellt.<br />

Wir weisen darauf h<strong>in</strong>, dass die Verfahrensabläufe der Buchhaltung und die Form der von externen<br />

Dienstleistern bereitgestellten Daten h<strong>in</strong>sichtlich der Abwassergebühren und -beitrage<br />

ke<strong>in</strong>e zeitgerechte Erfassung von Geschäftsvorfällen <strong>in</strong> diesen Bereichen <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung<br />

des Eigenbetriebs ermöglichten.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus hat unsere Prüfung ke<strong>in</strong>e Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />

7538/05 20


E!I <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

G. BESTATIGUNGSVERMERK<br />

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk<br />

erteilt:<br />

"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />

sowie Anhang - unter E<strong>in</strong>beziehung der Buchführung und den Lagebericht<br />

der Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong>, für das Geschäftsjahr vom<br />

1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung<br />

von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen <strong>in</strong> der<br />

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist<br />

es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung e<strong>in</strong>e Beurteilung über<br />

den Jahresabschluss unter E<strong>in</strong>beziehung der Buchführung und über den Lagebericht<br />

abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der<br />

vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu<br />

planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die<br />

Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der<br />

Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit<br />

erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />

Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />

Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

<strong>in</strong>ternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben <strong>in</strong><br />

Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />

Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen E<strong>in</strong>schätzungen der gesetzlichen Vertreter<br />

sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />

Lageberichts. Wir s<strong>in</strong>d der Auffassung, dass unsere Prüfung e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

7538/05 21


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Unsere Prüfung hat zu ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse<br />

entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung e<strong>in</strong> den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage des<br />

Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />

<strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt<br />

die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."<br />

Dresden, 9. Juli 2007<br />

Ernst & Young AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerteratungsgesellschaft<br />

Fleischer<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

>rüfer<br />

7538/05 22


Anlage 1<br />

Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Bilanz zum 31. Dezember 2004<br />

AKTIVA<br />

EUR<br />

EUR<br />

31.12.2003<br />

TEUR<br />

PASSIVA<br />

EUR<br />

EUR<br />

31.12.2003<br />

TEUR<br />

A. ANLAGEVERMÖGEN<br />

A. EIGENKAPITAL<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

I. Rücklagen<br />

Kapitalumlagen<br />

II. Sachanlagen<br />

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und<br />

anderen Bauten<br />

2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten<br />

3. Re<strong>in</strong>igungs-und Entsorgungsanlagen<br />

4. Verteilungs- und Sammlungsanlagen<br />

5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />

42.669,00<br />

1.345,25<br />

550.337,00<br />

30.620.173,97<br />

137.762,99<br />

17.756.931,81<br />

31.352.288,21<br />

16.527<br />

75<br />

1<br />

507<br />

31.016<br />

242<br />

31.841<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage<br />

2. Zweckgebundene Rücklagen<br />

II. Gew<strong>in</strong>n/Verlust<br />

1. Verlust der Vorjahre<br />

2. Jahresgew<strong>in</strong>n<br />

231.646,31<br />

514.780,41<br />

-607.980,25<br />

1.576.909,99<br />

746.426,72<br />

968.929,74<br />

1.715.356,46<br />

232<br />

720<br />

_952_<br />

-1.372<br />

764<br />

344<br />

B. UMLAUFVERMÖGEN<br />

49.109.220,02<br />

48.368<br />

B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE<br />

17.883.116,95<br />

18.821<br />

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

2. Forderungen an andere Eigenbetriebe/Zweckverbände<br />

3. Sonstige Vermögensgegenstände<br />

782.882,26<br />

251.938,59<br />

78.376,42<br />

673<br />

286<br />

0<br />

C. SONDERPOSTEN AUS STRASSENENT WÄSSERUNGS-<br />

KOSTENANTEILEN<br />

D. SONDERPOSTEN AUS INVESTITIONSZUSCHÜSSEN<br />

7.068.057,06<br />

7.150.295,55<br />

7.237<br />

7.017<br />

II. Guthaben bei Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

1.113.197,27<br />

1.130.887,52<br />

959<br />

1.545<br />

E. RÜCKSTELLUNGEN<br />

Sonstige Rückstellungen 193.712,64 253<br />

2.244.084,79<br />

2.504<br />

F. VERBINDLICHKEITEN<br />

1. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

2. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

3. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Geme<strong>in</strong>de/anderen Eigenbetrieben/<br />

Zweckverbänden<br />

4. Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

7.538.020,47<br />

36.951,46<br />

9.525.897,69<br />

230.961,40<br />

8.859<br />

97<br />

8.058<br />

186<br />

17.331.831,02<br />

17.200<br />

G. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN<br />

10.935,13<br />

0<br />

51.353.304,81 50.872<br />

51.353.304,81<br />

50.872<br />

iard Lamm<br />

Bürgermeister<br />

7538/05


Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung für 2004<br />

Anlage 2<br />

EUR<br />

EUR<br />

2003<br />

TEUR<br />

1. Umsatzerlöse<br />

2. Sonstige betriebliche Erträge<br />

4.437.300,23<br />

1.123.361,13<br />

4.288<br />

458<br />

3. Materialaufwand<br />

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und<br />

Betriebsstoffe<br />

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />

4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens und Sachanlagen<br />

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

7.010,17<br />

2.035.265,32<br />

1.298.777,04<br />

241.517,92<br />

5.560.661,36<br />

4.746<br />

4<br />

1.998<br />

1.284<br />

328<br />

3.582.570,45<br />

3.614<br />

6. Sonstige Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Erträge<br />

7. Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Aufwendungen<br />

42.257,62<br />

443.438,54<br />

125<br />

493<br />

-401.180,92<br />

-368<br />

8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

1.576.909,99<br />

764<br />

9. Jahresgew<strong>in</strong>n<br />

1.576.909,99<br />

764<br />

Nachrichtlich:<br />

Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>ns<br />

- zur Tilgung des Verlustvortrags<br />

- Vortrag auf neue Rechnung<br />

607.980,25<br />

968.929,74<br />

764<br />

0<br />

7538/05


Anlage 3<br />

Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Anhang für 2004<br />

Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise<br />

Gemäß § 17 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) ist für den Schluss e<strong>in</strong>es<br />

jeden Wirtschaftsjahres e<strong>in</strong> Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />

und Anhang sowie e<strong>in</strong> Lagebericht, aufzustellen. Gemäß § 7 der SächsEigBVO werden<br />

die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung,<br />

die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang der großen Kapitalgesellschaften<br />

im Dritten Buch des HGB s<strong>in</strong>ngemäß angewandt.<br />

Für die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />

Der Jahresabschluss ist <strong>in</strong> EUR aufgestellt.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden die an den Abwasserzweckverband<br />

"Obere Röder", <strong>Radeberg</strong> (im Folgenden: AZV oder AZV "Obere Röder" genannt), dessen<br />

Verbandsmitglied die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist, geleisteten bzw. zu leistenden Kapitalumlagen<br />

ausgewiesen. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden <strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungen<br />

auf die beim Abwasserzweckverband mittels Kapitalumlage f<strong>in</strong>anzierten Vermögensgegenstände<br />

abgeschrieben.<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,<br />

um planmäßige Abschreibungen verm<strong>in</strong>dert.<br />

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

des Anlagevermögens werden die im Gutachten "Betriebsabrechnung <strong>in</strong> der<br />

kommunalen Abwasserbeseitigung" der kommunalen Geme<strong>in</strong>schaftsstelle für Verwaltungsvere<strong>in</strong>fachung,<br />

Köln, ermittelten Abschreibungssätze für die Abwasserbeseitigung grundsätzlich<br />

angesetzt. Darüber h<strong>in</strong>aus erfolgt die Abschreibung auf der Grundlage der steuerlich an-<br />

7538/05 1/10


Anlage 3<br />

erkannten Höchstsätze. Die Anlagegüter werden l<strong>in</strong>ear abgeschrieben. Die Abschreibungen<br />

auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände s<strong>in</strong>d zum Nennwert angesetzt. Allen<br />

risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen Rechnung<br />

getragen; das allgeme<strong>in</strong>e Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverz<strong>in</strong>sliche<br />

Forderungen mit e<strong>in</strong>er Laufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr werden mit e<strong>in</strong>em Z<strong>in</strong>ssatz<br />

<strong>in</strong> Höhe von 5,46 % abgez<strong>in</strong>st.<br />

Die empfangenen Ertragszuschüsse enthalten die erhobenen Abwasserbeiträge der Grundstückseigentümer<br />

des Entsorgungsgebiets gemäß der Abwassersatzung, deren rechtliche<br />

Grundlage das Sächsische Kommunalabgabengesetz ist, verm<strong>in</strong>dert um die ertragswirksame<br />

Auflösung von jährlich 5 % entsprechend § 8 Abs. 3 SächsEigBVO. Im Jahr des Zugangs erfolgt<br />

vere<strong>in</strong>fachend e<strong>in</strong>e Auflösung <strong>in</strong> Höhe von 2,5 %.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus enthalten die empfangenen Ertragszuschüsse das von Erschließungsträgern<br />

unentgeltlich übertragene Anlagevermögen. Der Ausweis erfolgte <strong>in</strong> Höhe der fortgeschriebenen<br />

Anschaffungskosten. Die Zuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der<br />

betreffenden Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.<br />

Der Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen wird <strong>in</strong> Höhe der Anschaffungskosten<br />

für Abwasseranlagen gebildet, soweit sie auf die öffentliche Straßenentwässerung<br />

entfallen und der Stadt <strong>Radeberg</strong> weiterberechnet werden. Darüber h<strong>in</strong>aus wird der Anteil<br />

der Straßenentwässerung <strong>in</strong> Höhe von 3,5 % der an den AZV "Obere Röder" geleisteten<br />

Kapitalumlage diesem Sonderposten zugeführt. Der Anteil der Straßenentwässerung für die<br />

Regenentwässerung beträgt 50 % der Regenwassernetzkosten. Der auf die Straßenentwässerung<br />

entfallende Investitionskostenanteil für Mischwasserkanäle beträgt 25 %. Der auf die<br />

Mischwasserkanäle entfallende Investitionskostenanteil beläuft sich <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit<br />

dem Ansatz <strong>in</strong> der zugrundliegenden Glöbalberechnung auf 25 %. Die Auflösung erfolgt entsprechend<br />

der Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände.<br />

Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen wird entsprechend der Nutzungsdauer der<br />

bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Der Auflösungsbetrag wird nicht als Umsatzerlös,<br />

sondern als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen.<br />

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle Ungewissen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten. Sie s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

7538/05 2/10


Anlage 3<br />

Erläuterungen zur Bilanz<br />

Anlagevermögen<br />

Die Entwicklung der e<strong>in</strong>zelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen<br />

des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />

Forderungen an andere Eigenbetriebe/Zweckverbände<br />

davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />

Sonstige Vermögensgegenstände<br />

davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />

31.12.2004<br />

TEUR<br />

783<br />

(42)<br />

252<br />

(0)<br />

78<br />

(0)<br />

1.113<br />

31.12.2003<br />

TEUR<br />

673<br />

(301)<br />

286<br />

(0)<br />

0<br />

(0)<br />

959<br />

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus<br />

Abwasserbeiträgen und Abwassergebühren. Der Nettobestand der Forderungen aus Lieferungen<br />

und Leistungen enthält E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 2.107 sowie e<strong>in</strong>e<br />

Pauschalwertberichtigung <strong>in</strong> Höhe von TEUR 19.<br />

Die Forderungen an andere Eigenbetriebe und Zweckverbände enthalten Forderungen an den<br />

AZV "Ober Röder" <strong>in</strong> Höhe von TEUR 100, welche den Anteil am Guthaben des Gebührenoberkontos<br />

betreffen. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die vom Eigenbetrieb verauslagten und weiterberechneten<br />

Baukosten für den Bereich Tr<strong>in</strong>kwasser an den Eigenbetrieb Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong> sowie Aufrechnungen von Gebührenforderungen und -guthaben<br />

zwischen den Bereichen Abwasser und Tr<strong>in</strong>kwasser enthalten.<br />

7538/05 3/10


Anlage 3<br />

Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />

Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen betrifft Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für<br />

den Abwasserbereich. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter<br />

<strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungsbeträge (TEUR 140) aufgelöst. Im Geschäftsjahr<br />

2004 wurden Investitionszuschüsse des Freistaates Sachsen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 273 vere<strong>in</strong>nahmt.<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

1.1.2004<br />

EUR<br />

Verbrauch<br />

EUR<br />

Auflösung<br />

EUR<br />

Zufuhrung<br />

EUR<br />

31.12.2004<br />

EUR<br />

Rückzahlungsrisiken<br />

aus Abwasserbeiträgen<br />

Abschluss- und<br />

Prüfungskosten<br />

Abwasserabgabe<br />

Baukosten<br />

austehende E<strong>in</strong>gangsrechnungen<br />

Übrige<br />

153.387,56<br />

85.552,37<br />

0,00<br />

12.116,87<br />

0,00<br />

2.841,13<br />

63.641,82<br />

40.593,19<br />

0,00<br />

12.116,87<br />

0,00<br />

2.840,13<br />

0,00<br />

19,22<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

1,00<br />

0,00<br />

35.373,04<br />

9.000,00<br />

0,00<br />

14.653,90<br />

0,00<br />

89.745,74<br />

80.313,00<br />

9.000,00<br />

0,00<br />

14.653,90<br />

0,00<br />

Gesamt<br />

253.897,93<br />

119.192,01<br />

20,22<br />

59.026,94<br />

193.712,64<br />

Die Rückstellung für Rückzahlungsrisiken aus Abwasserbeiträgen ist zur Abbildung des Risikos<br />

aus der eventuellen Rückzahlung der erhobenen Abwasserbeiträge auf widerspruchsbehaftete<br />

Abwasserbeitragsbescheide gebildet worden.<br />

Die Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten betrifft Jahresabschluss- und Prüfungskosten<br />

für die Geschäftsjahre 2000 bis 2004.<br />

Für die noch ausstehende Festsetzung der Abwasserabgabe des Geschäftsjahrs 2004 wurde<br />

e<strong>in</strong>e Rückstellung gebildet.<br />

Die Rückstellungen für Buchführungskosten und Ingenieurdienstleistungen betreffen ausstehende<br />

E<strong>in</strong>gangsrechnungen für im Geschäftsjahr erhaltene Dienstleistungen.<br />

7538/05 4/10


Anlage 3<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Die Restlaufzeiten der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d im Verb<strong>in</strong>dlichkeitenspiegel im E<strong>in</strong>zelnen dargestellt.<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeitenspiegel<br />

1.<br />

2.<br />

3<br />

4.<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />

Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus<br />

Lieferungen und Leistungen<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />

der Geme<strong>in</strong>de/ anderen<br />

Eigenbetrieben/ Zweckverbänden<br />

Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Davon mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit<br />

zwischen<br />

e<strong>in</strong>em und<br />

fünf Jahren<br />

TEUR<br />

bis zu e<strong>in</strong>em<br />

Jahr<br />

TEUR<br />

1.519<br />

29<br />

0<br />

183<br />

1.731<br />

4.192<br />

8<br />

6.369<br />

48<br />

10.617<br />

von mehr als<br />

fünf Jahren<br />

TEUR<br />

1.827<br />

0<br />

3.157<br />

0<br />

4.984<br />

Gesamt<br />

TEUR<br />

7.538<br />

37<br />

9.526<br />

231<br />

17.332<br />

31.12.2003<br />

Restlaufzeit<br />

bis zu e<strong>in</strong>em<br />

Jahr<br />

TEUR<br />

1.508<br />

84<br />

396<br />

141<br />

2.129<br />

Gesamt<br />

TEUR<br />

8.859<br />

97<br />

8.058<br />

186<br />

17.200<br />

Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten betreffen Darlehen zur F<strong>in</strong>anzierung der<br />

vorgenommenen Anlagen<strong>in</strong>vestitionen. Besicherungen für die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />

Kredit<strong>in</strong>stituten bestehen nicht.<br />

Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen be<strong>in</strong>halten <strong>in</strong> Höhe von TEUR 9 Zahlungse<strong>in</strong>behalte<br />

zur Absicherung etwaiger Gewährleistungsansprüche <strong>in</strong>nerhalb der Gewährleistungsdauer.<br />

Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Geme<strong>in</strong>de und Zweckverbänden enthalten Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

gegenüber dem AZV "Obere Röder" <strong>in</strong> Höhe von TEUR 8.121. Diese betreffen im<br />

Wesentlichen die Kapitalumlagen (TEUR 6.154) und die Betriebskostenumlage<br />

(TEUR 1.960) für die Geschäftsjahre 1997 bis 2004 des AZV. Der AZV hat die Betriebskosten-<br />

und Kapitalumlage der Jahre 1997 bis e<strong>in</strong>schließlich 2004 z<strong>in</strong>slos gestundet. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong> <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.405 enthalten.<br />

Diese betreffen die Vorf<strong>in</strong>anzierung von Abwasseranlagen (TEUR 1.000) und das bestehende<br />

Verrechnungskonto (TEUR 405).<br />

7538/05 5/10


Anlage 3<br />

Die sonstigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten betreffen neben kreditorische Debitoren für Abwassergebühren<br />

<strong>in</strong> Höhe von TEUR 183 hauptsächlich die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten für die Abwasserabgabe der<br />

Jahre 1997 bis 2001 <strong>in</strong> Höhe von TEUR 44.<br />

Sonstige f<strong>in</strong>anzielle Verpflichtungen<br />

Aus dem Betriebsfuhrungsvertrag mit der AZV "Obere Röder" vom 6. Mai 1997 entstehen<br />

dem Eigenbetrieb jährlich Aufwendungen für die Betriebsfuhrung. Das jährliche Betriebsführungsentgelt<br />

ist <strong>in</strong> der jährlich an den AZV "Obere Röder" zu entrichtenden Betriebskostenumlage<br />

enthalten und kann somit nicht beziffert werden. Im Geschäftsjahr s<strong>in</strong>d Aufwendungen<br />

für die Betriebskostenumlage <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.972 entstanden.<br />

Der Betriebsführungsvertrag trat am 1. Januar 1997 <strong>in</strong> Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit<br />

abgeschlossen.<br />

Erläuterungen zur Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />

Umsatzerlöse<br />

2004<br />

TEUR<br />

%<br />

2003<br />

TEUR<br />

%<br />

Umsatzerlöse<br />

- Erlöse aus Abwassergebühren<br />

- Auflösung empfangener Ertragszuschüsse<br />

- Weiterberechnung von laufenden Straßenentwässerungskosten<br />

- Sonstige Erlöse<br />

2.751<br />

1.260<br />

418<br />

8<br />

4.437<br />

62,0<br />

28,4<br />

9,4<br />

0,2<br />

100,0<br />

2.781<br />

1.218<br />

285<br />

4<br />

4.288<br />

64,9<br />

28,4<br />

6,6<br />

0,1<br />

100,0<br />

7538/05 6/10


Anlage 3<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Erträge aus der Korrektur der<br />

Betriebskostenumlagen für die Geschäftsjahr 1997 bis 2003 (TEUR 672), Erträge aus der<br />

Auflösung des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen (TEUR 173), Erträge<br />

aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüsse (TEUR 117), Erträge aus der<br />

Korrektur der Auflösung des Sonderpostens für Ertragszuschüsse (TEUR 59), Erträge aus der<br />

