s!l ERNST &YOUNG - Familie Spiegel in Radeberg
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Prüfungsbericht<br />
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Eigenbetrieb der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
<strong>Radeberg</strong><br />
Jahresabschluss und Lagebericht<br />
31. Dezember 2004<br />
=!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Ernst & Young AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft
=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
A. Prüfungsauftrag 1<br />
B. Grundsätzliche Feststellungen 2<br />
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2<br />
II. Unregelmäßigkeiten 3<br />
C. Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse 4<br />
I. Wirtschaftliche Grundlagen 4<br />
II. Ertragslage 5<br />
III. Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage 8<br />
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 14<br />
E. Feststellungen zur Rechnungslegung 16<br />
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 16<br />
1. Vorjahresabschluss 16<br />
2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 16<br />
3. Jahresabschluss 17<br />
4. Lagebericht 17<br />
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 18<br />
1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 18<br />
2. Zusammenfassende Beurteilung 19<br />
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 20<br />
G. Bestätigungsvermerk 21<br />
7538/05
s!i <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
ANLAGEN<br />
1 Bilanz zum 31. Dezember 2004<br />
2 Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung für 2004<br />
3 Anhang für 2004<br />
4 Lagebericht für 2004<br />
5 Rechtliche Verhältnisse<br />
6 Feststellungen im Rahmen der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz<br />
für das Geschäftsjahr 2004<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Auftragsbed<strong>in</strong>gungen<br />
7538/05
M <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
AZV<br />
cbm<br />
GEWA<br />
HGB<br />
HGrG<br />
IDW<br />
KStG<br />
PS<br />
SäschsEigBG<br />
SächsEigBVO<br />
SächsGemO<br />
SächsKAG<br />
SächsKomZG<br />
SächsWG<br />
Tcbm<br />
Vj.<br />
Abwasserzweckverband<br />
Kubikmeter<br />
GEWA Gesellschaft fiir Wasser und Abwasser mbH,<br />
Dresden<br />
Handelsgesetzbuch<br />
Haushaltsgrundsätzegesetz<br />
Institut der Wirtschaftsprüfer <strong>in</strong> Deutschland e. V.,<br />
Düsseldorf<br />
Körperschaftsteuergesetz<br />
Prüfungsstandard<br />
Sächsisches Eigenbetriebsgesetz<br />
Sächsische Eigenbetriebsverordnung<br />
Sächsische Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
Sächsisches Kommunalabgabengesetz<br />
Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit<br />
Sächsisches Wassergesetz<br />
Tausend Kubikmeter<br />
Vorjahr<br />
7538/05
=U<strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />
A. PRUFUNGSAUFTRAG<br />
Der Betriebsleiter des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong>, (im<br />
Folgenden kurz: "Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>" oder "Eigenbetrieb") hat uns aufgrund des<br />
Beschlusses des Stadtrats der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom 14. Dezember 2005 mit der Prüfung des<br />
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 unter E<strong>in</strong>beziehung der zugrunde liegenden<br />
Buchführung und des Lageberichts beauftragt.<br />
Auftragsgemäß haben wir auch die E<strong>in</strong>haltung der Vorschriften des § 53 HGrG und den dazu<br />
vom IDW herausgegebenen Prüfungsstandard 720 "Berichterstattung über die Erweiterung<br />
der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet. Wir verweisen auf unsere Feststellungen <strong>in</strong><br />
Anlage 6 zu diesem Bericht.<br />
Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Auftragsbed<strong>in</strong>gungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
vom 1. Januar 2002.<br />
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung<br />
bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer <strong>in</strong> Deutschland e. V., Düsseldorf<br />
(IDW PS 450).<br />
7538/05
=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
B. GRUNDSATZLICHE FESTSTELLUNGEN<br />
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter<br />
Die Darstellung und Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs und se<strong>in</strong>er voraussichtlichen Entwicklung<br />
durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht halten wir für zutreffend.<br />
Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs<br />
Hervorzuheben s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die folgenden Aspekte:<br />
• Das Geschäftsjahr schließt mit e<strong>in</strong>em Jahresgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.577 ab. Gegenüber<br />
dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um TEUR 813 verbessert.<br />
• Die entsorgten Abwassermengen lagen witterungsbed<strong>in</strong>gt mit ca. 1.205 Tcbm ger<strong>in</strong>gfügig<br />
unter der Vorjahresmenge (1.213 Tcbm). Die Erträge aus Abwassergebühren betrugen<br />
TEUR 2.751. Entsprechende Forderungen bestehen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 249.<br />
• Die durchgeführten Investitionen <strong>in</strong>s Sachanlagevermögen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 622 dienen<br />
dem Ausbau bzw. der Erneuerung der Abwasserentsorgungsanlagen.<br />
• Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2004 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um<br />
TEUR 1.371 auf TEUR 1.715 weiter erhöht.<br />
7538/05
=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs<br />
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> im<br />
Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden s<strong>in</strong>d. Wir<br />
halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist <strong>in</strong>sbesondere auf folgende<br />
Kernaussagen h<strong>in</strong>zuweisen:<br />
• Es wurde mit der Anpassung der vorliegenden Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge<br />
und Gebührenkalkulation an die Änderungen des SächsKAG begonnen.<br />
• Risiken der künftigen Entwicklung für den Eigenbetrieb bestehen aus Sicht der Betriebsleitung<br />
vor allem aus f<strong>in</strong>anzieller Sicht. Danach ist die Beitragserhebung, <strong>in</strong>sbesondere für<br />
den Ortsteil Ullersdorf, aufgrund rechtlicher Gegebenheiten durch zeitliche Verzögerungen<br />
mit entsprechenden Auswirkungen auf die Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage des Eigenbetriebs<br />
gekennzeichnet.<br />
II.<br />
Unregelmäßigkeiten<br />
Bei der Durchführung der Abschlussprüfung haben wir die im Folgenden aufgeführten Tatsachen<br />
festgestellt, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften darstellen oder erkennen lassen.<br />
Sonstige gesetzliche Regelungen<br />
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ist nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SächsEigBG <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Zeitraumes von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs aufzustellen. Der Jahresabschluss<br />
für das Geschäftsjahr 2004 ist erst im Januar 2007 aufgestellt worden.<br />
Des Weiteren weisen wir darauf h<strong>in</strong>, dass h<strong>in</strong>sichtlich des Jahresverlusts der Geschäftsjahre<br />
1998 und 2000 ke<strong>in</strong> Verlustausgleich gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 SächsEigBVO durchgeführt<br />
wurde. E<strong>in</strong>e Fristverlängerung wurde bei der Rechtsaufsichtsbehörde am 2. September 2005<br />
beantragt. Mit Bescheid vom 4. Juni 2007 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Zustimmung<br />
zur Verlängerung der Frist zur Tilgung des Verlustvortrages nach Ablauf von drei Jahren erteilt.<br />
Unter Berücksichtigung der Jahresgew<strong>in</strong>ne 1999 und 2002 bis 2004 ist die vollständige<br />
Deckung der Fehlbeträge aus den Jahren 1997, 1998, 2000 und 2001 abgeschlossen.<br />
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=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
C. ANALYSE DER WIRTSCHAFTLICHEN VERHALTNISSE<br />
I. Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Tätigkeiten und F<strong>in</strong>anzierung<br />
Die wesentliche Tätigkeit des Eigenbetriebs ist die Abwasserbeseitigung.<br />
Die Aufgaben des Eigenbetriebs s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 1 der Betriebssatzung geregelt. Danach hat der Eigenbetrieb<br />
die Betreibung, Herstellung und Erhaltung der örtlichen Abwasseranlagen sowie<br />
die Bereitstellung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die überörtlichen Abwasseranlagen und deren<br />
Ref<strong>in</strong>anzierung zur Aufgabe.<br />
Die Beseitigung des im Gebiet der Stadt <strong>Radeberg</strong> anfallenden Abwassers gemäß § 63 Abs. 1<br />
SächsWG ist Aufgabe des AZV "Obere Röder", dessen Mitglied die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist. Der<br />
Zweckverband erhebt zur Deckung se<strong>in</strong>es F<strong>in</strong>anzbedarfs von se<strong>in</strong>en Mitgliedern Betriebskosten-<br />
und Kapitalumlagen.<br />
Zur F<strong>in</strong>anzierung der eigenen notwendigen Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen sowie zu deren laufendem<br />
Betrieb erhebt die Stadt <strong>Radeberg</strong> Gebühren und Beiträge. Darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>anziert<br />
sich der Eigenbetrieb gemäß § 3 der Betriebssatzung aus Zweckzuweisungen des Freistaats<br />
und aus Krediten. Im Geschäftsjahr 2004 wurden Investitionszuschüsse des Freistaats Sachsen<br />
<strong>in</strong> Höhe von TEUR 273 vere<strong>in</strong>nahmt. Im Jahr 2004 erg<strong>in</strong>gen Bescheide über Abwasserbeiträge<br />
mit e<strong>in</strong>en Gesamtbetrag von <strong>in</strong>sgesamt TEUR 405 (Vj.: TEUR 927). Demgegenüber<br />
stehen Zufuhrungen zu E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen auf Forderungen aus Abwasserbeiträgen <strong>in</strong><br />
Höhe von TEUR 112 (Vj.: TEUR 144).<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Radeberg</strong> hat auf der Grundlage von § 63 Abs. 2 des SächsWG e<strong>in</strong>e<br />
Abwassersatzung beschlossen, <strong>in</strong> der <strong>in</strong>sbesondere nachfolgende wesentliche Festlegungen<br />
zur Abwasserentsorgung auf dem Gebiet der Stadt <strong>Radeberg</strong> geregelt s<strong>in</strong>d:<br />
Anschluss- und Benutzungszwang sowie Befreiungstatbestände<br />
• Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
Abwasserbeitrag<br />
Abwassergebühren<br />
Für die zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />
und Ullersdorf gelten nach § 5 der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung über die E<strong>in</strong>gliederung<br />
die jeweiligen Satzungen der Geme<strong>in</strong>den weiter. Für Großerkmannsdorf gilt damit die<br />
7538/05
=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Abwasserbeitragssatzung vom 26. Februar 1997 <strong>in</strong> der zuletzt geänderten Fassung vom<br />
25. November 1999 und die Abwassergebührensatzung vom 28. Februar 1997. Für Ullersdorf<br />
gilt die Abwassergebührensatzung vom 17. Dezember 1993.<br />
Der Eigenbetrieb beschäftigte im Jahr 2004 ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter.<br />
II.<br />
Ertragslage<br />
Aus den Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnungen der beiden letzten Geschäftsjahre ergibt sich nach<br />
Zusammenfassungen und Verrechnungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
vorgenommen wurden, die nachfolgende Ertragsübersicht.<br />
2004<br />
TEUR<br />
%<br />
2003<br />
TEUR<br />
%<br />
Veränderung<br />
TEUR %<br />
Umsatzerlöse/Gesamtleistung<br />
Materialaufwand<br />
Abschreibungen<br />
Sonstiger Betriebsaufwand<br />
./. übrige betriebliche Erträge<br />
Betrieblicher Aufwand<br />
4.437<br />
2.042<br />
1.299<br />
203<br />
-165<br />
3.379<br />
100,0<br />
46,0<br />
29,3<br />
4,6<br />
-3,7<br />
76,2<br />
4.288<br />
2.002<br />
1.284<br />
249<br />
-167<br />
3.368<br />
100,0<br />
46,7<br />
29,9<br />
5,8<br />
-3,9<br />
78,5<br />
149<br />
40<br />
15<br />
-46<br />
2<br />
11<br />
3,5<br />
2,0<br />
1,2<br />
-18,5<br />
1,2<br />
0,3<br />
Betriebsergebnis 1.058 23,8 920 21,5 138 15,0<br />
F<strong>in</strong>anzergebnis -401 -368 -33 -9,0<br />
Neutrales Ergebnis 920 212 708 > 100,0<br />
Jahresergebnis 1.577 764 813 > 100,0<br />
Der Anstieg der Umsatzerlöse ist vor allem durch höhere Umsatzerlöse aus der Weiterberechnung<br />
von Straßenentwässerungskosten (TEUR 418; Vj.: TEUR 285) bed<strong>in</strong>gt.<br />
Der gestiegene Materialaufwand resultiert vor allem aus dem Anstieg der bezogenen Leistungen.<br />
Unter den bezogenen Leistungen wird die an den AZV "Obere Röder" zu entrichtende<br />
Betriebskostenumlage (TEUR 1.972) ausgewiesen. Weiterh<strong>in</strong> werden die Aufwendungen für<br />
die Re<strong>in</strong>igung von Straßene<strong>in</strong>läufen erfasst (TEUR 63).<br />
Die Abschreibungen haben sich aufgrund der Zugänge zum Anlagevermögen (TEUR 3.285)<br />
im Geschäftsjahr 2004 erhöht.<br />
7538/05
s!l <strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />
Der sonstige Betriebsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:<br />
2004<br />
TEUR<br />
2003<br />
TEUR<br />
Rechts- und Beratungskosten<br />
Instandhaltungsaufwendungen<br />
Verwaltungskosten der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Abwasserabgabe<br />
Buchführungskosten<br />
Aufwendungen aus Rückbau und Verschrottungen<br />
Übrige<br />
74<br />
55<br />
54<br />
9<br />
9<br />
0<br />
2<br />
130<br />
53<br />
54<br />
9<br />
0<br />
1<br />
2<br />
203 249<br />
Aufgrund ger<strong>in</strong>gerer Kosten für die Erstellung neuer Abwasserbescheide verm<strong>in</strong>derte sich der<br />
Aufwand für Rechts- und Beratungskosten.<br />
Die übrigen betrieblichen Erträge be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung<br />
des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen (TEUR 159).<br />
Die Verschlechterung des F<strong>in</strong>anzergebnisses resultiert vornehmlich aus gesunkenen Erträgen<br />
aus Säumniszuschlägen auf Abwasserbeiträge (TEUR 25; Vj.: TEUR 104). Dies korrespondiert<br />
mit der gesunkenen Anzahl von bescheideten Abwasserbeiträgen im Geschäftsjahr 2004.<br />
7538/05
s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Das neutrale Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Erträge<br />
Erträge aus der Korrektur der Betriebkostenumlage der Jahre 1997 bis 2003<br />
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens<br />
aus Investitionszuschüssen<br />
Erträge aus der Korrektur der Auflösung des Sonderpostens<br />
für empfangene Ertragszuschüsse der Jahre 1994 bis 2003<br />
Erträge aus der Auflösung von E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />
auf Forderungen<br />
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen<br />
Erträge aus der Korrektur der Auflösung des Sonderpostens<br />
aus Straßenentwässerungskostenanteilen der Jahre 1996 bis 2002<br />
Periodenfremde Erträge<br />
Erträge aus der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen<br />
auf Forderungen<br />
Aufwendungen<br />
Periodenfremde Aufwendungen<br />
Aufwendungen aus der Zuführung zu Pauschalwertberichtigungen<br />
auf Forderungen<br />
Aufwendungen aus der Korrektur der Auflösung des Sonderpostens<br />
aus Straßenentwässerungskostenanteilen der Jahre 2002 und 2003<br />
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens<br />
2004<br />
TEUR<br />
672<br />
140<br />
59<br />
55<br />
32<br />
0<br />
0<br />
0<br />
_958_ __<br />
-22<br />
-11<br />
-5<br />
0<br />
-38<br />
920<br />
2003<br />
TEUR<br />
0<br />
113<br />
0<br />
32<br />
0<br />
133<br />
9<br />
4<br />
29]_<br />
-53<br />
0<br />
-26<br />
-79<br />
212<br />
Die Erträge aus der Korrektur der Betriebskostenumlage beziehen sich auf deren endgültige<br />
Festsetzung für die Jahre 1997 bis 2003 und die damit e<strong>in</strong>hergehende Erstattung.<br />
Die Erträge aus der Korrektur der Auflösung des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse<br />
resultieren aus der Abstimmung der verschiedenen Nebenbuchhaltungen (Eigenbetrieb,<br />
GEWA und der erstellenden Steuerberatungsgesellschaft).<br />
Die periodenfremden Aufwendungen beruhen vor allem auf Korrekturen der Forderungen aus<br />
Abwassergebühren <strong>in</strong> Höhe von TEUR 12 und auf der Anpassung der Rückstellung für Aufstellungs-<br />
und Prüfungskosten <strong>in</strong> Höhe von TEUR 6.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der Erfolgsabweichung zum Wirtschaftsplan verweisen wir auf die Ausführungen<br />
des Eigenbetriebs im Lagebericht <strong>in</strong> der Anlage 4 zu diesem Bericht.<br />
7538/05
=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
III. Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage<br />
Vermögens- und Kapitalstruktur<br />
Nachfolgende Übersicht ergibt sich nach Zusammenfassungen und Saldierungen, die nach<br />
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden, aus den Bilanzen der beiden<br />
letzten Geschäftsjahre. Forderungen und Verb<strong>in</strong>dlichkeiten mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit von mehr<br />
als e<strong>in</strong>em Jahr s<strong>in</strong>d als langfristig behandelt.<br />
Vermögen<br />
Anlagevermögen<br />
Langfristige Forderungen<br />
Kurzfristige Forderungen<br />
Flüssige Mittel<br />
Kapital<br />
Wirtschaftliches Eigenkapital<br />
Langfristige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
Kurzfristige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
31.12.2004<br />
TEUR<br />
49.109<br />
42<br />
1.071<br />
1.131<br />
51.353<br />
33.816<br />
15.691<br />
1.846<br />
51.353<br />
%<br />
95,6<br />
0,1<br />
2,1<br />
2,2<br />
100,0<br />
65,9<br />
30,6<br />
3,5<br />
100,0<br />
31.12.2003<br />
TEUR<br />
48.368<br />
301<br />
658<br />
1.545<br />
50.872<br />
33.419<br />
15.224<br />
2.229<br />
50.872<br />
%<br />
95,1<br />
0,6<br />
1,3<br />
3,0<br />
100,0<br />
65,7<br />
29,9<br />
4,4<br />
100,0<br />
Veränderung<br />
TEUR<br />
741<br />
-259<br />
413<br />
-414<br />
481<br />
397<br />
467<br />
-383<br />
481<br />
%<br />
1,5<br />
-86,0<br />
62,8<br />
-26,8<br />
0,9<br />
1,2<br />
3,1<br />
-17,2<br />
0,9<br />
Die Erhöhung des Anlagevermögens ist im Wesentlichen auf die im Vergleich zu den Zugängen<br />
zum Anlagevermögen ger<strong>in</strong>gen Abgänge zurückzuführen. Den Zugängen zum Anlagevermögen<br />
(TEUR 3.285) stehen Abgänge zu Restbuchwerten <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.245<br />
und im Geschäftsjahr vorgenommene planmäßige Abschreibungen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.299<br />
gegenüber.<br />
Die langfristigen Forderungen be<strong>in</strong>halten Forderungen aus Abwasserbeiträgen.<br />
7538/05
s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Die Entwicklung der kurzfristigen Forderungen stellt sich wie folgt dar:<br />
Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />
E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />
Forderungen aus Säumniszuschlägen/Mahngebühren<br />
n<br />
auf Abwasserbeiträge<br />
E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />
Forderungen aus Abwassergebühren<br />
E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen<br />
Forderungen gegen den AZV "Obere Röder"<br />
Forderungen gegen den Eigenbetrieb Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung<br />
<strong>Radeberg</strong><br />
Forderungen gegen das Straßenbauamt Meißen<br />
Übrige Forderungen aus Lieferungen und Leistunge<br />
Pauschalwertberichtigung<br />
31.12.2004 31.12.2003 Veränderun<br />
TEUR TEUR TEUR<br />
2.180<br />
-1.675<br />
194<br />
-189<br />
492<br />
-243<br />
100<br />
152<br />
78<br />
1<br />
-19<br />
1.071<br />
1.737<br />
-1.563<br />
194<br />
-185<br />
420<br />
-302<br />
164<br />
122<br />
0<br />
79<br />
-8<br />
658<br />
443<br />
-112<br />
0<br />
-4<br />
72<br />
59<br />
-64<br />
30<br />
78<br />
-78<br />
-11<br />
413<br />
Der Anstieg der Forderungen aus Abwasserbeiträgen resultiert vor allem aus der Anpassung<br />
der Vorjahre aufgrund der Abstimmung der Nebenbücher. Aufgrund der Vielzahl an Schnittstellen<br />
von Nebenbuchhaltungen und externen Erfassungen der Abwassergebühren und<br />
-beitrage war e<strong>in</strong>e zeitgerechte Erfassung der Geschäfts vorfalle im Geschäftsjahr 2004 nicht<br />
gegeben.<br />
Die Forderungen gegen den AZV "Obere Röder" betreffen vollumfänglich den Anteil des Eigenbetriebs<br />
am Guthaben des Gebührenoberkontos.<br />
Bezüglich der Veränderung der flüssigen Mittel verweisen wir auf unsere Ausführungen unter<br />
"F<strong>in</strong>anzlage" im folgenden Abschnitt.<br />
7538/05
sü <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Bilanzielles Eigenkapital<br />
Empfangene Ertragszuschüsse<br />
Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />
Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />
31.12.2004<br />
TEUR<br />
1.715<br />
17.883<br />
7.068<br />
7.150<br />
33.816<br />
31.12.2003<br />
TEUR<br />
344<br />
18.821<br />
7.237<br />
7.017<br />
33.419<br />
Veränderung<br />
TEUR<br />
1.371<br />
-938<br />
-169<br />
133<br />
397<br />
Die Veränderung des bilanziellen Eigenkapitals resultiert aus dem Jahresgew<strong>in</strong>n des Geschäftsjahres<br />
<strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.577. Dem gegenüber steht die M<strong>in</strong>derung der zweckgebundenen<br />
Rücklage. Die hier im Vorjahr ausgewiesenen von der Stadt <strong>Radeberg</strong> zugefuhrten<br />
Mittel <strong>in</strong> Höhe von TEUR 721 s<strong>in</strong>d im Geschäftsjahr 2004 als Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong> ausgewiesen. Ferner wurden dem Eigenbetrieb durch die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Mittel <strong>in</strong> Höhe von TEUR 515 übertragen, um e<strong>in</strong>e Rückzahlung an den AZV zu gewährleisten.<br />
Bezüglich der empfangenen Ertragszuschüsse und der Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />
und aus Investitionszuschüssen verweisen wir auf unsere Erläuterungen<br />
unter Abschnitt E II1 "Wesentliche Bewertungsgrundlagen".<br />
7538/05 10
=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Die Entwicklung der Sonderposten und der empfangenen Ertragszuschüsse stellt sich wie<br />
folgt dar:<br />
Ab- Um- Auf- Zu-<br />
1.1.2004 gänge buchung lösung führung 31.12.2004<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Empfangene Ertragszuschüsse<br />
Abwasserbeiträge<br />
Investitionszuschüsse<br />
Erschließungsträger<br />
Sonderposten<br />
Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />
Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />
16.403<br />
2.418<br />
18.821<br />
0<br />
0<br />
7.237 342<br />
7.017<br />
14.254<br />
33.075<br />
53<br />
395<br />
395<br />
20 1.280<br />
0<br />
20<br />
34<br />
1.314<br />
-20 159<br />
356<br />
0<br />
356<br />
352<br />
0 140 326<br />
-20 299 678<br />
0 1.613 1.034<br />
15.499<br />
2.384<br />
17.883<br />
7.068<br />
7.150<br />
14.218<br />
32.101<br />
Die Zugänge des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen setzen sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
<strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich Liegau-Augustusbad<br />
Ullersdorf<br />
Großerkmannsdorf<br />
Gesamt<br />
TEUR<br />
46<br />
228<br />
78_<br />
352<br />
Die langfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Rückstellung für Rückzahlungsrisiken aus<br />
Abwasserbeiträgen<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber dem AZV "Obere Röder"<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
31.12.2004 31.12.2003 Veränderung<br />
TEUR TEUR TEUR<br />
90<br />
6.019<br />
8<br />
8.121<br />
1.405<br />
48<br />
15.691<br />
153<br />
7.351<br />
13<br />
7.662<br />
0<br />
45<br />
15.224<br />
-63<br />
-1.332<br />
-5<br />
459<br />
1.405<br />
3<br />
467<br />
7538/05 11
=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong> betreffen im Wesentlichen die Vorf<strong>in</strong>anzierung<br />
von Abwasseranlagen (TEUR 1.000).<br />
Die kurzfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber dem AZV "Obere Röder"<br />
Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />
31.12.2004 31.12.2003 Veränderung<br />
TEUR TEUR TEUR<br />
104<br />
1.519<br />
29<br />
0<br />
0<br />
183<br />
11<br />
1.846<br />
100<br />
1.508<br />
84<br />
99<br />
297<br />
141<br />
0<br />
2.229<br />
4<br />
11<br />
-55<br />
-99<br />
-297<br />
42<br />
11<br />
-383<br />
