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Mein Schreiben an das RP Dresden vom 06.05.2003

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Michael Spiegel<br />

Balthasar-Thieme-Str. 21a<br />

01454 Radeberg<br />

Tel. (0 35 28) 44 31 16<br />

Fax (0 35 28) 41 24 36<br />

E-Mail: spiegel.radeberg@t-online.de<br />

Michael Spiegel * Balthasar-Thieme-Str. 21a * 01454 Radeberg<br />

Regierungspräsidium <strong>Dresden</strong><br />

Referat 21<br />

Herrn Christi<strong>an</strong><br />

Postfach 10 06 53<br />

01076 <strong>Dresden</strong><br />

Radeberg, <strong>06.05.2003</strong><br />

Wirtschaftspl<strong>an</strong> 2003 des Trinkwasserzweckverb<strong>an</strong>des "Röderaue"<br />

Sehr geehrter Herr Christi<strong>an</strong>,<br />

die Verb<strong>an</strong>dsversammlung des Trinkwasserzweckverb<strong>an</strong>des "Röderaue" beschloß<br />

am 20.02.2003 den Wirtschaftspl<strong>an</strong> für <strong>das</strong> Jahr 2003. Das Protokoll dieser<br />

Sitzung, <strong>das</strong> ich in Kopie beilege, wurde mir mit Poststempel 29.04.2003<br />

übers<strong>an</strong>dt.<br />

Inzwischen dürfte Ihnen der Wirtschaftspl<strong>an</strong> zur Genehmigung vorliegen,<br />

eventuell haben Sie auch bereits den Genehmigungsbescheid erlassen. In<br />

jedem Fall bitte ich <strong>das</strong> Protokoll und die nachfolgend geäußerten Bedenken<br />

bei der Entscheidung über die Genehmigung zu berücksichtigen.<br />

In § 52 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit ist die<br />

Besetzung der Verb<strong>an</strong>dsversammlung geregelt. Im Gegensatz zur Regelung für<br />

die Verb<strong>an</strong>dsversammlung des Verwaltungsverb<strong>an</strong>des in § 16 KomZG, wonach<br />

unterschiedliche Gemeindegrößen der Verb<strong>an</strong>dsmitglieder durch Entsendung<br />

mehrerer Vertreter in die Verb<strong>an</strong>dsversammlung berücksichtigt werden, bietet<br />

§ 52 KomZG für den Zweckverb<strong>an</strong>d zwei Alternativen. Neben der Entsendung<br />

weiterer Vertreter wie beim Verwaltungsverb<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n der Bürgermeister<br />

eines Verb<strong>an</strong>dsmitgliedes als geborener Vertreter seiner Gemeinde<br />

mehrere Stimmen repräsentieren.<br />

In § 8 der Verb<strong>an</strong>dssatzung <strong>vom</strong> 24.05.1994 haben sich die Verb<strong>an</strong>dsmitglieder<br />

für die Entsendung weiterer Vertreter entschieden. Aktuell sind die<br />

Verb<strong>an</strong>dsmitglieder wie folgt in der Verb<strong>an</strong>dsversammlung vertreten:<br />

Arnsdorf 4<br />

<strong>Dresden</strong> 4<br />

Großnaundorf 1<br />

Laußnitz 1<br />

Lichtenberg 2<br />

Ottendorf-Okrilla 7<br />

Radeberg 11<br />

Wachau 4<br />

Gesamt 34


Unter TOP 1 des Protokolls wird die Beschlußfähigkeit der Verb<strong>an</strong>dsversammlung<br />

mit 33 <strong>an</strong>wesenden Stimmen festgestellt. Dazu im Widerspruch<br />

steht allerdings die Anwesenheitsliste, der zufolge nur 9 stimmberechtigte<br />

Verb<strong>an</strong>dsräte <strong>an</strong>wesend waren. Nach meinem Rechtsverständnis war die<br />

Verb<strong>an</strong>dsversammlung nicht beschlußfähig und der Beschluß zum Wirtschaftspl<strong>an</strong><br />

ist rechtswidrig gefaßt worden.<br />

Auf einen weiteren Fehler möchte ich Sie bei dieser Gelegenheit hinweisen.<br />

§ 52 Abs. 3 Satz 3 KomZG i. V. m. § 16 Abs. 4 KomZG schreibt vor,<br />

daß die weiteren Vertreter in den Verb<strong>an</strong>dsversammlungen neben dem Bürgermeister<br />