Auflösung von E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 55), Gew<strong>in</strong>n aus Abgängen<br />

des Sachanlagevermögens (TEUR 32) sowie Erträge aus der Korrektur des Sonderpostens<br />

für Investitionszuschüsse (TEUR 23).<br />

Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />

Diese Position betrifft den Aufwand für die Betriebskostenumlage des AZV "Obere Röder"<br />

(TEUR 1.972) sowie Aufwendungen für die Kanalre<strong>in</strong>igung (TEUR 63).<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten<br />

(TEUR 74), Instandhaltungsaufwendungen und Reparaturen (TEUR 55), Verwaltungskosten<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong> (TEUR 54), Aufwand für die Zuführung zur Pauschalwertberichtigung<br />

(TEUR 11) sowie periodenfremde Aufwendungen (TEUR 27).<br />

7538/05 7/10


Anlage 3<br />

Sonstige Angaben<br />

Betriebsausschuss (Technischer Ausschuss)<br />

Im Geschäftsjahr setzte sich der Betriebsausschuss wie folgt zusammen:<br />

Herr Gerhard Lemm<br />

Herr Detlev Dauph<strong>in</strong><br />

Herr Dr. Manfred Blochwitz<br />

Herr Frank Petzold<br />

Herr Christoph Klaer<br />

Herr Siegfried Henn<strong>in</strong>g<br />

Herr Gerd Erbes<br />

Herr Frank-Peter Wieth<br />

Herr Falk Petzold<br />

Herr Dr. Peter Lunze<br />

Herr Peter Adler<br />

Herr Roland Schmidt<br />

Frau Ines He<strong>in</strong>ze<br />

Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

(Vorsitzender des Betriebsausschusses)<br />

Ingenieur<br />

Diplom-Ingenieur<br />

Physiker<br />

Bankkaufmann<br />

R<strong>in</strong>derzuchtmeister<br />

Geschäftsführer<br />

Parlamentarischer Berater<br />

Student<br />

Architekt<br />

Rentner<br />

Bauunternehmer<br />

Diplom-Ingenieur<br />

bis 31. August 2004<br />

bis 31. August 2004<br />

bis 31. August 2004<br />

bis 31. August 2004<br />

ab 1. September 2004<br />

ab 1. September 2004<br />

ab 1. September 2004<br />

ab 1. September 2004<br />

ab 1. September 2004<br />

ab 1. September 2004<br />

ab 1. September 2004<br />

Ständige Mitglieder mit beratender Stimme s<strong>in</strong>d:<br />

Herr Dr. Karl-Wilhelm Leege<br />

Herr Hans-Peter Klemm<br />

Herr Re<strong>in</strong>hold Ciaassen<br />

Herr Wolfgang Bräunig<br />

Herr Gert Loose<br />

Informatiker<br />

Diplom-Ingenieur/Rentner<br />

Diplom-Ingenieur<br />

Diplom-Ingenieur<br />

Projekt-Ingenieur<br />

bis 31. August 2004<br />

ab 1. September 2004<br />

Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit als Stadtratsmitglieder<br />

e<strong>in</strong>e Vergütung.<br />

7538/05 8/10


Anlage 3<br />

Betriebsleitung<br />

Die Betriebsleitung wurde im Geschäftsjahr 2004 durch Herrn Gerhard Lemm, Bürgermeister<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong>, wahrgenommen.<br />

Der Betriebsleiter erhält ke<strong>in</strong>e Bezüge.<br />

Mitarbeiter<br />

Der Eigenbetrieb beschäftigte im Geschäftsjahr 2004 ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter. Die Leistungen der<br />

Mitarbeiter der Stadt <strong>Radeberg</strong> wurden dem Eigenbetrieb nach e<strong>in</strong>em Umlageschlüssel <strong>in</strong><br />

Rechnung gestellt.<br />

Vorschlag zur Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>ns<br />

Unter Anwendung der Regelungen der SächsEigBVO <strong>in</strong> der Anlage 9 wird dem Stadtrat vorgeschlagen,<br />

den Jahresgew<strong>in</strong>n (EUR 1.576.909,99) <strong>in</strong> Höhe von EUR 607.980,25 zur Tilgung<br />

des Verlustvortrags zu verwenden und <strong>in</strong> Höhe von EUR 968.929,74 auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

Radebecöf 9. Juli 2007<br />

€mm<br />

Betriebsleitung<br />

7538/05 9/10


Anlage 3<br />

Entwicklung des Anlagevermögens 2004<br />

Posten des Anlagevermögens<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

Abschreibungen<br />

angesammelte<br />

Restbuchwerte<br />

am<br />

Kennzahlen<br />

Abschrei- Abschreibungen<br />

Restbuch-<br />

Ende des<br />

im bungen auf die<br />

werte am vorangegang-<br />

Durchschnitt-<br />

Durchschnitt-<br />

Anfangsbestand<br />

Um-<br />

Anfangs- Wirtschafts- ausgewiesenen<br />

Ende des Wirtenen<br />

Wirtlicher<br />

Ablicher<br />

Zugänge Abgänge buchungen^ Endstand stand jahr 3) Abgänge Endstand schaftsjahres 4) schaftsjahres schreibungssatz 5) Restbuchwert^<br />

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />

v.H. 7)<br />

v.H. 7)<br />

1 7 10 11 12 13 14<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Kapitalumlagen<br />

21.027.835,38 2.662.614,86 683.199,87 0,00 23.007.250,37 4.500.857,45 _749.4_6_UJ_ 0,00 5.250.318,56 17.756.931,81 16.526.977,93 3,3 77,2<br />

II. Sachanlagen<br />

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-<br />

Betriebs- und anderen Bauten<br />

2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten<br />

3. Re<strong>in</strong>igungs- und Entsorgungsanlagen<br />

4. Verteilungs- und Sammlungsanlagen<br />

5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />

406.782,68<br />

1.345,25<br />

665.171,54<br />

34.863.149,37<br />

241.813,38<br />

0,00<br />

0,00<br />

109.767,35<br />

323.527,72<br />

188.814,31<br />

0,00<br />

0,00<br />

52.901,91<br />

626.364,83<br />

4.145,35<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

288.719,35<br />

-288.719,35<br />

406.782,68<br />

1.345,25<br />

722.036,98<br />

34.849.031,61<br />

137.762,99<br />

332.282,68<br />

0,00<br />

157.843,54<br />

3.847.096,38<br />

0,00<br />

31.831,00<br />

0,00<br />

29.412,35<br />

488.072,58<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

15.555,91<br />

106.311,32<br />

0,00<br />

364.113,68 42.669,00 74.500,00<br />

0,00 1.345,25 1.345,25<br />

171.699,98 550.337,00 507.328,00<br />

4.228.857,64 30.620.173,97 31.016.052,99<br />

0,00 137.762,99 241.813,38<br />

7,8<br />

0,0<br />

4,1<br />

1,4<br />

0,0<br />

10,5<br />

100,0<br />

76,2<br />

87,9<br />

100,0<br />

36.178.262,22 622.109,38 683.412,09 0,00 36.116.959,51 4.337.222,60 549.315,93 121.867,23 4.764.671,30 31.352.288,21 31.841.039,62<br />

57.206.097,60 3.284.724,24 1 366.611,96 0,00 59.124.209,88 8.838.080,05 1.298.777,04 121.867,23 10.014.989,86 49.109.220,02 48.368.017,55<br />

1,5<br />

2,2<br />

86,8<br />

83,1<br />

Gemäß Anlage 8 zu § 10 Abs. 2 SächsEigBVO<br />

Umbuchungen von e<strong>in</strong>er Anlagengruppe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere<br />

Zuschreibungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Spalte 8 gesondert fortzuführen<br />

Spalte 6 abzüglich Spalte 10<br />

(Spalte 8 x 100): Spalte 6<br />

(Spaltell x 100): Spalte 6<br />

Mit e<strong>in</strong>er Dezimale anzugeben, zum Beispiel 56,2 vom Hundert<br />

7538/05 10/10


Anlage 4<br />

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Lagebericht für 2004<br />

Nach § 17 Abs. 1 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) ist zum Schluss e<strong>in</strong>es jeden<br />

Wirtschaftsjahres neben der Bilanz, der Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung und dem Anhang e<strong>in</strong><br />

Lagebericht von der Betriebsleitung zu erstellen. Der Inhalt hat den Festlegungen nach § 11<br />

Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) zu entsprechen.<br />

1. Geschäftsverlauf und Lage<br />

Nach § 63 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz obliegt der Stadt <strong>Radeberg</strong> die Abwasserbeseitigungspflicht<br />

<strong>in</strong> ihrem Gebiet. Die Stadt führt zur Erledigung dieser Pflichtaufgabe mit Wirkung<br />

ab 1. Januar 1997 auf der Grundlage des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. der<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung des Freistaates Sachsen den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

als Sondervermögen der Stadt. Bis 31. Dezember 1996 wurde diese Aufgabe im Haushalt der<br />

Stadt als kostenrechnende E<strong>in</strong>richtung geführt.<br />

Dem Eigenbetrieb wurden zum Stichtag 1. Januar 1997 die städtischen Anlagen der Abwasserentsorgung<br />

als Vermögen übertragen. Der Eigenbetrieb handelt nach der Betriebssatzung<br />

vom 27. Dezember 1996, die am 8. Februar 1997 <strong>in</strong> Kraft getreten ist sowie der ersten Änderung<br />

vom 21. Juni 2000 und des Artikels 2 der Satzung zur Umrechnung und Glättung von<br />

DM <strong>in</strong> Euro-Beträge vom 30. November 2001. Geschäftsführer des Eigenbetriebes ist der<br />

Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>. Die Geschäfte des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung<br />

werden durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung besorgt. Die dafür entstandenen Personalausgaben<br />

werden dem Eigenbetrieb <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Ausgehend von der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung vom 6. März 1998 über die E<strong>in</strong>gliederung<br />

der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> mit Wirkung<br />

zum 1. Januar 1999 wurde die Stadt <strong>Radeberg</strong> Rechtsnachfolger der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />

und Ullersdorf. Dem Eigenbetrieb wurden am 1. Januar 1999 die Abwasserentsorgungsanlagen<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Kreditschulden sowie die Kassenbestände der Gebührenkonten<br />

der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Vermögen übergeben.<br />

Die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist mit Beschluss der entsprechenden Gremien der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom<br />

21. März 1991 seit 27. Mai 1991 Mitglied im Teil-Abwasserzweckverband "Obere Röder"<br />

(nachfolgend AZV), der se<strong>in</strong>en Sitz <strong>in</strong> <strong>Radeberg</strong> hat.<br />

7538/05 1/15


Anlage 4<br />

Die zum 1. April 1995 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>gegliederte Geme<strong>in</strong>de Liegau-Augustusbad<br />

ist seit 13. Januar 1993 Mitglied im AZV.<br />

Mitglieder des AZV s<strong>in</strong>d auch die Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf mit Beschluss des Geme<strong>in</strong>derates<br />

vom 19. März/25. September 1991 und Ullersdorf mit Beschluss des Geme<strong>in</strong>derates<br />

vom 25. März 1991.<br />

Die Sicherheitsneugründung des AZV wurde 2004 vom Stadtrat beschlossen, konnte aber<br />

aufgrund des vakanten Umlagemaßstabes <strong>in</strong> der Verbandsversammlung erst <strong>in</strong> 2006 realisiert<br />

werden.<br />

Der Bürgermeister und sechs vom Stadtrat gewählte Vertreter vertreten den Eigenbetrieb <strong>in</strong><br />

der Verbandsversammlung des AZV.<br />

Mit Vere<strong>in</strong>barung vom 6. Mai 1997 zwischen der Stadt und dem AZV, die auch die damaligen<br />

Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf abgeschlossen hatten, hat der<br />

AZV die technische Betriebsführung der örtlichen Abwasseranlagen und die verwaltungsmäßige<br />

Abwicklung des Gebührene<strong>in</strong>zugs übernommen. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen<br />

geschaffen, dass Aufgaben beim Betrieb der Ortskanalisation der im Eigentum der<br />

Stadt <strong>Radeberg</strong> (e<strong>in</strong>schließlich des Ortsteiles Liegau-Augustusbad) und der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />

und Ullersdorf bef<strong>in</strong>dlichen Abwasseranlagen durch den AZV <strong>in</strong> Betriebsfuhrung<br />

vergeben werden konnten.<br />

Diese Aufgaben beim Betrieb der Ortskanalisation, außer Neubaumaßnahmen und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen,<br />

fuhrt die Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH, Betrieb <strong>Radeberg</strong> (nachfolgend<br />

GEWA genannt) mit e<strong>in</strong>em Vertrag über die Betriebsfuhrung durch. Der Umfang der<br />

Betriebsfuhrung ist im Betriebsftihrungsvertrag festgelegt. Für die Abgrenzung zwischen Instandhaltung<br />

und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen ist im Vertrag festgelegt, dass E<strong>in</strong>zelmaßnahmen mit<br />

e<strong>in</strong>em Wert bis zu 2.556,46 EUR (5.000 DM) sowie E<strong>in</strong>zelmaßnahmen an der Ortskanalisation<br />

bis zu e<strong>in</strong>er Länge von max. 20 m als Instandhaltung def<strong>in</strong>iert werden und somit zum Leistungsumfang<br />

der Betriebsfuhrung zählen. Die Leistungen werden mit e<strong>in</strong>em Betriebsführungsentgelt<br />

abgegolten.<br />

Während der Betriebsführung durch die GEWA wurde e<strong>in</strong>e Klarstellung <strong>in</strong> der 1997 mit dem<br />

AZV geschlossenen Vere<strong>in</strong>barung erforderlich. Der 1. Nachtrag zu dieser Vere<strong>in</strong>barung <strong>in</strong><br />

Bezug auf Organisation und technische Abwicklung der Hausanschlüsse wurde am 9. April<br />

2002 geschlossen.<br />

Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet vor dem<br />

1. Januar 1999 (Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich dem Ortsteil Liegau-Augustusbad) ist die Satzung<br />

7538/05 2/15


Anlage 4<br />

über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom 17. Dezember 1996 <strong>in</strong> der<br />

dritten überarbeiteten Fassung vom 13. April 2000.<br />

Für die zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> als Ortsteile e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den<br />

Großerkmannsdorf und Ullersdorf gelten nach § 5 der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung<br />

über die E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> die jeweiligen Satzungen der Geme<strong>in</strong>den, bis<br />

neues Ortsrecht entsteht, weiter.<br />

Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserentsorgung auf dem Gebiet des Ortsteiles<br />

Großerkmannsdorf ist die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 28. Februar<br />

1997, die Abwasserbeitragssatzung vom 26. Februar 1997 <strong>in</strong> der überarbeiteten Fassung vom<br />

8. Dezember 1999 und die Abwassergebührensatzung vom 28. Februar 1997.<br />

Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserversorgung auf dem Gebiet des Ortsteiles Ullersdorf<br />

ist die vorläufige Satzung der Geme<strong>in</strong>de Ullersdorf über die Erhebung von Abwassergebühren<br />

vom 21. Dezember 1993.<br />

Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt <strong>Radeberg</strong> s<strong>in</strong>d der Stadtrat und der Technische Ausschuss<br />

(als Betriebsausschuss) die beschließenden Gremien für Angelegenheiten des Eigenbetriebes.<br />

E<strong>in</strong> wesentliches Tätigkeitsfeld des Eigenbetriebes ist die Vorbereitung und Durchführung<br />

von Investitionen - Neuanlagen, Ersatz<strong>in</strong>vestitionen und das Hausanschlusswesen -, deren<br />

fachliche Planung und Durchführung an Ingenieurbüros gebunden werden.<br />

Für die Stadt waren 2004 das Ingenieurbüro Dänekamp + Partner (für Investitionen der Kernstadt)<br />

und die STI Bauplan GmbH (für Investitionen des OT Liegau-Augustusbad) tätig.<br />

Seit der Betriebsführung der GEWA treten erhebliche Mängel <strong>in</strong> der Gebührenabrechnung<br />

auf. Grund hierfür ist, das im Betriebsführungsvertrag ke<strong>in</strong>e kaufmännische Abrechnung, wie<br />

ausgeschrieben, vere<strong>in</strong>bart wurde, sondern nur die Gebührenabrechnung über e<strong>in</strong> Abrechnungsprogramm<br />

e<strong>in</strong>schließlich Mahnung erfolgt. Die bis 2003 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebührenabrechnungsprogramm<br />

erfassten Tr<strong>in</strong>k- und Abwassergebühren aller Mitgliedskommunen des TZV<br />

und AZV wurden über e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Bankkonto abgewickelt, und ergaben hier e<strong>in</strong> Zuordnungsproblem<br />

zu den Aufgaben Tr<strong>in</strong>k- bzw. Abwasser und außerdem noch unter den Mitgliedskommunen.<br />

Seit 2004 wurden das Abrechnungsprogramm verändert und e<strong>in</strong>e getrennte<br />

Erfassung nach Tr<strong>in</strong>k- und Abwasser vorgenommen. Bei der Übernahme der Daten aus dem<br />

alten Abrechnungsprogramm ergaben sich erhebliche Mängel.<br />

Die Auswirkungen der Betriebsführungsmängel sowie die nachträgliche Erfassung des Vermögens<br />

der zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />

7538/05 3/15


Anlage 4<br />

und Ullersdorf auf die zu erstellenden Jahresabschlüsse und deren Prüfungen haben zu e<strong>in</strong>er<br />

verspäteten Beschlussfassung der Vorjahresabschlüsse geführt.<br />

So konnte dem Stadtrat erst am 23. November 2005 der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr<br />

2003 zur Feststellung vorgelegt werden.<br />

2. Rentabilitätsverhältnisse<br />

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> hat die satzungsgemäße Aufgabe, die örtlichen<br />

Abwasseranlagen zu betreiben, herzustellen und zu erhalten. Weiterh<strong>in</strong> hat er als Mitglied<br />

des AZV gemäß den festgelegten Anteilen die f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die Betreibung, die<br />

Herstellung und Erhaltung der überörtlichen Abwasseranlagen bereitzustellen.<br />

Der Eigenbetrieb f<strong>in</strong>anziert sich aus mit Satzung<br />

-beitragen.<br />

festgelegten Abwassergebühren und<br />

Mit Abschluss der Vere<strong>in</strong>barung mit allen Mitgliedern des AZV über die Betriebsführung<br />

durch den AZV sollte die Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Effizienz <strong>in</strong> der Aufgabenerfüllung mit der<br />

e<strong>in</strong>heitlichen technischen Betriebsführung der Orts- und Verbandsanlagen, e<strong>in</strong>schließlich des<br />

Gebührene<strong>in</strong>zuges, geschaffen und die Kostendeckung der satzungsgemäß festgelegten Abwassergebühren<br />

gesichert werden, was für den Gebührene<strong>in</strong>zug nicht erreicht werden konnte.<br />

Mit den satzungsgemäßen Abwasserbeiträgen sollten die Investitionen der Ortskanalisation<br />

und die über die Kapitalumlage an den AZV zu f<strong>in</strong>anzierenden überörtlichen Verbandsanlagen<br />

ref<strong>in</strong>anziert, mit den satzungsgemäß festgelegten Gebühren sollen die laufenden Kosten<br />

abgedeckt werden.<br />

Die Erhebung von erstmaligen Abwasserbeiträgen <strong>in</strong> der Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich dem<br />