Zur Entwicklung der sonstigen Rückstellungen verweisen wir auf den Rückstellungsspiegel <strong>in</strong><br />
Anlage 3 zu diesem Bericht.<br />
Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten haben sich aufgrund der planmäßigen Tilgungen<br />
(TEUR 1.332) verm<strong>in</strong>dert.<br />
Die Erhöhung der sonstigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten geht mit dem Anstieg der Überzahlungen von<br />
Abwassergebühren (TEUR 183, Vj.: TEUR 107) e<strong>in</strong>her.<br />
7538/05 12
EU <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
F<strong>in</strong>anzlage<br />
Die Veränderung des F<strong>in</strong>anzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen werden<br />
anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung aufgezeigt:<br />
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
Periodenergebni s<br />
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens<br />
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen<br />
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-)/Aufwendungen (+)<br />
Gew<strong>in</strong>n (-)/Verlust (+) aus Anlagenabgängen<br />
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und<br />
Leistungen sowie anderer Aktiva<br />
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
E<strong>in</strong>zahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens<br />
Auszahlungen (-) für Investitionen <strong>in</strong> das Sachanlagevermögen<br />
E<strong>in</strong>zahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen<br />
Anlagevermögens<br />
Auszahlungen (-) für Investitionen <strong>in</strong> das immaterielle Anlagevermögen<br />
Zunahme der empfangenen Ertragszuschüssen<br />
E<strong>in</strong>zahlungen aus Investitionszuschüssen<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
3. Cashflow aus der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit<br />
E<strong>in</strong>stellungen der Stadt <strong>Radeberg</strong> <strong>in</strong> die zweckgebundene Rücklage<br />
E<strong>in</strong>zahlungen der Stadt <strong>Radeberg</strong> zur Vorf<strong>in</strong>anzierung von Abwasseranlagen<br />
E<strong>in</strong>zahlungen aus der Schlussauskehrung des Barvermögens im Zuge<br />
der Entflechtung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung i. L. (WAB)<br />
E<strong>in</strong>zahlungen aus der Aufnahme von F<strong>in</strong>anzkrediten<br />
Auszahlungen aus der Tilgung von F<strong>in</strong>anzkrediten<br />
Cashflow aus der F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit<br />
2004<br />
TEUR<br />
1.577<br />
1.299<br />
-60<br />
-1.651<br />
-32<br />
-110<br />
480<br />
JL5O3_<br />
593<br />
-622<br />
684<br />
-2.663<br />
356<br />
273<br />
-1.379<br />
515<br />
279<br />
0<br />
0<br />
-1.332<br />
-538<br />
2003<br />
TEUR<br />
764<br />
1.284<br />
-7<br />
-1.663<br />
26<br />
352<br />
-206<br />
J55O<br />
0<br />
-1.094<br />
0<br />
-126<br />
784<br />
91<br />
-345<br />
0<br />
721<br />
3<br />
1.278<br />
-2.578<br />
-576<br />
4. F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode<br />
Zahlungswirksame Veränderung des<br />
F<strong>in</strong>anzmittelfonds (Zwischensummen 1-3)<br />
F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Anfang der Periode<br />
F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode<br />
-414<br />
1.545<br />
1.131<br />
-371<br />
1.916<br />
1.545<br />
5. Zusammensetzung des F<strong>in</strong>anzmittelfonds<br />
Liquide Mittel 1.131 1.545<br />
F<strong>in</strong>anzmittelfonds am Ende der Periode 1.131 1.545<br />
7538/05 13
Eil <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG<br />
Gegenstand der Prüfung<br />
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 110 SächsGemO i. V. m.<br />
§ 17 SächsEigBG sowie § 317 HGB die Buchführung, den Jahresabschluss - bestehend aus<br />
Bilanz, Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung sowie Anhang - und den Lagebericht auf die E<strong>in</strong>haltung<br />
der e<strong>in</strong>schlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft.<br />
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach<br />
den Vorschriften des § 17 SächsEigBG und §§ 7 bis 11 SächsEigBVO aufgestellt worden.<br />
Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus der Betriebssatzung ergeben sich nicht.<br />
Wir haben bei der Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und<br />
Nr. 2 HGrG und den hierzu vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten "Berichterstattung<br />
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet.<br />
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen<br />
Sorgfalt und <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den e<strong>in</strong>schlägigen handelsrechtlichen Vorschriften<br />
und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden s<strong>in</strong>d.<br />
Die Betriebsleitung trägt die Verantwortung für die Buchführung, das rechnungslegungsbezogene<br />
<strong>in</strong>terne Kontrollsystem, den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die uns erteilten<br />
Auskünfte und vorgelegten Unterlagen. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben<br />
im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.<br />
Art und Umfang der Prüfung<br />
Unsere Prüfung haben wir gemäß den Vorschriften der § 110 SächsGemO <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />
§ 17 SächsEigBG sowie § 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit<br />
beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von<br />
wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen s<strong>in</strong>d.<br />
7538/05 14
=U <strong>ERNST</strong> &YouNG<br />
Auf dieser Basis haben wir die Prüfl<strong>in</strong>g des Jahresabschlusses mit der Zielsetzung angelegt,<br />
solche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung<br />
zu erkennen, die sich auf die Darstellung e<strong>in</strong>es den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden<br />
Bildes der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage i. S. d. § 264 Abs. 2 HGB wesentlich<br />
auswirken.<br />
Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung e<strong>in</strong>er Prüfungsstrategie.<br />
Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des<br />
Eigenbetriebs, se<strong>in</strong>er Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken. Sie wird darüber h<strong>in</strong>aus von der<br />
Größe und Komplexität des Eigenbetriebs und der Wirksamkeit se<strong>in</strong>es rechnungslegungsbezogenen<br />
<strong>in</strong>ternen Kontrollsystems bee<strong>in</strong>flusst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben<br />
wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen)<br />
und der E<strong>in</strong>zelfallprüfungen h<strong>in</strong>sichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes,<br />
des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im unternehmens<strong>in</strong>dividuellen<br />
Prüfüngsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und<br />
Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den E<strong>in</strong>satz von<br />
Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung<br />
beachtet.<br />
In Anbetracht der überschaubaren Größe des Eigenbetriebs und der Übersichtlichkeit se<strong>in</strong>er<br />
Verfahrensabläufe haben wir im vorliegenden Fall im Wesentlichen E<strong>in</strong>zelfallprüfungen<br />
durchgeführt. Dabei haben wir folgende Prüfungsschwerpunkte gesetzt bzw. erwähnenswerte<br />
Prüfungshandlungen durchgeführt:<br />
• Prüfung wesentlicher Zugänge zum Sachanlagevermögen sowie der Entwicklung der Sonderposten<br />
und empfangenen Ertragszuschüsse<br />
• Prüfung der Werthaltigkeit ausgewiesener Forderungen<br />
• Analyse der im Jahresabschluss ausgewiesenen Rückstellungen h<strong>in</strong>sichtlich dem Grund<br />
und der Höhe der Bilanzierung<br />
• Analyse des Prozesses der Jahresabschlusserstellung<br />
Weiterh<strong>in</strong> haben wir u. a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen:<br />
• E<strong>in</strong>holung und Auswertung von Saldenbestätigungen von Kreditoren <strong>in</strong> Stichproben,<br />
• E<strong>in</strong>holung und Auswertung von Saldenbestätigungen von der Stadt <strong>Radeberg</strong> und vom<br />
AZV "Obere Röder"<br />
• E<strong>in</strong>holung und Auswertung von Rechtsanwaltsbestätigungen und Saldenbestätigungen von<br />
Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
7538/05 15
=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Ziel unserer Prüfüngshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts war es festzustellen,<br />
ob der Lagebericht im E<strong>in</strong>klang mit dem Jahresabschluss steht und e<strong>in</strong> zutreffendes Bild<br />
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie ob die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />
Entwicklung zutreffend dargestellt s<strong>in</strong>d. In diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und -<br />
soweit es sich um prognostische Angaben handelt - Plausibilität der Angaben zu prüfen. Wir<br />
haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung<br />
gewonnen haben, beurteilt.<br />
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise s<strong>in</strong>d erteilt worden. Die Betriebsleitung<br />
hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung, des<br />
Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt.<br />
E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG<br />
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung<br />
1. Vorjahresabschluss<br />
Der Vorjahresabschluss wurde vom Stadtrat am 23. November 2005 festgestellt.<br />
Der Stadtrat beschloss, den Jahresgew<strong>in</strong>n auf neue Rechnung vorzutragen.<br />
Der Vorjahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften des § 17 Abs. 4 SächsEigBG vom<br />
5. Dezember bis zum 13. Dezember 2005 öffentlich ausgelegt. Die entsprechende öffentliche<br />
Bekanntmachung erfolgte am 2. Dezember 2005 <strong>in</strong> der Heimatzeitung "die <strong>Radeberg</strong>er".<br />
2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen<br />
Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene <strong>in</strong>terne Kontrollsystem,<br />
der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige und geordnete<br />
Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Aufgrund der Vielzahl an Schnittstellen von<br />
Nebenbuchhaltungen und externen Erfassungen der Abwassergebühren und -beitrage war e<strong>in</strong>e<br />
zeitgerechte Erfassung der Geschäftsvorfälle im Geschäftsjahr 2004 nicht gegeben.<br />
7538/05 16
s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen<br />
Abbildung <strong>in</strong> Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt.<br />
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.<br />
3. Jahresabschluss<br />
Auf den Jahresabschluss f<strong>in</strong>den gemäß § 7 SächsEigBVO die Vorschriften für den Jahresabschluss<br />
von großen Kapitalgesellschaften Anwendung. Der Jahresabschluss und die dafür angewandten<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.<br />
Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz ist der vorliegende Jahresabschluss aus<br />
den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt<br />
worden.<br />
Die Angaben im Anhang s<strong>in</strong>d vollständig und zutreffend.<br />
4. Lagebericht<br />
Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen<br />
im E<strong>in</strong>klang und vermittelt <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs.<br />
Unsere Prüfung nach § 317 Abs. 2 Satz 2 HGB hat zu dem Ergebnis geführt,<br />
dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend<br />
dargestellt s<strong>in</strong>d. Die Angaben nach § 11 SächsEigBVO und § 289 Abs. 2 HGB s<strong>in</strong>d<br />
vollständig und zutreffend.<br />
7538/05 17
s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
II.<br />
Gesamtaussage des Jahresabschlusses<br />
1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen<br />
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen s<strong>in</strong>d im Anhang sowie - weiter gehend - <strong>in</strong> Abschnitt<br />
C III "Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage" erläutert. Hervorzuheben s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
Ausübung von Beurteilungsspielräumen, der Inanspruchnahme von gesetzlichen Wahlrechten<br />
und der Änderung von Bewertungsgrundlagen <strong>in</strong>sbesondere die folgenden Aspekte:<br />
Anlagevermögen<br />
Die l<strong>in</strong>earen Abschreibungen ausgewählter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
werden wie folgt vorgenommen:<br />
Nutzungsdauer<br />
Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten<br />
Re<strong>in</strong>igungs- und Entsorgungsanlagen<br />
Verteilungs- und Sammlungsanlagen<br />
10 Jahre<br />
20 Jahre<br />
40 - 100 Jahre<br />
Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden die an den AZV "Obere Röder"<br />
geleisteten bzw. zu leistenden Kapitalumlagen ausgewiesen. Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />
werden <strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungen auf die beim AZV mittels Kapitalumlage<br />
f<strong>in</strong>anzierten Vermögensgegenstände abgeschrieben.<br />
Empfangene Ertragszuschüsse<br />
Die empfangenen Ertragszuschüsse enthalten die erhobenen Abwasserbeiträge der Grundstückseigentümer<br />
des Entsorgungsgebiets gemäß der Abwassersatzung, deren rechtliche<br />
Grundlage das Sächsische Kommunalabgabengesetz ist, verm<strong>in</strong>dert um die ertragswirksame<br />
Auflösung von jährlich 5 % entsprechend § 8 Abs. 3 SächsEigBVO. Im Jahr des Zugangs erfolgt<br />
vere<strong>in</strong>fachend e<strong>in</strong>e Auflösung <strong>in</strong> Höhe von 2,5 %.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus enthalten die empfangenen Ertragszuschüsse das von Erschließungsträgern<br />
unentgeltlich übertragene Anlagevermögen. Der Ausweis erfolgt <strong>in</strong> Höhe der fortgeschriebenen<br />
Anschaffungskosten. Die Zuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden<br />
Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.<br />
7538/05 18
s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen<br />
Der Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen wird <strong>in</strong> Höhe der Anschaffungskosten<br />
für Abwasseranlagen gebildet, soweit sie auf die öffentliche Straßenentwässerung entfallen<br />
und der Stadt <strong>Radeberg</strong> weiterberechnet werden. Darüber h<strong>in</strong>aus wird der Anteil der<br />
Straßenentwässerung <strong>in</strong> Höhe von 3,5 % der an den AZV "Obere Röder" geleisteten Kapitalumlage<br />
diesem Sonderposten zugeführt. Der Anteil der Straßenentwässerung für die Regenentwässerung<br />
beträgt 50 % der Regenwassernetzkosten. Der auf die Straßenentwässerung entfallende<br />
Investitionskostenanteil für Mischwasserkanäle beträgt 25 %. Die Auflösung erfolgt<br />
entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände.<br />
Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />
Die Investitionsvorhaben des Eigenbetriebs wurden zum Teil durch Investitionszuschüsse f<strong>in</strong>anziert.<br />
Die Investitionszuschüsse wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />
passivisch abgegrenzt. Der Sonderposten wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten<br />
Vermögensgegenstände aufgelöst.<br />
2. Zusammenfassende Beurteilung<br />
Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung s<strong>in</strong>d wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss<br />
<strong>in</strong>sgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung e<strong>in</strong><br />
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage<br />
des Eigenbetriebs vermittelt. Auf unsere vorstehenden Ausführungen <strong>in</strong> Abschnitt E II 1<br />
"Wesentliche Bewertungsgrundlagen" weisen wir h<strong>in</strong>.<br />
7538/05 19
=U <strong>ERNST</strong> &YouNG<br />
F. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRUFUNGSAUFTRAGS<br />
Wir haben im Rahmen unserer Abschlussprüfung die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1<br />
und 2 HGrG und den dazu vom IDW herausgegebenen Prüfungsstandard 720 "Berichterstattung<br />
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet. Dementsprechend<br />
haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen<br />
Sorgfalt und <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den e<strong>in</strong>schlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und<br />
den Bestimmungen der Betriebssatzung, gefuhrt worden s<strong>in</strong>d. Die im Gesetz und <strong>in</strong> den dazu<br />
vorliegenden Prüfungsgrundsätzen geforderten Angaben haben wir <strong>in</strong> Anlage 6 zu diesem Bericht<br />
zusammengestellt.<br />
Wir weisen darauf h<strong>in</strong>, dass die Verfahrensabläufe der Buchhaltung und die Form der von externen<br />
Dienstleistern bereitgestellten Daten h<strong>in</strong>sichtlich der Abwassergebühren und -beitrage<br />
ke<strong>in</strong>e zeitgerechte Erfassung von Geschäftsvorfällen <strong>in</strong> diesen Bereichen <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung<br />
des Eigenbetriebs ermöglichten.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus hat unsere Prüfung ke<strong>in</strong>e Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />
7538/05 20
E!I <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
G. BESTATIGUNGSVERMERK<br />
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk<br />
erteilt:<br />
"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />
sowie Anhang - unter E<strong>in</strong>beziehung der Buchführung und den Lagebericht<br />
der Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong>, für das Geschäftsjahr vom<br />
1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung<br />
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen <strong>in</strong> der<br />
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist<br />
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung e<strong>in</strong>e Beurteilung über<br />
den Jahresabschluss unter E<strong>in</strong>beziehung der Buchführung und über den Lagebericht<br />
abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der<br />
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu<br />
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die<br />
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der<br />
Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit<br />
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />
Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
<strong>in</strong>ternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben <strong>in</strong><br />
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen E<strong>in</strong>schätzungen der gesetzlichen Vertreter<br />
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />
Lageberichts. Wir s<strong>in</strong>d der Auffassung, dass unsere Prüfung e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
7538/05 21
=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Unsere Prüfung hat zu ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse<br />
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung e<strong>in</strong> den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage des<br />
Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />
<strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt<br />
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."<br />
Dresden, 9. Juli 2007<br />
Ernst & Young AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerteratungsgesellschaft<br />
Fleischer<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
>rüfer<br />
7538/05 22
Anlage 1<br />
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Bilanz zum 31. Dezember 2004<br />
AKTIVA<br />
EUR<br />
EUR<br />
31.12.2003<br />
TEUR<br />
PASSIVA<br />
EUR<br />
EUR<br />
31.12.2003<br />
TEUR<br />
A. ANLAGEVERMÖGEN<br />
A. EIGENKAPITAL<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
I. Rücklagen<br />
Kapitalumlagen<br />
II. Sachanlagen<br />
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und<br />
anderen Bauten<br />
2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten<br />
3. Re<strong>in</strong>igungs-und Entsorgungsanlagen<br />
4. Verteilungs- und Sammlungsanlagen<br />
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />
42.669,00<br />
1.345,25<br />
550.337,00<br />
30.620.173,97<br />
137.762,99<br />
17.756.931,81<br />
31.352.288,21<br />
16.527<br />
75<br />
1<br />
507<br />
31.016<br />
242<br />
31.841<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage<br />
2. Zweckgebundene Rücklagen<br />
II. Gew<strong>in</strong>n/Verlust<br />
1. Verlust der Vorjahre<br />
2. Jahresgew<strong>in</strong>n<br />
231.646,31<br />
514.780,41<br />
-607.980,25<br />
1.576.909,99<br />
746.426,72<br />
968.929,74<br />
1.715.356,46<br />
232<br />
720<br />
_952_<br />
-1.372<br />
764<br />
344<br />
B. UMLAUFVERMÖGEN<br />
49.109.220,02<br />
48.368<br />
B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE<br />
17.883.116,95<br />
18.821<br />
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
2. Forderungen an andere Eigenbetriebe/Zweckverbände<br />
3. Sonstige Vermögensgegenstände<br />
782.882,26<br />
251.938,59<br />
78.376,42<br />
673<br />
286<br />
0<br />
C. SONDERPOSTEN AUS STRASSENENT WÄSSERUNGS-<br />
KOSTENANTEILEN<br />
D. SONDERPOSTEN AUS INVESTITIONSZUSCHÜSSEN<br />
7.068.057,06<br />
7.150.295,55<br />
7.237<br />
7.017<br />
II. Guthaben bei Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
1.113.197,27<br />
1.130.887,52<br />
959<br />
1.545<br />
E. RÜCKSTELLUNGEN<br />
Sonstige Rückstellungen 193.712,64 253<br />
2.244.084,79<br />
2.504<br />
F. VERBINDLICHKEITEN<br />
1. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
2. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
3. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Geme<strong>in</strong>de/anderen Eigenbetrieben/<br />
Zweckverbänden<br />
4. Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
7.538.020,47<br />
36.951,46<br />
9.525.897,69<br />
230.961,40<br />
8.859<br />
97<br />
8.058<br />
186<br />
17.331.831,02<br />
17.200<br />
G. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN<br />
10.935,13<br />
0<br />
51.353.304,81 50.872<br />
51.353.304,81<br />
50.872<br />
iard Lamm<br />
Bürgermeister<br />
7538/05
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung für 2004<br />
Anlage 2<br />
EUR<br />
EUR<br />
2003<br />
TEUR<br />
1. Umsatzerlöse<br />
2. Sonstige betriebliche Erträge<br />
4.437.300,23<br />
1.123.361,13<br />
4.288<br />
458<br />
3. Materialaufwand<br />
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und<br />
Betriebsstoffe<br />
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
des Anlagevermögens und Sachanlagen<br />
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
7.010,17<br />
2.035.265,32<br />
1.298.777,04<br />
241.517,92<br />
5.560.661,36<br />
4.746<br />
4<br />
1.998<br />
1.284<br />
328<br />
3.582.570,45<br />
3.614<br />
6. Sonstige Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Erträge<br />
7. Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Aufwendungen<br />
42.257,62<br />
443.438,54<br />
125<br />
493<br />
-401.180,92<br />
-368<br />
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
1.576.909,99<br />
764<br />
9. Jahresgew<strong>in</strong>n<br />
1.576.909,99<br />
764<br />
Nachrichtlich:<br />
Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>ns<br />
- zur Tilgung des Verlustvortrags<br />
- Vortrag auf neue Rechnung<br />
607.980,25<br />
968.929,74<br />
764<br />
0<br />
7538/05
Anlage 3<br />
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Anhang für 2004<br />
Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise<br />
Gemäß § 17 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) ist für den Schluss e<strong>in</strong>es<br />
jeden Wirtschaftsjahres e<strong>in</strong> Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />
und Anhang sowie e<strong>in</strong> Lagebericht, aufzustellen. Gemäß § 7 der SächsEigBVO werden<br />
die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung,<br />
die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang der großen Kapitalgesellschaften<br />
im Dritten Buch des HGB s<strong>in</strong>ngemäß angewandt.<br />
Für die Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />
Der Jahresabschluss ist <strong>in</strong> EUR aufgestellt.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />
Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden die an den Abwasserzweckverband<br />