Stadt-/Gemeinderäte sein müssen. Wie die folgende Tabelle erkennen<br />

läßt, sind mindestens in Radeberg (wahrscheinlich aber auch in <strong>an</strong>deren<br />

Mitgliedsgemeinden) Verwaltungsmitarbeiter als Verb<strong>an</strong>dsräte nominiert<br />

worden, was für sich allein bereits zur Rechtswidrigkeit aller Beschlüsse<br />

der Verb<strong>an</strong>dsversammlung führt.<br />

Vertreter<br />

Verhinderungsvertreter<br />

1. Renate Hänel, Kämmerin Simone Klose, Kämmerei<br />

2. Dr. Peter Lunze, Bauamtsleiter Ute Schellhorn, Bauamt<br />

3. Horst Günther, Bauamt Sigrid Queißer, Bauamt<br />

4. Michael Spiegel, Stadtrat (CDU) Dr. Fr<strong>an</strong>k Petzold, Stadtrat (CDU)<br />

5. Gerd Erbes, Stadtrat (CDU) Matthias H<strong>an</strong>sel, Stadtrat (CDU)<br />

6. Christoph Heinze, Stadtrat (FW) Detlev Dauphin, Stadtrat (FW)<br />

7. Thomas Moch, Stadtrat (FW) Maria Fr<strong>an</strong>ke, Stadtrat (FW)<br />

8. Peter Adler, Stadtrat (SPD) Dr. Cordula Heß, Stadträtin (SPD)<br />

9. Christoph Klaer, Stadtrat (SPD) Dietmar Rentsch, Stadtrat (SPD)<br />

10. Dr. Peter Kemnitz, Stadtrat (PDS) Gerda Bruhn, Stadtrat (PDS)<br />

Im Übrigen hat Dr. Lunze seinen Dienst bei der Stadt Radeberg zum<br />

31.07.2002 aus Altersgründen beendet.<br />

Mit freundlichen Grüßen


Regierungspräsidium<br />

<strong>Dresden</strong><br />

Regierungspräsidium <strong>Dresden</strong><br />

Postfach 10 06 53 • 01076 <strong>Dresden</strong><br />

Herrn<br />

Michael Spiegel<br />

Balthasar-Thieme-Str. 21a<br />

01454 Radeberg<br />

<strong>Dresden</strong>,<br />

Tel (03 51)8 25-<br />

E-Mail:<br />

Bearb :<br />

Aktenzeichen:<br />

(Bitte bei Antwort <strong>an</strong>geben)<br />

03.06.2003<br />

2114<br />

simone jaehnichen@rpdd sachsen de<br />

Frau Jährlichen<br />

21-2207.1(yO41492/2rtZV<br />

Röderaue2003-3<br />

Vollzug des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)<br />

hier: Ihr <strong>Schreiben</strong> zum Beschluss des Wirtschaftspl<strong>an</strong>es 2003 des Trinkwasserzweckverb<strong>an</strong>des<br />

„Röderaue"<br />

Sehr geehrter Herr Spiegel,<br />

mit Bezugsschreiben haben Sie Ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung<br />

des Wirtschaftspl<strong>an</strong>es 2003 durch den Trinkwasserzweckverb<strong>an</strong>d „Röderaue" vorgetragen.<br />

Ihre Bedenken stützen Sie zum einen auf die geringe Anzahl der <strong>an</strong>wesenden Vertreter<br />

zur Verb<strong>an</strong>dsversammlung am 20.02.2003, die Ihres Erachtens in Widerspruch zur <strong>an</strong>wesenden<br />

Stimmenzahl steht. Zum <strong>an</strong>deren haben Sie darauf verwiesen, <strong>das</strong>s von Seiten der Stadt<br />

Radeberg Verwaltungsmitarbeiter als weitere Vertreter und deren Verhinderungsstellvertreter<br />

bestellt worden sind.<br />

Die von Ihnen gen<strong>an</strong>nten Sachverhalte wurden geprüft; allerdings ist die Rechtswidrigkeit des<br />