Ortsteil Liegau-Augustusbad sowie dem Ortsteil Großerkmannsdorf war gegenüber den Anschlussnehmern,<br />

die bereits angeschlossen waren, mit dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen.<br />

Nach diesem Datum konnten Beiträge gegenüber neuen Anschlussnehmern erhoben werden.<br />

Die Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil Ullersdorf konnte aufgrund mangelnder<br />

Satzungsregelungen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Ullersdorf nicht erfolgen, so dass die Investitionen <strong>in</strong><br />

die Ortsanlagen durch Darlehen und den vom Haushalt der Stadt geleisteten Vorf<strong>in</strong>anzierungen<br />

gesichert werden mussten.<br />

7538/05 4/15


Anlage 4<br />

Die Entwicklung des Beitragsvolumens ist <strong>in</strong> folgender Übersicht dargestellt:<br />

bis 1.1.2004<br />

erhobene Beiträge <strong>in</strong> Stand<br />

Beiträge 2004 31.12.2004<br />

EUR EUR EUR<br />

<strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich OT Großerkmannsdorf und 2440298565 404.569,34 24.807.554,99<br />

OT Liegau-Augustusbad<br />

abzgl. Wertberichtigungen -1.562.912,38 -112.373,50 -1.675.285,88<br />

abzgl. Bescheide im Widerspruchsverfahren -153.387,56 63.641,82 -89.745,74<br />

aus Umbuchungen 0 25.095,19 25.095,19<br />

22.686.685,71 341.172,14 23.067.618,56<br />

Auf die Liquidität des Eigenbetriebes wirken sich die offenen Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />

der Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich des Ortsteiles Liegau-Augustusbad (hier Ausweis <strong>in</strong> den<br />

Wertberichtigungen) sowie die gestundeten Beitragsforderungen negativ aus. Negative Auswirkungen<br />

haben auch die z<strong>in</strong>slosen Stundungen für Beiträge im Ortsteil Großerkmannsdorf<br />

für Landwirte, die nach den H<strong>in</strong>weisen des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Innern zur<br />

Anwendung des § 3 SächsKAG solange erfolgt, wie der landwirtschaftliche Betrieb bei wirtschaftlicher<br />

Führung existiert.<br />

Die negativen Auswirkungen aus der gerichtlichen Entscheidung <strong>in</strong> 2001 zu e<strong>in</strong>er Klage gegen<br />

den Abwasserbeitrag e<strong>in</strong>er Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de des AZV, <strong>in</strong> der der <strong>in</strong> die Globalberechnung<br />

zur Ermittlung der Beiträge e<strong>in</strong>gegangene Umlagemaßstab für die Kapitalumlage als<br />

fehlerhaft gegenüber dem anzuwendenden SächsKAG festgestellt wurde, konnten trotz der<br />

Änderung des SächsKAG <strong>in</strong> 2004 nicht beseitigt werden. Der Gesetzgeber hatte zwar durch<br />

Änderung des SächsKAG den Kommunen die Möglichkeit geschaffen, den bisherigen Umlagemaßstabes<br />

<strong>in</strong> die Globalberechnung e<strong>in</strong>zustellen, aber e<strong>in</strong>e im Januar 2005 ergangene neuerliche<br />

richterliche Entscheidung stellt sich gegen die Änderungen zum SächsKAG <strong>in</strong> Sachen<br />

Umlagemaßstab.<br />

E<strong>in</strong> weiteres Hemmnis ergibt sich durch die immer noch nicht erfolgte Sicherheitsneugründung<br />

des AZV aufgrund des dort bestehenden Umlageschlüssels E<strong>in</strong>wohnerwerte. Die Sicherheitsneugründung<br />

erfolgte nach E<strong>in</strong>igung auf e<strong>in</strong>en Misch-Umlagemaßstab (E<strong>in</strong>wohngleichwerte<br />

und Anteil an Investitionen) erst <strong>in</strong> 2006.<br />

7538/05 5/15


Anlage 4<br />

3. Investitionsgeschehen<br />

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes, Teil Vermögensplan, waren im Geschäftsjahr 2004<br />

folgende Investitionen vorgesehen:<br />

. Sanierung AW-Anlage Bahnhofstraße, Kernstadt 102.200,00 EUR<br />

• Sanierung MW-Verb<strong>in</strong>dungskanal Str. d. Friedens/Dresdener Str,<br />

Kernstadt<br />

15.000,00 EUR<br />

. Erschließung WG "Am Sandberg", Kastanienstr./Stichstr., Kernstadt 20.160,00 EUR<br />

Sanierung AW-Anschluss Karosseriewerke Dresden GmbH, Kernstadt<br />

9.000,00 EUR<br />

. Sanierung Kanal Forstweg, OT G. 45.150,00 EUR<br />

. Regenentwässerung Goldbachaue, OT G. 22.400,00 EUR<br />

. Regenwasserkanal Gehweg Ullersdorfer Str. S 181, OT G. 44.000,00 EUR<br />

. Mängelbeseitigung Kanal WG "Am Heiderand", OT G. 17.250,00 EUR<br />

. Umbau APW Fr.-Engels-Str., OT Liegau-Augustusbad 45.000,00 EUR<br />

Sanierung Kanal Heideweg, OT Liegau-Augustusbad<br />

54.800,00 EUR<br />

• Regenentwässerungsgraben Bauernweg, OT Liegau-Augustusbad 30.000,00 EUR<br />

. Anb<strong>in</strong>dung an AW Gebiet Ullersdorfer Mühle, OT U. 142.500,00 EUR<br />

. Herstellung von Hausanschlüssen 40.000,00 EUR<br />

7538/05 6/15


Anlage 4<br />

Das Ergebnis der Investitionen <strong>in</strong> 2004 wird <strong>in</strong> folgender Übersicht dargestellt:<br />

Investitionen<br />

Mängelbeseitigung Kanal WG "Am Heiderand"<br />

AW-Erschließung Kastanienstr.<br />

Kanalsan. Forstweg OT G.<br />

Regenentw. Goldbachaue<br />

Anb. AW Gebiet Uli. Mühle<br />

Ref. APW Fr.-Engels-Str. OT LA gegenüber DD<br />

AW-San. Bahnhofstraße<br />

AW-San. Heideweg OT LA<br />

San. Anschluss Karosseriewerke<br />

RW-Kanal Gehweg S 181 OT G.<br />

RW-graben Bauernweg<br />

AW-Verb<strong>in</strong>d. Str. d. Friedens/Dresdner Str.<br />

Plan<br />

EUR<br />

587.460.00<br />

17.250,00<br />

20.160,00<br />

45.150,00<br />

22.400,00<br />

142.500,00<br />

45.000,00<br />

102.200,00<br />

54.800,00<br />

9.000,00<br />

44.000,00<br />

30.000,00<br />

15.000,00<br />

Ist<br />

EUR<br />

622.109,38<br />

24.473,78<br />

167.019,98<br />

83.251,11<br />

53.759,74<br />

12.069,68<br />

109.177,71<br />

25.588,72<br />

20.914,54<br />

Zusätzlich<br />

RW-Kanal Hauptstraße OT G. + HAL 64.350,12<br />

SW-Kanal Lotzdorfer Str. + HAL 7.535,14<br />

SW-Kanal Hauptstr. OT LA + HAL Lotzdorfer Str.<br />

+ HAL 6.552,28<br />

MW-Kanal An der Bretterwand + HAL 4.630,68<br />

RW/SW-Kanal Dresdner Str. + HAL 3.968,41<br />

MW-Kanal Pulsnitzer Str. 10.242,41<br />

MW-Kanal Goldbachaue + HAL 2.735,88<br />

MW-Kanal Talstraße + HAL 2.567,49<br />

SW/RW-Kanal An den Folgen OT LA 1.274,03<br />

MW-Kanal Heidestr. + HAL 2.370,13<br />

Hausanschlüsse 40.000.00 19.627.55<br />

HAL Garch<strong>in</strong>ger Straße 8.045,37<br />

HAL Am Taubenberg 5.040,72<br />

HAL Pirnaer Str. 2.274,68<br />

HAL Kernstadt 2.162,92<br />

HAL OT G. 45,67<br />

HALOTLA 1.023,99<br />

HAL OT Uli. 1.034,20<br />

4. Vermögen-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung erfolgte auf der Grundlage des mit Stadtratsbeschluss Nr. 83/03 am 29. Oktober<br />

2003 festgesetzten Wirtschaftsplanes und der mit Stadtratsbeschluss Nr. 90/03 am 26.<br />

November 2003 beschlossenen Haushaltssatzung. Der Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

vom 15. Januar 2004 zur Haushaltssatzung beanstandete die Stadtratsbeschlüsse nicht.<br />

7538/05 7/15


Anlage 4<br />

Der Wirtschaftsplan hat e<strong>in</strong> Gesamtvolumen von 8.230.141,00 EUR. Im Erfolgsplan waren<br />

Erträge von 4.214.084,00 EUR und Aufwendungen von 3.770.743,00 EUR vorgesehen. Der<br />

Jahresgew<strong>in</strong>n von 443.341,00 EUR soll zur F<strong>in</strong>anzierung der Investitionsmaßnahmen beitragen.<br />

Im Vermögensplan waren Ausgaben i. H. v. 4.016.057,00 EUR vorgesehen, davon für Investitionen<br />

587.460,00 EUR, für ordentliche Tilgungsleistungen 1.331.893,00 EUR, für an den<br />

AZV zu zahlende Kapitalumlage 385.390,00 EUR, für Rückzahlungen an den AZV für zuviel<br />

erhaltene Anzahlungen e<strong>in</strong>er im OT Großerkmannsdorf durchgeführten geme<strong>in</strong>samen Maßnahme<br />

514.870,00 EUR sowie für Entnahmen aus der Rücklage wegen aufzulösender Zuschüsse<br />

1.196.444,00 EUR.<br />

Für die Liquidität des Eigenbetriebes wurde der Höchstbetrag für Kassenkredite mit<br />

842.810,00 EUR festgesetzt, der nicht beansprucht wurde.<br />

Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Plan um 1.133.568,99 EUR verbessert.<br />

In der nachfolgenden Tabelle werden der Plan und das Ergebnis gegenübergestellt und die<br />

Auswirkungen dargestellt:<br />

Plan 2004 Ist 2004 Abweichungen<br />

EUR EUR EUR %<br />

1.<br />

2.<br />

Umsatzerlöse<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

3.972.084,00<br />

210.500,00<br />

4.437.300,23<br />

1.123.361,13<br />

-465.216,23<br />

-912.861,13<br />

11,7<br />

433,7<br />

Summe Erlöse<br />

4.182.584,00<br />

5.560.661,36<br />

-1.378.077,36<br />

32,9<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

Materialaufwand<br />

Abschreibungen auf immaterielle<br />

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

und Sachanlagen<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Sonstige Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Erträge<br />

Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Aufwendungen<br />

-2.167.925,00<br />

-1.089.118,00<br />

-93.646,00<br />

31.500,00<br />

-420.054,00<br />

-2.042.275,49<br />

-1.298.777,04<br />

-241.517,92<br />

42.257,62<br />

-443.438,54<br />

-125.649,51<br />

209.659,04<br />

147.871,92<br />

-10.757,62<br />

23.384,54<br />

5,8<br />

-19,3<br />

-157,9<br />

-34,2<br />

-5,6<br />

Gesamterträge<br />

Gesamtaufwendungen<br />

4.214.084,00<br />

-3.770.743,00<br />

5.602.918,98<br />

-4.026.008,99<br />

-1.388.834,98<br />

255.265,99<br />

33,0<br />

-6,8<br />

8.<br />

Jahresüberschuss (+)<br />

443.341,00<br />

1.576.909,99<br />

-1.133.568,99<br />

255,7<br />

7538/05 8/15


Anlage 4<br />

In den Umsatzerlösen s<strong>in</strong>d Abwassergebühren von 2.751.437,83 EUR enthalten, die gegenüber<br />

der Planung um 95.877,83 EUR höher ausgefallen s<strong>in</strong>d.<br />

Umsatz erhöhend wirkte sich die Auflösung von Ertragszuschüssen aus, die im Plan um<br />

361.499,42 EUR niedriger angesetzt waren.<br />

Nicht geplant werden konnten Erträge aus dem Abgang von Abwasseranlagen, die der AZV<br />

nach Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes übernahm.<br />

Die neutralen Erträge, die hauptsächlich ihre Ursachen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zel- und Pauschalwertberichtigungen<br />

haben, bee<strong>in</strong>flussten das Ergebnis mit 55.420,35 EUR positiv.<br />

Periodenfremde Erträge von 756.395,25 EUR, hauptsächlich durch das Guthaben aus Betriebskostenumlagen<br />

des AZV der Jahre 1992 bis 2003, verbesserten das Ergebnis erheblich.<br />

Die im Materialaufwand enthaltene an den AZV zu entrichtende Betriebskostenumlage fiel im<br />

Ergebnis um 44.297,71 EUR höher aus, was durch den nicht verbrauchten Instandhaltungsaufwand<br />

abgefangen werden konnte.<br />

Die planungsseitig e<strong>in</strong>gestellten Abschreibungen waren im Ergebnis um 209.659,04 EUR höher,<br />

da Anlagen im Bau der Vorjahre <strong>in</strong> 2004 fertig gestellt und damit aktiviert werden konnte<br />

sowie die erhöhten Kapitalumlagen, als immaterielles Anlagevermögen <strong>in</strong> der Bilanz ausgewiesen,<br />

höhere Abschreibungen verursachten.<br />

Die sonstigen Aufwendungen stiegen gegenüber der Planung um 147.871,92 EUR, davon<br />

durch veränderte Zuordnung des Instandhaltungsaufwandes aus dem Materialaufwand <strong>in</strong> Höhe<br />

von 55.695,12 EUR, die nicht geplante Abwasserabgabe, erhöhten Rechts- und Beratungskosten<br />

zur Weiterfuhrung der Globalberechnung und Gebührenkalkulation und nicht planbare<br />

periodenfremde Aufwendungen <strong>in</strong> Höhe 26.605,96 EUR.<br />

Die Z<strong>in</strong>saufwendungen für Darlehen entsprachen dem Plan.<br />

Der Vermögensplan schloss gegenüber den Planpositionen mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>us von<br />

414.165,30 EUR ab, dass durch die Zu- und Abnahme der nicht zu planenden Bilanzposten<br />

ausgeglichen wurde.<br />

7538/05 9/15


Anlage 4<br />

In der nachfolgenden Tabelle wird das Ergebnis dem Plan gegenübergestellt und die Abweichungen<br />

begründet:<br />

Vermögensplan<br />

Benennung<br />

Ergebnis<br />

EUR<br />

Plan<br />

EUR<br />

Abweichung<br />

EUR<br />

Abschreibungen<br />

Fördermittel vom Land<br />

Erlöse aus Abwasserbeitrag<br />

Erstattung aus dem Haushalt<br />

Straßenentwässerungskostenanteil Haushalt<br />

Straßenentwässerungsko. Straßenbauamt Meißen<br />

AW-Beitrag von Wohnbau<br />

E<strong>in</strong>nahmen aus Abgang des Anlagevermögens<br />

Überschuss aus Erfolgsplan<br />

1.176.909,81<br />

273.215,08<br />

429.664,53<br />

794.408,01<br />

-215.786,63<br />

226.318,97<br />

0,00<br />

1.277.161,62<br />

1.576.909,99<br />

1.089.118,00<br />

0,00<br />

1.399.268,00<br />

897.640,00<br />

144.530,00<br />

22.000,00<br />

20.160,00<br />

0,00<br />

443.341,00<br />

87.791,81<br />

273.215,08<br />

-969.603,47<br />

-103.231,99<br />

-360.316,63<br />

204.318,97<br />

-20.160,00<br />

1.277.161,62<br />

1.133.568,99<br />

Summe E<strong>in</strong>nahmen<br />

5.538.801,38<br />

4.016.057,00<br />

1.522.744,38<br />

Sachanlagen:<br />

Investitionen<br />

Tilgung Kredite<br />

Kapitalumlage<br />

Entnahme aus der Rücklage AW-Beiträge<br />

Entn. a.d. Rücklage Aufl. Inv.-Zuschüsse<br />

Entn. a.d. Rücklage Aufl. Str.-entw.-kosten<br />

Passivpo. unentgeltl. Übernahme<br />

Rückzahlung an AZV<br />

622.109,38<br />

1.331.892,76<br />

2.662.614,86<br />

1.284.550,33<br />

140.246,93<br />

153.802,92<br />

34.695,41<br />

514.870,41<br />

587.460,00<br />

1.331.893,00<br />

385.390,00<br />

952.944,00<br />

108.500,00<br />

100.000,00<br />

35.000,00<br />

514.870,00<br />

34.649,38<br />

-0,24<br />

2.277.224,86<br />

331.606,33<br />

31.746,93<br />

53.802,92<br />

-304,59<br />

0,41<br />

6.744.783,00<br />

4.016.057,00<br />

2.728.726,00<br />

Übrige E<strong>in</strong>nahmen/Ausgaben<br />

791.816,32<br />

0,00<br />

791.816,32<br />

Saldo<br />

-414.165,30<br />

0,00<br />

-1.205.981,62<br />

Die E<strong>in</strong>nahmen konnten im Wesentlichen durch den Jahresgew<strong>in</strong>n um 1.522.744,38 EUR<br />

verbessert werden. Der Jahresgew<strong>in</strong>n deckte zugleich die M<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>nahmen an Abwasserbeiträgen.<br />

Die Mehre<strong>in</strong>nahmen konnten die Mehrausgaben nur zum Teil abdecken. Die Ursache für die<br />

negative Entwicklung gegenüber dem Plan liegt <strong>in</strong> der Kapitalumlage für die Bio-Co-<br />

Vergärungsanlage, die bisher gegenüber den Mitgliedern des Verbandes nicht erhoben wurde.<br />

Die Kapitalumlage für die Investitionen <strong>in</strong> die Bio-Co-Vergärungsanlage, die an die BVR<br />

GmbH vermietet ist und durch die Mieten ref<strong>in</strong>anziert wird, ist mit Beschluss der Verbandsversammlung<br />

gegenüber den Mitgliedern gestundet.<br />

7538/05 10/15


Anlage 4<br />

5. Erläuterungen zu e<strong>in</strong>zelnen Bilanzpositionen<br />

5.1 Grundstücke<br />

Die Bilanzposition Anlagevermögen ist untergliedert <strong>in</strong> Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

und Sachanlagen. Die Immateriellen Vermögensgegenstände weisen das mit Kapitalumlagen<br />

f<strong>in</strong>anzierte Anlagevermögen des AZV aus.<br />

Das Sachanlagevermögen Grundstücke, das die Außenanlagen zu Abwasseranlagen und<br />

Grunddienstbarkeiten be<strong>in</strong>haltet, entwickelte sich durch darauf entfallende Abschreibungen<br />

von 31.831,00 EUR zum Stand 1. Januar 2004 von 74.500,00 EUR auf 42.669,00 EUR zum<br />

Stand 31. Dezember 2004.<br />

5.2 Eigenkapital<br />

Das Eigenkapital hat sich auch im Wirtschaftsjahr 2004 gegenüber dem Vorjahr positiv verändert.<br />