"Obere Röder", <strong>Radeberg</strong> (im Folgenden: AZV oder AZV "Obere Röder" genannt), dessen<br />
Verbandsmitglied die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist, geleisteten bzw. zu leistenden Kapitalumlagen<br />
ausgewiesen. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden <strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungen<br />
auf die beim Abwasserzweckverband mittels Kapitalumlage f<strong>in</strong>anzierten Vermögensgegenstände<br />
abgeschrieben.<br />
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,<br />
um planmäßige Abschreibungen verm<strong>in</strong>dert.<br />
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />
des Anlagevermögens werden die im Gutachten "Betriebsabrechnung <strong>in</strong> der<br />
kommunalen Abwasserbeseitigung" der kommunalen Geme<strong>in</strong>schaftsstelle für Verwaltungsvere<strong>in</strong>fachung,<br />
Köln, ermittelten Abschreibungssätze für die Abwasserbeseitigung grundsätzlich<br />
angesetzt. Darüber h<strong>in</strong>aus erfolgt die Abschreibung auf der Grundlage der steuerlich an-<br />
7538/05 1/10
Anlage 3<br />
erkannten Höchstsätze. Die Anlagegüter werden l<strong>in</strong>ear abgeschrieben. Die Abschreibungen<br />
auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände s<strong>in</strong>d zum Nennwert angesetzt. Allen<br />
risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen Rechnung<br />
getragen; das allgeme<strong>in</strong>e Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverz<strong>in</strong>sliche<br />
Forderungen mit e<strong>in</strong>er Laufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr werden mit e<strong>in</strong>em Z<strong>in</strong>ssatz<br />
<strong>in</strong> Höhe von 5,46 % abgez<strong>in</strong>st.<br />
Die empfangenen Ertragszuschüsse enthalten die erhobenen Abwasserbeiträge der Grundstückseigentümer<br />
des Entsorgungsgebiets gemäß der Abwassersatzung, deren rechtliche<br />
Grundlage das Sächsische Kommunalabgabengesetz ist, verm<strong>in</strong>dert um die ertragswirksame<br />
Auflösung von jährlich 5 % entsprechend § 8 Abs. 3 SächsEigBVO. Im Jahr des Zugangs erfolgt<br />
vere<strong>in</strong>fachend e<strong>in</strong>e Auflösung <strong>in</strong> Höhe von 2,5 %.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus enthalten die empfangenen Ertragszuschüsse das von Erschließungsträgern<br />
unentgeltlich übertragene Anlagevermögen. Der Ausweis erfolgte <strong>in</strong> Höhe der fortgeschriebenen<br />
Anschaffungskosten. Die Zuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der<br />
betreffenden Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.<br />
Der Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen wird <strong>in</strong> Höhe der Anschaffungskosten<br />
für Abwasseranlagen gebildet, soweit sie auf die öffentliche Straßenentwässerung<br />
entfallen und der Stadt <strong>Radeberg</strong> weiterberechnet werden. Darüber h<strong>in</strong>aus wird der Anteil<br />
der Straßenentwässerung <strong>in</strong> Höhe von 3,5 % der an den AZV "Obere Röder" geleisteten<br />
Kapitalumlage diesem Sonderposten zugeführt. Der Anteil der Straßenentwässerung für die<br />
Regenentwässerung beträgt 50 % der Regenwassernetzkosten. Der auf die Straßenentwässerung<br />
entfallende Investitionskostenanteil für Mischwasserkanäle beträgt 25 %. Der auf die<br />
Mischwasserkanäle entfallende Investitionskostenanteil beläuft sich <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit<br />
dem Ansatz <strong>in</strong> der zugrundliegenden Glöbalberechnung auf 25 %. Die Auflösung erfolgt entsprechend<br />
der Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände.<br />
Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen wird entsprechend der Nutzungsdauer der<br />
bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Der Auflösungsbetrag wird nicht als Umsatzerlös,<br />
sondern als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen.<br />
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle Ungewissen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten. Sie s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong> der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />
7538/05 2/10
Anlage 3<br />
Erläuterungen zur Bilanz<br />
Anlagevermögen<br />
Die Entwicklung der e<strong>in</strong>zelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen<br />
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />
Forderungen an andere Eigenbetriebe/Zweckverbände<br />
davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />
Sonstige Vermögensgegenstände<br />
davon Restlaufzeit von mehr als e<strong>in</strong>em Jahr<br />
31.12.2004<br />
TEUR<br />
783<br />
(42)<br />
252<br />
(0)<br />
78<br />
(0)<br />
1.113<br />
31.12.2003<br />
TEUR<br />
673<br />
(301)<br />
286<br />
(0)<br />
0<br />
(0)<br />
959<br />
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus<br />
Abwasserbeiträgen und Abwassergebühren. Der Nettobestand der Forderungen aus Lieferungen<br />
und Leistungen enthält E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 2.107 sowie e<strong>in</strong>e<br />
Pauschalwertberichtigung <strong>in</strong> Höhe von TEUR 19.<br />
Die Forderungen an andere Eigenbetriebe und Zweckverbände enthalten Forderungen an den<br />
AZV "Ober Röder" <strong>in</strong> Höhe von TEUR 100, welche den Anteil am Guthaben des Gebührenoberkontos<br />
betreffen. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die vom Eigenbetrieb verauslagten und weiterberechneten<br />
Baukosten für den Bereich Tr<strong>in</strong>kwasser an den Eigenbetrieb Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong> sowie Aufrechnungen von Gebührenforderungen und -guthaben<br />
zwischen den Bereichen Abwasser und Tr<strong>in</strong>kwasser enthalten.<br />
7538/05 3/10
Anlage 3<br />
Sonderposten aus Investitionszuschüssen<br />
Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen betrifft Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für<br />
den Abwasserbereich. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter<br />
<strong>in</strong> Höhe der anteiligen Abschreibungsbeträge (TEUR 140) aufgelöst. Im Geschäftsjahr<br />
2004 wurden Investitionszuschüsse des Freistaates Sachsen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 273 vere<strong>in</strong>nahmt.<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
1.1.2004<br />
EUR<br />
Verbrauch<br />
EUR<br />
Auflösung<br />
EUR<br />
Zufuhrung<br />
EUR<br />
31.12.2004<br />
EUR<br />
Rückzahlungsrisiken<br />
aus Abwasserbeiträgen<br />
Abschluss- und<br />
Prüfungskosten<br />
Abwasserabgabe<br />
Baukosten<br />
austehende E<strong>in</strong>gangsrechnungen<br />
Übrige<br />
153.387,56<br />
85.552,37<br />
0,00<br />
12.116,87<br />
0,00<br />
2.841,13<br />
63.641,82<br />
40.593,19<br />
0,00<br />
12.116,87<br />
0,00<br />
2.840,13<br />
0,00<br />
19,22<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
1,00<br />
0,00<br />
35.373,04<br />
9.000,00<br />
0,00<br />
14.653,90<br />
0,00<br />
89.745,74<br />
80.313,00<br />
9.000,00<br />
0,00<br />
14.653,90<br />
0,00<br />
Gesamt<br />
253.897,93<br />
119.192,01<br />
20,22<br />
59.026,94<br />
193.712,64<br />
Die Rückstellung für Rückzahlungsrisiken aus Abwasserbeiträgen ist zur Abbildung des Risikos<br />
aus der eventuellen Rückzahlung der erhobenen Abwasserbeiträge auf widerspruchsbehaftete<br />
Abwasserbeitragsbescheide gebildet worden.<br />
Die Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten betrifft Jahresabschluss- und Prüfungskosten<br />
für die Geschäftsjahre 2000 bis 2004.<br />
Für die noch ausstehende Festsetzung der Abwasserabgabe des Geschäftsjahrs 2004 wurde<br />
e<strong>in</strong>e Rückstellung gebildet.<br />
Die Rückstellungen für Buchführungskosten und Ingenieurdienstleistungen betreffen ausstehende<br />
E<strong>in</strong>gangsrechnungen für im Geschäftsjahr erhaltene Dienstleistungen.<br />
7538/05 4/10
Anlage 3<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
Die Restlaufzeiten der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d im Verb<strong>in</strong>dlichkeitenspiegel im E<strong>in</strong>zelnen dargestellt.<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeitenspiegel<br />
1.<br />
2.<br />
3<br />
4.<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />
Kredit<strong>in</strong>stituten<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus<br />
Lieferungen und Leistungen<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />
der Geme<strong>in</strong>de/ anderen<br />
Eigenbetrieben/ Zweckverbänden<br />
Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
Davon mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit<br />
zwischen<br />
e<strong>in</strong>em und<br />
fünf Jahren<br />
TEUR<br />
bis zu e<strong>in</strong>em<br />
Jahr<br />
TEUR<br />
1.519<br />
29<br />
0<br />
183<br />
1.731<br />
4.192<br />
8<br />
6.369<br />
48<br />
10.617<br />
von mehr als<br />
fünf Jahren<br />
TEUR<br />
1.827<br />
0<br />
3.157<br />
0<br />
4.984<br />
Gesamt<br />
TEUR<br />
7.538<br />
37<br />
9.526<br />
231<br />
17.332<br />
31.12.2003<br />
Restlaufzeit<br />
bis zu e<strong>in</strong>em<br />
Jahr<br />
TEUR<br />
1.508<br />
84<br />
396<br />
141<br />
2.129<br />
Gesamt<br />
TEUR<br />
8.859<br />
97<br />
8.058<br />
186<br />
17.200<br />
Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten betreffen Darlehen zur F<strong>in</strong>anzierung der<br />
vorgenommenen Anlagen<strong>in</strong>vestitionen. Besicherungen für die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />
Kredit<strong>in</strong>stituten bestehen nicht.<br />
Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen be<strong>in</strong>halten <strong>in</strong> Höhe von TEUR 9 Zahlungse<strong>in</strong>behalte<br />
zur Absicherung etwaiger Gewährleistungsansprüche <strong>in</strong>nerhalb der Gewährleistungsdauer.<br />
Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Geme<strong>in</strong>de und Zweckverbänden enthalten Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
gegenüber dem AZV "Obere Röder" <strong>in</strong> Höhe von TEUR 8.121. Diese betreffen im<br />
Wesentlichen die Kapitalumlagen (TEUR 6.154) und die Betriebskostenumlage<br />
(TEUR 1.960) für die Geschäftsjahre 1997 bis 2004 des AZV. Der AZV hat die Betriebskosten-<br />
und Kapitalumlage der Jahre 1997 bis e<strong>in</strong>schließlich 2004 z<strong>in</strong>slos gestundet. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong> <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.405 enthalten.<br />
Diese betreffen die Vorf<strong>in</strong>anzierung von Abwasseranlagen (TEUR 1.000) und das bestehende<br />
Verrechnungskonto (TEUR 405).<br />
7538/05 5/10
Anlage 3<br />
Die sonstigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten betreffen neben kreditorische Debitoren für Abwassergebühren<br />
<strong>in</strong> Höhe von TEUR 183 hauptsächlich die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten für die Abwasserabgabe der<br />
Jahre 1997 bis 2001 <strong>in</strong> Höhe von TEUR 44.<br />
Sonstige f<strong>in</strong>anzielle Verpflichtungen<br />
Aus dem Betriebsfuhrungsvertrag mit der AZV "Obere Röder" vom 6. Mai 1997 entstehen<br />
dem Eigenbetrieb jährlich Aufwendungen für die Betriebsfuhrung. Das jährliche Betriebsführungsentgelt<br />
ist <strong>in</strong> der jährlich an den AZV "Obere Röder" zu entrichtenden Betriebskostenumlage<br />
enthalten und kann somit nicht beziffert werden. Im Geschäftsjahr s<strong>in</strong>d Aufwendungen<br />
für die Betriebskostenumlage <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.972 entstanden.<br />
Der Betriebsführungsvertrag trat am 1. Januar 1997 <strong>in</strong> Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen.<br />
Erläuterungen zur Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />
Umsatzerlöse<br />
2004<br />
TEUR<br />
%<br />
2003<br />
TEUR<br />
%<br />
Umsatzerlöse<br />
- Erlöse aus Abwassergebühren<br />
- Auflösung empfangener Ertragszuschüsse<br />
- Weiterberechnung von laufenden Straßenentwässerungskosten<br />
- Sonstige Erlöse<br />
2.751<br />
1.260<br />
418<br />
8<br />
4.437<br />
62,0<br />
28,4<br />
9,4<br />
0,2<br />
100,0<br />
2.781<br />
1.218<br />
285<br />
4<br />
4.288<br />
64,9<br />
28,4<br />
6,6<br />
0,1<br />
100,0<br />
7538/05 6/10
Anlage 3<br />
Sonstige betriebliche Erträge<br />
Die sonstigen betrieblichen Erträge be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Erträge aus der Korrektur der<br />
Betriebskostenumlagen für die Geschäftsjahr 1997 bis 2003 (TEUR 672), Erträge aus der<br />
Auflösung des Sonderpostens aus Straßenentwässerungskostenanteilen (TEUR 173), Erträge<br />
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüsse (TEUR 117), Erträge aus der<br />
Korrektur der Auflösung des Sonderpostens für Ertragszuschüsse (TEUR 59), Erträge aus der<br />
Auflösung von E<strong>in</strong>zelwertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 55), Gew<strong>in</strong>n aus Abgängen<br />
des Sachanlagevermögens (TEUR 32) sowie Erträge aus der Korrektur des Sonderpostens<br />
für Investitionszuschüsse (TEUR 23).<br />
Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />
Diese Position betrifft den Aufwand für die Betriebskostenumlage des AZV "Obere Röder"<br />
(TEUR 1.972) sowie Aufwendungen für die Kanalre<strong>in</strong>igung (TEUR 63).<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen be<strong>in</strong>halten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten<br />
(TEUR 74), Instandhaltungsaufwendungen und Reparaturen (TEUR 55), Verwaltungskosten<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong> (TEUR 54), Aufwand für die Zuführung zur Pauschalwertberichtigung<br />
(TEUR 11) sowie periodenfremde Aufwendungen (TEUR 27).<br />
7538/05 7/10
Anlage 3<br />
Sonstige Angaben<br />
Betriebsausschuss (Technischer Ausschuss)<br />
Im Geschäftsjahr setzte sich der Betriebsausschuss wie folgt zusammen:<br />
Herr Gerhard Lemm<br />
Herr Detlev Dauph<strong>in</strong><br />
Herr Dr. Manfred Blochwitz<br />
Herr Frank Petzold<br />
Herr Christoph Klaer<br />
Herr Siegfried Henn<strong>in</strong>g<br />
Herr Gerd Erbes<br />
Herr Frank-Peter Wieth<br />
Herr Falk Petzold<br />
Herr Dr. Peter Lunze<br />
Herr Peter Adler<br />
Herr Roland Schmidt<br />
Frau Ines He<strong>in</strong>ze<br />
Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
(Vorsitzender des Betriebsausschusses)<br />
Ingenieur<br />
Diplom-Ingenieur<br />
Physiker<br />
Bankkaufmann<br />
R<strong>in</strong>derzuchtmeister<br />
Geschäftsführer<br />
Parlamentarischer Berater<br />
Student<br />
Architekt<br />
Rentner<br />
Bauunternehmer<br />
Diplom-Ingenieur<br />
bis 31. August 2004<br />
bis 31. August 2004<br />
bis 31. August 2004<br />
bis 31. August 2004<br />
ab 1. September 2004<br />
ab 1. September 2004<br />
ab 1. September 2004<br />
ab 1. September 2004<br />
ab 1. September 2004<br />
ab 1. September 2004<br />
ab 1. September 2004<br />
Ständige Mitglieder mit beratender Stimme s<strong>in</strong>d:<br />
Herr Dr. Karl-Wilhelm Leege<br />
Herr Hans-Peter Klemm<br />
Herr Re<strong>in</strong>hold Ciaassen<br />
Herr Wolfgang Bräunig<br />
Herr Gert Loose<br />
Informatiker<br />
Diplom-Ingenieur/Rentner<br />
Diplom-Ingenieur<br />
Diplom-Ingenieur<br />
Projekt-Ingenieur<br />
bis 31. August 2004<br />
ab 1. September 2004<br />
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit als Stadtratsmitglieder<br />
e<strong>in</strong>e Vergütung.<br />
7538/05 8/10
Anlage 3<br />
Betriebsleitung<br />
Die Betriebsleitung wurde im Geschäftsjahr 2004 durch Herrn Gerhard Lemm, Bürgermeister<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong>, wahrgenommen.<br />
Der Betriebsleiter erhält ke<strong>in</strong>e Bezüge.<br />
Mitarbeiter<br />
Der Eigenbetrieb beschäftigte im Geschäftsjahr 2004 ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter. Die Leistungen der<br />
Mitarbeiter der Stadt <strong>Radeberg</strong> wurden dem Eigenbetrieb nach e<strong>in</strong>em Umlageschlüssel <strong>in</strong><br />
Rechnung gestellt.<br />
Vorschlag zur Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>ns<br />
Unter Anwendung der Regelungen der SächsEigBVO <strong>in</strong> der Anlage 9 wird dem Stadtrat vorgeschlagen,<br />
den Jahresgew<strong>in</strong>n (EUR 1.576.909,99) <strong>in</strong> Höhe von EUR 607.980,25 zur Tilgung<br />
des Verlustvortrags zu verwenden und <strong>in</strong> Höhe von EUR 968.929,74 auf neue Rechnung vorzutragen.<br />
Radebecöf 9. Juli 2007<br />
€mm<br />
Betriebsleitung<br />
7538/05 9/10
Anlage 3<br />
Entwicklung des Anlagevermögens 2004<br />
Posten des Anlagevermögens<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
Abschreibungen<br />
angesammelte<br />
Restbuchwerte<br />
am<br />
Kennzahlen<br />
Abschrei- Abschreibungen<br />
Restbuch-<br />
Ende des<br />
im bungen auf die<br />
werte am vorangegang-<br />
Durchschnitt-<br />
Durchschnitt-<br />
Anfangsbestand<br />
Um-<br />
Anfangs- Wirtschafts- ausgewiesenen<br />
Ende des Wirtenen<br />
Wirtlicher<br />
Ablicher<br />
Zugänge Abgänge buchungen^ Endstand stand jahr 3) Abgänge Endstand schaftsjahres 4) schaftsjahres schreibungssatz 5) Restbuchwert^<br />
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />
v.H. 7)<br />
v.H. 7)<br />
1 7 10 11 12 13 14<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Kapitalumlagen<br />
21.027.835,38 2.662.614,86 683.199,87 0,00 23.007.250,37 4.500.857,45 _749.4_6_UJ_ 0,00 5.250.318,56 17.756.931,81 16.526.977,93 3,3 77,2<br />
II. Sachanlagen<br />
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-<br />
Betriebs- und anderen Bauten<br />
2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten<br />
3. Re<strong>in</strong>igungs- und Entsorgungsanlagen<br />
4. Verteilungs- und Sammlungsanlagen<br />
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />
406.782,68<br />
1.345,25<br />
665.171,54<br />
34.863.149,37<br />
241.813,38<br />
0,00<br />
0,00<br />
109.767,35<br />
323.527,72<br />
188.814,31<br />
0,00<br />
0,00<br />
52.901,91<br />
626.364,83<br />
4.145,35<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
288.719,35<br />
-288.719,35<br />
406.782,68<br />
1.345,25<br />
722.036,98<br />
34.849.031,61<br />
137.762,99<br />
332.282,68<br />
0,00<br />
157.843,54<br />
3.847.096,38<br />
0,00<br />
31.831,00<br />
0,00<br />
29.412,35<br />
488.072,58<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
15.555,91<br />
106.311,32<br />
0,00<br />
364.113,68 42.669,00 74.500,00<br />
0,00 1.345,25 1.345,25<br />
171.699,98 550.337,00 507.328,00<br />
4.228.857,64 30.620.173,97 31.016.052,99<br />
0,00 137.762,99 241.813,38<br />
7,8<br />
0,0<br />
4,1<br />
1,4<br />
0,0<br />
10,5<br />
100,0<br />
76,2<br />
87,9<br />
100,0<br />
36.178.262,22 622.109,38 683.412,09 0,00 36.116.959,51 4.337.222,60 549.315,93 121.867,23 4.764.671,30 31.352.288,21 31.841.039,62<br />
57.206.097,60 3.284.724,24 1 366.611,96 0,00 59.124.209,88 8.838.080,05 1.298.777,04 121.867,23 10.014.989,86 49.109.220,02 48.368.017,55<br />
1,5<br />
2,2<br />
86,8<br />
83,1<br />
Gemäß Anlage 8 zu § 10 Abs. 2 SächsEigBVO<br />
Umbuchungen von e<strong>in</strong>er Anlagengruppe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere<br />
Zuschreibungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Spalte 8 gesondert fortzuführen<br />
Spalte 6 abzüglich Spalte 10<br />
(Spalte 8 x 100): Spalte 6<br />
(Spaltell x 100): Spalte 6<br />
Mit e<strong>in</strong>er Dezimale anzugeben, zum Beispiel 56,2 vom Hundert<br />
7538/05 10/10
Anlage 4<br />
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Lagebericht für 2004<br />
Nach § 17 Abs. 1 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) ist zum Schluss e<strong>in</strong>es jeden<br />
Wirtschaftsjahres neben der Bilanz, der Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung und dem Anhang e<strong>in</strong><br />
Lagebericht von der Betriebsleitung zu erstellen. Der Inhalt hat den Festlegungen nach § 11<br />
Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) zu entsprechen.<br />
1. Geschäftsverlauf und Lage<br />
Nach § 63 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz obliegt der Stadt <strong>Radeberg</strong> die Abwasserbeseitigungspflicht<br />
<strong>in</strong> ihrem Gebiet. Die Stadt führt zur Erledigung dieser Pflichtaufgabe mit Wirkung<br />
ab 1. Januar 1997 auf der Grundlage des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. der<br />
Geme<strong>in</strong>deordnung des Freistaates Sachsen den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
als Sondervermögen der Stadt. Bis 31. Dezember 1996 wurde diese Aufgabe im Haushalt der<br />
Stadt als kostenrechnende E<strong>in</strong>richtung geführt.<br />
Dem Eigenbetrieb wurden zum Stichtag 1. Januar 1997 die städtischen Anlagen der Abwasserentsorgung<br />
als Vermögen übertragen. Der Eigenbetrieb handelt nach der Betriebssatzung<br />
vom 27. Dezember 1996, die am 8. Februar 1997 <strong>in</strong> Kraft getreten ist sowie der ersten Änderung<br />
vom 21. Juni 2000 und des Artikels 2 der Satzung zur Umrechnung und Glättung von<br />
DM <strong>in</strong> Euro-Beträge vom 30. November 2001. Geschäftsführer des Eigenbetriebes ist der<br />
Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>. Die Geschäfte des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung<br />
werden durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung besorgt. Die dafür entstandenen Personalausgaben<br />
werden dem Eigenbetrieb <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />
Ausgehend von der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung vom 6. März 1998 über die E<strong>in</strong>gliederung<br />
der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> mit Wirkung<br />
zum 1. Januar 1999 wurde die Stadt <strong>Radeberg</strong> Rechtsnachfolger der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />
und Ullersdorf. Dem Eigenbetrieb wurden am 1. Januar 1999 die Abwasserentsorgungsanlagen<br />
e<strong>in</strong>schließlich der Kreditschulden sowie die Kassenbestände der Gebührenkonten<br />
der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Vermögen übergeben.<br />
Die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist mit Beschluss der entsprechenden Gremien der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom<br />
21. März 1991 seit 27. Mai 1991 Mitglied im Teil-Abwasserzweckverband "Obere Röder"<br />
(nachfolgend AZV), der se<strong>in</strong>en Sitz <strong>in</strong> <strong>Radeberg</strong> hat.<br />
7538/05 1/15
Anlage 4<br />
Die zum 1. April 1995 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>gegliederte Geme<strong>in</strong>de Liegau-Augustusbad<br />
ist seit 13. Januar 1993 Mitglied im AZV.<br />
Mitglieder des AZV s<strong>in</strong>d auch die Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf mit Beschluss des Geme<strong>in</strong>derates<br />
vom 19. März/25. September 1991 und Ullersdorf mit Beschluss des Geme<strong>in</strong>derates<br />
vom 25. März 1991.<br />
Die Sicherheitsneugründung des AZV wurde 2004 vom Stadtrat beschlossen, konnte aber<br />
aufgrund des vakanten Umlagemaßstabes <strong>in</strong> der Verbandsversammlung erst <strong>in</strong> 2006 realisiert<br />
werden.<br />
Der Bürgermeister und sechs vom Stadtrat gewählte Vertreter vertreten den Eigenbetrieb <strong>in</strong><br />
der Verbandsversammlung des AZV.<br />
Mit Vere<strong>in</strong>barung vom 6. Mai 1997 zwischen der Stadt und dem AZV, die auch die damaligen<br />
Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf und Ullersdorf abgeschlossen hatten, hat der<br />
AZV die technische Betriebsführung der örtlichen Abwasseranlagen und die verwaltungsmäßige<br />
Abwicklung des Gebührene<strong>in</strong>zugs übernommen. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen<br />
geschaffen, dass Aufgaben beim Betrieb der Ortskanalisation der im Eigentum der<br />
Stadt <strong>Radeberg</strong> (e<strong>in</strong>schließlich des Ortsteiles Liegau-Augustusbad) und der Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />
und Ullersdorf bef<strong>in</strong>dlichen Abwasseranlagen durch den AZV <strong>in</strong> Betriebsfuhrung<br />
vergeben werden konnten.<br />
Diese Aufgaben beim Betrieb der Ortskanalisation, außer Neubaumaßnahmen und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen,<br />
fuhrt die Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH, Betrieb <strong>Radeberg</strong> (nachfolgend<br />
GEWA genannt) mit e<strong>in</strong>em Vertrag über die Betriebsfuhrung durch. Der Umfang der<br />
Betriebsfuhrung ist im Betriebsftihrungsvertrag festgelegt. Für die Abgrenzung zwischen Instandhaltung<br />