Beschlusses nicht festzustellen.<br />

A) Anwesenheit der Vertreter der Verb<strong>an</strong>dsmitglieder und Stimmabgabe<br />

Die Anwesenheitsliste der Verb<strong>an</strong>dsversammlung am 20.02.2003 steht nicht in Widerspruch<br />

zu der <strong>an</strong>wesenden Stimmenzahl. Die Zahl der <strong>an</strong>wesenden Stimmen (33 Stimmen) wurde<br />

korrekt festgestellt.<br />

Anders als in einer Gemeinde, in der jeder Gemeinderat eine Stimme besitzt und diese für<br />

sich abgibt (persönliches Stimmrecht), stimmen die Vertreter eines Zweckverb<strong>an</strong>dsmitgliedes<br />

in der Verb<strong>an</strong>dsversammlung für ihr Verb<strong>an</strong>dsmitglied einheitlich, gegebenenfalls auch nach<br />

dessen Weisung, ab. Die Stimmen stehen in ihrer Gesamtheit dem Verb<strong>an</strong>dsmitglied zu und<br />

verteilen sich nicht auf die einzelnen Vertreter des Verb<strong>an</strong>dsmitgliedes. Das Stimmgewicht<br />

der Verb<strong>an</strong>dsmitglieder eines Zweckverb<strong>an</strong>des k<strong>an</strong>n in der Satzung frei vereinbart werden<br />

und muss nicht mit der Anzahl der Vertreter übereinstimmen. Daher k<strong>an</strong>n die volle Stimmenzahl<br />

eines Verb<strong>an</strong>dsmitgliedes abgegeben werden, sofern mindestens ein Vertreter des Verb<strong>an</strong>dsmitgliedes<br />

<strong>an</strong>wesend ist. (vgl. § 52 Abs. 1 SächsKomZG)<br />

Dienstgebäude: TeJefon-ZentraJe: (03 51)8 25-0<br />

Stauffenbergallee 2 Telefax: (03 51) 8 25 99 99<br />

01099 <strong>Dresden</strong> E-Mail: post@rpdd sachsen de<br />

Gekennzeichnete Parkplätze zu erreichen mit Straßenbahnlinie 11<br />

und Stadtbuslinie 91<br />

Internet: http://www rp-dresden de Telefonische Terminabsprache wird empfohlen<br />

Kein Zug<strong>an</strong>g für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.


Die Verb<strong>an</strong>dsmitglieder Lichtenberg, Radeberg, Wachau, Arnsdorf, <strong>Dresden</strong>, Ottendorf-<br />

Okrilla und Großnaundorf waren durch mindestens einen Vertreter in der Verb<strong>an</strong>dsversammlung<br />

am 20.02.2003 und somit mit ihrer jeweiligen Stimmenzahl vertreten, so <strong>das</strong>s insgesamt<br />

33 Stimmen zur Verb<strong>an</strong>dsversammlung <strong>an</strong>wesend waren.<br />

B) Verwaltungsbedienstete in der Verb<strong>an</strong>dsversammlung<br />

Ihrer Auffassung, <strong>das</strong>s die weiteren Vertreter und auch deren Verhinderungsstellvertreter in<br />

der Verb<strong>an</strong>dsversammlung gemäß §§52 Abs. 3 Satz 3, 16 Abs. 4 SächsKomZG Stadt- bzw.<br />

Gemeinderäte sein müssen, stimmen wir zu. Die Vertreterentsendung der Stadt Radeberg verstößt<br />

gegen diese Vorschrift und ist zu korrigieren. Entgegen Ihrer Annahme hat dies jedoch<br />

nicht die Rechtswidrigkeit des Verb<strong>an</strong>dsversammlungsbeschlusses zur Folge. Nach den §§47<br />

Abs. 2, 5 Abs. 3 SächsKomZG i.V.m. § 32 Abs. 2 SächsGemO hat die fehlerhafte Besetzung<br />

der Verb<strong>an</strong>dsversammlung keine Auswirkungen auf verg<strong>an</strong>gene Beschlussfassungen. Ein<br />

rechtlicher Hinweis <strong>an</strong> den Trinkwasserzweckverb<strong>an</strong>d mit der Bitte um weitere Ver<strong>an</strong>lassung<br />

ist erg<strong>an</strong>gen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Referent

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