Das Eigenkapital wird <strong>in</strong> folgender Übersicht dargestellt:<br />

Stand<br />

Stand<br />

1.1.2004 Abgänge (-) Zugänge (+) 31.12.2004<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage<br />

Zweckgebundene Rücklagen<br />

Gew<strong>in</strong>n/Verlust<br />

231.646,31<br />

720.302,91<br />

-607.980,25<br />

0,00<br />

-720.302,91<br />

0,00<br />

0,00<br />

514.780,41<br />

1.576.909,99<br />

231.646,31<br />

514.780,41<br />

968.929,74<br />

343.968,97<br />

-720.302,91 2.091.690,40 1.715.356,46<br />

7538/05 11/15


Anlage 4<br />

5.3 Rückstellungen<br />

Die Rückstellungen werden <strong>in</strong> folgender Übersicht dargestellt:<br />

Stand<br />

1.1.2004<br />

EUR<br />

Inanspruchnahme<br />

EUR<br />

Auflösung<br />

EUR<br />

Zuführung<br />

EUR<br />

Stand<br />

31.12.2004<br />

EUR<br />

Rückzahlungsrisiken<br />

aus Abwasserbeiträgen<br />

Abschluss- und Prüfungskosten<br />

Buchführungskosten<br />

Abwasserabgabe<br />

Ingenieurdienstleistungen<br />

Baukosten<br />

Re<strong>in</strong>igungskosten<br />

Übrige<br />

153.387,56<br />

85.552,37<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

12.116,87<br />

400,44<br />

2.440,69<br />

253.897,93<br />

63.641,82<br />

40.593,19<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

12.116,87<br />

400,44<br />

2.439,69<br />

119.192,01<br />

0,00<br />

19,22<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

1,00<br />

20,22<br />

0,00<br />

35.373,04<br />

9.224,32<br />

9.000,00<br />

5.429,58<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

59.026,94<br />

89.745,74<br />

80.313,00<br />

9.224,32<br />

9.000,00<br />

5.429,58<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

193.712,64<br />

5.4 Umsatzerlöse<br />

Die Umsatzerlöse aus Abwassergebühren von 2.751.487,83 EUR s<strong>in</strong>d gegenüber dem Plan<br />

von 2.655.560,00 EUR um 95.877,83 EUR höher ausgefallen.<br />

Die Abnahmemengen <strong>in</strong> der Kernstadt bewegten sich bis auf die ger<strong>in</strong>gere Abnahme von<br />

Großabnehmern witterungsbed<strong>in</strong>gt auf dem gleichen Niveau. Im Ortsteil Liegau-Augustusbad<br />

ergab sich e<strong>in</strong>e höhere Menge durch Neuanschluss sowie im OT Ullersdorf im Ergebnis der<br />

Baumaßnahme auf der Hauptstraße und an der Ullersdorf er Mühle.<br />

Umsatz erhöhend wirkte sich die Auflösung von Ertragszuschüssen aus, die im Plan um<br />

361.499,42 EUR niedriger angesetzt waren.<br />

Forderungen aus Abwassergebühren s<strong>in</strong>d auf der Aktivseite der Bilanz unter der Position<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2004 mit 248.971,82 EUR<br />

ausgewiesen. Das entspricht den Forderungen aus den Gebührenbescheiden abzüglich der geleisteten<br />

Vorauszahlungen.<br />

7538/05 12/15


Anlage 4<br />

Aus folgender Tabelle werden abgerechneten Abwassermengen und deren Entwicklung ersichtlich:<br />

Kernstadt <strong>Radeberg</strong> 2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

Ortsteil Großerkmannsdorf 2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

Ortsteil Liegau-Augustusbad 2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

Ortsteil Ullersdorf 2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

Summe Jahr 2000<br />

Summe Jahr 2001<br />

Summe Jahr 2002<br />

Summe Jahr 2003<br />

Summe Jahr 2004<br />

AW-Menge<br />

Kle<strong>in</strong>abnehmer<br />

<strong>in</strong> cbm<br />

509.726<br />

510.406<br />

494.354<br />

511.459<br />

500.606<br />

52.514<br />

53.169<br />

54.654<br />

57.281<br />

55.430<br />

48.795<br />

49.492<br />

51.353<br />

58.993<br />

62.909<br />

54.739<br />

54.430<br />

55.408<br />

58.553<br />

68.009<br />

665.774<br />

667.496<br />

655.769<br />

686.286<br />

686.954<br />

AW-Menge<br />

Großabnehmer<br />

<strong>in</strong> cbm<br />

594.070<br />

526.313<br />

480.752<br />

526.304<br />

517.885<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

594.070<br />

526.313<br />

480.752<br />

526.304<br />

517.885<br />

AW-Menge<br />

gesamt<br />

In cbm<br />

1.103.796<br />

1.036.718<br />

975.106<br />

1.037.763<br />

1.018.491<br />

52.514<br />

53.169<br />

54.654<br />

57.281<br />

55.430<br />

48.795<br />

49.492<br />

51.353<br />

58.993<br />

62.909<br />

54.739<br />

54.430<br />

55.408<br />

58.553<br />

68.009<br />

1.259.844<br />

1.193.809<br />

1.136.521<br />

1.212.590<br />

1.204.839<br />

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung und Ausblick<br />

Aufgrund der Auswirkungen aus den E<strong>in</strong>zelentscheidungen des VG Dresden und des OVG<br />

Bautzen im Geschäftsjahr 2001 <strong>in</strong> Sachen Beitragsbescheidung und e<strong>in</strong>er neuerlichen Entscheidung<br />

des OVG Bautzen im Januar 2005 wurden Risiken für die Folgejahre gesehen.<br />

Das Verwaltungsgericht erkannte e<strong>in</strong>en Widerspruch <strong>in</strong> der Globalberechnung zur Ermittlung<br />

der Beiträge h<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>rechnung der Verbandsanlagen auf Basis der E<strong>in</strong>wohnerwerte<br />

gegenüber der im SächsKAG bestimmten Fläche.<br />

7538/05 13/15


Anlage 4<br />

Das Verwaltungsgericht erkannte weiter bei der Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge,<br />

dass Beitragspflichtige, die an Mischwasserkanalisation angeschlossen s<strong>in</strong>d und solche,<br />

die im Trennsystem ihr Abwasser entsorgen können, unterschiedlich <strong>in</strong> Beitrag und Gebühr<br />

bemessen werden müssen.<br />

Die Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge und die Gebührenkalkulation wurden auf<br />

der Basis der gerichtlichen Entscheidung begonnen.<br />

Mit der Änderung des SächsKAG zum 1. April 2004 wurde der vom Gericht beanstandete<br />

Umlagemaßstab als nunmehr anwendbar bestimmt. Das heißt, dass die bisherigen Aufwendungen<br />

für die Globalberechnungen aller Mitgliedskommunen für e<strong>in</strong>en flächenbezogenen<br />

Maßstab für das Anlagevermögen des AZV nicht verwertbar s<strong>in</strong>d. Auch der E<strong>in</strong>richtungsbegriff<br />

der Teil- bzw. Vollentsorgung <strong>in</strong> der vom Gericht beanstandenden Weise entfallt, so dass<br />

auch diese Aufwendungen nicht verwertbar s<strong>in</strong>d.<br />

Die begonnene Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge und die Gebührenkalkulation<br />

muss nunmehr überarbeitet und den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.<br />

Die im Januar 2005 ergangene gerichtliche Entscheidung stellt sich gegen die Änderungen<br />

zum SächsKAG <strong>in</strong> Sachen Umlagemaßstab. Es erkennt zwar den Umlagemaßstab e<strong>in</strong>es Teilzweckverbandes<br />

an, aber nicht die E<strong>in</strong>rechnung des Umlagemaßstabes E<strong>in</strong>wohnerwerte <strong>in</strong> die<br />

Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge. Die Folgen für den Eigenbetrieb wären deutliche<br />

Verluste, da die Umlagen des AZV höher als die dann zulässigen <strong>in</strong> die Globalberechnung<br />

e<strong>in</strong>zustellende Umlagen s<strong>in</strong>d.<br />

E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung über e<strong>in</strong>en Umlagemaßstab, der auch richterlich e<strong>in</strong>er Anerkennung stand hält,<br />

musste gefunden werden. Die Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge und die Kalkulation<br />

der Gebühren sollten bis 31. Dezember 2005 abgeschlossen se<strong>in</strong>. Die Satzung soll auf<br />

Grundlage der vom SSG erarbeiteten Mustersatzung erarbeitet werden.<br />

Da e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung über den Umlagemaßstab für die Investitionen des AZV erst <strong>in</strong> 2006 gefunden<br />

werden konnte, erfolgte die Sicherheitsneugründung erst 2006. Damit war die Grundlage<br />

geschaffen, die Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge und die Kalkulation der Gebühren<br />

abzuschließen und die Satzung durch den Stadtrat beschließen zu lassen.<br />

7538/05 14/15


Anlage 4<br />

Bis zur In-Kraft-Setzung der neuen Abwassersatzung kann dem gemäß auch ke<strong>in</strong> Beitrag fiir<br />

die Eigentümer der Grundstücke sowie ke<strong>in</strong>e kostendeckende Gebühr im Ortsteil Ullersdorf<br />

erhoben wej?<br />

7<br />

007<br />

Lemm<br />

Betriebsleitung<br />

7538/05 15/15


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 5<br />

Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Rechtliche Verhältnisse<br />

1. Rechtliche Grundlagen<br />

Die Abwasserbeseitigung ist gemäß § 63 Abs. 2 Sachs WG Pflichtaufgabe der Kommune. Zur<br />

Erledigung der Abwasserbeseitigung führt die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>en Eigenbetrieb.<br />

Es gilt die Satzung <strong>in</strong> der Fassung vom 27. November 1996 mit Nachtrag vom 14. Juni 2000.<br />

Auf Basis e<strong>in</strong>er öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung vom 6. März 1998 zwischen der Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong> und den Geme<strong>in</strong>den Ullersdorf und Großerkmannsdorf wurde e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gliederung<br />

dieser Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> zum 1. Januar 1999 beschlossen.<br />

Für die zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />

und Ullersdorf gelten nach § 5 der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung über die E<strong>in</strong>gliederung<br />

die jeweiligen Satzungen der Geme<strong>in</strong>den weiter. Für Großerkmannsdorf gilt damit die<br />

Abwasserbeitragssatzung vom 26. Februar 1997 <strong>in</strong> der zuletzt geänderten Fassung vom<br />

25. November 1999 und die Abwassergebührensatzung vom 28. Februar 1997. Für Ullersdorf<br />

gilt die Abwassergebührensatzung vom 17. Dezember 1993.<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Eigenbetriebs ist die Betreibung, die Herstellung und Erhaltung der örtlichen<br />

Abwasseranlagen sowie die Bereitstellung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die überörtlichen Abwasseranlagen<br />

und deren Ref<strong>in</strong>anzierung.<br />

Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt <strong>Radeberg</strong> (Kalenderjahr).<br />

Stammkapital<br />

E<strong>in</strong> Stammkapital wurde <strong>in</strong> der Satzung gemäß § 12 Abs. 2 S. 2 SächsEigBG nicht festgesetzt.<br />

7538/05 1/6


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 5<br />

Stadtrat<br />

Der Stadtrat entscheidet gemäß § 8 der Betriebssatzung über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs,<br />

soweit nicht der Bürgermeister oder der Technische Ausschuss zuständig s<strong>in</strong>d.<br />

Der Stadtrat entscheidet <strong>in</strong>sbesondere über<br />

die Entlastung der Betriebsleitung<br />

die Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>nes bzw. Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebs<br />

• die Bestimmung e<strong>in</strong>es Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und die Erteilung des<br />

E<strong>in</strong>vernehmens zum Prüfi<strong>in</strong>gsauftrag nach § 110 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 4 SächsGemO<br />

• die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen <strong>in</strong> unbeschränkter Höhe von<br />

mehr als sechs Monaten und e<strong>in</strong>em Betrag von mehr als TEUR 61 (TDM 120) im E<strong>in</strong>zelfall<br />

Betriebsausschuss<br />

Den Betriebsausschuss bildet der Technische Ausschuss. Der Technische Ausschuss berät<br />

gemäß § 7 der Betriebssatzung alle Angelegenheiten vor, soweit dies nicht dem Stadtrat vorbehalten<br />

ist. Daneben entscheidet er über die Inanspruchnahme der Ausgabenansätze sowie<br />

über die Stundung von Forderungen im Rahmen der <strong>in</strong> der Betriebssatzung vorgegebenen<br />

Grenzen.<br />

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses s<strong>in</strong>d im Anhang namentlich aufgeführt.<br />

Betriebsleitung<br />

Der Betriebsleitung obliegt die laufende Betriebsftihrung des kaufmännischen und technischen<br />

Bereiches. Diese s<strong>in</strong>d für die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebs verantwortlich<br />

und vollziehen die Beschlüsse des Stadtrats und Entscheidungen des Bürgermeisters <strong>in</strong> Angelegenheiten<br />

des Eigenbetriebs. Dabei ist der technische Bereich der Amtsleiter<strong>in</strong> Bauamt und<br />

der kaufmännische Bereich dem Bereich F<strong>in</strong>anzen der Stadtverwaltung zugeordnet.<br />

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=U<strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 5<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>, Herr Gerhard Lemm, nimmt die Aufgaben des Betriebsleiters<br />

wahr. Er vertritt die Stadt im Rahmen ihrer Aufgaben, die Beauftragung rechtsgeschäftlicher<br />

Vollmacht bedarf der Zustimmung des Bürgermeisters.<br />

Stadtratsbeschlüsse<br />

In der Stadtratssitzung am 29. September 2004 wurde der Sicherheitsneugründung des Abwasserzweckverbands<br />

"Obere Röder" mit der Vere<strong>in</strong>barung der Verbandssatzung <strong>in</strong> der Fassung<br />

vom 6. September 2004 zugestimmt.<br />

In der Stadtratssitzung am 27. Oktober 2004 erfolgte die Festsetzung des Wirtschaftsplans<br />

für das Geschäftsjahr 2005 für den Eigenbetrieb.<br />

In der Stadtratssitzung am 15. Dezember 2004 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:<br />

• Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2000 mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust <strong>in</strong><br />

Höhe von DM 3.601.839,04<br />

• Behandlung des Jahresverlustes<br />

• Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2000<br />

• Bestellung der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer<br />

für die Geschäftsjahre 2001 bis 2003<br />

In der Stadtratssitzung am 21. September 2005 wurden die folgenden wesentlichen Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

• Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust <strong>in</strong><br />

Höhe von DM 280.468,38<br />

• Vortrag des Jahresverlustes auf neue Rechnung<br />

• Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2002 mit e<strong>in</strong>em Jahresgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong><br />

Höhe von EUR 759.765,97<br />

• Vortrag des Jahresgew<strong>in</strong>ns auf neue Rechnung<br />

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s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 5<br />

• Entlastung der Betriebsleitung für die Geschäftsjahre 2001 und 2002<br />

In der Stadtratsitzung am 26. Oktober 2005 ist der Wirtschaftsplan für das Geschäftjahr 2006<br />

festgesetzt worden.<br />

In der Stadtratssitzung am 23. November 2005 wurde der Jahresabschluss zum<br />

31. Dezember 2003 mit e<strong>in</strong>em Jahresgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Höhe von EUR 763.692,05 festgestellt. Der<br />

Stadtrat beschloss, den Jahresgew<strong>in</strong>n auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsleitung<br />

wurde für das Geschäftsjahr 2003 die Entlastung erteilt.<br />

In der Stadtratssitzung am 14. Dezember 2005 wurde die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre<br />

2004 und 2005 bestellt.<br />

In der Stadtratsitzung am 25. Oktober 2006 erfolgte die Festsetzung des Wirtschaftsplans für<br />

das Geschäftjahr 2007.<br />

2. Wesentliche Verträge<br />

Betriebsführungsvertrag zwischen dem Abwasserzweckverband "Obere Röder" und<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom 6. Mai 1997 mit Nachtrag vom 6. Februar 2002<br />

Mit Vertrag vom 6. Mai 1997 übertrug die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>zelne Aufgaben beim Betrieb<br />

der Ortskanalisation auf den Abwasserzweckverband "Obere Röder". Der AZV übernimmt<br />

für die Stadt die technische Betriebsfuhrung der Ortskanalisation. Dazu gehören:<br />

Technischer Betrieb, Inspektion und Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der Ortskanalisation<br />

• Organisation des Entstördienstes, Beseitigung der Störungen und Auswertung der Störfälle<br />

• Organisation und technische Abwicklung von neuen Hausanschlüssen<br />

Neubaumaßnahmen und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen im Bereich des Ortsnetzes s<strong>in</strong>d Sache der Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong>. Neubaumaßnahmen s<strong>in</strong>d vorab mit dem AZV abzustimmen. Für die Abgrenzung<br />

zwischen Instandhaltung und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen wird festgelegt, dass E<strong>in</strong>zelmaßnahmen mit<br />

7538/05 4/6


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 5<br />

Kosten bis zu EUR 2.556,46 (DM 5.000) sowie E<strong>in</strong>zelmaßnahmen am Abwasserbeseitigungsnetz<br />

bis zu e<strong>in</strong>er Länge von maximal 20 m Instandhaltungen s<strong>in</strong>d.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus übernimmt der AZV "Obere Röder" weiter die verwaltungsmäßige Abwicklung<br />

des Gebührene<strong>in</strong>zugs. Dazu gehören:<br />

• Zählerablesung<br />

Rechnungserstellung für die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Gebührene<strong>in</strong>zug e<strong>in</strong>schließlich Mahnwesen<br />

Der Erlass von Satzungen über die Abwasserbeseitigung sowie über die Festsetzung von Beiträgen<br />

und Gebühren ist Aufgabe der Geme<strong>in</strong>de.<br />

Der Vertrag trat am 1. Januar 1997 <strong>in</strong> Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Als Entgelt wurde grundsätzlich die dem Zweckverband aus der Übernahme der genannten<br />

Aufgaben entstehenden Aufwendungen vere<strong>in</strong>bart.<br />

Der Zweckverband ließ die genannten Aufgaben im Jahr 2002 durch die GEWA Gesellschaft<br />

für Wasser und Abwasser mbH, <strong>Radeberg</strong>, im Rahmen e<strong>in</strong>es weiteren Betriebsführungsvertrags<br />

vom 3. November 1997 ausführen. Dieser Vertrag hat e<strong>in</strong>e Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />

2007. Auskunftsgemäß bedient sich die GEWA seit e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> 1999 vollzogenen EDV-<br />

Wechsel mit der Energieversorgung Sachsen Ost AG, Dresden, ihrerseits ebenfalls e<strong>in</strong>es externen<br />

Dienstleisters.<br />

Im Laufe der ersten drei Jahre der Betriebsführung durch die GEWA s<strong>in</strong>d verschiedene Punkte<br />

des Betriebsführungsvertrags zwischen dem AZV und der GEWA strittig geworden. Deshalb<br />

s<strong>in</strong>d der AZV und die GEWA übere<strong>in</strong>gekommen, diese Punkte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em modifizierten<br />

Betriebsführungsvertrag klarzustellen. E<strong>in</strong> entsprechender Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag<br />

zwischen dem AZV und der GEWA ist am 21. Dezember 2001 unterzeichnet worden.<br />