und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen ist im Vertrag festgelegt, dass E<strong>in</strong>zelmaßnahmen mit<br />
e<strong>in</strong>em Wert bis zu 2.556,46 EUR (5.000 DM) sowie E<strong>in</strong>zelmaßnahmen an der Ortskanalisation<br />
bis zu e<strong>in</strong>er Länge von max. 20 m als Instandhaltung def<strong>in</strong>iert werden und somit zum Leistungsumfang<br />
der Betriebsfuhrung zählen. Die Leistungen werden mit e<strong>in</strong>em Betriebsführungsentgelt<br />
abgegolten.<br />
Während der Betriebsführung durch die GEWA wurde e<strong>in</strong>e Klarstellung <strong>in</strong> der 1997 mit dem<br />
AZV geschlossenen Vere<strong>in</strong>barung erforderlich. Der 1. Nachtrag zu dieser Vere<strong>in</strong>barung <strong>in</strong><br />
Bezug auf Organisation und technische Abwicklung der Hausanschlüsse wurde am 9. April<br />
2002 geschlossen.<br />
Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet vor dem<br />
1. Januar 1999 (Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich dem Ortsteil Liegau-Augustusbad) ist die Satzung<br />
7538/05 2/15
Anlage 4<br />
über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom 17. Dezember 1996 <strong>in</strong> der<br />
dritten überarbeiteten Fassung vom 13. April 2000.<br />
Für die zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> als Ortsteile e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den<br />
Großerkmannsdorf und Ullersdorf gelten nach § 5 der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung<br />
über die E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> die jeweiligen Satzungen der Geme<strong>in</strong>den, bis<br />
neues Ortsrecht entsteht, weiter.<br />
Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserentsorgung auf dem Gebiet des Ortsteiles<br />
Großerkmannsdorf ist die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 28. Februar<br />
1997, die Abwasserbeitragssatzung vom 26. Februar 1997 <strong>in</strong> der überarbeiteten Fassung vom<br />
8. Dezember 1999 und die Abwassergebührensatzung vom 28. Februar 1997.<br />
Satzungsrechtliche Grundlage für die Abwasserversorgung auf dem Gebiet des Ortsteiles Ullersdorf<br />
ist die vorläufige Satzung der Geme<strong>in</strong>de Ullersdorf über die Erhebung von Abwassergebühren<br />
vom 21. Dezember 1993.<br />
Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt <strong>Radeberg</strong> s<strong>in</strong>d der Stadtrat und der Technische Ausschuss<br />
(als Betriebsausschuss) die beschließenden Gremien für Angelegenheiten des Eigenbetriebes.<br />
E<strong>in</strong> wesentliches Tätigkeitsfeld des Eigenbetriebes ist die Vorbereitung und Durchführung<br />
von Investitionen - Neuanlagen, Ersatz<strong>in</strong>vestitionen und das Hausanschlusswesen -, deren<br />
fachliche Planung und Durchführung an Ingenieurbüros gebunden werden.<br />
Für die Stadt waren 2004 das Ingenieurbüro Dänekamp + Partner (für Investitionen der Kernstadt)<br />
und die STI Bauplan GmbH (für Investitionen des OT Liegau-Augustusbad) tätig.<br />
Seit der Betriebsführung der GEWA treten erhebliche Mängel <strong>in</strong> der Gebührenabrechnung<br />
auf. Grund hierfür ist, das im Betriebsführungsvertrag ke<strong>in</strong>e kaufmännische Abrechnung, wie<br />
ausgeschrieben, vere<strong>in</strong>bart wurde, sondern nur die Gebührenabrechnung über e<strong>in</strong> Abrechnungsprogramm<br />
e<strong>in</strong>schließlich Mahnung erfolgt. Die bis 2003 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebührenabrechnungsprogramm<br />
erfassten Tr<strong>in</strong>k- und Abwassergebühren aller Mitgliedskommunen des TZV<br />
und AZV wurden über e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Bankkonto abgewickelt, und ergaben hier e<strong>in</strong> Zuordnungsproblem<br />
zu den Aufgaben Tr<strong>in</strong>k- bzw. Abwasser und außerdem noch unter den Mitgliedskommunen.<br />
Seit 2004 wurden das Abrechnungsprogramm verändert und e<strong>in</strong>e getrennte<br />
Erfassung nach Tr<strong>in</strong>k- und Abwasser vorgenommen. Bei der Übernahme der Daten aus dem<br />
alten Abrechnungsprogramm ergaben sich erhebliche Mängel.<br />
Die Auswirkungen der Betriebsführungsmängel sowie die nachträgliche Erfassung des Vermögens<br />
der zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />
7538/05 3/15
Anlage 4<br />
und Ullersdorf auf die zu erstellenden Jahresabschlüsse und deren Prüfungen haben zu e<strong>in</strong>er<br />
verspäteten Beschlussfassung der Vorjahresabschlüsse geführt.<br />
So konnte dem Stadtrat erst am 23. November 2005 der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr<br />
2003 zur Feststellung vorgelegt werden.<br />
2. Rentabilitätsverhältnisse<br />
Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> hat die satzungsgemäße Aufgabe, die örtlichen<br />
Abwasseranlagen zu betreiben, herzustellen und zu erhalten. Weiterh<strong>in</strong> hat er als Mitglied<br />
des AZV gemäß den festgelegten Anteilen die f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die Betreibung, die<br />
Herstellung und Erhaltung der überörtlichen Abwasseranlagen bereitzustellen.<br />
Der Eigenbetrieb f<strong>in</strong>anziert sich aus mit Satzung<br />
-beitragen.<br />
festgelegten Abwassergebühren und<br />
Mit Abschluss der Vere<strong>in</strong>barung mit allen Mitgliedern des AZV über die Betriebsführung<br />
durch den AZV sollte die Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Effizienz <strong>in</strong> der Aufgabenerfüllung mit der<br />
e<strong>in</strong>heitlichen technischen Betriebsführung der Orts- und Verbandsanlagen, e<strong>in</strong>schließlich des<br />
Gebührene<strong>in</strong>zuges, geschaffen und die Kostendeckung der satzungsgemäß festgelegten Abwassergebühren<br />
gesichert werden, was für den Gebührene<strong>in</strong>zug nicht erreicht werden konnte.<br />
Mit den satzungsgemäßen Abwasserbeiträgen sollten die Investitionen der Ortskanalisation<br />
und die über die Kapitalumlage an den AZV zu f<strong>in</strong>anzierenden überörtlichen Verbandsanlagen<br />
ref<strong>in</strong>anziert, mit den satzungsgemäß festgelegten Gebühren sollen die laufenden Kosten<br />
abgedeckt werden.<br />
Die Erhebung von erstmaligen Abwasserbeiträgen <strong>in</strong> der Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich dem<br />
Ortsteil Liegau-Augustusbad sowie dem Ortsteil Großerkmannsdorf war gegenüber den Anschlussnehmern,<br />
die bereits angeschlossen waren, mit dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen.<br />
Nach diesem Datum konnten Beiträge gegenüber neuen Anschlussnehmern erhoben werden.<br />
Die Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil Ullersdorf konnte aufgrund mangelnder<br />
Satzungsregelungen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Ullersdorf nicht erfolgen, so dass die Investitionen <strong>in</strong><br />
die Ortsanlagen durch Darlehen und den vom Haushalt der Stadt geleisteten Vorf<strong>in</strong>anzierungen<br />
gesichert werden mussten.<br />
7538/05 4/15
Anlage 4<br />
Die Entwicklung des Beitragsvolumens ist <strong>in</strong> folgender Übersicht dargestellt:<br />
bis 1.1.2004<br />
erhobene Beiträge <strong>in</strong> Stand<br />
Beiträge 2004 31.12.2004<br />
EUR EUR EUR<br />
<strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich OT Großerkmannsdorf und 2440298565 404.569,34 24.807.554,99<br />
OT Liegau-Augustusbad<br />
abzgl. Wertberichtigungen -1.562.912,38 -112.373,50 -1.675.285,88<br />
abzgl. Bescheide im Widerspruchsverfahren -153.387,56 63.641,82 -89.745,74<br />
aus Umbuchungen 0 25.095,19 25.095,19<br />
22.686.685,71 341.172,14 23.067.618,56<br />
Auf die Liquidität des Eigenbetriebes wirken sich die offenen Forderungen aus Abwasserbeiträgen<br />
der Kernstadt e<strong>in</strong>schließlich des Ortsteiles Liegau-Augustusbad (hier Ausweis <strong>in</strong> den<br />
Wertberichtigungen) sowie die gestundeten Beitragsforderungen negativ aus. Negative Auswirkungen<br />
haben auch die z<strong>in</strong>slosen Stundungen für Beiträge im Ortsteil Großerkmannsdorf<br />
für Landwirte, die nach den H<strong>in</strong>weisen des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Innern zur<br />
Anwendung des § 3 SächsKAG solange erfolgt, wie der landwirtschaftliche Betrieb bei wirtschaftlicher<br />
Führung existiert.<br />
Die negativen Auswirkungen aus der gerichtlichen Entscheidung <strong>in</strong> 2001 zu e<strong>in</strong>er Klage gegen<br />
den Abwasserbeitrag e<strong>in</strong>er Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de des AZV, <strong>in</strong> der der <strong>in</strong> die Globalberechnung<br />
zur Ermittlung der Beiträge e<strong>in</strong>gegangene Umlagemaßstab für die Kapitalumlage als<br />
fehlerhaft gegenüber dem anzuwendenden SächsKAG festgestellt wurde, konnten trotz der<br />
Änderung des SächsKAG <strong>in</strong> 2004 nicht beseitigt werden. Der Gesetzgeber hatte zwar durch<br />
Änderung des SächsKAG den Kommunen die Möglichkeit geschaffen, den bisherigen Umlagemaßstabes<br />
<strong>in</strong> die Globalberechnung e<strong>in</strong>zustellen, aber e<strong>in</strong>e im Januar 2005 ergangene neuerliche<br />
richterliche Entscheidung stellt sich gegen die Änderungen zum SächsKAG <strong>in</strong> Sachen<br />
Umlagemaßstab.<br />
E<strong>in</strong> weiteres Hemmnis ergibt sich durch die immer noch nicht erfolgte Sicherheitsneugründung<br />
des AZV aufgrund des dort bestehenden Umlageschlüssels E<strong>in</strong>wohnerwerte. Die Sicherheitsneugründung<br />
erfolgte nach E<strong>in</strong>igung auf e<strong>in</strong>en Misch-Umlagemaßstab (E<strong>in</strong>wohngleichwerte<br />
und Anteil an Investitionen) erst <strong>in</strong> 2006.<br />
7538/05 5/15
Anlage 4<br />
3. Investitionsgeschehen<br />
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes, Teil Vermögensplan, waren im Geschäftsjahr 2004<br />
folgende Investitionen vorgesehen:<br />
. Sanierung AW-Anlage Bahnhofstraße, Kernstadt 102.200,00 EUR<br />
• Sanierung MW-Verb<strong>in</strong>dungskanal Str. d. Friedens/Dresdener Str,<br />
Kernstadt<br />
15.000,00 EUR<br />
. Erschließung WG "Am Sandberg", Kastanienstr./Stichstr., Kernstadt 20.160,00 EUR<br />
Sanierung AW-Anschluss Karosseriewerke Dresden GmbH, Kernstadt<br />
9.000,00 EUR<br />
. Sanierung Kanal Forstweg, OT G. 45.150,00 EUR<br />
. Regenentwässerung Goldbachaue, OT G. 22.400,00 EUR<br />
. Regenwasserkanal Gehweg Ullersdorfer Str. S 181, OT G. 44.000,00 EUR<br />
. Mängelbeseitigung Kanal WG "Am Heiderand", OT G. 17.250,00 EUR<br />
. Umbau APW Fr.-Engels-Str., OT Liegau-Augustusbad 45.000,00 EUR<br />
Sanierung Kanal Heideweg, OT Liegau-Augustusbad<br />
54.800,00 EUR<br />
• Regenentwässerungsgraben Bauernweg, OT Liegau-Augustusbad 30.000,00 EUR<br />
. Anb<strong>in</strong>dung an AW Gebiet Ullersdorfer Mühle, OT U. 142.500,00 EUR<br />
. Herstellung von Hausanschlüssen 40.000,00 EUR<br />
7538/05 6/15
Anlage 4<br />
Das Ergebnis der Investitionen <strong>in</strong> 2004 wird <strong>in</strong> folgender Übersicht dargestellt:<br />
Investitionen<br />
Mängelbeseitigung Kanal WG "Am Heiderand"<br />
AW-Erschließung Kastanienstr.<br />
Kanalsan. Forstweg OT G.<br />
Regenentw. Goldbachaue<br />
Anb. AW Gebiet Uli. Mühle<br />
Ref. APW Fr.-Engels-Str. OT LA gegenüber DD<br />
AW-San. Bahnhofstraße<br />
AW-San. Heideweg OT LA<br />
San. Anschluss Karosseriewerke<br />
RW-Kanal Gehweg S 181 OT G.<br />
RW-graben Bauernweg<br />
AW-Verb<strong>in</strong>d. Str. d. Friedens/Dresdner Str.<br />
Plan<br />
EUR<br />
587.460.00<br />
17.250,00<br />
20.160,00<br />
45.150,00<br />
22.400,00<br />
142.500,00<br />
45.000,00<br />
102.200,00<br />
54.800,00<br />
9.000,00<br />
44.000,00<br />
30.000,00<br />
15.000,00<br />
Ist<br />
EUR<br />
622.109,38<br />
24.473,78<br />
167.019,98<br />
83.251,11<br />
53.759,74<br />
12.069,68<br />
109.177,71<br />
25.588,72<br />
20.914,54<br />
Zusätzlich<br />
RW-Kanal Hauptstraße OT G. + HAL 64.350,12<br />
SW-Kanal Lotzdorfer Str. + HAL 7.535,14<br />
SW-Kanal Hauptstr. OT LA + HAL Lotzdorfer Str.<br />
+ HAL 6.552,28<br />
MW-Kanal An der Bretterwand + HAL 4.630,68<br />
RW/SW-Kanal Dresdner Str. + HAL 3.968,41<br />
MW-Kanal Pulsnitzer Str. 10.242,41<br />
MW-Kanal Goldbachaue + HAL 2.735,88<br />
MW-Kanal Talstraße + HAL 2.567,49<br />
SW/RW-Kanal An den Folgen OT LA 1.274,03<br />
MW-Kanal Heidestr. + HAL 2.370,13<br />
Hausanschlüsse 40.000.00 19.627.55<br />
HAL Garch<strong>in</strong>ger Straße 8.045,37<br />
HAL Am Taubenberg 5.040,72<br />
HAL Pirnaer Str. 2.274,68<br />
HAL Kernstadt 2.162,92<br />
HAL OT G. 45,67<br />
HALOTLA 1.023,99<br />
HAL OT Uli. 1.034,20<br />
4. Vermögen-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage<br />
Die F<strong>in</strong>anzierung erfolgte auf der Grundlage des mit Stadtratsbeschluss Nr. 83/03 am 29. Oktober<br />
2003 festgesetzten Wirtschaftsplanes und der mit Stadtratsbeschluss Nr. 90/03 am 26.<br />
November 2003 beschlossenen Haushaltssatzung. Der Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde<br />
vom 15. Januar 2004 zur Haushaltssatzung beanstandete die Stadtratsbeschlüsse nicht.<br />
7538/05 7/15
Anlage 4<br />
Der Wirtschaftsplan hat e<strong>in</strong> Gesamtvolumen von 8.230.141,00 EUR. Im Erfolgsplan waren<br />
Erträge von 4.214.084,00 EUR und Aufwendungen von 3.770.743,00 EUR vorgesehen. Der<br />
Jahresgew<strong>in</strong>n von 443.341,00 EUR soll zur F<strong>in</strong>anzierung der Investitionsmaßnahmen beitragen.<br />
Im Vermögensplan waren Ausgaben i. H. v. 4.016.057,00 EUR vorgesehen, davon für Investitionen<br />
587.460,00 EUR, für ordentliche Tilgungsleistungen 1.331.893,00 EUR, für an den<br />
AZV zu zahlende Kapitalumlage 385.390,00 EUR, für Rückzahlungen an den AZV für zuviel<br />
erhaltene Anzahlungen e<strong>in</strong>er im OT Großerkmannsdorf durchgeführten geme<strong>in</strong>samen Maßnahme<br />
514.870,00 EUR sowie für Entnahmen aus der Rücklage wegen aufzulösender Zuschüsse<br />
1.196.444,00 EUR.<br />
Für die Liquidität des Eigenbetriebes wurde der Höchstbetrag für Kassenkredite mit<br />
842.810,00 EUR festgesetzt, der nicht beansprucht wurde.<br />
Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Plan um 1.133.568,99 EUR verbessert.<br />
In der nachfolgenden Tabelle werden der Plan und das Ergebnis gegenübergestellt und die<br />
Auswirkungen dargestellt:<br />
Plan 2004 Ist 2004 Abweichungen<br />
EUR EUR EUR %<br />
1.<br />
2.<br />
Umsatzerlöse<br />
Sonstige betriebliche Erträge<br />
3.972.084,00<br />
210.500,00<br />
4.437.300,23<br />
1.123.361,13<br />
-465.216,23<br />
-912.861,13<br />
11,7<br />
433,7<br />
Summe Erlöse<br />
4.182.584,00<br />
5.560.661,36<br />
-1.378.077,36<br />
32,9<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
Materialaufwand<br />
Abschreibungen auf immaterielle<br />
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
und Sachanlagen<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
Sonstige Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Erträge<br />
Z<strong>in</strong>sen und ähnliche Aufwendungen<br />
-2.167.925,00<br />
-1.089.118,00<br />
-93.646,00<br />
31.500,00<br />
-420.054,00<br />
-2.042.275,49<br />
-1.298.777,04<br />
-241.517,92<br />
42.257,62<br />
-443.438,54<br />
-125.649,51<br />
209.659,04<br />
147.871,92<br />
-10.757,62<br />
23.384,54<br />
5,8<br />
-19,3<br />
-157,9<br />
-34,2<br />
-5,6<br />
Gesamterträge<br />
Gesamtaufwendungen<br />
4.214.084,00<br />
-3.770.743,00<br />
5.602.918,98<br />
-4.026.008,99<br />
-1.388.834,98<br />
255.265,99<br />
33,0<br />
-6,8<br />
8.<br />
Jahresüberschuss (+)<br />
443.341,00<br />
1.576.909,99<br />
-1.133.568,99<br />
255,7<br />
7538/05 8/15
Anlage 4<br />
In den Umsatzerlösen s<strong>in</strong>d Abwassergebühren von 2.751.437,83 EUR enthalten, die gegenüber<br />
der Planung um 95.877,83 EUR höher ausgefallen s<strong>in</strong>d.<br />
Umsatz erhöhend wirkte sich die Auflösung von Ertragszuschüssen aus, die im Plan um<br />
361.499,42 EUR niedriger angesetzt waren.<br />
Nicht geplant werden konnten Erträge aus dem Abgang von Abwasseranlagen, die der AZV<br />
nach Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes übernahm.<br />
Die neutralen Erträge, die hauptsächlich ihre Ursachen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zel- und Pauschalwertberichtigungen<br />
haben, bee<strong>in</strong>flussten das Ergebnis mit 55.420,35 EUR positiv.<br />
Periodenfremde Erträge von 756.395,25 EUR, hauptsächlich durch das Guthaben aus Betriebskostenumlagen<br />
des AZV der Jahre 1992 bis 2003, verbesserten das Ergebnis erheblich.<br />
Die im Materialaufwand enthaltene an den AZV zu entrichtende Betriebskostenumlage fiel im<br />
Ergebnis um 44.297,71 EUR höher aus, was durch den nicht verbrauchten Instandhaltungsaufwand<br />
abgefangen werden konnte.<br />
Die planungsseitig e<strong>in</strong>gestellten Abschreibungen waren im Ergebnis um 209.659,04 EUR höher,<br />
da Anlagen im Bau der Vorjahre <strong>in</strong> 2004 fertig gestellt und damit aktiviert werden konnte<br />
sowie die erhöhten Kapitalumlagen, als immaterielles Anlagevermögen <strong>in</strong> der Bilanz ausgewiesen,<br />
höhere Abschreibungen verursachten.<br />
Die sonstigen Aufwendungen stiegen gegenüber der Planung um 147.871,92 EUR, davon<br />
durch veränderte Zuordnung des Instandhaltungsaufwandes aus dem Materialaufwand <strong>in</strong> Höhe<br />
von 55.695,12 EUR, die nicht geplante Abwasserabgabe, erhöhten Rechts- und Beratungskosten<br />
zur Weiterfuhrung der Globalberechnung und Gebührenkalkulation und nicht planbare<br />
periodenfremde Aufwendungen <strong>in</strong> Höhe 26.605,96 EUR.<br />
Die Z<strong>in</strong>saufwendungen für Darlehen entsprachen dem Plan.<br />
Der Vermögensplan schloss gegenüber den Planpositionen mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>us von<br />
414.165,30 EUR ab, dass durch die Zu- und Abnahme der nicht zu planenden Bilanzposten<br />
ausgeglichen wurde.<br />
7538/05 9/15
Anlage 4<br />
In der nachfolgenden Tabelle wird das Ergebnis dem Plan gegenübergestellt und die Abweichungen<br />
begründet:<br />
Vermögensplan<br />
Benennung<br />
Ergebnis<br />
EUR<br />
Plan<br />
EUR<br />
Abweichung<br />
EUR<br />
Abschreibungen<br />
Fördermittel vom Land<br />
Erlöse aus Abwasserbeitrag<br />
Erstattung aus dem Haushalt<br />
Straßenentwässerungskostenanteil Haushalt<br />
Straßenentwässerungsko. Straßenbauamt Meißen<br />
AW-Beitrag von Wohnbau<br />
E<strong>in</strong>nahmen aus Abgang des Anlagevermögens<br />
Überschuss aus Erfolgsplan<br />
1.176.909,81<br />
273.215,08<br />
429.664,53<br />
794.408,01<br />
-215.786,63<br />
226.318,97<br />
0,00<br />
1.277.161,62<br />
1.576.909,99<br />
1.089.118,00<br />
0,00<br />
1.399.268,00<br />
897.640,00<br />
144.530,00<br />
22.000,00<br />
20.160,00<br />
0,00<br />
443.341,00<br />
87.791,81<br />
273.215,08<br />
-969.603,47<br />
-103.231,99<br />
-360.316,63<br />
204.318,97<br />
-20.160,00<br />
1.277.161,62<br />
1.133.568,99<br />
Summe E<strong>in</strong>nahmen<br />
5.538.801,38<br />
4.016.057,00<br />
1.522.744,38<br />
Sachanlagen:<br />
Investitionen<br />
Tilgung Kredite<br />
Kapitalumlage<br />
Entnahme aus der Rücklage AW-Beiträge<br />
Entn. a.d. Rücklage Aufl. Inv.-Zuschüsse<br />
Entn. a.d. Rücklage Aufl. Str.-entw.-kosten<br />
Passivpo. unentgeltl. Übernahme<br />
Rückzahlung an AZV<br />
622.109,38<br />
1.331.892,76<br />
2.662.614,86<br />
1.284.550,33<br />
140.246,93<br />
153.802,92<br />
34.695,41<br />
514.870,41<br />
587.460,00<br />
1.331.893,00<br />
385.390,00<br />
952.944,00<br />
108.500,00<br />
100.000,00<br />
35.000,00<br />
514.870,00<br />
34.649,38<br />
-0,24<br />
2.277.224,86<br />
331.606,33<br />
31.746,93<br />
53.802,92<br />
-304,59<br />
0,41<br />
6.744.783,00<br />
4.016.057,00<br />
2.728.726,00<br />
Übrige E<strong>in</strong>nahmen/Ausgaben<br />
791.816,32<br />
0,00<br />
791.816,32<br />
Saldo<br />
-414.165,30<br />
0,00<br />
-1.205.981,62<br />
Die E<strong>in</strong>nahmen konnten im Wesentlichen durch den Jahresgew<strong>in</strong>n um 1.522.744,38 EUR<br />
verbessert werden. Der Jahresgew<strong>in</strong>n deckte zugleich die M<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>nahmen an Abwasserbeiträgen.<br />
Die Mehre<strong>in</strong>nahmen konnten die Mehrausgaben nur zum Teil abdecken. Die Ursache für die<br />
negative Entwicklung gegenüber dem Plan liegt <strong>in</strong> der Kapitalumlage für die Bio-Co-<br />
Vergärungsanlage, die bisher gegenüber den Mitgliedern des Verbandes nicht erhoben wurde.<br />
Die Kapitalumlage für die Investitionen <strong>in</strong> die Bio-Co-Vergärungsanlage, die an die BVR<br />
GmbH vermietet ist und durch die Mieten ref<strong>in</strong>anziert wird, ist mit Beschluss der Verbandsversammlung<br />
gegenüber den Mitgliedern gestundet.<br />
7538/05 10/15
Anlage 4<br />
5. Erläuterungen zu e<strong>in</strong>zelnen Bilanzpositionen<br />
5.1 Grundstücke<br />
Die Bilanzposition Anlagevermögen ist untergliedert <strong>in</strong> Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
und Sachanlagen. Die Immateriellen Vermögensgegenstände weisen das mit Kapitalumlagen<br />
f<strong>in</strong>anzierte Anlagevermögen des AZV aus.<br />
Das Sachanlagevermögen Grundstücke, das die Außenanlagen zu Abwasseranlagen und<br />
Grunddienstbarkeiten be<strong>in</strong>haltet, entwickelte sich durch darauf entfallende Abschreibungen<br />
von 31.831,00 EUR zum Stand 1. Januar 2004 von 74.500,00 EUR auf 42.669,00 EUR zum<br />
Stand 31. Dezember 2004.<br />
5.2 Eigenkapital<br />
Das Eigenkapital hat sich auch im Wirtschaftsjahr 2004 gegenüber dem Vorjahr positiv verändert.<br />
Das Eigenkapital wird <strong>in</strong> folgender Übersicht dargestellt:<br />
Stand<br />
Stand<br />
1.1.2004 Abgänge (-) Zugänge (+) 31.12.2004<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage<br />
Zweckgebundene Rücklagen<br />
Gew<strong>in</strong>n/Verlust<br />
231.646,31<br />
720.302,91<br />
-607.980,25<br />
0,00<br />
-720.302,91<br />
0,00<br />
0,00<br />
514.780,41<br />
1.576.909,99<br />
231.646,31<br />
514.780,41<br />
968.929,74<br />
343.968,97<br />
-720.302,91 2.091.690,40 1.715.356,46<br />
7538/05 11/15
Anlage 4<br />
5.3 Rückstellungen<br />
Die Rückstellungen werden <strong>in</strong> folgender Übersicht dargestellt:<br />
Stand<br />
1.1.2004<br />
EUR<br />
Inanspruchnahme<br />
EUR<br />
Auflösung<br />
EUR<br />
Zuführung<br />
EUR<br />
Stand<br />
31.12.2004<br />
EUR<br />
Rückzahlungsrisiken<br />
aus Abwasserbeiträgen<br />
Abschluss- und Prüfungskosten<br />
Buchführungskosten<br />
Abwasserabgabe<br />
Ingenieurdienstleistungen<br />
Baukosten<br />
Re<strong>in</strong>igungskosten<br />
Übrige<br />
153.387,56<br />
85.552,37<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
12.116,87<br />
400,44<br />
2.440,69<br />
253.897,93<br />
63.641,82<br />
40.593,19<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
12.116,87<br />
400,44<br />
2.439,69<br />
119.192,01<br />
0,00<br />
19,22<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
1,00<br />
20,22<br />
0,00<br />
35.373,04<br />
9.224,32<br />
9.000,00<br />
5.429,58<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
59.026,94<br />
89.745,74<br />
80.313,00<br />
9.224,32<br />
9.000,00<br />
5.429,58<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
193.712,64<br />
5.4 Umsatzerlöse<br />
Die Umsatzerlöse aus Abwassergebühren von 2.751.487,83 EUR s<strong>in</strong>d gegenüber dem Plan<br />
von 2.655.560,00 EUR um 95.877,83 EUR höher ausgefallen.<br />
Die Abnahmemengen <strong>in</strong> der Kernstadt bewegten sich bis auf die ger<strong>in</strong>gere Abnahme von<br />
Großabnehmern witterungsbed<strong>in</strong>gt auf dem gleichen Niveau. Im Ortsteil Liegau-Augustusbad<br />
ergab sich e<strong>in</strong>e höhere Menge durch Neuanschluss sowie im OT Ullersdorf im Ergebnis der<br />
Baumaßnahme auf der Hauptstraße und an der Ullersdorf er Mühle.<br />
Umsatz erhöhend wirkte sich die Auflösung von Ertragszuschüssen aus, die im Plan um<br />
361.499,42 EUR niedriger angesetzt waren.<br />
Forderungen aus Abwassergebühren s<strong>in</strong>d auf der Aktivseite der Bilanz unter der Position<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2004 mit 248.971,82 EUR<br />
ausgewiesen. Das entspricht den Forderungen aus den Gebührenbescheiden abzüglich der geleisteten<br />
Vorauszahlungen.<br />
7538/05 12/15
Anlage 4<br />
Aus folgender Tabelle werden abgerechneten Abwassermengen und deren Entwicklung ersichtlich:<br />
Kernstadt <strong>Radeberg</strong> 2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
Ortsteil Großerkmannsdorf 2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