Aufgrund dieses Nachtrags ist am 8. Februar 2002 e<strong>in</strong> Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag<br />

zwischen dem AZV "Obere Röder" und der Stadt <strong>Radeberg</strong> geschlossen worden, welcher sich<br />

auf die gesamte Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich der e<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>deten Ortsteile Großerkmannsdorf<br />

und Ullersdorf bezieht.<br />

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=!l<strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 5<br />

In dem Nachtrag wurden gegenüber dem ursprünglichen Betriebsführungsvertrag folgende<br />

Punkte klargestellt:<br />

Zu den Leistungen der GEWA gehört die Prüfung der Anschlussmöglichkeit und Empfehlung<br />

des Anschlusspunkts, die Erteilung des Schachtsche<strong>in</strong>s sowie die Überleitung<br />

bzw. Aufnahme der Anschlüsse <strong>in</strong> den Gebührene<strong>in</strong>zug und die Übernahme der vom<br />

bauausführenden Betrieb erstellten Bestandspläne <strong>in</strong> die Bestandsunterlagen<br />

Die GEWA hat die an die Gebührenpflichtigen zu versendenden Gebührenbescheide<br />

unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Satzung zu erstellen<br />

Die von der GEWA jährlich zu erstellenden Auswertungen für den Jahresabschluss s<strong>in</strong>d<br />

spätestens am 31. März des Folgejahres zu übergeben<br />

Vertrag zur Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung <strong>in</strong><br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong> mit dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner, <strong>Radeberg</strong> (nachfolgend<br />

"Ingenieurbüro" genannt)<br />

Mit Vertrag vom 30. November 1995 und Ergänzungsvere<strong>in</strong>barung vom 29. Januar 1997 hat<br />

die Stadt <strong>Radeberg</strong> das Ingenieurbüro mit der Ermittlung der Grundlagen für die Beitragsbemessung<br />

sowie mit der Erstellung der Grundlagen für die Beitragsbescheide der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

beauftragt. Der Vertrag ist <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten zum Quartalsende<br />

kündbar. Die Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung des<br />

Ortsteiles Großerkmannsdorf und Ullersdorf ist nicht Bestandteil des Vertrags.<br />

Vertrag zur Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung im<br />

Ortsteil Ullersdorf der Stadt <strong>Radeberg</strong> mit dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner,<br />

<strong>Radeberg</strong> (nachfolgend f? Ingenieurbüro" genannt)<br />

Mit Vertrag vom 26. Juni 2000 hat die Stadt <strong>Radeberg</strong> das Ingenieurbüro mit der Ermittlung<br />

der Grundlagen für die Beitragsbemessung sowie mit der Erstellung der Grundlagen für die<br />

Beitragsbescheide für den Ortsteil Ullersdorf der Stadt <strong>Radeberg</strong> beauftragt. Der Vertrag ist<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar.<br />

3. Steuerliche Verhältnisse<br />

Die Abwasserbeseitigung ist gemäß § 63 Abs. 2 des SächsWG Pflichtaufgabe der Kommunen.<br />

Im Ergebnis dessen erfüllt der Eigenbetrieb hoheitliche Aufgaben und ist demzufolge<br />

ke<strong>in</strong> Betrieb gewerblicher Art (§ 4 Abs. 5 Satz 1 KStG) und somit auch nicht steuerpflichtig.<br />

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s!l <strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />

Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />

und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG<br />

Fragenkreis 1:<br />

Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie <strong>in</strong>dividualisierte Offenlegung<br />

der Organbezüge<br />

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und e<strong>in</strong>en Geschäftsverteilungsplan<br />

für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber h<strong>in</strong>aus<br />

schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts-<br />

sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese<br />

Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?<br />

Neben den Regelungen der Betriebssatzung ergeben sich die Aufgaben des Technischen Ausschusses<br />

aus der Hauptsatzung der Stadt <strong>Radeberg</strong>. Daneben gilt die Geschäftsordnung für<br />

den Stadtrat.<br />

E<strong>in</strong>e nach SächsEigBG und § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Betriebsleitung durch den<br />

Bürgermeister zu erlassende Geschäftsordnung existiert nicht. Da der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong> eigenes<br />

Personal beschäftigt und die Aufgaben der technischen und kaufmännischen Betriebsführung<br />

im Berichtsjahr durch e<strong>in</strong>en externen Betriebsführer wahrgenommen wurden, ist dies aus<br />

unserer Sicht nicht zu beanstanden.<br />

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und<br />

wurden Niederschriften hierüber erstellt?<br />

Sitzungen des Stadtrats und des Technischen Ausschusses (Betriebsausschuss des Eigenbetriebs<br />

Abwasserentsorgung) f<strong>in</strong>den regelmäßig auf der Grundlage e<strong>in</strong>es Sitzungsplans statt. Im<br />

Jahr 2004 beschäftigte sich der Stadtrat <strong>in</strong> fünf Sitzungen mit dem Eigenbetrieb. Die Ausführungen<br />

und Beschlüsse werden protokolliert.<br />

c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Absatz 1<br />

Satz 3 des Aktiengesetzes s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?<br />

Auskunftsgemäß ist der Betriebsleiter (Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>) <strong>in</strong> den Kontrollgremien<br />

jener Gesellschaften tätig, an denen die Stadt beteiligt ist.<br />

7538/05 1/17


s!l<strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan)<br />

<strong>in</strong>dividualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt<br />

nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger<br />

Anreizwirkung ausgewiesen? Falls ne<strong>in</strong>, wie wird dies begründet?<br />

Der Eigenbetrieb beschäftigt ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter und hat ke<strong>in</strong>e Vergütungen an Organmitglieder<br />

gewährt.<br />

Fragenkreis 2:<br />

Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen<br />

a) Gibt es e<strong>in</strong>en den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,<br />

aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse<br />

ersichtlich s<strong>in</strong>d? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?<br />

Aufgrund der Größe und Struktur des Eigenbetriebs existiert ke<strong>in</strong> gesonderter Organisationsplan.<br />

Zuständigkeiten für von der Stadtverwaltung wahrgenommene Aufgaben im technischen und<br />

kaufmännischen Bereich ergeben sich aus § 5 der Eigenbetriebssatzung. Dar<strong>in</strong> ist u. a. geregelt,<br />

dass die fachliche Planung und Durchführung von Investitionen weitestgehend über das<br />

Bauamt der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong> (<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros) erfolgt.<br />

Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche des Betriebsführers (GEWA) ergeben sich aus den Betriebsführungsverträgen.<br />

Wir verweisen auf unsere Ausführungen <strong>in</strong> Anlage 5 zu diesem Bericht.<br />

Arbeitsbereiche der ebenfalls extern vergebenen Leistungen der Beitragsbescheiderstellung<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem zwischen der Stadt <strong>Radeberg</strong> und dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner, <strong>Radeberg</strong>,<br />

geschlossenen Vertrag vom 30. November 1995 und der Ergänzungsvere<strong>in</strong>barung<br />

vom 29. Januar 1997 def<strong>in</strong>iert.<br />

Bei Bedarf werden die Verträge aktualisiert.<br />

7538/05 2/17


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren<br />

wird?<br />

E<strong>in</strong>e von den unter a) dieses Fragenkreises erläuterten Gegebenheiten abweichende Verfahrensweise<br />

haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.<br />

c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und<br />

dokumentiert?<br />

Die Korruptionsprävention erfolgt im Verantwortungsbereich der Betriebsleitung und <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>. Gemäß der Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsanweisung<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong> dürfen Belohnungen und Geschenke für dienstliche Tätigkeiten nicht<br />

angenommen werden.<br />

d) Gibt es geeignete Richtl<strong>in</strong>ien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse<br />

(<strong>in</strong>sbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,<br />

Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben,<br />

dass diese nicht e<strong>in</strong>gehalten werden?<br />

Die laufenden betrieblichen Entscheidungsprozesse unterliegen im Wesentlichen dem Aufgabenbereich<br />

der Betriebsleitung und ergeben sich <strong>in</strong>sbesondere aus der Betriebssatzung.<br />

e) Besteht e<strong>in</strong>e ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung<br />

und EDV)?<br />

Die laufende Dokumentation und Ablage von Verträgen erfolgt im Verantwortungsbereich der<br />

Betriebsleitung und <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>. Verträge werden<br />

<strong>in</strong> der ursächlich betroffenen Fachabteilung dokumentiert.<br />

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=ä <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

Fragenkreis 3:<br />

Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controll<strong>in</strong>g<br />

a) Entspricht das Planungswesen - auch im H<strong>in</strong>blick auf Planungshorizont und Fortschreibung<br />

der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten<br />

- den Bedürfnissen des Unternehmens?<br />

Das Planungswesen ist (auch h<strong>in</strong>sichtlich Planungshorizont) an den gesetzlichen Forderungen<br />

ausgerichtet und entspricht damit grundlegenden Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Jedoch existiert<br />

ke<strong>in</strong>e schlüssige Fortschreibung der Planansätze, was <strong>in</strong>sbesondere durch die verspätete<br />

Ermittlung von Ist-Daten (z. B. Jahresabschluss) bed<strong>in</strong>gt ist.<br />

b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?<br />

Planabweichungen werden systematisch untersucht.<br />

c) Entspricht das Rechnungswesen e<strong>in</strong>schließlich der Kostenrechnung der Größe und<br />

den besonderen Anforderungen des Unternehmens?<br />

Das Rechnungswesen entspricht grundsätzlich der Größe und den besonderen Anforderungen<br />

des Eigenbetriebs. Die Abwicklung wesentlicher Geschäftsprozesse (Erarbeitung rechtskräftiger<br />

Unterlagen zur Beitragserhebung, Gebührenerhebung und -abrechnung, Teile der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung,<br />

Erstellung des Jahresabschlusses) hat der Eigenbetrieb ausgelagert. Dies erfordert<br />

im Eigenbetrieb zusätzliche Koord<strong>in</strong>ationstätigkeiten, deren Ausgestaltung entsprechend<br />

unseren Prüfungsfeststellungen weiter optimiert werden sollte.<br />

Die Verfahrensabläufe im Rechnungswesen bzw. die Form der von externen Dienstleistern<br />

bereitgestellten Daten erlaubten ke<strong>in</strong>e zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen - <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die Abbildung von Abwassergebühren und -beitragen - <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung.<br />

d) Besteht e<strong>in</strong> funktionierendes F<strong>in</strong>anzmanagement, welches u.a. e<strong>in</strong>e laufende Liquiditätskontrolle<br />

und e<strong>in</strong>e Kreditüberwachung gewährleistet?<br />

Die Liquidität steht unter ständiger Kontrolle der Betriebsleitung. Die Überwachung der Kredite<br />

obliegt der Stadtkämmerei auf der Grundlage von vorliegenden Z<strong>in</strong>s- und Tilgungsplänen.<br />

7538/05 4/17


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

e) Gehört zu dem F<strong>in</strong>anzmanagement auch e<strong>in</strong> zentrales Cash-Management und haben<br />

sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht e<strong>in</strong>gehalten<br />

worden s<strong>in</strong>d?<br />

Es besteht ke<strong>in</strong> zentrales Cash-Management.<br />

f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden?<br />

Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen<br />

zeitnah und effektiv e<strong>in</strong>gezogen werden?<br />

Abwasserbeiträge werden <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit e<strong>in</strong>em externen Ingenieurbüro erhoben.<br />

Dabei richtet sich die zeitnahe und vollständige Erhebung vor allem nach dem Abarbeitungsstand<br />

im Ingenieurbüro. E<strong>in</strong>e Kontrolle durch den Eigenbetrieb zur Richtigkeit der Beitragshöhe,<br />

etwa <strong>in</strong> Form von Stichproben, f<strong>in</strong>det auskunftsgemäß nicht statt. Grundlage für die<br />

Entstehung und Fälligkeit der Beiträge ist die Abwassersatzung, welche u. a. die Fälligkeit der<br />

Beiträge <strong>in</strong> zwei Raten regelt. Daneben werden beantragte Stundungen von Beiträgen auf der<br />

Basis der Stundungsrichtl<strong>in</strong>ie bearbeitet; dies schließt die Berechnung von Stundungsz<strong>in</strong>sen<br />

e<strong>in</strong>. Im Jahresabschluss 2004 s<strong>in</strong>d die bis zum 31. Dezember 2004 erstellten Beitragsbescheide<br />

unter Berücksichtigung wertaufhellender Erkenntnisse ausgewiesen. Im Übrigen verweisen<br />

wir auf die Angaben des Eigenbetriebs im Lagebericht (Anlage 4 zu diesem Bericht).<br />

Die Erhebung der Abwassergebühren erfolgt über den externen Betriebsführer des Eigenbetriebs.<br />

E<strong>in</strong>e zeitnahe Erhebung wird grundsätzlich durch unterjährige Abschlagszahlungen auf<br />

die Jahresgebühr sichergestellt. E<strong>in</strong>e vollständige und zeitnahe E<strong>in</strong>ziehung von durch den<br />

Betriebsfuhrer gemahnten Forderungen durch das Vollstreckungsamt der Stadt <strong>Radeberg</strong> war<br />

nach unseren Feststellungen im Berichtsjahr nicht gewährleistet.<br />

Zur Gewährleistung der vollständigen Erfassung aller Nutzer der öffentlichen Abwasseranlagen<br />

ist der Abgleich von Stammdaten der Gebührenpflichtigen zwischen der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

und dem Betriebsführer empfehlenswert. E<strong>in</strong>e Aktualisierung der Stammdaten f<strong>in</strong>det im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>er Neuerhebung statt.<br />

g) Entspricht das Controll<strong>in</strong>g den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und<br />

umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?<br />

E<strong>in</strong> eigenständiges Controll<strong>in</strong>g für den Eigenbetrieb besteht nicht. Die Aufgaben des Controll<strong>in</strong>gs<br />

wurden hauptsächlich durch die Betriebsleitung wahrgenommen.<br />

7538/05 5/17


=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen e<strong>in</strong>e Steuerung und/oder Überwachung<br />

der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen e<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Beteiligung besteht?<br />

Der Eigenbetrieb hat ke<strong>in</strong>e Tochterunternehmen oder wesentliche Beteiligungen.<br />

Fragenkreis 4:<br />

Risikofrüherkennungssystem<br />

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale def<strong>in</strong>iert<br />

und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken<br />

rechtzeitig erkannt werden können?<br />

b) Reichen diese Maßnahmen aus und s<strong>in</strong>d sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen?<br />

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?<br />

c) S<strong>in</strong>d diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?<br />

d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kont<strong>in</strong>uierlich und systematisch<br />

mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen<br />

abgestimmt und angepasst?<br />

E<strong>in</strong> Risikofrüherkennungssystem, das Risikofelder, Frühwarnsignale und Maßnahmen zum<br />

Risikomanagement schriftlich def<strong>in</strong>iert und dokumentiert, wurde durch den Eigenbetrieb bisher<br />

nicht e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

7538/05 6/17


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

Fragenkreis 5:<br />

F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente, andere Term<strong>in</strong>geschäfte, Optionen und Derivate<br />

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum E<strong>in</strong>satz von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumenten<br />

sowie von anderen Term<strong>in</strong>geschäften, Optionen und Derivaten festgelegt?<br />

Dazu gehört:<br />

• Welche Produkte/Instrumente dürfen e<strong>in</strong>gesetzt werden?<br />

• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden?<br />

• Wie werden die Bewertungse<strong>in</strong>heiten def<strong>in</strong>iert und dokumentiert und <strong>in</strong> welchem<br />

Umfang dürfen offene Posten entstehen?<br />

• S<strong>in</strong>d die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich<br />

zulässig s<strong>in</strong>d bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden<br />

dürfen (z. B. antizipatives Hedg<strong>in</strong>g)?<br />

b) Werden Derivate zu anderen Zwecken e<strong>in</strong>gesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen<br />

und zur Risikobegrenzung?<br />

c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung e<strong>in</strong> dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium<br />

zur Verfügung gestellt <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Bezug auf<br />

• Erfassung der Geschäfte<br />

• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse<br />

• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung<br />

. Kontrolle der Geschäfte?<br />

d) Gibt es e<strong>in</strong>e Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedg<strong>in</strong>g) dienende<br />

Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen auf Grund der Risikoentwicklung gezogen?<br />

e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?<br />

7538/05 7/17


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

f) Ist die unter jährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im H<strong>in</strong>blick auf<br />

die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?<br />

Dieser Fragenkomplex entfällt, da ke<strong>in</strong>e derartigen F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente bestanden und der E<strong>in</strong>satz<br />

dieser Instrumente auch nicht geplant ist.<br />

Fragenkreis 6:<br />

Interne Revision<br />

a) Gibt es e<strong>in</strong>e den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne<br />

Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese<br />

Funktion durch e<strong>in</strong>e andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?<br />

b) Wie ist die Anb<strong>in</strong>dung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?<br />

Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?<br />

c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision<br />

im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich mite<strong>in</strong>ander<br />

unvere<strong>in</strong>bare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch<br />

getrennt s<strong>in</strong>d? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über<br />

Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte<br />

vor?<br />

d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer<br />

abgestimmt?<br />

e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt<br />

und um welche handelt es sich?<br />

f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen<br />

Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision<br />

die Umsetzung ihrer Empfehlungen?<br />

Die Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> hat <strong>in</strong> Anbetracht ihrer Größe und Organisation ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terne<br />

Revision e<strong>in</strong>gerichtet. Aus unserer Sicht ist dies nicht zu beanstanden. Im Übrigen erfolgen<br />

grundsätzliche Prüfungen, die sich aus den Regelungen der Sächsischen Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

ergeben.<br />

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sä <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

Fragenkreis 7:<br />

Übere<strong>in</strong>stimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung,<br />

Geschäftsanweisung und b<strong>in</strong>denden Beschlüssen des Überwachungsorgans<br />

a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans<br />

zu Zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht<br />

e<strong>in</strong>geholt worden ist?<br />

Die Regelungen zu Zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Eigenbetriebssatzung, im SächsKomZG und <strong>in</strong> der SächsGemO getroffen. Unsere Prüfung hat<br />

ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans<br />

zu zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht e<strong>in</strong>geholt worden ist.<br />

b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des<br />

Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans e<strong>in</strong>geholt?<br />

Es wurden ke<strong>in</strong>e Kredite an die Betriebsleitung ausgereicht.<br />

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen<br />

ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen<br />

vorgenommen worden s<strong>in</strong>d (z. B. Zerlegung <strong>in</strong> Teilmaßnahmen)?<br />

Unsere Prüfung führte nicht zu Feststellungen, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen<br />

ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen<br />

wurden.<br />

d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit<br />

Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und b<strong>in</strong>denden Beschlüssen<br />

des Überwachungsorgans übere<strong>in</strong>stimmen?<br />

Bei unserer Prüfung haben sich ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte ergeben, nach denen die Geschäftstätigkeit<br />

nicht im Rahmen von Gesetz, Satzung oder b<strong>in</strong>denden Beschlüssen von Stadtrat bzw.<br />

Technischen Ausschuss lag.<br />

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s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

Fragenkreis 8:<br />

Durchführung von Investitionen<br />

a) Werden Investitionen (<strong>in</strong> Sachanlagen, Beteiligungen, sonstigen F<strong>in</strong>anzanlagen,<br />

immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung<br />

auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, F<strong>in</strong>anzierbarkeit und Risiken geprüft?<br />

Die Planung von Investitionen erfolgt fast ausschließlich über das Bauamt der Stadtverwaltung.<br />

Wesentliche Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans angemessen geplant sowie<br />

auf ihre Durchführbarkeit untersucht. Die Wirtschaftlichkeit, die F<strong>in</strong>anzierbarkeit und die<br />

Risiken werden vor Verabschiedung des Investitionsplans bzw. vor der Auftragsvergabe geprüft.<br />

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung<br />

nicht ausreichend waren, um e<strong>in</strong> Urteil über die Angemessenheit des<br />

Preises zu ermöglichen (z, B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken<br />

oder Beteiligungen)?<br />

Investitionsvorhaben werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben, was die Beurteilung der<br />

Angemessenheit des Preises ermöglicht.<br />

c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend<br />

überwacht und Abweichungen untersucht?<br />

Vorbereitung, Durchfuhrung und Preisabweichungen bei Investitionen werden i. d. R. durch<br />

Ingenieurbüros im Rahmen der Abwicklung der Investition überwacht.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus obliegt die Kontrolle über die Investitionen und deren F<strong>in</strong>anzierung der Stadtverwaltung,<br />

<strong>in</strong>sbesondere dem Bauamt.<br />

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?<br />

Wenn ja, <strong>in</strong> welcher Höhe und aus welchen Gründen?<br />

Bei den im Geschäftsjahr vorgenommenen Investitionen kam es <strong>in</strong>sgesamt zu Überschreitungen.<br />

Die im Wirtschaftsplan 2004 festgelegten Investitionen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 587 wurden<br />

mit den tatsächlich vorgenommenen Investitionen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 622 überschritten. Auf<br />

7538/05 10/17


=U<strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

Ebene der e<strong>in</strong>zelnen Investitionsvorhaben waren Überschreitungen bei folgenden Maßnahmen<br />

zu verzeichnen:<br />

Anb. AW Gebiet Uli. Mühle<br />

San. Anschluss Karosseriewerke<br />

RW-Kanal Gehweg S 181 OT G.<br />

AW-Verb<strong>in</strong>d. Str. d. Friedens/Dresdner Str.<br />

zusätzlich<br />

RW-Kanal Hauptstraße OT G. + HAL<br />

SW-Kanal Lotzdorfer Str. + HAL<br />

SW-Kanal Hauptstr. OT LA + HAL Lotzdorfer Str. + HAL<br />

MW-Kanal An der Bretterwand + HAL<br />

RW/SW-Kanal Dresdner Str. + HAL<br />

MW-Kanal Pulsnitzer Str.<br />

MW-Kanal Goldbachaue + HAL<br />

MW-Kanal Talstraße + HAL<br />

SW/RW-Kanal An den Folgen OT LA<br />

MW-Kanal Heidestr. + HAL<br />

Ist<br />

2004<br />

EUR<br />

167.019,98<br />

12.069,68<br />

109.177,71<br />

20.914,54<br />

64.350,12<br />

7.535,14<br />

6.552,28<br />

4.630,68<br />

3.968,41<br />

10.242,41<br />

2.735,88<br />

2.567,49<br />

1.274,03<br />

2.370,13<br />

415.408,48<br />

Plan<br />

2004<br />

EUR<br />

142.500,00<br />

9.000,00<br />

44.000,00<br />

15.000,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

210.500,00<br />

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leas<strong>in</strong>g- oder vergleichbare Verträge<br />

nach Ausschöpfung der Kreditl<strong>in</strong>ien abgeschlossen wurden?<br />

Derartige Feststellungen haben wir beim Eigenbetrieb nicht getroffen.<br />

Fragenkreis 9:<br />

Vergaberegelungen<br />

a) Haben sich Anhaltspunkte für e<strong>in</strong>deutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B.<br />

VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?<br />

Im Rahmen unserer Prüfl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d uns ke<strong>in</strong>e derartigen Verstöße bekannt geworden.<br />

7538/05 11/17


s!J <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote<br />

(z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) e<strong>in</strong>geholt?<br />

Da der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong> Konzern im handelsrechtlichen S<strong>in</strong>n ist, entfällt die Beantwortung<br />

dieser Frage.<br />

Fragenkreis 10<br />

Berichterstattung an das Überwachungsorgan<br />

a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?<br />

Der Stadtrat wurde über die nach Satzung bestimmten Sachverhalte <strong>in</strong>formiert.<br />

b) Vermitteln die Berichte e<strong>in</strong>en zutreffenden E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die wirtschaftliche Lage des<br />

Unternehmens/Konzerns und <strong>in</strong> die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?<br />

Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs wird zutreffend dargestellt.<br />

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah<br />

unterrichtet? Liegen <strong>in</strong>sbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß<br />

abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen<br />

oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?<br />

Im Geschäftsjahr 2004 lagen ke<strong>in</strong>e risikoreichen bzw. nicht ordnungsgemäß abgewickelten<br />

Geschäftsvorfälle vor.<br />

d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan<br />

auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?<br />

E<strong>in</strong>e Berichterstattung auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans gab es nicht.<br />

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90<br />

AktG oder unternehmens<strong>in</strong>ternen Vorschriften) nicht <strong>in</strong> allen Fällen ausreichend<br />

war?<br />

Im Geschäftsjahr 2004 gab es ke<strong>in</strong>e diesbezüglichen Anhaltspunkte.<br />

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s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

f) Gibt es e<strong>in</strong>e D&O-Versicherung? Wurde e<strong>in</strong> angemessener Selbstbehalt vere<strong>in</strong>bart?<br />

Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan<br />

erörtert?<br />

Versicherungen liegen <strong>in</strong> der Verantwortung der Betriebsleitung. Im Geschäftsjahr 2004 bestand<br />

für die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>e Vermögenseigenschadenversicherung. E<strong>in</strong> Selbstbehalt ist<br />

nicht vere<strong>in</strong>bart.<br />

g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans<br />

gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt<br />

worden?<br />

Derartige Interessenskonflikte bestanden für das Geschäftsjahr 2004 nicht. E<strong>in</strong>e Offenlegung<br />

entfallt damit.<br />

Fragenkreis 11:<br />

Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven<br />

a) Besteht <strong>in</strong> wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?<br />

Es besteht ke<strong>in</strong> nicht betriebsnotwendiges Vermögen.<br />

b) S<strong>in</strong>d Bestände auffallend hoch oder niedrig?<br />

Der Eigenbetrieb verfugt über ke<strong>in</strong>e Bestände.<br />

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu<br />

den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände<br />

wesentlich bee<strong>in</strong>flusst wird?<br />

Nach unserer Prüfl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Posten wesentliche stille Reserven vorhanden.<br />

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s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

Fragenkreis 12:<br />

F<strong>in</strong>anzierung<br />

a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach <strong>in</strong>ternen und externen F<strong>in</strong>anzierungsquellen<br />

zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen<br />

f<strong>in</strong>anziert werden?<br />

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 1.503 Damit war die Gesellschaft<br />

<strong>in</strong> der Lage, ihre Netto<strong>in</strong>vestitionen (TEUR 1.379) zu f<strong>in</strong>anzieren.<br />

Wir verweisen auf unsere Ausfuhrungen <strong>in</strong> diesem Bericht unter C III "Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage".<br />

b) Wie ist die F<strong>in</strong>anzlage des Konzerns zu beurteilen, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?<br />

Der Eigenbetrieb ist nicht Bestandteil e<strong>in</strong>es Konzerns.<br />

c) In welchem Umfang hat das Unternehmen F<strong>in</strong>anz-/Fördermittel e<strong>in</strong>schließlich Garantien<br />

der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass<br />

die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet<br />

wurden?<br />

Im Berichtsjahr wurden Investitionszuschüsse des Freistaates Sachsen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 273<br />

vere<strong>in</strong>nahmt. Es haben sich ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die damit verbundenen<br />

Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden.<br />

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=U <strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

Fragenkreis 13:<br />

Eigenkapitalausstattung und Gew<strong>in</strong>nverwendung<br />

a) Bestehen F<strong>in</strong>anzierungsprobleme auf Grund e<strong>in</strong>er evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?<br />

Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2004 e<strong>in</strong> Eigenkapital <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.715<br />

aus. Die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung von Sonderposten und empfangenen Ertragszuschüssen<br />

beträgt zum Bilanzstichtag 65,9 % (Vj.: 65,7 %). Die langfristige F<strong>in</strong>anzierung<br />

ist aufgrund des hohen Anteils von mittel- und langfristigem Fremdkapital gesichert.<br />

b) Ist der Gew<strong>in</strong>nverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung)<br />

mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vere<strong>in</strong>bar?<br />

Der Betriebsleiter hat vorgeschlagen, den Jahresgew<strong>in</strong>n zur Tilgung des Verlustvortrags zu<br />

verwenden und im übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Dies ist mit der wirtschaftlichen<br />

Lage des Eigenbetriebs vere<strong>in</strong>bar.<br />

Fragenkreis 14:<br />

Rentabilität/Wirtschaftlichkeit<br />

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/<br />

Konzernunternehmen zusammen?<br />

Der Eigenbetrieb betätigt sich nur im Abwasserbereich.<br />

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von e<strong>in</strong>maligen Vorgängen geprägt?<br />

Das Jahresergebnis 2004 wurde wesentlich durch die Erträge aus der Korrektur der Betriebskostenumlage<br />

der Jahre 1997 bis 2003 <strong>in</strong> Höhe von TEUR 672 bee<strong>in</strong>flusst. Wir verweisen auf<br />

unsere Angaben unter Punkt C II "Ertragslage" im Hauptteil dieses Berichts.<br />

7538/05 15/17


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen<br />

zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern<br />

e<strong>in</strong>deutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?<br />

Der Eigenbetrieb ist nicht Bestandteil e<strong>in</strong>es Konzerns.<br />

d) Wurde die Konzessionsabgabe Steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?<br />

Der Eigenbetrieb zahlt ke<strong>in</strong>e Konzessionsabgabe.<br />

Fragenkreis 15:<br />

Verlustbr<strong>in</strong>gende Geschäfte und ihre Ursachen<br />

a) Gab es verlustbr<strong>in</strong>gende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von<br />

Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?<br />

Wir verweisen auf unsere Angaben unter Punkt C II "Ertragslage" im Hauptteil dieses Berichts.<br />

Da getrennte Ergebnisrechnungen für Kernstadt und Ortsteile nicht geführt werden können,<br />

s<strong>in</strong>d Aussagen zur kostendeckenden Beitrags- und Gebührenerhebung nicht abschließend<br />

möglich. Wir verweisen aber auf die weite Spanne der Abwassergebühr von 1,46 EUR/cbm <strong>in</strong><br />

Ullersdorf und 3,01 EUR/cbm <strong>in</strong> Großerkmannsdorf und die Tatsache, dass aufgrund der fehlenden<br />

Globalberechnung e<strong>in</strong>e Beitragserhebung <strong>in</strong> Ullersdorf bislang nicht erfolgt ist.<br />

b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um<br />

welche Maßnahmen handelt es sich?<br />

Aufgrund der verspäteten Erstellung der Jahresabschlüsse des AZV waren zeitnahe Steuerungsmaßnahmen<br />

zur Verlustbegrenzung nur e<strong>in</strong>geschränkt möglich.<br />

7538/05 16/17


s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />

Anlage 6<br />

Fragenkreis 16:<br />

Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage<br />

a) Was s<strong>in</strong>d die Ursachen des Jahresfehlbetrages?<br />

Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2004 e<strong>in</strong>en Jahresgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Höhe von<br />

EUR 1.576.909,99 aus. Somit entfällt die Beantwortung dieses Fragenkreises.<br />

b) Welche Maßnahmen wurden e<strong>in</strong>geleitet bzw. s<strong>in</strong>d beabsichtigt, um die Ertragslage<br />

des Unternehmens zu verbessern?<br />

E<strong>in</strong>e Verbesserung der Vermögens- und Ertragslage wird durch die folgenden Maßnahmen<br />

angestrebt:<br />

• Erhebung kostendeckender Abwassergebühren<br />

• Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil Ullersdorf und Überarbeitung der Globalberechnung<br />

für die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

7538/05 17/17


Allgeme<strong>in</strong>e Auftragsbed<strong>in</strong>gungen<br />

für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

vom I.Januar 2002<br />

1. Geltungsbereich<br />

(1) Die Auftragsbed<strong>in</strong>gungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern<br />

oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend<br />

„Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über<br />

Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes<br />

ausdrücklich schriftlich vere<strong>in</strong>bart oder gesetzlich zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben<br />

ist.<br />

(2) Werden im E<strong>in</strong>zelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen<br />

dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber<br />

begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der<br />

nachstehenden Nr. 9.<br />

7. Weitergabe e<strong>in</strong>er beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers<br />

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte,<br />

Gutachten und dgl.) an e<strong>in</strong>en Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des<br />

Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrags<strong>in</strong>halt die E<strong>in</strong>willigung<br />

zur Weitergabe an e<strong>in</strong>en bestimmten Dritten ergibt.<br />

Gegenüber e<strong>in</strong>em Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)<br />

nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben s<strong>in</strong>d.<br />

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu<br />

Werbezwecken ist unzulässig; e<strong>in</strong> Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer<br />

zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.<br />

2. Umfang und Ausführung des Auftrages<br />

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vere<strong>in</strong>barte Leistung, nicht e<strong>in</strong> bestimmter<br />

wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,<br />

sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu<br />

bedienen.<br />

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen<br />

Prüfungen - der ausdrücklichen schrif lichen Vere<strong>in</strong>barung.<br />

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf<br />

die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften,<br />

wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund<br />

Bewirtschaftungsrechts beachtet s<strong>in</strong>d; das gleiche gilt für die Feststellung,<br />

ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommen werden können. Die Ausführung e<strong>in</strong>es Auftrages umfaßt nur dann<br />

Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen<br />

und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet s<strong>in</strong>d, wenn sich bei der Durchführung<br />

von Prüfungen dazu e<strong>in</strong> Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich<br />

vere<strong>in</strong>bart ist.<br />

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen<br />

Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf<br />

Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers<br />

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch<br />

ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages<br />

notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen<br />

Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung<br />

des Auftrages von Bedeutung se<strong>in</strong> können. Dies gilt auch für die Unterlagen,<br />

Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers<br />

bekannt werden.<br />

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit<br />

der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu<br />

bestätigen.<br />

4. Sicherung der Unabhängigkeit<br />

Der Auftraggeber steht dafür e<strong>in</strong>, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit<br />

der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt<br />

<strong>in</strong>sbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf<br />

eigene Rechnung zu übernehmen.<br />

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte<br />

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse se<strong>in</strong>er Tätigkeit schriftlich darzustellen,<br />

so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen<br />

wird der Bericht, soweit nichts anderes vere<strong>in</strong>bart ist, schriftlich erstattet.<br />

Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers<br />

außerhalb des erteilten Auftrages s<strong>in</strong>d stets unverb<strong>in</strong>dlich.<br />

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers<br />

Der Auftraggeber steht dafür e<strong>in</strong>, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer<br />

gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen,<br />

Aufstellungen und Berechnungen, <strong>in</strong>sbesondere Massen- und<br />

Kostenberechnungen, nur für se<strong>in</strong>e eigenen Zwecke verwendet werden.<br />

8. Mängelbeseitigung<br />

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung<br />

durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er<br />

auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages<br />

verlangen; ist der Auftrag von e<strong>in</strong>em Kaufmann im Rahmen se<strong>in</strong>es Handelsgewerbes,<br />

e<strong>in</strong>er juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von e<strong>in</strong>em<br />

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber<br />

die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die<br />

erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne<br />

Interesse ist. Soweit darüber h<strong>in</strong>aus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt<br />

Nr. 9.<br />

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich<br />

schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die<br />

nicht auf e<strong>in</strong>er vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf e<strong>in</strong>es<br />

Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeg<strong>in</strong>n.<br />

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und<br />

formelle Mängel, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und<br />

dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten s<strong>in</strong>d, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer<br />

auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die<br />

geeignet s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene<br />

Ergebnisse <strong>in</strong> Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten<br />

gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber<br />

vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.<br />

9. Haftung<br />

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung<br />

des § 323 Abs. 2 HGB.<br />

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; E<strong>in</strong>zelner Schadensfall<br />

Falls weder Abs. 1 e<strong>in</strong>greift noch e<strong>in</strong>e Regelung im E<strong>in</strong>zelfall besteht, ist die<br />

Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit<br />

Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und<br />

Gesundheit, bei e<strong>in</strong>em fahrlässig verursachten e<strong>in</strong>zelnen Schadensfall gem.<br />

§ 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn<br />

e<strong>in</strong>e Haftung gegenüber e<strong>in</strong>er anderen Person als dem Auftraggeber begründet<br />

se<strong>in</strong> sollte. E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner Schadensfall ist auch bezüglich e<strong>in</strong>es aus mehreren<br />

Pflichtverletzungen stammenden e<strong>in</strong>heitlichen Schadens gegeben. Der<br />

e<strong>in</strong>zelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen e<strong>in</strong>er Pflichtverletzung ohne<br />

Rücksicht darauf, ob Schäden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em oder <strong>in</strong> mehreren aufe<strong>in</strong>anderfolgenden<br />

Jahren entstanden s<strong>in</strong>d. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger<br />

Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als e<strong>in</strong>heitliche<br />

Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong><br />

rech lichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall<br />

kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />

werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der M<strong>in</strong>destversicherungssumme<br />

gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.<br />

(3) Ausschlußfristen<br />

E<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch kann nur <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Ausschlußfrist von<br />

e<strong>in</strong>em Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte<br />

von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis<br />

erlangt hat, spätestens aber <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden<br />

Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />

Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung<br />

Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge h<strong>in</strong>gewiesen wurde.<br />

Das Recht, die E<strong>in</strong>rede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.<br />

Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit<br />

gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />

© IDW-Verlag GmbH • Postfach 32 05 80 • 40420 Düsseldorf • Telefax 0211 /45 61-206 52001


10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge<br />

(1) E<strong>in</strong>e nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer<br />

geprüften und mit e<strong>in</strong>em Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses<br />

oder Lageberichts bedarf, auch wenn e<strong>in</strong>e Veröffentlichung nicht stattf<strong>in</strong>det,<br />

der schriftlichen E<strong>in</strong>willigung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer<br />

e<strong>in</strong>en Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf<br />

die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder<br />

an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher E<strong>in</strong>willigung<br />

des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut<br />

zulässig.<br />

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der<br />

Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber<br />

den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des<br />

Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.<br />

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere<br />

Ausfertigungen werden besonders <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung <strong>in</strong> Steuersachen<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung <strong>in</strong> steuerlichen<br />

E<strong>in</strong>zelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber<br />

genannten Tatsachen, <strong>in</strong>sbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig<br />

zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch<br />

den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen<br />

erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu<br />

ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber<br />

dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen<br />

Unterlagen, <strong>in</strong>sbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß<br />

dem Wirtschaftsprüfer e<strong>in</strong>e angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung<br />

steht.<br />

(3) Mangels e<strong>in</strong>er anderweitigen schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung umfaßt die<br />

laufende Steuerberatung folgende, <strong>in</strong> die Vertragsdauer fallenden<br />

Tätigkeiten:<br />

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die E<strong>in</strong>kommensteuer,<br />