Ortsteil Liegau-Augustusbad 2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
Ortsteil Ullersdorf 2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
Summe Jahr 2000<br />
Summe Jahr 2001<br />
Summe Jahr 2002<br />
Summe Jahr 2003<br />
Summe Jahr 2004<br />
AW-Menge<br />
Kle<strong>in</strong>abnehmer<br />
<strong>in</strong> cbm<br />
509.726<br />
510.406<br />
494.354<br />
511.459<br />
500.606<br />
52.514<br />
53.169<br />
54.654<br />
57.281<br />
55.430<br />
48.795<br />
49.492<br />
51.353<br />
58.993<br />
62.909<br />
54.739<br />
54.430<br />
55.408<br />
58.553<br />
68.009<br />
665.774<br />
667.496<br />
655.769<br />
686.286<br />
686.954<br />
AW-Menge<br />
Großabnehmer<br />
<strong>in</strong> cbm<br />
594.070<br />
526.313<br />
480.752<br />
526.304<br />
517.885<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
594.070<br />
526.313<br />
480.752<br />
526.304<br />
517.885<br />
AW-Menge<br />
gesamt<br />
In cbm<br />
1.103.796<br />
1.036.718<br />
975.106<br />
1.037.763<br />
1.018.491<br />
52.514<br />
53.169<br />
54.654<br />
57.281<br />
55.430<br />
48.795<br />
49.492<br />
51.353<br />
58.993<br />
62.909<br />
54.739<br />
54.430<br />
55.408<br />
58.553<br />
68.009<br />
1.259.844<br />
1.193.809<br />
1.136.521<br />
1.212.590<br />
1.204.839<br />
6. Vorgänge von besonderer Bedeutung und Ausblick<br />
Aufgrund der Auswirkungen aus den E<strong>in</strong>zelentscheidungen des VG Dresden und des OVG<br />
Bautzen im Geschäftsjahr 2001 <strong>in</strong> Sachen Beitragsbescheidung und e<strong>in</strong>er neuerlichen Entscheidung<br />
des OVG Bautzen im Januar 2005 wurden Risiken für die Folgejahre gesehen.<br />
Das Verwaltungsgericht erkannte e<strong>in</strong>en Widerspruch <strong>in</strong> der Globalberechnung zur Ermittlung<br />
der Beiträge h<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>rechnung der Verbandsanlagen auf Basis der E<strong>in</strong>wohnerwerte<br />
gegenüber der im SächsKAG bestimmten Fläche.<br />
7538/05 13/15
Anlage 4<br />
Das Verwaltungsgericht erkannte weiter bei der Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge,<br />
dass Beitragspflichtige, die an Mischwasserkanalisation angeschlossen s<strong>in</strong>d und solche,<br />
die im Trennsystem ihr Abwasser entsorgen können, unterschiedlich <strong>in</strong> Beitrag und Gebühr<br />
bemessen werden müssen.<br />
Die Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge und die Gebührenkalkulation wurden auf<br />
der Basis der gerichtlichen Entscheidung begonnen.<br />
Mit der Änderung des SächsKAG zum 1. April 2004 wurde der vom Gericht beanstandete<br />
Umlagemaßstab als nunmehr anwendbar bestimmt. Das heißt, dass die bisherigen Aufwendungen<br />
für die Globalberechnungen aller Mitgliedskommunen für e<strong>in</strong>en flächenbezogenen<br />
Maßstab für das Anlagevermögen des AZV nicht verwertbar s<strong>in</strong>d. Auch der E<strong>in</strong>richtungsbegriff<br />
der Teil- bzw. Vollentsorgung <strong>in</strong> der vom Gericht beanstandenden Weise entfallt, so dass<br />
auch diese Aufwendungen nicht verwertbar s<strong>in</strong>d.<br />
Die begonnene Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge und die Gebührenkalkulation<br />
muss nunmehr überarbeitet und den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.<br />
Die im Januar 2005 ergangene gerichtliche Entscheidung stellt sich gegen die Änderungen<br />
zum SächsKAG <strong>in</strong> Sachen Umlagemaßstab. Es erkennt zwar den Umlagemaßstab e<strong>in</strong>es Teilzweckverbandes<br />
an, aber nicht die E<strong>in</strong>rechnung des Umlagemaßstabes E<strong>in</strong>wohnerwerte <strong>in</strong> die<br />
Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge. Die Folgen für den Eigenbetrieb wären deutliche<br />
Verluste, da die Umlagen des AZV höher als die dann zulässigen <strong>in</strong> die Globalberechnung<br />
e<strong>in</strong>zustellende Umlagen s<strong>in</strong>d.<br />
E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung über e<strong>in</strong>en Umlagemaßstab, der auch richterlich e<strong>in</strong>er Anerkennung stand hält,<br />
musste gefunden werden. Die Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge und die Kalkulation<br />
der Gebühren sollten bis 31. Dezember 2005 abgeschlossen se<strong>in</strong>. Die Satzung soll auf<br />
Grundlage der vom SSG erarbeiteten Mustersatzung erarbeitet werden.<br />
Da e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung über den Umlagemaßstab für die Investitionen des AZV erst <strong>in</strong> 2006 gefunden<br />
werden konnte, erfolgte die Sicherheitsneugründung erst 2006. Damit war die Grundlage<br />
geschaffen, die Globalberechnung zur Ermittlung der Beiträge und die Kalkulation der Gebühren<br />
abzuschließen und die Satzung durch den Stadtrat beschließen zu lassen.<br />
7538/05 14/15
Anlage 4<br />
Bis zur In-Kraft-Setzung der neuen Abwassersatzung kann dem gemäß auch ke<strong>in</strong> Beitrag fiir<br />
die Eigentümer der Grundstücke sowie ke<strong>in</strong>e kostendeckende Gebühr im Ortsteil Ullersdorf<br />
erhoben wej?<br />
7<br />
007<br />
Lemm<br />
Betriebsleitung<br />
7538/05 15/15
=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 5<br />
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Rechtliche Verhältnisse<br />
1. Rechtliche Grundlagen<br />
Die Abwasserbeseitigung ist gemäß § 63 Abs. 2 Sachs WG Pflichtaufgabe der Kommune. Zur<br />
Erledigung der Abwasserbeseitigung führt die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>en Eigenbetrieb.<br />
Es gilt die Satzung <strong>in</strong> der Fassung vom 27. November 1996 mit Nachtrag vom 14. Juni 2000.<br />
Auf Basis e<strong>in</strong>er öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung vom 6. März 1998 zwischen der Stadt<br />
<strong>Radeberg</strong> und den Geme<strong>in</strong>den Ullersdorf und Großerkmannsdorf wurde e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gliederung<br />
dieser Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> zum 1. Januar 1999 beschlossen.<br />
Für die zum 1. Januar 1999 <strong>in</strong> die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>gegliederten Geme<strong>in</strong>den Großerkmannsdorf<br />
und Ullersdorf gelten nach § 5 der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung über die E<strong>in</strong>gliederung<br />
die jeweiligen Satzungen der Geme<strong>in</strong>den weiter. Für Großerkmannsdorf gilt damit die<br />
Abwasserbeitragssatzung vom 26. Februar 1997 <strong>in</strong> der zuletzt geänderten Fassung vom<br />
25. November 1999 und die Abwassergebührensatzung vom 28. Februar 1997. Für Ullersdorf<br />
gilt die Abwassergebührensatzung vom 17. Dezember 1993.<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Eigenbetriebs ist die Betreibung, die Herstellung und Erhaltung der örtlichen<br />
Abwasseranlagen sowie die Bereitstellung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die überörtlichen Abwasseranlagen<br />
und deren Ref<strong>in</strong>anzierung.<br />
Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt <strong>Radeberg</strong> (Kalenderjahr).<br />
Stammkapital<br />
E<strong>in</strong> Stammkapital wurde <strong>in</strong> der Satzung gemäß § 12 Abs. 2 S. 2 SächsEigBG nicht festgesetzt.<br />
7538/05 1/6
s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 5<br />
Stadtrat<br />
Der Stadtrat entscheidet gemäß § 8 der Betriebssatzung über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs,<br />
soweit nicht der Bürgermeister oder der Technische Ausschuss zuständig s<strong>in</strong>d.<br />
Der Stadtrat entscheidet <strong>in</strong>sbesondere über<br />
die Entlastung der Betriebsleitung<br />
die Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>nes bzw. Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebs<br />
• die Bestimmung e<strong>in</strong>es Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und die Erteilung des<br />
E<strong>in</strong>vernehmens zum Prüfi<strong>in</strong>gsauftrag nach § 110 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 4 SächsGemO<br />
• die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen <strong>in</strong> unbeschränkter Höhe von<br />
mehr als sechs Monaten und e<strong>in</strong>em Betrag von mehr als TEUR 61 (TDM 120) im E<strong>in</strong>zelfall<br />
Betriebsausschuss<br />
Den Betriebsausschuss bildet der Technische Ausschuss. Der Technische Ausschuss berät<br />
gemäß § 7 der Betriebssatzung alle Angelegenheiten vor, soweit dies nicht dem Stadtrat vorbehalten<br />
ist. Daneben entscheidet er über die Inanspruchnahme der Ausgabenansätze sowie<br />
über die Stundung von Forderungen im Rahmen der <strong>in</strong> der Betriebssatzung vorgegebenen<br />
Grenzen.<br />
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses s<strong>in</strong>d im Anhang namentlich aufgeführt.<br />
Betriebsleitung<br />
Der Betriebsleitung obliegt die laufende Betriebsftihrung des kaufmännischen und technischen<br />
Bereiches. Diese s<strong>in</strong>d für die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebs verantwortlich<br />
und vollziehen die Beschlüsse des Stadtrats und Entscheidungen des Bürgermeisters <strong>in</strong> Angelegenheiten<br />
des Eigenbetriebs. Dabei ist der technische Bereich der Amtsleiter<strong>in</strong> Bauamt und<br />
der kaufmännische Bereich dem Bereich F<strong>in</strong>anzen der Stadtverwaltung zugeordnet.<br />
7538/05 2/6
=U<strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 5<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>, Herr Gerhard Lemm, nimmt die Aufgaben des Betriebsleiters<br />
wahr. Er vertritt die Stadt im Rahmen ihrer Aufgaben, die Beauftragung rechtsgeschäftlicher<br />
Vollmacht bedarf der Zustimmung des Bürgermeisters.<br />
Stadtratsbeschlüsse<br />
In der Stadtratssitzung am 29. September 2004 wurde der Sicherheitsneugründung des Abwasserzweckverbands<br />
"Obere Röder" mit der Vere<strong>in</strong>barung der Verbandssatzung <strong>in</strong> der Fassung<br />
vom 6. September 2004 zugestimmt.<br />
In der Stadtratssitzung am 27. Oktober 2004 erfolgte die Festsetzung des Wirtschaftsplans<br />
für das Geschäftsjahr 2005 für den Eigenbetrieb.<br />
In der Stadtratssitzung am 15. Dezember 2004 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:<br />
• Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2000 mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust <strong>in</strong><br />
Höhe von DM 3.601.839,04<br />
• Behandlung des Jahresverlustes<br />
• Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2000<br />
• Bestellung der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer<br />
für die Geschäftsjahre 2001 bis 2003<br />
In der Stadtratssitzung am 21. September 2005 wurden die folgenden wesentlichen Beschlüsse<br />
gefasst:<br />
• Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 mit e<strong>in</strong>em Jahresverlust <strong>in</strong><br />
Höhe von DM 280.468,38<br />
• Vortrag des Jahresverlustes auf neue Rechnung<br />
• Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2002 mit e<strong>in</strong>em Jahresgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong><br />
Höhe von EUR 759.765,97<br />
• Vortrag des Jahresgew<strong>in</strong>ns auf neue Rechnung<br />
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s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 5<br />
• Entlastung der Betriebsleitung für die Geschäftsjahre 2001 und 2002<br />
In der Stadtratsitzung am 26. Oktober 2005 ist der Wirtschaftsplan für das Geschäftjahr 2006<br />
festgesetzt worden.<br />
In der Stadtratssitzung am 23. November 2005 wurde der Jahresabschluss zum<br />
31. Dezember 2003 mit e<strong>in</strong>em Jahresgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Höhe von EUR 763.692,05 festgestellt. Der<br />
Stadtrat beschloss, den Jahresgew<strong>in</strong>n auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsleitung<br />
wurde für das Geschäftsjahr 2003 die Entlastung erteilt.<br />
In der Stadtratssitzung am 14. Dezember 2005 wurde die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre<br />
2004 und 2005 bestellt.<br />
In der Stadtratsitzung am 25. Oktober 2006 erfolgte die Festsetzung des Wirtschaftsplans für<br />
das Geschäftjahr 2007.<br />
2. Wesentliche Verträge<br />
Betriebsführungsvertrag zwischen dem Abwasserzweckverband "Obere Röder" und<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom 6. Mai 1997 mit Nachtrag vom 6. Februar 2002<br />
Mit Vertrag vom 6. Mai 1997 übertrug die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>zelne Aufgaben beim Betrieb<br />
der Ortskanalisation auf den Abwasserzweckverband "Obere Röder". Der AZV übernimmt<br />
für die Stadt die technische Betriebsfuhrung der Ortskanalisation. Dazu gehören:<br />
Technischer Betrieb, Inspektion und Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der Ortskanalisation<br />
• Organisation des Entstördienstes, Beseitigung der Störungen und Auswertung der Störfälle<br />
• Organisation und technische Abwicklung von neuen Hausanschlüssen<br />
Neubaumaßnahmen und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen im Bereich des Ortsnetzes s<strong>in</strong>d Sache der Stadt<br />
<strong>Radeberg</strong>. Neubaumaßnahmen s<strong>in</strong>d vorab mit dem AZV abzustimmen. Für die Abgrenzung<br />
zwischen Instandhaltung und Ersatz<strong>in</strong>vestitionen wird festgelegt, dass E<strong>in</strong>zelmaßnahmen mit<br />
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=U <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 5<br />
Kosten bis zu EUR 2.556,46 (DM 5.000) sowie E<strong>in</strong>zelmaßnahmen am Abwasserbeseitigungsnetz<br />
bis zu e<strong>in</strong>er Länge von maximal 20 m Instandhaltungen s<strong>in</strong>d.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus übernimmt der AZV "Obere Röder" weiter die verwaltungsmäßige Abwicklung<br />
des Gebührene<strong>in</strong>zugs. Dazu gehören:<br />
• Zählerablesung<br />
Rechnungserstellung für die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Gebührene<strong>in</strong>zug e<strong>in</strong>schließlich Mahnwesen<br />
Der Erlass von Satzungen über die Abwasserbeseitigung sowie über die Festsetzung von Beiträgen<br />
und Gebühren ist Aufgabe der Geme<strong>in</strong>de.<br />
Der Vertrag trat am 1. Januar 1997 <strong>in</strong> Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />
Als Entgelt wurde grundsätzlich die dem Zweckverband aus der Übernahme der genannten<br />
Aufgaben entstehenden Aufwendungen vere<strong>in</strong>bart.<br />
Der Zweckverband ließ die genannten Aufgaben im Jahr 2002 durch die GEWA Gesellschaft<br />
für Wasser und Abwasser mbH, <strong>Radeberg</strong>, im Rahmen e<strong>in</strong>es weiteren Betriebsführungsvertrags<br />
vom 3. November 1997 ausführen. Dieser Vertrag hat e<strong>in</strong>e Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />
2007. Auskunftsgemäß bedient sich die GEWA seit e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> 1999 vollzogenen EDV-<br />
Wechsel mit der Energieversorgung Sachsen Ost AG, Dresden, ihrerseits ebenfalls e<strong>in</strong>es externen<br />
Dienstleisters.<br />
Im Laufe der ersten drei Jahre der Betriebsführung durch die GEWA s<strong>in</strong>d verschiedene Punkte<br />
des Betriebsführungsvertrags zwischen dem AZV und der GEWA strittig geworden. Deshalb<br />
s<strong>in</strong>d der AZV und die GEWA übere<strong>in</strong>gekommen, diese Punkte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em modifizierten<br />
Betriebsführungsvertrag klarzustellen. E<strong>in</strong> entsprechender Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag<br />
zwischen dem AZV und der GEWA ist am 21. Dezember 2001 unterzeichnet worden.<br />
Aufgrund dieses Nachtrags ist am 8. Februar 2002 e<strong>in</strong> Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag<br />
zwischen dem AZV "Obere Röder" und der Stadt <strong>Radeberg</strong> geschlossen worden, welcher sich<br />
auf die gesamte Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>schließlich der e<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>deten Ortsteile Großerkmannsdorf<br />
und Ullersdorf bezieht.<br />
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Anlage 5<br />
In dem Nachtrag wurden gegenüber dem ursprünglichen Betriebsführungsvertrag folgende<br />
Punkte klargestellt:<br />
Zu den Leistungen der GEWA gehört die Prüfung der Anschlussmöglichkeit und Empfehlung<br />
des Anschlusspunkts, die Erteilung des Schachtsche<strong>in</strong>s sowie die Überleitung<br />
bzw. Aufnahme der Anschlüsse <strong>in</strong> den Gebührene<strong>in</strong>zug und die Übernahme der vom<br />
bauausführenden Betrieb erstellten Bestandspläne <strong>in</strong> die Bestandsunterlagen<br />
Die GEWA hat die an die Gebührenpflichtigen zu versendenden Gebührenbescheide<br />
unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Satzung zu erstellen<br />
Die von der GEWA jährlich zu erstellenden Auswertungen für den Jahresabschluss s<strong>in</strong>d<br />
spätestens am 31. März des Folgejahres zu übergeben<br />
Vertrag zur Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung <strong>in</strong><br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong> mit dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner, <strong>Radeberg</strong> (nachfolgend<br />
"Ingenieurbüro" genannt)<br />
Mit Vertrag vom 30. November 1995 und Ergänzungsvere<strong>in</strong>barung vom 29. Januar 1997 hat<br />
die Stadt <strong>Radeberg</strong> das Ingenieurbüro mit der Ermittlung der Grundlagen für die Beitragsbemessung<br />
sowie mit der Erstellung der Grundlagen für die Beitragsbescheide der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
beauftragt. Der Vertrag ist <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten zum Quartalsende<br />
kündbar. Die Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung des<br />
Ortsteiles Großerkmannsdorf und Ullersdorf ist nicht Bestandteil des Vertrags.<br />
Vertrag zur Erarbeitung von rechtskräftigen Unterlagen für die Beitragserhebung im<br />
Ortsteil Ullersdorf der Stadt <strong>Radeberg</strong> mit dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner,<br />
<strong>Radeberg</strong> (nachfolgend f? Ingenieurbüro" genannt)<br />
Mit Vertrag vom 26. Juni 2000 hat die Stadt <strong>Radeberg</strong> das Ingenieurbüro mit der Ermittlung<br />
der Grundlagen für die Beitragsbemessung sowie mit der Erstellung der Grundlagen für die<br />
Beitragsbescheide für den Ortsteil Ullersdorf der Stadt <strong>Radeberg</strong> beauftragt. Der Vertrag ist<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar.<br />
3. Steuerliche Verhältnisse<br />
Die Abwasserbeseitigung ist gemäß § 63 Abs. 2 des SächsWG Pflichtaufgabe der Kommunen.<br />
Im Ergebnis dessen erfüllt der Eigenbetrieb hoheitliche Aufgaben und ist demzufolge<br />
ke<strong>in</strong> Betrieb gewerblicher Art (§ 4 Abs. 5 Satz 1 KStG) und somit auch nicht steuerpflichtig.<br />
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s!l <strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>, <strong>Radeberg</strong><br />
Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG<br />
Fragenkreis 1:<br />
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie <strong>in</strong>dividualisierte Offenlegung<br />
der Organbezüge<br />
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und e<strong>in</strong>en Geschäftsverteilungsplan<br />
für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber h<strong>in</strong>aus<br />
schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts-<br />
sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese<br />
Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?<br />
Neben den Regelungen der Betriebssatzung ergeben sich die Aufgaben des Technischen Ausschusses<br />
aus der Hauptsatzung der Stadt <strong>Radeberg</strong>. Daneben gilt die Geschäftsordnung für<br />
den Stadtrat.<br />
E<strong>in</strong>e nach SächsEigBG und § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Betriebsleitung durch den<br />
Bürgermeister zu erlassende Geschäftsordnung existiert nicht. Da der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong> eigenes<br />
Personal beschäftigt und die Aufgaben der technischen und kaufmännischen Betriebsführung<br />
im Berichtsjahr durch e<strong>in</strong>en externen Betriebsführer wahrgenommen wurden, ist dies aus<br />
unserer Sicht nicht zu beanstanden.<br />
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und<br />
wurden Niederschriften hierüber erstellt?<br />
Sitzungen des Stadtrats und des Technischen Ausschusses (Betriebsausschuss des Eigenbetriebs<br />
Abwasserentsorgung) f<strong>in</strong>den regelmäßig auf der Grundlage e<strong>in</strong>es Sitzungsplans statt. Im<br />
Jahr 2004 beschäftigte sich der Stadtrat <strong>in</strong> fünf Sitzungen mit dem Eigenbetrieb. Die Ausführungen<br />
und Beschlüsse werden protokolliert.<br />
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Absatz 1<br />
Satz 3 des Aktiengesetzes s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?<br />
Auskunftsgemäß ist der Betriebsleiter (Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>) <strong>in</strong> den Kontrollgremien<br />
jener Gesellschaften tätig, an denen die Stadt beteiligt ist.<br />
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s!l<strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan)<br />
<strong>in</strong>dividualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt<br />
nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger<br />
Anreizwirkung ausgewiesen? Falls ne<strong>in</strong>, wie wird dies begründet?<br />
Der Eigenbetrieb beschäftigt ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter und hat ke<strong>in</strong>e Vergütungen an Organmitglieder<br />
gewährt.<br />
Fragenkreis 2:<br />
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen<br />
a) Gibt es e<strong>in</strong>en den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,<br />
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse<br />
ersichtlich s<strong>in</strong>d? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?<br />
Aufgrund der Größe und Struktur des Eigenbetriebs existiert ke<strong>in</strong> gesonderter Organisationsplan.<br />
Zuständigkeiten für von der Stadtverwaltung wahrgenommene Aufgaben im technischen und<br />
kaufmännischen Bereich ergeben sich aus § 5 der Eigenbetriebssatzung. Dar<strong>in</strong> ist u. a. geregelt,<br />
dass die fachliche Planung und Durchführung von Investitionen weitestgehend über das<br />
Bauamt der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong> (<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros) erfolgt.<br />
Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche des Betriebsführers (GEWA) ergeben sich aus den Betriebsführungsverträgen.<br />
Wir verweisen auf unsere Ausführungen <strong>in</strong> Anlage 5 zu diesem Bericht.<br />
Arbeitsbereiche der ebenfalls extern vergebenen Leistungen der Beitragsbescheiderstellung<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem zwischen der Stadt <strong>Radeberg</strong> und dem Ingenieurbüro Dänekamp & Partner, <strong>Radeberg</strong>,<br />
geschlossenen Vertrag vom 30. November 1995 und der Ergänzungsvere<strong>in</strong>barung<br />
vom 29. Januar 1997 def<strong>in</strong>iert.<br />
Bei Bedarf werden die Verträge aktualisiert.<br />
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s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren<br />
wird?<br />
E<strong>in</strong>e von den unter a) dieses Fragenkreises erläuterten Gegebenheiten abweichende Verfahrensweise<br />
haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.<br />
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und<br />
dokumentiert?<br />
Die Korruptionsprävention erfolgt im Verantwortungsbereich der Betriebsleitung und <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />
mit der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>. Gemäß der Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsanweisung<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong> dürfen Belohnungen und Geschenke für dienstliche Tätigkeiten nicht<br />
angenommen werden.<br />
d) Gibt es geeignete Richtl<strong>in</strong>ien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse<br />
(<strong>in</strong>sbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,<br />
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben,<br />
dass diese nicht e<strong>in</strong>gehalten werden?<br />
Die laufenden betrieblichen Entscheidungsprozesse unterliegen im Wesentlichen dem Aufgabenbereich<br />