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen,<br />

und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden<br />

Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher<br />

Aufstellungen und Nachweise<br />

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten<br />

Steuern<br />

c) Verhandlungen mit den F<strong>in</strong>anzbehörden im Zusammenhang mit den<br />

unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden<br />

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse<br />

von Betriebsprüfungen h<strong>in</strong>sichtlich der unter a) genannten Steuern<br />

e) Mitwirkung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>spruchs- und Beschwerdeverfahren h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

unter a) genannten Steuern.<br />

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die<br />

wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.<br />

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung e<strong>in</strong> Pauschalhonorar,<br />

so s<strong>in</strong>d mangels anderweitiger schriftlicher Vere<strong>in</strong>barungen die unter<br />

Abs. 3d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.<br />

(5) Die Bearbeitung besonderer E<strong>in</strong>zelfragen der E<strong>in</strong>kommensteuer, Körperschaftsteuer,<br />

Gewerbesteuer, E<strong>in</strong>heitsbewertung und Vermögensteuer sowie<br />

aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben<br />

erfolgt auf Grund e<strong>in</strong>es besonderen Auftrages. Dies gilt auch für<br />

a) die Bearbeitung e<strong>in</strong>malig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf<br />

dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,<br />

b) die Mitwirkung und Vertretung <strong>in</strong> Verfahren vor den Gerichten der<br />

F<strong>in</strong>anz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie <strong>in</strong> Steuerstrafsachen<br />

und<br />

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit<br />

Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,<br />

Sanierung, E<strong>in</strong>tritt und Ausscheiden e<strong>in</strong>es Gesellschafters, Betriebsveräußerung,<br />

Liquidation und dergleichen.<br />

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als<br />

zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung<br />

etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle<br />

<strong>in</strong> Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen<br />

worden s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Gewähr für die vollständige Erfassung der<br />

Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.<br />

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle<br />

Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit se<strong>in</strong>er Tätigkeit für den Auftraggeber<br />

bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich<br />

dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverb<strong>in</strong>dungen<br />

handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht<br />

entb<strong>in</strong>det.<br />

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche<br />

Äußerungen über die Ergebnisse se<strong>in</strong>er Tätigkeit Dritten nur mit E<strong>in</strong>willigung<br />

des Auftraggebers aushändigen.<br />

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene<br />

Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten<br />

oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.<br />

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers<br />

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen<br />

Leistung <strong>in</strong> Verzug oder unterläßt der Auftraggeber e<strong>in</strong>e ihm nach<br />

Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur<br />

fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch<br />

des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene<br />

Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen<br />

sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer<br />

von dem Kündigungsrecht ke<strong>in</strong>en Gebrauch macht.<br />

14. Vergütung<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben se<strong>in</strong>er Gebühren- oder Honorarforderung<br />

Anspruch auf Erstattung se<strong>in</strong>er Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich<br />

berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz<br />

verlangen und die Auslieferung se<strong>in</strong>er Leistung von der vollen<br />

Befriedigung se<strong>in</strong>er Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber<br />

haften als Gesamtschuldner.<br />

(2) E<strong>in</strong>e Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung<br />

und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />

Forderungen zulässig.<br />

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung<br />

e<strong>in</strong>es Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen<br />

sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.<br />

(2) Nach Befriedigung se<strong>in</strong>er Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer<br />

auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die<br />

er aus Anlaß se<strong>in</strong>er Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten<br />

hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer<br />

und se<strong>in</strong>em Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser<br />

bereits <strong>in</strong> Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von<br />

Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien<br />

anfertigen und zurückbehalten.<br />

16. Anzuwendendes Recht<br />

Für den Auftrag, se<strong>in</strong>e Durchführung und die sich hieraus ergebenden<br />

Ansprüche gilt nur deutsches Recht.<br />

© IDW-Verlag GmbH • Postfach 320580 • 40420 Düsseldorf • Telefax 0211/4561-206


DR. ZIELFLEISCH<br />

& PARTNER GMBH<br />

WIRTSCHAFTSPRUFUNGS<br />

GESELLSCHAFT<br />

Eigenbetrieb<br />

Abwasserentsorgung<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004<br />

BAHNHOFSTRASSE 16<br />

70734 FELLBACH<br />

TELEFON 07 11 /95 79 23-O<br />

RADEBEULER STRASSE 9<br />

O164O COSWIG<br />

TELEFON O 35 23/7 47 62


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Auftrag und Auftragsdurchführung 1<br />

2 Rechtliche Verhältnisse 2<br />

3 Prüfungsumfang und Prüfungsdurchführung 3<br />

3.1 Allgeme<strong>in</strong> 3<br />

3.2 Prüfung der E<strong>in</strong>haltung der für die Verwaltung der Stadt geltenden Vorschriften ..4<br />

3.2.1 E<strong>in</strong>haltung Haushaltsrecht und Eigenbetriebsrecht 4<br />

3.2.2 E<strong>in</strong>haltung der Vorschriften für das Kassenwesen 7<br />

3.2.3 E<strong>in</strong>haltung Kommunalabgabenrecht 7<br />

3.2.4 E<strong>in</strong>haltung Vergabevorschriften 8<br />

3.3 E<strong>in</strong>haltung der Beschlüsse des Stadtrates sowie die Anordnungen des<br />

Bürgermeisters 8<br />

3.4 Prüfung der Angemessenheit von Vergütungen 9<br />

3.5 Prüfung der Angemessenheit der Verz<strong>in</strong>sung des von der Stadt zur Verfügung<br />

gestellte Eigenkapitals 9<br />

4 Prüfungsergebnis 10


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

KomPrüfVO<br />

SächsEigBVO<br />

SächsGemO<br />

SächsKAG<br />

TEUR<br />

Verordnung des Sächsischen<br />

Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Innern über das<br />

kommunale Pürfungswesen<br />

(Kommunalprüfungsverordnung -<br />

KomPrüfVO)<br />

Verordnung des Sächsischen<br />

Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Innern über die<br />

Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen<br />

der kommunalen Eigenbetriebe (Sächsische<br />

Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO)<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO)<br />

Sächsisches Kommunalabgabengesetz<br />

(SächsKAG)<br />

Tausend Euro


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004 Seite 1<br />

1 Auftrag und Auftragsdurchführung<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>, Herr Lemm hat uns beauftragt, die örtliche<br />

Prüfung des<br />

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung<br />

(nachfolgend: Eigenbetrieb)<br />

gemäß § 105 SächsGemO durchzuführen.<br />

Grundlage der Beauftragung war der Beschluss des Stadtrates vom 25. Mai 2005.<br />

Nachdem der Beauftragung ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>derungsgründe entgegenstanden haben wir<br />

den Auftrag bestätigt.<br />

Den nachfolgenden Bericht erstatten wir aufgrund der Ergebnisse der<br />

durchgeführten Prüfung. Der Bericht ist dem Stadtrat vorzulegen.<br />

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortung - auch im<br />

Verhältnis zu Dritten - liegen die <strong>in</strong> der Anlage beigefügten Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Auftragsbed<strong>in</strong>gungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

mit Stand vom 1. Januar 2002 zu Grunde.


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004 Seite 2<br />

2 Rechtliche Verhältnisse<br />

Der Eigenbetrieb wurde auf der Grundlage der Satzung vom 27. November 1996<br />

mit deren Inkrafttreten errichtet. Es wurde e<strong>in</strong>e Eröffnungsbilanz zum 1. Januar<br />

1997 erstellt.<br />

Aufgrund von 2 Änderungen lag im Prüfungszeitraum die Betriebssatzung <strong>in</strong> der<br />

Fassung vom 3. Januar 2002 zu Grunde.<br />

Der Eigenbetrieb führt den Namen „Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>".<br />

Gegenstand des Eigenbetriebs war im Prüfungszeitraum der Betrieb, die<br />

Herstellung und Erhaltung der örtlichen Abwasseranlagen der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

e<strong>in</strong>schließlich der Ortsteile Großerkmannsdorf, Liegau-Augustusbad und Ullersdorf<br />

sowie die Bereitstellung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die überörtlichen<br />

Abwasseranlagen und deren Ref<strong>in</strong>anzierung.<br />

Organe des Eigenbetriebs waren im Prüfungszeitraum der Stadtrat, der<br />

Technische Ausschuss und der Bürgermeister (<strong>in</strong> Funktion des Betriebsleiters).<br />

Beiträge und Gebühren <strong>in</strong> den Bereichen Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung und<br />

Abwasserentsorgung wurden vom Eigenbetrieb im Prüfungszeitraum auf der<br />

Grundlage folgender Satzungen erhoben:<br />

• Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom<br />

17. Dezember 1996,<br />

• Abwasserbeitragssatzung der Geme<strong>in</strong>de Großerkmannsdorf vom<br />

28. Februar 1997,<br />

• Abwassergebührensatzung der Geme<strong>in</strong>de Großerkmannsdorf vom 28.<br />

Februar 1997 <strong>in</strong> der Fassung vom 28. Mai 1997,<br />

• Vorläufige Satzung der Geme<strong>in</strong>de Ullersdorf über die Erhebung von<br />

Abwassergebühren vom 17. Dezember 1993.


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004 Seite 3<br />

3 Prüfungsumfang und Prüfungsdurchführung<br />

3.1 Allgeme<strong>in</strong><br />

Nach § 105 SächsGemO ist <strong>in</strong> Vorbereitung des Beschlusses über den Jahresabschlusses<br />

des Eigenbetriebs zu prüfen, ob<br />

a) die für die Verwaltung der Stadt geltenden Vorschriften und die Beschlüsse<br />

des Stadtrates sowie die Anordnungen des Bürgermeisters e<strong>in</strong>gehalten<br />

worden s<strong>in</strong>d,<br />

b) die Vergütung der Leistungen, Lieferungen und Leihgelder der Stadt für die<br />

Betriebe, der Betriebe für die Stadt und der Betriebe untere<strong>in</strong>ander angemessen<br />

ist,<br />

c) das von der Stadt zur Verfügung gestellte Eigenkapital angemessen verz<strong>in</strong>st<br />

wird.<br />

Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Jahresabschlusses ist bei der<br />

örtlichen Prüfung zu berücksichtigen. E<strong>in</strong>e überörtliche Prüfung wurde<br />

durchgeführt, der Prüfungsbericht sowie der geänderte Jahresabschluss lagen uns<br />

bis zur Beendigung unserer Prüfung vor.<br />

Der Umfang der Prüfungsaufgaben wird durch § 12 Abs. 1 S. 1 iVm. § 9 Abs. 1, 2<br />

KomPrüfVO näher bestimmt.<br />

Die Prüfung haben wir mit Unterbrechungen <strong>in</strong> der Zeit vom 4. Juni 2007 bis<br />

26. Oktober 2007 <strong>in</strong> den Geschäftsräumen des Eigenbetriebs und den Räumen<br />

der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>, sowie <strong>in</strong> unserem Büro <strong>in</strong> Coswig durchgeführt.<br />

Zur Prüfung wurden uns die oben genannten Satzungen des Eigenbetriebs<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Änderungen, verschiedene Ortsatzungen, die Beschlüsse des<br />

Stadtrates sowie des Technischen Ausschusses (als Aufgabenträger des<br />

Betriebsausschusses), der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für den<br />

Prüfungszeitraum sowie der Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das<br />

Geschäftsjahr 2004 vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde von der Diplom-<br />

F<strong>in</strong>anzwirt Kurt Fröschl Steuerberatungsgesellschaft mbH erstellt und mit Datum<br />

vom 25. Januar 2007 unterzeichnet. Vor Beendigung unserer Prüfung wurde uns<br />

der Prüfungsbericht der Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004 Seite 4<br />

Steuerberatungsgesellschaft, vom 9. Juli 2007 vorgelegt. Durch die überörtliche<br />

Prüfung ergaben sich e<strong>in</strong>ige Änderungen im Jahresabschluss.<br />

Auskünfte wurden uns von der Kämmer<strong>in</strong> der Stadt <strong>Radeberg</strong> Frau Hänel sowie<br />

der Sachbearbeiter<strong>in</strong> für F<strong>in</strong>anzen der Stadt <strong>Radeberg</strong> Frau Bergk erteilt.<br />

Die Prüfung erfolgte anhand der vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte.<br />

Die Prüfung der E<strong>in</strong>haltung gesetzlicher Vorschriften erfolgte entsprechend § 5<br />

KomPrüfVO <strong>in</strong> Schwerpunkten und auf der Basis von Stichproben. Die<br />

Stichproben wurden aufgrund von Risikoe<strong>in</strong>schätzungen aus der<br />

Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs ausgewählt. Aufgrund der Vorgehensweise <strong>in</strong><br />

Stichproben ist es nicht ausgeschlossen, dass gegebenenfalls auch Fehler und<br />

Gesetzesverstöße, die für den Eigenbetrieb von e<strong>in</strong>iger Bedeutung s<strong>in</strong>d, nicht<br />

aufgedeckt werden.<br />

Berufsüblich weisen wir darauf h<strong>in</strong>, dass die Prüfung sich nicht auf die Aufdeckung<br />

von Unregelmäßigkeiten oder die Prüfung der Angemessenheit des<br />

Versicherungsschutzes erstreckt.<br />

3.2 Prüfung der E<strong>in</strong>haltung der für die Verwaltung der Stadt geltenden Vorschriften<br />

3.2.1 E<strong>in</strong>haltung Haushaltsrecht und Eigenbetriebsrecht<br />

Voriahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31.12.2003 wurde mit Beschluss des<br />

Stadtrates 93/05 vom 23. November 2005 festgestellt. Das verb<strong>in</strong>dliche Muster<br />

nach Anlage 9 SächsEigBVO wurde bei der Beschlussvorlage beachtet. Der<br />

Jahresgew<strong>in</strong>n von TEUR 764 wurde zur Tilgung des Verlustvortrages von<br />

TEUR 1.372 verwendet, es verblieb e<strong>in</strong> Verlustvortrag <strong>in</strong> Höhe von TEUR 608.<br />

Im Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes vom 26. Oktober 2005 wurde der<br />

Verlust des Jahres 2001 <strong>in</strong> Höhe von TEUR 143 vergessen, wodurch der ab 2004<br />

noch auszugleichende Verlust um TEUR 143 zu niedrig ausgewiesen wird.<br />

Wirtschaftsplan<br />

Der Eigenbetrieb hat entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung e<strong>in</strong>en<br />

Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2004 erstellt. Der Wirtschaftsplan umfasst<br />

den Erfolgs-, den Vermögens- und den F<strong>in</strong>anzplan jeweils für den gesamten<br />

Eigenbetrieb. Personal wird dem Eigenbetrieb von der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004 Seite 5<br />

zur Verfügung gestellt, die entsprechenden über pauschale Schlüssel ermittelten<br />

Kosten werden der Stadt <strong>Radeberg</strong> erstattet. Der Wirtschaftsplan wurde mit<br />

Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2003 bestätigt. Der Wirtschaftsplan des<br />

Eigenbetriebs wurde als Anlage zum Haushaltsplan der Stadt der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde am 28.11.2003 vorgelegt. Die Bestätigung der<br />

Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses über die Haushaltssatzung durch die<br />

Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte am 15.01.2004.<br />

Die Erfolgs- und Vermögenspläne sowie die Stellenübersicht waren nach dem<br />

Ergebnis unserer Prüfung nicht zu beanstanden.<br />

Die Gegenüberstellung der Erfolgspläne mit den erreichten Ergebnissen des<br />

Geschäftsjahres 2004 ergab folgende wesentliche Abweichungen:<br />

GuV Erfolgs-Ran Abweichung<br />

TEUR TEUR TEUR<br />

Umsatzerlöse 4.438 3.972 466<br />

sonstige betriebliche Biräge 1.123 210 913<br />

Betriebs ertrag 5.561 4.182 1.379<br />

Materialaufw and<br />

2.042<br />

2.168<br />

-126<br />

Fersonalaufw and<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Abschreibungen<br />

1.299<br />

1.089<br />

210<br />

sonstige betriebliche Aufw endungen<br />

242<br />

94<br />

148<br />

Betriebsaufwand<br />

3.583<br />

3.351<br />

232<br />

F<strong>in</strong>anzergebnis<br />

-401<br />

-388<br />

-13<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit<br />

1.577<br />

443<br />

1.134<br />

außerordentliches Ergebnis<br />

0<br />

0 :<br />

0<br />

Steuern vom Enkommen und vom Ertrag<br />

0<br />

0<br />

0<br />

sonstige Steuern<br />

0<br />

0<br />

, Entnahme Kapitalrücklage<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Jahresgew<strong>in</strong>n/ Jahresverlust<br />

1.577<br />

443<br />

1.134<br />

Der Erfolgsplan des gesamten Eigenbetriebs konnte vor allem aufgrund höherer<br />

Umsatzerlöse und höherer sonstiger betrieblicher Erträge e<strong>in</strong> um TEUR 1.134<br />

besseres Ergebnis ausweisen.<br />

Das resultiert vor allem aus um TEUR 96 höheren Abwassergebühren und e<strong>in</strong>er<br />

um TEUR 361 höheren Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen als geplant. Die


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004 Seite 6<br />

gegenüber der Planung um TEUR913 höheren sonstigen Erträge resultieren im<br />

Wesentlichen aus geänderten Bescheiden zur Betriebskostenumlage 1992-2003<br />

sowie der Nachholung der Auflösung der Sonderposten.<br />

Dem gegenüber s<strong>in</strong>d die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen höher als die ursprüngliche Planung. Bei den sonstigen<br />

betrieblichen Aufwendungen s<strong>in</strong>d höhere Kosten vor allem bei den Reparaturen<br />

und Instandhaltungen, den Beratungskosten (Ingenieurleistungen, Globalberechnung,<br />

Kalkulation und Steuerberatungsleistungen) und der Abwasserabgabe<br />

zu verzeichnen.<br />

Jahresabschluss und Lagebericht<br />

Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG s<strong>in</strong>d Jahresabschluss und Lagebericht <strong>in</strong>nerhalb<br />

von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres und somit bis 30.06.2005<br />

aufzustellen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2004 wurde bis 25. Januar 2007<br />

und somit verspätet aufgestellt. Die Vorschriften §§ 8 bis 10 SächsEigBVO wurden<br />

beachtet. E<strong>in</strong> Lagebericht mit den Inhalten des § 11 SächsEigBVO wurde uns<br />

vorgelegt.<br />

Es existieren derzeit 2 durch den Bürgermeister unterzeichnete Versionen des<br />

Jahresabschlusses 2004. E<strong>in</strong>e Version ist dem Bericht des Steuerberaters als<br />

Anlage beigefügt, e<strong>in</strong>e andere erheblich abweichende Version ist dem Prüfbericht<br />

des Wirtschaftsprüfers beigefügt. Zukünftig ist darauf zu achten, dass nur e<strong>in</strong>e<br />

vom Bürgermeister unterzeichnete Version existiert. Im Zweifel sollte die<br />

Unterzeichnung der Version des Steuerberaters solange unterbleiben, bis der<br />

beauftragte Wirtschaftsprüfer diese als Richtig anerkennt.<br />

Gemäß § 105 Abs. 2 SächsGemO s<strong>in</strong>d im Rahmen der örtlichen Prüfung des<br />

Eigenbetriebs die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung zu berücksichtigen. Der<br />

Bericht der überörtlichen Prüfung hat uns gegen Ende der Prüfung vorgelegen. Bei<br />

der Prüfung der E<strong>in</strong>haltung der Rechnungslegungsvorschriften haben wir e<strong>in</strong>e<br />

Durchsicht des Jahresabschlusses vorgenommen.<br />

Dabei hat sich folgender H<strong>in</strong>weis ergeben:<br />

Es wurde e<strong>in</strong> Betrag <strong>in</strong> Höhe von TEUR515 <strong>in</strong> die zweckgebundene Rücklage<br />

e<strong>in</strong>gestellt. Die E<strong>in</strong>zahlung erfolgte am 12. März 2004. Nach den uns gegebenen<br />

Erläuterungen handelt es sich dabei aus unserer Sicht um e<strong>in</strong>e Fehlerkorrektur.