der Betriebsleitung und ergeben sich <strong>in</strong>sbesondere aus der Betriebssatzung.<br />
e) Besteht e<strong>in</strong>e ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung<br />
und EDV)?<br />
Die laufende Dokumentation und Ablage von Verträgen erfolgt im Verantwortungsbereich der<br />
Betriebsleitung und <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>. Verträge werden<br />
<strong>in</strong> der ursächlich betroffenen Fachabteilung dokumentiert.<br />
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=ä <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
Fragenkreis 3:<br />
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controll<strong>in</strong>g<br />
a) Entspricht das Planungswesen - auch im H<strong>in</strong>blick auf Planungshorizont und Fortschreibung<br />
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten<br />
- den Bedürfnissen des Unternehmens?<br />
Das Planungswesen ist (auch h<strong>in</strong>sichtlich Planungshorizont) an den gesetzlichen Forderungen<br />
ausgerichtet und entspricht damit grundlegenden Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Jedoch existiert<br />
ke<strong>in</strong>e schlüssige Fortschreibung der Planansätze, was <strong>in</strong>sbesondere durch die verspätete<br />
Ermittlung von Ist-Daten (z. B. Jahresabschluss) bed<strong>in</strong>gt ist.<br />
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?<br />
Planabweichungen werden systematisch untersucht.<br />
c) Entspricht das Rechnungswesen e<strong>in</strong>schließlich der Kostenrechnung der Größe und<br />
den besonderen Anforderungen des Unternehmens?<br />
Das Rechnungswesen entspricht grundsätzlich der Größe und den besonderen Anforderungen<br />
des Eigenbetriebs. Die Abwicklung wesentlicher Geschäftsprozesse (Erarbeitung rechtskräftiger<br />
Unterlagen zur Beitragserhebung, Gebührenerhebung und -abrechnung, Teile der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung,<br />
Erstellung des Jahresabschlusses) hat der Eigenbetrieb ausgelagert. Dies erfordert<br />
im Eigenbetrieb zusätzliche Koord<strong>in</strong>ationstätigkeiten, deren Ausgestaltung entsprechend<br />
unseren Prüfungsfeststellungen weiter optimiert werden sollte.<br />
Die Verfahrensabläufe im Rechnungswesen bzw. die Form der von externen Dienstleistern<br />
bereitgestellten Daten erlaubten ke<strong>in</strong>e zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen - <strong>in</strong>sbesondere<br />
<strong>in</strong> Bezug auf die Abbildung von Abwassergebühren und -beitragen - <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung.<br />
d) Besteht e<strong>in</strong> funktionierendes F<strong>in</strong>anzmanagement, welches u.a. e<strong>in</strong>e laufende Liquiditätskontrolle<br />
und e<strong>in</strong>e Kreditüberwachung gewährleistet?<br />
Die Liquidität steht unter ständiger Kontrolle der Betriebsleitung. Die Überwachung der Kredite<br />
obliegt der Stadtkämmerei auf der Grundlage von vorliegenden Z<strong>in</strong>s- und Tilgungsplänen.<br />
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s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
e) Gehört zu dem F<strong>in</strong>anzmanagement auch e<strong>in</strong> zentrales Cash-Management und haben<br />
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht e<strong>in</strong>gehalten<br />
worden s<strong>in</strong>d?<br />
Es besteht ke<strong>in</strong> zentrales Cash-Management.<br />
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden?<br />
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen<br />
zeitnah und effektiv e<strong>in</strong>gezogen werden?<br />
Abwasserbeiträge werden <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit e<strong>in</strong>em externen Ingenieurbüro erhoben.<br />
Dabei richtet sich die zeitnahe und vollständige Erhebung vor allem nach dem Abarbeitungsstand<br />
im Ingenieurbüro. E<strong>in</strong>e Kontrolle durch den Eigenbetrieb zur Richtigkeit der Beitragshöhe,<br />
etwa <strong>in</strong> Form von Stichproben, f<strong>in</strong>det auskunftsgemäß nicht statt. Grundlage für die<br />
Entstehung und Fälligkeit der Beiträge ist die Abwassersatzung, welche u. a. die Fälligkeit der<br />
Beiträge <strong>in</strong> zwei Raten regelt. Daneben werden beantragte Stundungen von Beiträgen auf der<br />
Basis der Stundungsrichtl<strong>in</strong>ie bearbeitet; dies schließt die Berechnung von Stundungsz<strong>in</strong>sen<br />
e<strong>in</strong>. Im Jahresabschluss 2004 s<strong>in</strong>d die bis zum 31. Dezember 2004 erstellten Beitragsbescheide<br />
unter Berücksichtigung wertaufhellender Erkenntnisse ausgewiesen. Im Übrigen verweisen<br />
wir auf die Angaben des Eigenbetriebs im Lagebericht (Anlage 4 zu diesem Bericht).<br />
Die Erhebung der Abwassergebühren erfolgt über den externen Betriebsführer des Eigenbetriebs.<br />
E<strong>in</strong>e zeitnahe Erhebung wird grundsätzlich durch unterjährige Abschlagszahlungen auf<br />
die Jahresgebühr sichergestellt. E<strong>in</strong>e vollständige und zeitnahe E<strong>in</strong>ziehung von durch den<br />
Betriebsfuhrer gemahnten Forderungen durch das Vollstreckungsamt der Stadt <strong>Radeberg</strong> war<br />
nach unseren Feststellungen im Berichtsjahr nicht gewährleistet.<br />
Zur Gewährleistung der vollständigen Erfassung aller Nutzer der öffentlichen Abwasseranlagen<br />
ist der Abgleich von Stammdaten der Gebührenpflichtigen zwischen der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
und dem Betriebsführer empfehlenswert. E<strong>in</strong>e Aktualisierung der Stammdaten f<strong>in</strong>det im Rahmen<br />
e<strong>in</strong>er Neuerhebung statt.<br />
g) Entspricht das Controll<strong>in</strong>g den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und<br />
umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?<br />
E<strong>in</strong> eigenständiges Controll<strong>in</strong>g für den Eigenbetrieb besteht nicht. Die Aufgaben des Controll<strong>in</strong>gs<br />
wurden hauptsächlich durch die Betriebsleitung wahrgenommen.<br />
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Anlage 6<br />
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen e<strong>in</strong>e Steuerung und/oder Überwachung<br />
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen e<strong>in</strong>e wesentliche<br />
Beteiligung besteht?<br />
Der Eigenbetrieb hat ke<strong>in</strong>e Tochterunternehmen oder wesentliche Beteiligungen.<br />
Fragenkreis 4:<br />
Risikofrüherkennungssystem<br />
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale def<strong>in</strong>iert<br />
und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken<br />
rechtzeitig erkannt werden können?<br />
b) Reichen diese Maßnahmen aus und s<strong>in</strong>d sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen?<br />
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?<br />
c) S<strong>in</strong>d diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?<br />
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kont<strong>in</strong>uierlich und systematisch<br />
mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen<br />
abgestimmt und angepasst?<br />
E<strong>in</strong> Risikofrüherkennungssystem, das Risikofelder, Frühwarnsignale und Maßnahmen zum<br />
Risikomanagement schriftlich def<strong>in</strong>iert und dokumentiert, wurde durch den Eigenbetrieb bisher<br />
nicht e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
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s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
Fragenkreis 5:<br />
F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente, andere Term<strong>in</strong>geschäfte, Optionen und Derivate<br />
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum E<strong>in</strong>satz von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumenten<br />
sowie von anderen Term<strong>in</strong>geschäften, Optionen und Derivaten festgelegt?<br />
Dazu gehört:<br />
• Welche Produkte/Instrumente dürfen e<strong>in</strong>gesetzt werden?<br />
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden?<br />
• Wie werden die Bewertungse<strong>in</strong>heiten def<strong>in</strong>iert und dokumentiert und <strong>in</strong> welchem<br />
Umfang dürfen offene Posten entstehen?<br />
• S<strong>in</strong>d die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich<br />
zulässig s<strong>in</strong>d bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden<br />
dürfen (z. B. antizipatives Hedg<strong>in</strong>g)?<br />
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken e<strong>in</strong>gesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen<br />
und zur Risikobegrenzung?<br />
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung e<strong>in</strong> dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium<br />
zur Verfügung gestellt <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Bezug auf<br />
• Erfassung der Geschäfte<br />
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse<br />
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung<br />
. Kontrolle der Geschäfte?<br />
d) Gibt es e<strong>in</strong>e Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedg<strong>in</strong>g) dienende<br />
Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen auf Grund der Risikoentwicklung gezogen?<br />
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?<br />
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s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
f) Ist die unter jährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im H<strong>in</strong>blick auf<br />
die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?<br />
Dieser Fragenkomplex entfällt, da ke<strong>in</strong>e derartigen F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente bestanden und der E<strong>in</strong>satz<br />
dieser Instrumente auch nicht geplant ist.<br />
Fragenkreis 6:<br />
Interne Revision<br />
a) Gibt es e<strong>in</strong>e den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne<br />
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese<br />
Funktion durch e<strong>in</strong>e andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?<br />
b) Wie ist die Anb<strong>in</strong>dung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?<br />
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?<br />
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision<br />
im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich mite<strong>in</strong>ander<br />
unvere<strong>in</strong>bare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch<br />
getrennt s<strong>in</strong>d? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über<br />
Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte<br />
vor?<br />
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer<br />
abgestimmt?<br />
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt<br />
und um welche handelt es sich?<br />
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen<br />
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision<br />
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?<br />
Die Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong> hat <strong>in</strong> Anbetracht ihrer Größe und Organisation ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terne<br />
Revision e<strong>in</strong>gerichtet. Aus unserer Sicht ist dies nicht zu beanstanden. Im Übrigen erfolgen<br />
grundsätzliche Prüfungen, die sich aus den Regelungen der Sächsischen Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
ergeben.<br />
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sä <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
Fragenkreis 7:<br />
Übere<strong>in</strong>stimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung,<br />
Geschäftsanweisung und b<strong>in</strong>denden Beschlüssen des Überwachungsorgans<br />
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans<br />
zu Zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht<br />
e<strong>in</strong>geholt worden ist?<br />
Die Regelungen zu Zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />
Eigenbetriebssatzung, im SächsKomZG und <strong>in</strong> der SächsGemO getroffen. Unsere Prüfung hat<br />
ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans<br />
zu zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht e<strong>in</strong>geholt worden ist.<br />
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des<br />
Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans e<strong>in</strong>geholt?<br />
Es wurden ke<strong>in</strong>e Kredite an die Betriebsleitung ausgereicht.<br />
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen<br />
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen<br />
vorgenommen worden s<strong>in</strong>d (z. B. Zerlegung <strong>in</strong> Teilmaßnahmen)?<br />
Unsere Prüfung führte nicht zu Feststellungen, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen<br />
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen<br />
wurden.<br />
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit<br />
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und b<strong>in</strong>denden Beschlüssen<br />
des Überwachungsorgans übere<strong>in</strong>stimmen?<br />
Bei unserer Prüfung haben sich ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte ergeben, nach denen die Geschäftstätigkeit<br />
nicht im Rahmen von Gesetz, Satzung oder b<strong>in</strong>denden Beschlüssen von Stadtrat bzw.<br />
Technischen Ausschuss lag.<br />
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s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
Fragenkreis 8:<br />
Durchführung von Investitionen<br />
a) Werden Investitionen (<strong>in</strong> Sachanlagen, Beteiligungen, sonstigen F<strong>in</strong>anzanlagen,<br />
immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung<br />
auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, F<strong>in</strong>anzierbarkeit und Risiken geprüft?<br />
Die Planung von Investitionen erfolgt fast ausschließlich über das Bauamt der Stadtverwaltung.<br />
Wesentliche Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans angemessen geplant sowie<br />
auf ihre Durchführbarkeit untersucht. Die Wirtschaftlichkeit, die F<strong>in</strong>anzierbarkeit und die<br />
Risiken werden vor Verabschiedung des Investitionsplans bzw. vor der Auftragsvergabe geprüft.<br />
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung<br />
nicht ausreichend waren, um e<strong>in</strong> Urteil über die Angemessenheit des<br />
Preises zu ermöglichen (z, B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken<br />
oder Beteiligungen)?<br />
Investitionsvorhaben werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben, was die Beurteilung der<br />
Angemessenheit des Preises ermöglicht.<br />
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend<br />
überwacht und Abweichungen untersucht?<br />
Vorbereitung, Durchfuhrung und Preisabweichungen bei Investitionen werden i. d. R. durch<br />
Ingenieurbüros im Rahmen der Abwicklung der Investition überwacht.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus obliegt die Kontrolle über die Investitionen und deren F<strong>in</strong>anzierung der Stadtverwaltung,<br />
<strong>in</strong>sbesondere dem Bauamt.<br />
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?<br />
Wenn ja, <strong>in</strong> welcher Höhe und aus welchen Gründen?<br />
Bei den im Geschäftsjahr vorgenommenen Investitionen kam es <strong>in</strong>sgesamt zu Überschreitungen.<br />
Die im Wirtschaftsplan 2004 festgelegten Investitionen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 587 wurden<br />
mit den tatsächlich vorgenommenen Investitionen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 622 überschritten. Auf<br />
7538/05 10/17
=U<strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
Ebene der e<strong>in</strong>zelnen Investitionsvorhaben waren Überschreitungen bei folgenden Maßnahmen<br />
zu verzeichnen:<br />
Anb. AW Gebiet Uli. Mühle<br />
San. Anschluss Karosseriewerke<br />
RW-Kanal Gehweg S 181 OT G.<br />
AW-Verb<strong>in</strong>d. Str. d. Friedens/Dresdner Str.<br />
zusätzlich<br />
RW-Kanal Hauptstraße OT G. + HAL<br />
SW-Kanal Lotzdorfer Str. + HAL<br />
SW-Kanal Hauptstr. OT LA + HAL Lotzdorfer Str. + HAL<br />
MW-Kanal An der Bretterwand + HAL<br />
RW/SW-Kanal Dresdner Str. + HAL<br />
MW-Kanal Pulsnitzer Str.<br />
MW-Kanal Goldbachaue + HAL<br />
MW-Kanal Talstraße + HAL<br />
SW/RW-Kanal An den Folgen OT LA<br />
MW-Kanal Heidestr. + HAL<br />
Ist<br />
2004<br />
EUR<br />
167.019,98<br />
12.069,68<br />
109.177,71<br />
20.914,54<br />
64.350,12<br />
7.535,14<br />
6.552,28<br />
4.630,68<br />
3.968,41<br />
10.242,41<br />
2.735,88<br />
2.567,49<br />
1.274,03<br />
2.370,13<br />
415.408,48<br />
Plan<br />
2004<br />
EUR<br />
142.500,00<br />
9.000,00<br />
44.000,00<br />
15.000,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
210.500,00<br />
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leas<strong>in</strong>g- oder vergleichbare Verträge<br />
nach Ausschöpfung der Kreditl<strong>in</strong>ien abgeschlossen wurden?<br />
Derartige Feststellungen haben wir beim Eigenbetrieb nicht getroffen.<br />
Fragenkreis 9:<br />
Vergaberegelungen<br />
a) Haben sich Anhaltspunkte für e<strong>in</strong>deutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B.<br />
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?<br />
Im Rahmen unserer Prüfl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d uns ke<strong>in</strong>e derartigen Verstöße bekannt geworden.<br />
7538/05 11/17
s!J <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote<br />
(z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) e<strong>in</strong>geholt?<br />
Da der Eigenbetrieb ke<strong>in</strong> Konzern im handelsrechtlichen S<strong>in</strong>n ist, entfällt die Beantwortung<br />
dieser Frage.<br />
Fragenkreis 10<br />
Berichterstattung an das Überwachungsorgan<br />
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?<br />
Der Stadtrat wurde über die nach Satzung bestimmten Sachverhalte <strong>in</strong>formiert.<br />
b) Vermitteln die Berichte e<strong>in</strong>en zutreffenden E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die wirtschaftliche Lage des<br />
Unternehmens/Konzerns und <strong>in</strong> die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?<br />
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs wird zutreffend dargestellt.<br />
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah<br />
unterrichtet? Liegen <strong>in</strong>sbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß<br />
abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen<br />
oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?<br />
Im Geschäftsjahr 2004 lagen ke<strong>in</strong>e risikoreichen bzw. nicht ordnungsgemäß abgewickelten<br />
Geschäftsvorfälle vor.<br />
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan<br />
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?<br />
E<strong>in</strong>e Berichterstattung auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans gab es nicht.<br />
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90<br />
AktG oder unternehmens<strong>in</strong>ternen Vorschriften) nicht <strong>in</strong> allen Fällen ausreichend<br />
war?<br />
Im Geschäftsjahr 2004 gab es ke<strong>in</strong>e diesbezüglichen Anhaltspunkte.<br />
7538/05 12/17
s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
f) Gibt es e<strong>in</strong>e D&O-Versicherung? Wurde e<strong>in</strong> angemessener Selbstbehalt vere<strong>in</strong>bart?<br />
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan<br />
erörtert?<br />
Versicherungen liegen <strong>in</strong> der Verantwortung der Betriebsleitung. Im Geschäftsjahr 2004 bestand<br />
für die Stadt <strong>Radeberg</strong> e<strong>in</strong>e Vermögenseigenschadenversicherung. E<strong>in</strong> Selbstbehalt ist<br />
nicht vere<strong>in</strong>bart.<br />
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans<br />
gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt<br />
worden?<br />
Derartige Interessenskonflikte bestanden für das Geschäftsjahr 2004 nicht. E<strong>in</strong>e Offenlegung<br />
entfallt damit.<br />
Fragenkreis 11:<br />
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven<br />
a) Besteht <strong>in</strong> wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?<br />
Es besteht ke<strong>in</strong> nicht betriebsnotwendiges Vermögen.<br />
b) S<strong>in</strong>d Bestände auffallend hoch oder niedrig?<br />
Der Eigenbetrieb verfugt über ke<strong>in</strong>e Bestände.<br />
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu<br />
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände<br />
wesentlich bee<strong>in</strong>flusst wird?<br />
Nach unserer Prüfl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Posten wesentliche stille Reserven vorhanden.<br />
7538/05 13/17
s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
Fragenkreis 12:<br />
F<strong>in</strong>anzierung<br />
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach <strong>in</strong>ternen und externen F<strong>in</strong>anzierungsquellen<br />
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen<br />
f<strong>in</strong>anziert werden?<br />
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 1.503 Damit war die Gesellschaft<br />
<strong>in</strong> der Lage, ihre Netto<strong>in</strong>vestitionen (TEUR 1.379) zu f<strong>in</strong>anzieren.<br />
Wir verweisen auf unsere Ausfuhrungen <strong>in</strong> diesem Bericht unter C III "Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage".<br />
b) Wie ist die F<strong>in</strong>anzlage des Konzerns zu beurteilen, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?<br />
Der Eigenbetrieb ist nicht Bestandteil e<strong>in</strong>es Konzerns.<br />
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen F<strong>in</strong>anz-/Fördermittel e<strong>in</strong>schließlich Garantien<br />
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass<br />
die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet<br />
wurden?<br />
Im Berichtsjahr wurden Investitionszuschüsse des Freistaates Sachsen <strong>in</strong> Höhe von TEUR 273<br />
vere<strong>in</strong>nahmt. Es haben sich ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die damit verbundenen<br />
Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden.<br />
7538/05 14/17
=U <strong>ERNST</strong>&<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
Fragenkreis 13:<br />
Eigenkapitalausstattung und Gew<strong>in</strong>nverwendung<br />
a) Bestehen F<strong>in</strong>anzierungsprobleme auf Grund e<strong>in</strong>er evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?<br />
Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2004 e<strong>in</strong> Eigenkapital <strong>in</strong> Höhe von TEUR 1.715<br />
aus. Die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung von Sonderposten und empfangenen Ertragszuschüssen<br />
beträgt zum Bilanzstichtag 65,9 % (Vj.: 65,7 %). Die langfristige F<strong>in</strong>anzierung<br />
ist aufgrund des hohen Anteils von mittel- und langfristigem Fremdkapital gesichert.<br />
b) Ist der Gew<strong>in</strong>nverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung)<br />
mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vere<strong>in</strong>bar?<br />
Der Betriebsleiter hat vorgeschlagen, den Jahresgew<strong>in</strong>n zur Tilgung des Verlustvortrags zu<br />
verwenden und im übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Dies ist mit der wirtschaftlichen<br />
Lage des Eigenbetriebs vere<strong>in</strong>bar.<br />
Fragenkreis 14:<br />
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit<br />
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/<br />
Konzernunternehmen zusammen?<br />
Der Eigenbetrieb betätigt sich nur im Abwasserbereich.<br />
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von e<strong>in</strong>maligen Vorgängen geprägt?<br />
Das Jahresergebnis 2004 wurde wesentlich durch die Erträge aus der Korrektur der Betriebskostenumlage<br />
der Jahre 1997 bis 2003 <strong>in</strong> Höhe von TEUR 672 bee<strong>in</strong>flusst. Wir verweisen auf<br />
unsere Angaben unter Punkt C II "Ertragslage" im Hauptteil dieses Berichts.<br />
7538/05 15/17
s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen<br />
zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern<br />
e<strong>in</strong>deutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?<br />
Der Eigenbetrieb ist nicht Bestandteil e<strong>in</strong>es Konzerns.<br />
d) Wurde die Konzessionsabgabe Steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?<br />