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004 Seite 7<br />

Es bleibt jedoch festzuhalten, dass im Haushaltsplan 2004 die Mittel zur<br />

Weiterreichung an den AZV und somit nicht zur Stärkung des Kapitals gedacht<br />

waren. Wir empfehlen zukünftig e<strong>in</strong>e klarere Beschlussvorgabe, ob mit der<br />

Zahlung e<strong>in</strong>e Stärkung des Kapitals oder e<strong>in</strong>e Verlustübernahme oder e<strong>in</strong><br />

Ertragszuschuss vorliegen soll.<br />

3.2.2 E<strong>in</strong>haltung der Vorschriften für das Kassenwesen<br />

Der Eigenbetrieb führt mehre Girokonten. E<strong>in</strong>e Kasse wird nicht geführt.<br />

Geldanlagen wurden auskunftsgemäß bei der Hausbank <strong>in</strong> Form von<br />

Monatsgeldern vorgenommen. E<strong>in</strong>e Absprache mit der Kämmerei erfolgte<br />

auskunftsgemäß nicht. Ebenso wenig s<strong>in</strong>d auskunftsgemäß Ausschreibungen<br />

oder Z<strong>in</strong>sanfragen an verschiedene Kredit<strong>in</strong>stitute erfolgt.<br />

Im Prüfungszeitraum wurden Z<strong>in</strong>serträge aus Bankkonten und Festgeldanlagen <strong>in</strong><br />

Höhe von TEUR 42 erwirtschaftet.<br />

3.2.3 E<strong>in</strong>haltung Kommunalabgabenrecht<br />

Die den Satzungen zu Grunde liegenden Gebührenkalkulationen vom<br />

18. November 1996 (<strong>Radeberg</strong>) bzw. 20. Januar 1997 (Großerkmannsdorf) waren<br />

im Prüfungszeitraum weiterh<strong>in</strong> gültig und wurde erst mit Wirkung zum 1. Januar<br />

2007 durch e<strong>in</strong>e Neukalkulation ersetzt.<br />

Aufgrund von Urteilen des Sächsischen Verwaltungsgerichtes aus 2001 bestand<br />

die Befürchtung, dass die Satzungen ungültig se<strong>in</strong> könnten, weshalb wesentliche<br />

Überarbeitungen erfolgten, die nach der Änderung des Kommunalabgabengesetztes<br />

<strong>in</strong> 2006 wiederum korrigiert wurden. In der Zeit mit wesentlichen<br />

Unsicherheiten erfolgten pragmatische Problemlösungen. Beanstandungen<br />

erheben wir nicht, da e<strong>in</strong>e Lösung bis zum Zeitpunkt unserer Prüfung erreicht<br />

wurde.


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004 Seite 8<br />

3.2.4 E<strong>in</strong>haltung Vergabevorschriften<br />

Für die Prüfung der E<strong>in</strong>haltung der Vergaberechtlichen Vorschriften wurden<br />

folgende Geschäftsvorgänge des Prüfungszeitraums ausgewählt:<br />

a) Auftrag zur Durchführung von Kanalbauten im Heideweg<br />

b) Auftrag zur Durchführung von Kanalbauten <strong>in</strong> der Bahnhofstraße<br />

Beide Aufträge wurden im Verfahren der öffentlichen Ausschreibung vergeben.<br />

Die Wertung der Angebote erfolgte durch das Bauamt unter Beratung von<br />

Ingenieurbüros. Die Auswahlkriterien waren aus unserer Sicht nicht zu<br />

beanstanden.<br />

Die Zuschlagserteilung erfolgte durch Stadtratsbeschlüsse <strong>in</strong> Ermächtigung e<strong>in</strong>es<br />

Ortschaftsrates bzw. des Technischen Ausschusses.<br />

3.3 E<strong>in</strong>haltung der Beschlüsse des Stadtrates sowie die Anordnungen des<br />

Bürgermeisters<br />

Im Prüfungszeitraum hat der Stadtrat nach den uns vorgelegten Unterlagen<br />

folgende den Eigenbetrieb betreffende wesentliche Beschlüsse gefasst:<br />

• Außerplanmäßige Ausgabe zur Zahlung der Abwasserabgabe,<br />

• Außerplanmäßige Ausgabe zur F<strong>in</strong>anzierung der Ingenieurleistungen für<br />

die Flächenerfassung zur Schmutzfrachtberechnung,<br />

• Vergabe des Auftrages zur Anb<strong>in</strong>dung des Gebietes Ullersdorfer Mühle<br />

und e<strong>in</strong>er dafür notwendigen überplanmäßigen Ausgabe,<br />

• Überplanmäßige Ausgabe zur Vorf<strong>in</strong>anzierung von Leistungen betreffend<br />

die Ullersdorfer Straße <strong>in</strong> der Ortslage Großerkmannsdorf,<br />

• Besetzung des Technischen Ausschusses,<br />

• Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2005,<br />

Feststellung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2000 und<br />

Entlastung der Betriebsleitung,<br />

• Bestellung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse der<br />

Jahre 2001 bis 2003.<br />

Die Umsetzung dieser Beschlüsse haben wir <strong>in</strong> Stichproben geprüft. Es ergaben<br />

sich ke<strong>in</strong>e Beanstandungen. Zur Prüfung der E<strong>in</strong>haltung des Vergaberechts vgl.<br />

Pkt. 3.2.


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004 Seite 9<br />

Der Technische Ausschuss hat ke<strong>in</strong>e wesentlich anderen Punkte behandelt als<br />

der Stadtrat. Beschlüsse wurden ke<strong>in</strong>e gefasst.<br />

Es ergaben sich ke<strong>in</strong>e Beanstandungen.<br />

Die Prüfung der E<strong>in</strong>haltung der Anordnungen des Bürgermeisters erübrigt sich für<br />

den Prüfungszeitraum, da der Bürgermeister selbst die Betriebsleitung <strong>in</strong>nehatte.<br />

3.4 Prüfung der Angemessenheit von Vergütungen<br />

Leistungen der Stadt an den Eigenbetrieb bestehen nach den uns vorgelegten<br />

Unterlagen und erteilten Auskünften im Wesentlichen aus Weiterbelastungen von<br />

Personalkosten, daneben noch ger<strong>in</strong>gfügig aus sonstigen Weiterbelastungen wie<br />

z.B. Versicherungskosten. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.<br />

Der Eigenbetrieb nutzt e<strong>in</strong>en Raum <strong>in</strong> der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong> mit und<br />

entrichtet dafür e<strong>in</strong>e Miete von 4,00 €/qm. Der Mietpreis ist nicht zu beanstanden.<br />

Die Verb<strong>in</strong>dlichkeit des Eigenbetriebes gegenüber der Stadt betreffen ke<strong>in</strong>e<br />

Darlehen sondern Leistungen und Zahlungen die unter den sonstigen Liefer- und<br />

Leistungsverkehr zu subsumieren s<strong>in</strong>d. Die Z<strong>in</strong>slosigkeit ist somit nicht zu<br />

beanstanden.<br />

3.5 Prüfung der Angemessenheit der Verz<strong>in</strong>sung des von der Stadt zur Verfügung<br />

gestellte Eigenkapitals<br />

E<strong>in</strong> Kapital ist <strong>in</strong> der Betriebssatzung des Eigenbetriebs nicht festgesetzt. Die<br />

Frage e<strong>in</strong>er Verz<strong>in</strong>sung ist <strong>in</strong>soweit nicht relevant.


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />

Örtliche Prüfung 2004 Seite 10<br />

4 Prüfungsergebnis<br />

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung empfehlen wir dem Stadtrat, den<br />

Jahresabschluss des Eigenbetrieb Abwasserentsorgung zum 31.12.2004<br />

festzustellen.<br />

Dr. Zielfleisch & Partner GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Coswig, 26. Oktober 2007<br />

ala<br />

/irtschaftsprüfer


Allgeme<strong>in</strong>e Auftragsbed<strong>in</strong>gungen<br />

für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

vom I.Januar 2002<br />

1. Geltungsbereich<br />

(1) Die Auftragsbed<strong>in</strong>gungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern<br />

oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend<br />

„Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,<br />

Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich<br />

schriftlich vere<strong>in</strong>bart oder gesetzlich zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben ist.<br />

(2) Werden im E<strong>in</strong>zelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch<br />

zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber<br />

begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der<br />

nachstehenden Nr. 9.<br />

7. Weitergabe e<strong>in</strong>er beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers<br />

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte,<br />

Gutachten und dgl.) an e<strong>in</strong>en Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des<br />

Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrags<strong>in</strong>halt die E<strong>in</strong>willigung<br />

zur Weitergabe an e<strong>in</strong>en bestimmten Dritten ergibt.<br />

Gegenüber e<strong>in</strong>em Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)<br />

nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben s<strong>in</strong>d.<br />

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu<br />

Werbezwecken ist unzulässig; e<strong>in</strong> Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer<br />

zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.<br />

CD o<br />

> CD<br />

CD E<br />

«.«<br />

2. Umfang und Ausführung des Auftrages<br />

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vere<strong>in</strong>barte Leistung, nicht e<strong>in</strong> bestimmter<br />

wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,<br />

sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu<br />

bedienen.<br />

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaf<br />

lichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung.<br />

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die<br />

Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften,<br />

wie z.B. die Vorschriften des Preis-, Wet bewerbsbeschränkungsund<br />

Bewirtschaftungsrechts beachtet s<strong>in</strong>d; das gleiche gilt für die Feststellung,<br />

ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommen werden können. Die Ausführung e<strong>in</strong>es Auftrages umfaßt nur dann<br />

Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen<br />

und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet s<strong>in</strong>d, wenn sich bei der Durchführung<br />

von Prüfungen dazu e<strong>in</strong> Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich<br />

vere<strong>in</strong>bart ist.<br />

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen<br />

Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf<br />

Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers<br />

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch<br />

ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages<br />

notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen<br />

und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des<br />

Auftrages von Bedeutung se<strong>in</strong> können. Dies gilt auch für die Unterlagen,<br />

Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers<br />

bekannt werden.<br />

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit<br />

der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu<br />

bestätigen.<br />

4. Sicherung der Unabhängigkeit<br />

Der Auftraggeber steht dafür e<strong>in</strong>, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit<br />

der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt<br />

<strong>in</strong>sbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf<br />

eigene Rechnung zu übernehmen.<br />

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte<br />

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse se<strong>in</strong>er Tätigkeit schriftlich darzustellen,<br />

so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen<br />

wird der Bericht, soweit nichts anderes vere<strong>in</strong>bart ist, schriftlich<br />

erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers<br />

außerhalb des erteilten Auftrages s<strong>in</strong>d stets unverb<strong>in</strong>dlich.<br />

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers<br />

Der Auftraggeber steht dafür e<strong>in</strong>, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer<br />

gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen,<br />

Aufstellungen und Berechnungen, <strong>in</strong>sbesondere Massen- und Kostenberechnungen,<br />

nur für se<strong>in</strong>e eigenen Zwecke verwendet werden.<br />

8. Mängelbeseitigung<br />

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung<br />

durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er<br />

auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages<br />

verlangen; ist der Auftrag von e<strong>in</strong>em Kaufmann im Rahmen se<strong>in</strong>es Handelsgewerbes,<br />

e<strong>in</strong>er juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von e<strong>in</strong>em<br />

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber<br />

die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die<br />

erbrachte Leistung wegen Fehlschiagens der Nacherfüllung für ihn ohne<br />

Interesse ist. Soweit darüber h<strong>in</strong>aus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt<br />

Nr. 9.<br />

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich<br />

schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht<br />

auf e<strong>in</strong>er vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf e<strong>in</strong>es Jahres<br />

ab dem gesetzlichen Verjährungsbeg<strong>in</strong>n.<br />

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und<br />

formelle Mängel, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und<br />

dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten s<strong>in</strong>d, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer<br />

auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die<br />

geeignet s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene<br />

Ergebnisse <strong>in</strong> Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten<br />

gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber<br />

vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.<br />

9. Haftung<br />

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung<br />

des §323 Abs. 2 HGB.<br />

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, E<strong>in</strong>zelner Schadensfall<br />

Falls weder Abs. 1 e<strong>in</strong>greift noch e<strong>in</strong>e Regelung im E<strong>in</strong>zelfall besteht, ist die<br />

Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit<br />

Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und<br />

Gesundheit, bei e<strong>in</strong>em fahrlässig verursachten e<strong>in</strong>zelnen Schadensfall gem.<br />

§ 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn<br />

e<strong>in</strong>e Haftung gegenüber e<strong>in</strong>er anderen Person als dem Auftraggeber begründet<br />

se<strong>in</strong> sollte. E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner Schadensfall ist auch bezüglich e<strong>in</strong>es aus<br />

mehreren Pflichtverletzungen stammenden e<strong>in</strong>heitlichen Schadens gegeben.<br />

Der e<strong>in</strong>zelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen e<strong>in</strong>er Pflichtverletzung<br />

ohne Rücksicht darauf, ob Schäden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em oder <strong>in</strong> mehreren aufe<strong>in</strong>anderfolgenden<br />

Jahren entstanden s<strong>in</strong>d. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher<br />

oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als e<strong>in</strong>hei<br />

liche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mite<strong>in</strong>ander<br />

<strong>in</strong> rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In<br />

diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € <strong>in</strong><br />

Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der M<strong>in</strong>destversicherungssumme<br />

gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.<br />

(3) Ausschlußfristen<br />

E<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch kann nur <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Ausschlußfrist von<br />

e<strong>in</strong>em Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte<br />

von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis<br />

erlangt hat, spätestens aber <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden<br />

Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />

Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung<br />

Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge h<strong>in</strong>gewiesen wurde.<br />

Das Recht, die E<strong>in</strong>rede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.<br />

Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit<br />

gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />

CD C<br />

ro<br />

< CD<br />

52001<br />

1/2002


10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge<br />

(1) E<strong>in</strong>e nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer<br />

geprüften und mit e<strong>in</strong>em Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses<br />

oder Lageberichts bedarf, auch wenn e<strong>in</strong>e Veröffentlichung nicht stattf<strong>in</strong>det,<br />

der schriftlichen E<strong>in</strong>willigung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer<br />

e<strong>in</strong>en Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf<br />

die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder<br />

an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher E<strong>in</strong>willigung<br />

des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut<br />

zulässig.<br />

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der<br />

Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber<br />

den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des<br />

Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.<br />

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere<br />

Ausfertigungen werden besonders <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung <strong>in</strong> Steuersachen<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung <strong>in</strong> steuerlichen<br />

E<strong>in</strong>zelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber<br />

genannten Tatsachen, <strong>in</strong>sbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig<br />

zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den<br />

Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen<br />

erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu<br />

ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber<br />

dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen<br />

Unterlagen, <strong>in</strong>sbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen,<br />

daß dem Wirtschaftsprüfer e<strong>in</strong>e angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung<br />

steht.<br />

(3) Mangels e<strong>in</strong>er anderweitigen schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung umfaßt die<br />

laufende Steuerberatung folgende, <strong>in</strong> die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:<br />

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die E<strong>in</strong>kommensteuer,<br />

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen,<br />

und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden<br />

Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher<br />

Aufstellungen und Nachweise<br />

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten<br />

Steuern<br />

c) Verhandlungen mit den F<strong>in</strong>anzbehörden im Zusammenhang mit den<br />

unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden<br />

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von<br />

Betriebsprüfungen h<strong>in</strong>sichtlich der unter a) genannten Steuern<br />

e) Mitwirkung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>spruchs- und Beschwerdeverfahren h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

unter a) genannten Steuern.<br />

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die<br />

wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.<br />

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung e<strong>in</strong> Pauschalhonorar,<br />

so s<strong>in</strong>d mangels anderweitiger schriftlicher Vere<strong>in</strong>barungen die unter<br />

Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.<br />

(5) Die Bearbeitung besonderer E<strong>in</strong>zelfragen der E<strong>in</strong>kommensteuer, Körperschaftsteuer,<br />

Gewerbesteuer, E<strong>in</strong>heitsbewertung und Vermögensteuer sowie<br />

aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben<br />

erfolgt auf Grund e<strong>in</strong>es besonderen Auftrages. Dies gilt auch für<br />

a) die Bearbeitung e<strong>in</strong>malig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf<br />

dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,<br />

b) die Mitwirkung und Vertretung <strong>in</strong> Verfahren vor den Gerichten der<br />

F<strong>in</strong>anz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie <strong>in</strong> Steuerstrafsachen<br />

und<br />

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit<br />

Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,<br />

Sanierung, E<strong>in</strong>tritt und Ausscheiden e<strong>in</strong>es Gesellschafters, Betriebsveräußerung,<br />

Liquidation und dergleichen.<br />

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als<br />

zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung<br />

etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle<br />

<strong>in</strong> Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergüns igungen wahrgenommen<br />

worden s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Gewähr für die vollständige Erfassung der<br />

Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.<br />

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle<br />

Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit se<strong>in</strong>er Tä igkeit für den Auftraggeber<br />

bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich<br />

dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverb<strong>in</strong>dungen<br />

handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entb<strong>in</strong>det.<br />

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche<br />

Äußerungen über die Ergebnisse se<strong>in</strong>er Tätigkeit Dritten nur mit E<strong>in</strong>willigung<br />

des Auftraggebers aushändigen.<br />

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene<br />

Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten<br />

oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.<br />

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers<br />

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen<br />

Leistung <strong>in</strong> Verzug oder unterläßt der Auftraggeber e<strong>in</strong>e ihm nach<br />

Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur<br />

fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch<br />

des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene<br />

Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen<br />

sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer<br />

von dem Kündigungsrecht ke<strong>in</strong>en Gebrauch macht.<br />

14. Vergütung<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben se<strong>in</strong>er Gebühren- oder Honorarforderung<br />

Anspruch auf Erstattung se<strong>in</strong>er Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich<br />

berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz<br />

verlangen und die Auslieferung se<strong>in</strong>er Leistung von der vollen Befriedigung<br />

se<strong>in</strong>er Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als<br />

Gesamtschuldner.<br />

(2) E<strong>in</strong>e Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung<br />

und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />

Forderungen zulässig.<br />

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung<br />

e<strong>in</strong>es Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen<br />

sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.<br />

(2) Nach Befriedigung se<strong>in</strong>er Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer<br />

auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die<br />

er aus Anlaß se<strong>in</strong>er Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen<br />

erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer<br />

und se<strong>in</strong>em Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser<br />

bereits <strong>in</strong> Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von<br />

Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien<br />

anfertigen und zurückbehalten.<br />

16. Anzuwendendes Recht<br />

Für den Auftrag, se<strong>in</strong>e Durchführung und die sich hieraus ergebenden<br />

Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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