Der Eigenbetrieb zahlt ke<strong>in</strong>e Konzessionsabgabe.<br />
Fragenkreis 15:<br />
Verlustbr<strong>in</strong>gende Geschäfte und ihre Ursachen<br />
a) Gab es verlustbr<strong>in</strong>gende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von<br />
Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?<br />
Wir verweisen auf unsere Angaben unter Punkt C II "Ertragslage" im Hauptteil dieses Berichts.<br />
Da getrennte Ergebnisrechnungen für Kernstadt und Ortsteile nicht geführt werden können,<br />
s<strong>in</strong>d Aussagen zur kostendeckenden Beitrags- und Gebührenerhebung nicht abschließend<br />
möglich. Wir verweisen aber auf die weite Spanne der Abwassergebühr von 1,46 EUR/cbm <strong>in</strong><br />
Ullersdorf und 3,01 EUR/cbm <strong>in</strong> Großerkmannsdorf und die Tatsache, dass aufgrund der fehlenden<br />
Globalberechnung e<strong>in</strong>e Beitragserhebung <strong>in</strong> Ullersdorf bislang nicht erfolgt ist.<br />
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um<br />
welche Maßnahmen handelt es sich?<br />
Aufgrund der verspäteten Erstellung der Jahresabschlüsse des AZV waren zeitnahe Steuerungsmaßnahmen<br />
zur Verlustbegrenzung nur e<strong>in</strong>geschränkt möglich.<br />
7538/05 16/17
s!l <strong>ERNST</strong> &<strong>YOUNG</strong><br />
Anlage 6<br />
Fragenkreis 16:<br />
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage<br />
a) Was s<strong>in</strong>d die Ursachen des Jahresfehlbetrages?<br />
Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2004 e<strong>in</strong>en Jahresgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Höhe von<br />
EUR 1.576.909,99 aus. Somit entfällt die Beantwortung dieses Fragenkreises.<br />
b) Welche Maßnahmen wurden e<strong>in</strong>geleitet bzw. s<strong>in</strong>d beabsichtigt, um die Ertragslage<br />
des Unternehmens zu verbessern?<br />
E<strong>in</strong>e Verbesserung der Vermögens- und Ertragslage wird durch die folgenden Maßnahmen<br />
angestrebt:<br />
• Erhebung kostendeckender Abwassergebühren<br />
• Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil Ullersdorf und Überarbeitung der Globalberechnung<br />
für die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
7538/05 17/17
Allgeme<strong>in</strong>e Auftragsbed<strong>in</strong>gungen<br />
für<br />
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
vom I.Januar 2002<br />
1. Geltungsbereich<br />
(1) Die Auftragsbed<strong>in</strong>gungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern<br />
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend<br />
„Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über<br />
Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes<br />
ausdrücklich schriftlich vere<strong>in</strong>bart oder gesetzlich zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben<br />
ist.<br />
(2) Werden im E<strong>in</strong>zelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen<br />
dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber<br />
begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der<br />
nachstehenden Nr. 9.<br />
7. Weitergabe e<strong>in</strong>er beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers<br />
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte,<br />
Gutachten und dgl.) an e<strong>in</strong>en Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des<br />
Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrags<strong>in</strong>halt die E<strong>in</strong>willigung<br />
zur Weitergabe an e<strong>in</strong>en bestimmten Dritten ergibt.<br />
Gegenüber e<strong>in</strong>em Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)<br />
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben s<strong>in</strong>d.<br />
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu<br />
Werbezwecken ist unzulässig; e<strong>in</strong> Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer<br />
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.<br />
2. Umfang und Ausführung des Auftrages<br />
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vere<strong>in</strong>barte Leistung, nicht e<strong>in</strong> bestimmter<br />
wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,<br />
sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu<br />
bedienen.<br />
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen<br />
Prüfungen - der ausdrücklichen schrif lichen Vere<strong>in</strong>barung.<br />
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf<br />
die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften,<br />
wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund<br />
Bewirtschaftungsrechts beachtet s<strong>in</strong>d; das gleiche gilt für die Feststellung,<br />
ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen <strong>in</strong> Anspruch<br />
genommen werden können. Die Ausführung e<strong>in</strong>es Auftrages umfaßt nur dann<br />
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen<br />
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet s<strong>in</strong>d, wenn sich bei der Durchführung<br />
von Prüfungen dazu e<strong>in</strong> Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich<br />
vere<strong>in</strong>bart ist.<br />
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen<br />
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf<br />
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers<br />
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch<br />
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages<br />
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen<br />
Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung<br />
des Auftrages von Bedeutung se<strong>in</strong> können. Dies gilt auch für die Unterlagen,<br />
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers<br />
bekannt werden.<br />
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit<br />
der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu<br />
bestätigen.<br />
4. Sicherung der Unabhängigkeit<br />
Der Auftraggeber steht dafür e<strong>in</strong>, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit<br />
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt<br />
<strong>in</strong>sbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf<br />
eigene Rechnung zu übernehmen.<br />
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte<br />
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse se<strong>in</strong>er Tätigkeit schriftlich darzustellen,<br />
so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen<br />
wird der Bericht, soweit nichts anderes vere<strong>in</strong>bart ist, schriftlich erstattet.<br />
Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers<br />
außerhalb des erteilten Auftrages s<strong>in</strong>d stets unverb<strong>in</strong>dlich.<br />
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers<br />
Der Auftraggeber steht dafür e<strong>in</strong>, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer<br />
gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen,<br />
Aufstellungen und Berechnungen, <strong>in</strong>sbesondere Massen- und<br />
Kostenberechnungen, nur für se<strong>in</strong>e eigenen Zwecke verwendet werden.<br />
8. Mängelbeseitigung<br />
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung<br />
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er<br />
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages<br />
verlangen; ist der Auftrag von e<strong>in</strong>em Kaufmann im Rahmen se<strong>in</strong>es Handelsgewerbes,<br />
e<strong>in</strong>er juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von e<strong>in</strong>em<br />
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber<br />
die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die<br />
erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne<br />
Interesse ist. Soweit darüber h<strong>in</strong>aus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt<br />
Nr. 9.<br />
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich<br />
schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die<br />
nicht auf e<strong>in</strong>er vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf e<strong>in</strong>es<br />
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeg<strong>in</strong>n.<br />
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und<br />
formelle Mängel, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und<br />
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten s<strong>in</strong>d, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer<br />
auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die<br />
geeignet s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene<br />
Ergebnisse <strong>in</strong> Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten<br />
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber<br />
vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.<br />
9. Haftung<br />
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung<br />
des § 323 Abs. 2 HGB.<br />
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; E<strong>in</strong>zelner Schadensfall<br />
Falls weder Abs. 1 e<strong>in</strong>greift noch e<strong>in</strong>e Regelung im E<strong>in</strong>zelfall besteht, ist die<br />
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit<br />
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und<br />
Gesundheit, bei e<strong>in</strong>em fahrlässig verursachten e<strong>in</strong>zelnen Schadensfall gem.<br />
§ 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn<br />
e<strong>in</strong>e Haftung gegenüber e<strong>in</strong>er anderen Person als dem Auftraggeber begründet<br />
se<strong>in</strong> sollte. E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner Schadensfall ist auch bezüglich e<strong>in</strong>es aus mehreren<br />
Pflichtverletzungen stammenden e<strong>in</strong>heitlichen Schadens gegeben. Der<br />
e<strong>in</strong>zelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen e<strong>in</strong>er Pflichtverletzung ohne<br />
Rücksicht darauf, ob Schäden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em oder <strong>in</strong> mehreren aufe<strong>in</strong>anderfolgenden<br />
Jahren entstanden s<strong>in</strong>d. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger<br />
Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als e<strong>in</strong>heitliche<br />
Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong><br />
rech lichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall<br />
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />
werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der M<strong>in</strong>destversicherungssumme<br />
gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.<br />
(3) Ausschlußfristen<br />
E<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch kann nur <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Ausschlußfrist von<br />
e<strong>in</strong>em Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte<br />
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis<br />
erlangt hat, spätestens aber <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden<br />
Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung<br />
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge h<strong>in</strong>gewiesen wurde.<br />
Das Recht, die E<strong>in</strong>rede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.<br />
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit<br />
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />
© IDW-Verlag GmbH • Postfach 32 05 80 • 40420 Düsseldorf • Telefax 0211 /45 61-206 52001
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge<br />
(1) E<strong>in</strong>e nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer<br />
geprüften und mit e<strong>in</strong>em Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses<br />
oder Lageberichts bedarf, auch wenn e<strong>in</strong>e Veröffentlichung nicht stattf<strong>in</strong>det,<br />
der schriftlichen E<strong>in</strong>willigung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer<br />
e<strong>in</strong>en Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf<br />
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder<br />
an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher E<strong>in</strong>willigung<br />
des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut<br />
zulässig.<br />
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der<br />
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber<br />
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des<br />
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.<br />
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere<br />
Ausfertigungen werden besonders <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung <strong>in</strong> Steuersachen<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung <strong>in</strong> steuerlichen<br />
E<strong>in</strong>zelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber<br />
genannten Tatsachen, <strong>in</strong>sbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig<br />
zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch<br />
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen<br />
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu<br />
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber<br />
dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen<br />
Unterlagen, <strong>in</strong>sbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß<br />
dem Wirtschaftsprüfer e<strong>in</strong>e angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung<br />
steht.<br />
(3) Mangels e<strong>in</strong>er anderweitigen schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung umfaßt die<br />
laufende Steuerberatung folgende, <strong>in</strong> die Vertragsdauer fallenden<br />
Tätigkeiten:<br />
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die E<strong>in</strong>kommensteuer,<br />
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen,<br />
und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden<br />
Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher<br />
Aufstellungen und Nachweise<br />
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten<br />
Steuern<br />
c) Verhandlungen mit den F<strong>in</strong>anzbehörden im Zusammenhang mit den<br />
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden<br />
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse<br />
von Betriebsprüfungen h<strong>in</strong>sichtlich der unter a) genannten Steuern<br />
e) Mitwirkung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>spruchs- und Beschwerdeverfahren h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
unter a) genannten Steuern.<br />
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die<br />
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.<br />
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung e<strong>in</strong> Pauschalhonorar,<br />
so s<strong>in</strong>d mangels anderweitiger schriftlicher Vere<strong>in</strong>barungen die unter<br />
Abs. 3d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.<br />
(5) Die Bearbeitung besonderer E<strong>in</strong>zelfragen der E<strong>in</strong>kommensteuer, Körperschaftsteuer,<br />
Gewerbesteuer, E<strong>in</strong>heitsbewertung und Vermögensteuer sowie<br />
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben<br />
erfolgt auf Grund e<strong>in</strong>es besonderen Auftrages. Dies gilt auch für<br />
a) die Bearbeitung e<strong>in</strong>malig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf<br />
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,<br />
b) die Mitwirkung und Vertretung <strong>in</strong> Verfahren vor den Gerichten der<br />
F<strong>in</strong>anz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie <strong>in</strong> Steuerstrafsachen<br />
und<br />
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit<br />
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,<br />
Sanierung, E<strong>in</strong>tritt und Ausscheiden e<strong>in</strong>es Gesellschafters, Betriebsveräußerung,<br />
Liquidation und dergleichen.<br />
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als<br />
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung<br />
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle<br />
<strong>in</strong> Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen<br />
worden s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Gewähr für die vollständige Erfassung der<br />
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.<br />
12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle<br />
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit se<strong>in</strong>er Tätigkeit für den Auftraggeber<br />
bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich<br />
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverb<strong>in</strong>dungen<br />
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht<br />
entb<strong>in</strong>det.<br />
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche<br />
Äußerungen über die Ergebnisse se<strong>in</strong>er Tätigkeit Dritten nur mit E<strong>in</strong>willigung<br />
des Auftraggebers aushändigen.<br />
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene<br />
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten<br />
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.<br />
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers<br />
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen<br />
Leistung <strong>in</strong> Verzug oder unterläßt der Auftraggeber e<strong>in</strong>e ihm nach<br />
Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur<br />
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch<br />
des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene<br />
Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen<br />
sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer<br />
von dem Kündigungsrecht ke<strong>in</strong>en Gebrauch macht.<br />
14. Vergütung<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben se<strong>in</strong>er Gebühren- oder Honorarforderung<br />
Anspruch auf Erstattung se<strong>in</strong>er Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich<br />
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz<br />
verlangen und die Auslieferung se<strong>in</strong>er Leistung von der vollen<br />
Befriedigung se<strong>in</strong>er Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber<br />
haften als Gesamtschuldner.<br />
(2) E<strong>in</strong>e Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung<br />
und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />
Forderungen zulässig.<br />
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung<br />
e<strong>in</strong>es Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen<br />
sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.<br />
(2) Nach Befriedigung se<strong>in</strong>er Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer<br />
auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die<br />
er aus Anlaß se<strong>in</strong>er Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten<br />
hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer<br />
und se<strong>in</strong>em Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser<br />
bereits <strong>in</strong> Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von<br />
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien<br />
anfertigen und zurückbehalten.<br />
16. Anzuwendendes Recht<br />
Für den Auftrag, se<strong>in</strong>e Durchführung und die sich hieraus ergebenden<br />
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.<br />
© IDW-Verlag GmbH • Postfach 320580 • 40420 Düsseldorf • Telefax 0211/4561-206
DR. ZIELFLEISCH<br />
& PARTNER GMBH<br />
WIRTSCHAFTSPRUFUNGS<br />
GESELLSCHAFT<br />
Eigenbetrieb<br />
Abwasserentsorgung<br />
der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004<br />
BAHNHOFSTRASSE 16<br />
70734 FELLBACH<br />
TELEFON 07 11 /95 79 23-O<br />
RADEBEULER STRASSE 9<br />
O164O COSWIG<br />
TELEFON O 35 23/7 47 62
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Auftrag und Auftragsdurchführung 1<br />
2 Rechtliche Verhältnisse 2<br />
3 Prüfungsumfang und Prüfungsdurchführung 3<br />
3.1 Allgeme<strong>in</strong> 3<br />
3.2 Prüfung der E<strong>in</strong>haltung der für die Verwaltung der Stadt geltenden Vorschriften ..4<br />
3.2.1 E<strong>in</strong>haltung Haushaltsrecht und Eigenbetriebsrecht 4<br />
3.2.2 E<strong>in</strong>haltung der Vorschriften für das Kassenwesen 7<br />
3.2.3 E<strong>in</strong>haltung Kommunalabgabenrecht 7<br />
3.2.4 E<strong>in</strong>haltung Vergabevorschriften 8<br />
3.3 E<strong>in</strong>haltung der Beschlüsse des Stadtrates sowie die Anordnungen des<br />
Bürgermeisters 8<br />
3.4 Prüfung der Angemessenheit von Vergütungen 9<br />
3.5 Prüfung der Angemessenheit der Verz<strong>in</strong>sung des von der Stadt zur Verfügung<br />
gestellte Eigenkapitals 9<br />
4 Prüfungsergebnis 10
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
KomPrüfVO<br />
SächsEigBVO<br />
SächsGemO<br />
SächsKAG<br />
TEUR<br />
Verordnung des Sächsischen<br />
Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Innern über das<br />
kommunale Pürfungswesen<br />
(Kommunalprüfungsverordnung -<br />
KomPrüfVO)<br />
Verordnung des Sächsischen<br />
Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Innern über die<br />
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen<br />
der kommunalen Eigenbetriebe (Sächsische<br />
Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO)<br />
Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO)<br />
Sächsisches Kommunalabgabengesetz<br />
(SächsKAG)<br />
Tausend Euro
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004 Seite 1<br />
1 Auftrag und Auftragsdurchführung<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong>, Herr Lemm hat uns beauftragt, die örtliche<br />
Prüfung des<br />
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung<br />
(nachfolgend: Eigenbetrieb)<br />
gemäß § 105 SächsGemO durchzuführen.<br />
Grundlage der Beauftragung war der Beschluss des Stadtrates vom 25. Mai 2005.<br />
Nachdem der Beauftragung ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>derungsgründe entgegenstanden haben wir<br />
den Auftrag bestätigt.<br />
Den nachfolgenden Bericht erstatten wir aufgrund der Ergebnisse der<br />
durchgeführten Prüfung. Der Bericht ist dem Stadtrat vorzulegen.<br />
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortung - auch im<br />
Verhältnis zu Dritten - liegen die <strong>in</strong> der Anlage beigefügten Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Auftragsbed<strong>in</strong>gungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
mit Stand vom 1. Januar 2002 zu Grunde.
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004 Seite 2<br />
2 Rechtliche Verhältnisse<br />
Der Eigenbetrieb wurde auf der Grundlage der Satzung vom 27. November 1996<br />
mit deren Inkrafttreten errichtet. Es wurde e<strong>in</strong>e Eröffnungsbilanz zum 1. Januar<br />
1997 erstellt.<br />
Aufgrund von 2 Änderungen lag im Prüfungszeitraum die Betriebssatzung <strong>in</strong> der<br />
Fassung vom 3. Januar 2002 zu Grunde.<br />
Der Eigenbetrieb führt den Namen „Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong>".<br />
Gegenstand des Eigenbetriebs war im Prüfungszeitraum der Betrieb, die<br />
Herstellung und Erhaltung der örtlichen Abwasseranlagen der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
e<strong>in</strong>schließlich der Ortsteile Großerkmannsdorf, Liegau-Augustusbad und Ullersdorf<br />
sowie die Bereitstellung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die überörtlichen<br />
Abwasseranlagen und deren Ref<strong>in</strong>anzierung.<br />
Organe des Eigenbetriebs waren im Prüfungszeitraum der Stadtrat, der<br />
Technische Ausschuss und der Bürgermeister (<strong>in</strong> Funktion des Betriebsleiters).<br />
Beiträge und Gebühren <strong>in</strong> den Bereichen Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung und<br />
Abwasserentsorgung wurden vom Eigenbetrieb im Prüfungszeitraum auf der<br />
Grundlage folgender Satzungen erhoben:<br />
• Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt <strong>Radeberg</strong> vom<br />
17. Dezember 1996,<br />
• Abwasserbeitragssatzung der Geme<strong>in</strong>de Großerkmannsdorf vom<br />
28. Februar 1997,<br />
• Abwassergebührensatzung der Geme<strong>in</strong>de Großerkmannsdorf vom 28.<br />
Februar 1997 <strong>in</strong> der Fassung vom 28. Mai 1997,<br />
• Vorläufige Satzung der Geme<strong>in</strong>de Ullersdorf über die Erhebung von<br />
Abwassergebühren vom 17. Dezember 1993.
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004 Seite 3<br />
3 Prüfungsumfang und Prüfungsdurchführung<br />
3.1 Allgeme<strong>in</strong><br />
Nach § 105 SächsGemO ist <strong>in</strong> Vorbereitung des Beschlusses über den Jahresabschlusses<br />
des Eigenbetriebs zu prüfen, ob<br />
a) die für die Verwaltung der Stadt geltenden Vorschriften und die Beschlüsse<br />
des Stadtrates sowie die Anordnungen des Bürgermeisters e<strong>in</strong>gehalten<br />
worden s<strong>in</strong>d,<br />
b) die Vergütung der Leistungen, Lieferungen und Leihgelder der Stadt für die<br />
Betriebe, der Betriebe für die Stadt und der Betriebe untere<strong>in</strong>ander angemessen<br />
ist,<br />
c) das von der Stadt zur Verfügung gestellte Eigenkapital angemessen verz<strong>in</strong>st<br />
wird.<br />
Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Jahresabschlusses ist bei der<br />
örtlichen Prüfung zu berücksichtigen. E<strong>in</strong>e überörtliche Prüfung wurde<br />
durchgeführt, der Prüfungsbericht sowie der geänderte Jahresabschluss lagen uns<br />
bis zur Beendigung unserer Prüfung vor.<br />
Der Umfang der Prüfungsaufgaben wird durch § 12 Abs. 1 S. 1 iVm. § 9 Abs. 1, 2<br />
KomPrüfVO näher bestimmt.<br />
Die Prüfung haben wir mit Unterbrechungen <strong>in</strong> der Zeit vom 4. Juni 2007 bis<br />
26. Oktober 2007 <strong>in</strong> den Geschäftsräumen des Eigenbetriebs und den Räumen<br />
der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>, sowie <strong>in</strong> unserem Büro <strong>in</strong> Coswig durchgeführt.<br />
Zur Prüfung wurden uns die oben genannten Satzungen des Eigenbetriebs<br />
e<strong>in</strong>schließlich der Änderungen, verschiedene Ortsatzungen, die Beschlüsse des<br />
Stadtrates sowie des Technischen Ausschusses (als Aufgabenträger des<br />
Betriebsausschusses), der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für den<br />
Prüfungszeitraum sowie der Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das<br />
Geschäftsjahr 2004 vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde von der Diplom-<br />
F<strong>in</strong>anzwirt Kurt Fröschl Steuerberatungsgesellschaft mbH erstellt und mit Datum<br />
vom 25. Januar 2007 unterzeichnet. Vor Beendigung unserer Prüfung wurde uns<br />
der Prüfungsbericht der Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004 Seite 4<br />
Steuerberatungsgesellschaft, vom 9. Juli 2007 vorgelegt. Durch die überörtliche<br />
Prüfung ergaben sich e<strong>in</strong>ige Änderungen im Jahresabschluss.<br />
Auskünfte wurden uns von der Kämmer<strong>in</strong> der Stadt <strong>Radeberg</strong> Frau Hänel sowie<br />
der Sachbearbeiter<strong>in</strong> für F<strong>in</strong>anzen der Stadt <strong>Radeberg</strong> Frau Bergk erteilt.<br />
Die Prüfung erfolgte anhand der vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte.<br />
Die Prüfung der E<strong>in</strong>haltung gesetzlicher Vorschriften erfolgte entsprechend § 5<br />
KomPrüfVO <strong>in</strong> Schwerpunkten und auf der Basis von Stichproben. Die<br />
Stichproben wurden aufgrund von Risikoe<strong>in</strong>schätzungen aus der<br />
Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs ausgewählt. Aufgrund der Vorgehensweise <strong>in</strong><br />
Stichproben ist es nicht ausgeschlossen, dass gegebenenfalls auch Fehler und<br />
Gesetzesverstöße, die für den Eigenbetrieb von e<strong>in</strong>iger Bedeutung s<strong>in</strong>d, nicht<br />
aufgedeckt werden.<br />
Berufsüblich weisen wir darauf h<strong>in</strong>, dass die Prüfung sich nicht auf die Aufdeckung<br />
von Unregelmäßigkeiten oder die Prüfung der Angemessenheit des<br />
Versicherungsschutzes erstreckt.<br />
3.2 Prüfung der E<strong>in</strong>haltung der für die Verwaltung der Stadt geltenden Vorschriften<br />
3.2.1 E<strong>in</strong>haltung Haushaltsrecht und Eigenbetriebsrecht<br />
Voriahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31.12.2003 wurde mit Beschluss des<br />
Stadtrates 93/05 vom 23. November 2005 festgestellt. Das verb<strong>in</strong>dliche Muster<br />
nach Anlage 9 SächsEigBVO wurde bei der Beschlussvorlage beachtet. Der<br />
Jahresgew<strong>in</strong>n von TEUR 764 wurde zur Tilgung des Verlustvortrages von<br />
TEUR 1.372 verwendet, es verblieb e<strong>in</strong> Verlustvortrag <strong>in</strong> Höhe von TEUR 608.<br />
Im Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes vom 26. Oktober 2005 wurde der<br />
Verlust des Jahres 2001 <strong>in</strong> Höhe von TEUR 143 vergessen, wodurch der ab 2004<br />
noch auszugleichende Verlust um TEUR 143 zu niedrig ausgewiesen wird.<br />
Wirtschaftsplan<br />
Der Eigenbetrieb hat entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung e<strong>in</strong>en<br />
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2004 erstellt. Der Wirtschaftsplan umfasst<br />
den Erfolgs-, den Vermögens- und den F<strong>in</strong>anzplan jeweils für den gesamten<br />
Eigenbetrieb. Personal wird dem Eigenbetrieb von der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong>
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004 Seite 5<br />
zur Verfügung gestellt, die entsprechenden über pauschale Schlüssel ermittelten<br />
Kosten werden der Stadt <strong>Radeberg</strong> erstattet. Der Wirtschaftsplan wurde mit<br />
Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2003 bestätigt. Der Wirtschaftsplan des<br />
Eigenbetriebs wurde als Anlage zum Haushaltsplan der Stadt der<br />
Rechtsaufsichtsbehörde am 28.11.2003 vorgelegt. Die Bestätigung der<br />
Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses über die Haushaltssatzung durch die<br />
Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte am 15.01.2004.<br />
Die Erfolgs- und Vermögenspläne sowie die Stellenübersicht waren nach dem<br />
Ergebnis unserer Prüfung nicht zu beanstanden.<br />
Die Gegenüberstellung der Erfolgspläne mit den erreichten Ergebnissen des<br />
Geschäftsjahres 2004 ergab folgende wesentliche Abweichungen:<br />
GuV Erfolgs-Ran Abweichung<br />
TEUR TEUR TEUR<br />
Umsatzerlöse 4.438 3.972 466<br />
sonstige betriebliche Biräge 1.123 210 913<br />
Betriebs ertrag 5.561 4.182 1.379<br />
Materialaufw and<br />
2.042<br />
2.168<br />
-126<br />
Fersonalaufw and<br />
0<br />
0<br />
0<br />
Abschreibungen<br />
1.299<br />
1.089<br />
210<br />
sonstige betriebliche Aufw endungen<br />
242<br />
94<br />
148<br />
Betriebsaufwand<br />
3.583<br />
3.351<br />
232<br />
F<strong>in</strong>anzergebnis<br />
-401<br />
-388<br />
-13<br />
Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit<br />
1.577<br />
443<br />
1.134<br />
außerordentliches Ergebnis<br />
0<br />
0 :<br />
0<br />
Steuern vom Enkommen und vom Ertrag<br />
0<br />
0<br />
0<br />
sonstige Steuern<br />
0<br />
0<br />
, Entnahme Kapitalrücklage<br />
0<br />
0<br />
0<br />
Jahresgew<strong>in</strong>n/ Jahresverlust<br />
1.577<br />
443<br />
1.134<br />
Der Erfolgsplan des gesamten Eigenbetriebs konnte vor allem aufgrund höherer<br />
Umsatzerlöse und höherer sonstiger betrieblicher Erträge e<strong>in</strong> um TEUR 1.134<br />
besseres Ergebnis ausweisen.<br />
Das resultiert vor allem aus um TEUR 96 höheren Abwassergebühren und e<strong>in</strong>er<br />
um TEUR 361 höheren Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen als geplant. Die
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004 Seite 6<br />
gegenüber der Planung um TEUR913 höheren sonstigen Erträge resultieren im<br />
Wesentlichen aus geänderten Bescheiden zur Betriebskostenumlage 1992-2003<br />
sowie der Nachholung der Auflösung der Sonderposten.<br />
Dem gegenüber s<strong>in</strong>d die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen höher als die ursprüngliche Planung. Bei den sonstigen<br />
betrieblichen Aufwendungen s<strong>in</strong>d höhere Kosten vor allem bei den Reparaturen<br />
und Instandhaltungen, den Beratungskosten (Ingenieurleistungen, Globalberechnung,<br />
Kalkulation und Steuerberatungsleistungen) und der Abwasserabgabe<br />
zu verzeichnen.<br />
Jahresabschluss und Lagebericht<br />
Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG s<strong>in</strong>d Jahresabschluss und Lagebericht <strong>in</strong>nerhalb<br />
von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres und somit bis 30.06.2005<br />
aufzustellen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2004 wurde bis 25. Januar 2007<br />
und somit verspätet aufgestellt. Die Vorschriften §§ 8 bis 10 SächsEigBVO wurden<br />
beachtet. E<strong>in</strong> Lagebericht mit den Inhalten des § 11 SächsEigBVO wurde uns<br />
vorgelegt.<br />
Es existieren derzeit 2 durch den Bürgermeister unterzeichnete Versionen des<br />
Jahresabschlusses 2004. E<strong>in</strong>e Version ist dem Bericht des Steuerberaters als<br />
Anlage beigefügt, e<strong>in</strong>e andere erheblich abweichende Version ist dem Prüfbericht<br />
des Wirtschaftsprüfers beigefügt. Zukünftig ist darauf zu achten, dass nur e<strong>in</strong>e<br />
vom Bürgermeister unterzeichnete Version existiert. Im Zweifel sollte die<br />
Unterzeichnung der Version des Steuerberaters solange unterbleiben, bis der<br />
beauftragte Wirtschaftsprüfer diese als Richtig anerkennt.<br />
Gemäß § 105 Abs. 2 SächsGemO s<strong>in</strong>d im Rahmen der örtlichen Prüfung des<br />
Eigenbetriebs die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung zu berücksichtigen. Der<br />
Bericht der überörtlichen Prüfung hat uns gegen Ende der Prüfung vorgelegen. Bei<br />
der Prüfung der E<strong>in</strong>haltung der Rechnungslegungsvorschriften haben wir e<strong>in</strong>e<br />
Durchsicht des Jahresabschlusses vorgenommen.<br />
Dabei hat sich folgender H<strong>in</strong>weis ergeben:<br />
Es wurde e<strong>in</strong> Betrag <strong>in</strong> Höhe von TEUR515 <strong>in</strong> die zweckgebundene Rücklage<br />
e<strong>in</strong>gestellt. Die E<strong>in</strong>zahlung erfolgte am 12. März 2004. Nach den uns gegebenen<br />
Erläuterungen handelt es sich dabei aus unserer Sicht um e<strong>in</strong>e Fehlerkorrektur.
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004 Seite 7<br />
Es bleibt jedoch festzuhalten, dass im Haushaltsplan 2004 die Mittel zur<br />
Weiterreichung an den AZV und somit nicht zur Stärkung des Kapitals gedacht<br />
waren. Wir empfehlen zukünftig e<strong>in</strong>e klarere Beschlussvorgabe, ob mit der<br />
Zahlung e<strong>in</strong>e Stärkung des Kapitals oder e<strong>in</strong>e Verlustübernahme oder e<strong>in</strong><br />
Ertragszuschuss vorliegen soll.<br />
3.2.2 E<strong>in</strong>haltung der Vorschriften für das Kassenwesen<br />
Der Eigenbetrieb führt mehre Girokonten. E<strong>in</strong>e Kasse wird nicht geführt.<br />
Geldanlagen wurden auskunftsgemäß bei der Hausbank <strong>in</strong> Form von<br />
Monatsgeldern vorgenommen. E<strong>in</strong>e Absprache mit der Kämmerei erfolgte<br />
auskunftsgemäß nicht. Ebenso wenig s<strong>in</strong>d auskunftsgemäß Ausschreibungen<br />
oder Z<strong>in</strong>sanfragen an verschiedene Kredit<strong>in</strong>stitute erfolgt.<br />
Im Prüfungszeitraum wurden Z<strong>in</strong>serträge aus Bankkonten und Festgeldanlagen <strong>in</strong><br />
Höhe von TEUR 42 erwirtschaftet.<br />
3.2.3 E<strong>in</strong>haltung Kommunalabgabenrecht<br />
Die den Satzungen zu Grunde liegenden Gebührenkalkulationen vom<br />
18. November 1996 (<strong>Radeberg</strong>) bzw. 20. Januar 1997 (Großerkmannsdorf) waren<br />
im Prüfungszeitraum weiterh<strong>in</strong> gültig und wurde erst mit Wirkung zum 1. Januar<br />
2007 durch e<strong>in</strong>e Neukalkulation ersetzt.<br />
Aufgrund von Urteilen des Sächsischen Verwaltungsgerichtes aus 2001 bestand<br />
die Befürchtung, dass die Satzungen ungültig se<strong>in</strong> könnten, weshalb wesentliche<br />
Überarbeitungen erfolgten, die nach der Änderung des Kommunalabgabengesetztes<br />
<strong>in</strong> 2006 wiederum korrigiert wurden. In der Zeit mit wesentlichen<br />
Unsicherheiten erfolgten pragmatische Problemlösungen. Beanstandungen<br />
erheben wir nicht, da e<strong>in</strong>e Lösung bis zum Zeitpunkt unserer Prüfung erreicht<br />
wurde.
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004 Seite 8<br />
3.2.4 E<strong>in</strong>haltung Vergabevorschriften<br />
Für die Prüfung der E<strong>in</strong>haltung der Vergaberechtlichen Vorschriften wurden<br />
folgende Geschäftsvorgänge des Prüfungszeitraums ausgewählt:<br />
a) Auftrag zur Durchführung von Kanalbauten im Heideweg<br />
b) Auftrag zur Durchführung von Kanalbauten <strong>in</strong> der Bahnhofstraße<br />
Beide Aufträge wurden im Verfahren der öffentlichen Ausschreibung vergeben.<br />
Die Wertung der Angebote erfolgte durch das Bauamt unter Beratung von<br />
Ingenieurbüros. Die Auswahlkriterien waren aus unserer Sicht nicht zu<br />
beanstanden.<br />
Die Zuschlagserteilung erfolgte durch Stadtratsbeschlüsse <strong>in</strong> Ermächtigung e<strong>in</strong>es<br />
Ortschaftsrates bzw. des Technischen Ausschusses.<br />
3.3 E<strong>in</strong>haltung der Beschlüsse des Stadtrates sowie die Anordnungen des<br />
Bürgermeisters<br />
Im Prüfungszeitraum hat der Stadtrat nach den uns vorgelegten Unterlagen<br />
folgende den Eigenbetrieb betreffende wesentliche Beschlüsse gefasst:<br />
• Außerplanmäßige Ausgabe zur Zahlung der Abwasserabgabe,<br />
• Außerplanmäßige Ausgabe zur F<strong>in</strong>anzierung der Ingenieurleistungen für<br />
die Flächenerfassung zur Schmutzfrachtberechnung,<br />
• Vergabe des Auftrages zur Anb<strong>in</strong>dung des Gebietes Ullersdorfer Mühle<br />
und e<strong>in</strong>er dafür notwendigen überplanmäßigen Ausgabe,<br />
• Überplanmäßige Ausgabe zur Vorf<strong>in</strong>anzierung von Leistungen betreffend<br />
die Ullersdorfer Straße <strong>in</strong> der Ortslage Großerkmannsdorf,<br />
• Besetzung des Technischen Ausschusses,<br />
• Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2005,<br />
Feststellung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2000 und<br />
Entlastung der Betriebsleitung,<br />
• Bestellung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse der<br />
Jahre 2001 bis 2003.<br />
Die Umsetzung dieser Beschlüsse haben wir <strong>in</strong> Stichproben geprüft. Es ergaben<br />
sich ke<strong>in</strong>e Beanstandungen. Zur Prüfung der E<strong>in</strong>haltung des Vergaberechts vgl.<br />
Pkt. 3.2.
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004 Seite 9<br />
Der Technische Ausschuss hat ke<strong>in</strong>e wesentlich anderen Punkte behandelt als<br />
der Stadtrat. Beschlüsse wurden ke<strong>in</strong>e gefasst.<br />
Es ergaben sich ke<strong>in</strong>e Beanstandungen.<br />
Die Prüfung der E<strong>in</strong>haltung der Anordnungen des Bürgermeisters erübrigt sich für<br />
den Prüfungszeitraum, da der Bürgermeister selbst die Betriebsleitung <strong>in</strong>nehatte.<br />
3.4 Prüfung der Angemessenheit von Vergütungen<br />
Leistungen der Stadt an den Eigenbetrieb bestehen nach den uns vorgelegten<br />
Unterlagen und erteilten Auskünften im Wesentlichen aus Weiterbelastungen von<br />
Personalkosten, daneben noch ger<strong>in</strong>gfügig aus sonstigen Weiterbelastungen wie<br />
z.B. Versicherungskosten. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.<br />
Der Eigenbetrieb nutzt e<strong>in</strong>en Raum <strong>in</strong> der Stadtverwaltung <strong>Radeberg</strong> mit und<br />
entrichtet dafür e<strong>in</strong>e Miete von 4,00 €/qm. Der Mietpreis ist nicht zu beanstanden.<br />
Die Verb<strong>in</strong>dlichkeit des Eigenbetriebes gegenüber der Stadt betreffen ke<strong>in</strong>e<br />
Darlehen sondern Leistungen und Zahlungen die unter den sonstigen Liefer- und<br />
Leistungsverkehr zu subsumieren s<strong>in</strong>d. Die Z<strong>in</strong>slosigkeit ist somit nicht zu<br />
beanstanden.<br />
3.5 Prüfung der Angemessenheit der Verz<strong>in</strong>sung des von der Stadt zur Verfügung<br />
gestellte Eigenkapitals<br />
E<strong>in</strong> Kapital ist <strong>in</strong> der Betriebssatzung des Eigenbetriebs nicht festgesetzt. Die<br />
Frage e<strong>in</strong>er Verz<strong>in</strong>sung ist <strong>in</strong>soweit nicht relevant.
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung <strong>Radeberg</strong><br />
Örtliche Prüfung 2004 Seite 10<br />
4 Prüfungsergebnis<br />
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung empfehlen wir dem Stadtrat, den<br />
Jahresabschluss des Eigenbetrieb Abwasserentsorgung zum 31.12.2004<br />
festzustellen.<br />
Dr. Zielfleisch & Partner GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Coswig, 26. Oktober 2007<br />
ala<br />
/irtschaftsprüfer
Allgeme<strong>in</strong>e Auftragsbed<strong>in</strong>gungen<br />
für<br />
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
vom I.Januar 2002<br />
1. Geltungsbereich<br />
(1) Die Auftragsbed<strong>in</strong>gungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern<br />
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend<br />
„Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,<br />
Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich<br />
schriftlich vere<strong>in</strong>bart oder gesetzlich zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben ist.<br />
(2) Werden im E<strong>in</strong>zelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch<br />
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber<br />
begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der<br />
nachstehenden Nr. 9.<br />
7. Weitergabe e<strong>in</strong>er beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers<br />
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte,<br />
Gutachten und dgl.) an e<strong>in</strong>en Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des<br />
Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrags<strong>in</strong>halt die E<strong>in</strong>willigung<br />
zur Weitergabe an e<strong>in</strong>en bestimmten Dritten ergibt.<br />
Gegenüber e<strong>in</strong>em Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)<br />
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben s<strong>in</strong>d.<br />
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu<br />
Werbezwecken ist unzulässig; e<strong>in</strong> Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer<br />
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.<br />
CD o<br />
> CD<br />
CD E<br />
«.«<br />
2. Umfang und Ausführung des Auftrages<br />
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vere<strong>in</strong>barte Leistung, nicht e<strong>in</strong> bestimmter<br />
wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,<br />
sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu<br />
bedienen.<br />
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaf<br />
lichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung.<br />
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die<br />
Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften,<br />
wie z.B. die Vorschriften des Preis-, Wet bewerbsbeschränkungsund<br />
Bewirtschaftungsrechts beachtet s<strong>in</strong>d; das gleiche gilt für die Feststellung,<br />
ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen <strong>in</strong> Anspruch<br />
genommen werden können. Die Ausführung e<strong>in</strong>es Auftrages umfaßt nur dann<br />
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen<br />
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet s<strong>in</strong>d, wenn sich bei der Durchführung<br />
von Prüfungen dazu e<strong>in</strong> Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich<br />
vere<strong>in</strong>bart ist.<br />
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen<br />
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf<br />
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers<br />
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch<br />
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages<br />
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen<br />
und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des<br />
Auftrages von Bedeutung se<strong>in</strong> können. Dies gilt auch für die Unterlagen,<br />
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers<br />
bekannt werden.<br />
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit<br />
der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu<br />
bestätigen.<br />
4. Sicherung der Unabhängigkeit<br />
Der Auftraggeber steht dafür e<strong>in</strong>, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit<br />
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt<br />
<strong>in</strong>sbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf<br />
eigene Rechnung zu übernehmen.<br />
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte<br />
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse se<strong>in</strong>er Tätigkeit schriftlich darzustellen,<br />
so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen<br />
wird der Bericht, soweit nichts anderes vere<strong>in</strong>bart ist, schriftlich<br />
erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers<br />
außerhalb des erteilten Auftrages s<strong>in</strong>d stets unverb<strong>in</strong>dlich.<br />
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers<br />
Der Auftraggeber steht dafür e<strong>in</strong>, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer<br />
gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen,<br />
Aufstellungen und Berechnungen, <strong>in</strong>sbesondere Massen- und Kostenberechnungen,<br />
nur für se<strong>in</strong>e eigenen Zwecke verwendet werden.<br />
8. Mängelbeseitigung<br />
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung<br />
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er<br />
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages<br />
verlangen; ist der Auftrag von e<strong>in</strong>em Kaufmann im Rahmen se<strong>in</strong>es Handelsgewerbes,<br />
e<strong>in</strong>er juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von e<strong>in</strong>em<br />
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber<br />
die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die<br />
erbrachte Leistung wegen Fehlschiagens der Nacherfüllung für ihn ohne<br />
Interesse ist. Soweit darüber h<strong>in</strong>aus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt<br />
Nr. 9.<br />
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich<br />
schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht<br />
auf e<strong>in</strong>er vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf e<strong>in</strong>es Jahres<br />
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeg<strong>in</strong>n.<br />
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und<br />
formelle Mängel, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und<br />
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten s<strong>in</strong>d, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer<br />
auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die<br />
geeignet s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene<br />
Ergebnisse <strong>in</strong> Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten<br />
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber<br />
vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.<br />
9. Haftung<br />
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung<br />
des §323 Abs. 2 HGB.<br />
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, E<strong>in</strong>zelner Schadensfall<br />
Falls weder Abs. 1 e<strong>in</strong>greift noch e<strong>in</strong>e Regelung im E<strong>in</strong>zelfall besteht, ist die<br />
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit<br />
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und<br />
Gesundheit, bei e<strong>in</strong>em fahrlässig verursachten e<strong>in</strong>zelnen Schadensfall gem.<br />
§ 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn<br />
e<strong>in</strong>e Haftung gegenüber e<strong>in</strong>er anderen Person als dem Auftraggeber begründet<br />
se<strong>in</strong> sollte. E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner Schadensfall ist auch bezüglich e<strong>in</strong>es aus<br />
mehreren Pflichtverletzungen stammenden e<strong>in</strong>heitlichen Schadens gegeben.<br />
Der e<strong>in</strong>zelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen e<strong>in</strong>er Pflichtverletzung<br />
ohne Rücksicht darauf, ob Schäden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em oder <strong>in</strong> mehreren aufe<strong>in</strong>anderfolgenden<br />
Jahren entstanden s<strong>in</strong>d. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher<br />
oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als e<strong>in</strong>hei<br />
liche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mite<strong>in</strong>ander<br />
<strong>in</strong> rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In<br />
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € <strong>in</strong><br />
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der M<strong>in</strong>destversicherungssumme<br />
gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.<br />
(3) Ausschlußfristen<br />
E<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch kann nur <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Ausschlußfrist von<br />
e<strong>in</strong>em Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte<br />
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis<br />
erlangt hat, spätestens aber <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden<br />
Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung<br />
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge h<strong>in</strong>gewiesen wurde.<br />
Das Recht, die E<strong>in</strong>rede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.<br />
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit<br />
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />
CD C<br />
ro<br />
< CD<br />
52001<br />
1/2002
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge<br />
(1) E<strong>in</strong>e nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer<br />
geprüften und mit e<strong>in</strong>em Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses<br />
oder Lageberichts bedarf, auch wenn e<strong>in</strong>e Veröffentlichung nicht stattf<strong>in</strong>det,<br />
der schriftlichen E<strong>in</strong>willigung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer<br />
e<strong>in</strong>en Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf<br />
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder<br />
an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher E<strong>in</strong>willigung<br />
des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut<br />
zulässig.<br />
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der<br />
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber<br />
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des<br />
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.<br />
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere<br />
Ausfertigungen werden besonders <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung <strong>in</strong> Steuersachen<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung <strong>in</strong> steuerlichen<br />
E<strong>in</strong>zelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber<br />
genannten Tatsachen, <strong>in</strong>sbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig<br />
zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den<br />
Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen<br />
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu<br />
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber<br />
dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen<br />
Unterlagen, <strong>in</strong>sbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen,<br />
daß dem Wirtschaftsprüfer e<strong>in</strong>e angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung<br />
steht.<br />
(3) Mangels e<strong>in</strong>er anderweitigen schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung umfaßt die<br />
laufende Steuerberatung folgende, <strong>in</strong> die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:<br />
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die E<strong>in</strong>kommensteuer,<br />
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen,<br />
und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden<br />
Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher<br />
Aufstellungen und Nachweise<br />
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten<br />
Steuern<br />
c) Verhandlungen mit den F<strong>in</strong>anzbehörden im Zusammenhang mit den<br />
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden<br />
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von<br />
Betriebsprüfungen h<strong>in</strong>sichtlich der unter a) genannten Steuern<br />
e) Mitwirkung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>spruchs- und Beschwerdeverfahren h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
unter a) genannten Steuern.<br />
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die<br />
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.<br />
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung e<strong>in</strong> Pauschalhonorar,<br />
so s<strong>in</strong>d mangels anderweitiger schriftlicher Vere<strong>in</strong>barungen die unter<br />
Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.<br />
(5) Die Bearbeitung besonderer E<strong>in</strong>zelfragen der E<strong>in</strong>kommensteuer, Körperschaftsteuer,<br />
Gewerbesteuer, E<strong>in</strong>heitsbewertung und Vermögensteuer sowie<br />
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben<br />
erfolgt auf Grund e<strong>in</strong>es besonderen Auftrages. Dies gilt auch für<br />
a) die Bearbeitung e<strong>in</strong>malig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf<br />
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,<br />
b) die Mitwirkung und Vertretung <strong>in</strong> Verfahren vor den Gerichten der<br />
F<strong>in</strong>anz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie <strong>in</strong> Steuerstrafsachen<br />
und<br />
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit<br />
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,<br />
Sanierung, E<strong>in</strong>tritt und Ausscheiden e<strong>in</strong>es Gesellschafters, Betriebsveräußerung,<br />
Liquidation und dergleichen.<br />
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als<br />
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung<br />
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle<br />
<strong>in</strong> Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergüns igungen wahrgenommen<br />
worden s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Gewähr für die vollständige Erfassung der<br />
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.<br />
12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle<br />
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit se<strong>in</strong>er Tä igkeit für den Auftraggeber<br />
bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich<br />
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverb<strong>in</strong>dungen<br />
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entb<strong>in</strong>det.<br />
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche<br />
Äußerungen über die Ergebnisse se<strong>in</strong>er Tätigkeit Dritten nur mit E<strong>in</strong>willigung<br />
des Auftraggebers aushändigen.<br />
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene<br />
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten<br />
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.<br />
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers<br />
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen<br />
Leistung <strong>in</strong> Verzug oder unterläßt der Auftraggeber e<strong>in</strong>e ihm nach<br />
Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur<br />
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch<br />
des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene<br />
Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen<br />
sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer<br />
von dem Kündigungsrecht ke<strong>in</strong>en Gebrauch macht.<br />
14. Vergütung<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben se<strong>in</strong>er Gebühren- oder Honorarforderung<br />
Anspruch auf Erstattung se<strong>in</strong>er Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich<br />
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz<br />
verlangen und die Auslieferung se<strong>in</strong>er Leistung von der vollen Befriedigung<br />
se<strong>in</strong>er Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als<br />
Gesamtschuldner.<br />
(2) E<strong>in</strong>e Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung<br />
und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />
Forderungen zulässig.<br />
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung<br />
e<strong>in</strong>es Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen<br />
sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.<br />
(2) Nach Befriedigung se<strong>in</strong>er Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer<br />
auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die<br />
er aus Anlaß se<strong>in</strong>er Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen<br />
erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer<br />
und se<strong>in</strong>em Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser<br />
bereits <strong>in</strong> Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von<br />
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien<br />
anfertigen und zurückbehalten.<br />
16. Anzuwendendes Recht<br />
Für den Auftrag, se<strong>in</strong>e Durchführung und die sich hieraus ergebenden<br />
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.