Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Beteiligungsmanagement<br />
Im Bereich <strong>des</strong> BMUKK und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Salzburg fehlten Richtlinien<br />
für die Gewährleistung einer einheitlichen, effizienten und transparenten<br />
Aufgabenwahrnehmung durch das Beteiligungsmanagement.<br />
In Kufstein und Rankweil waren keine Standards für die Beteiligungspolitik,<br />
die Beteiligungsverwaltung, das Beteiligungscontrolling und<br />
die Mandatsbetreuung definiert.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl der Stadtgemeinde Kufstein sowie der Marktgemeinde<br />
Rankweil, ein systematisches Beteiligungsmanagement einzurichten.<br />
Im Sinne einer kosteneffizienten Vorgangsweise wäre für den RH der<br />
Aufbau eines gemeinsamen Beteiligungsmanagements für die Unternehmen<br />
mehrerer Gemeinden vorstellbar.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMUKK, dem Land Salzburg, der Stadtgemeinde<br />
Kufstein und der Marktgemeinde Rankweil, Richtlinien für eine einheitliche,<br />
effiziente und transparente Aufgabenwahrnehmung durch<br />
das Beteiligungsmanagement zu beschließen, die Standards für die vier<br />
Bereiche Beteiligungspolitik, Beteiligungsverwaltung, Beteiligungscontrolling<br />
sowie Mandatsbetreuung festlegen.<br />
6.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMUKK seien bei den Ausgliederungen unterschiedliche<br />
Modelle gewählt worden, die auch unterschiedliche Eingriffsmöglichkeiten<br />
<strong>des</strong> BMUKK in die operative Geschäftsführung mit<br />
sich gebracht hätten. Es sei zwar für das Grundziel <strong>des</strong> Controllings,<br />
alle Ausgliederungen gleich zu sehen (wirtschaftliches, sparsames und<br />
zweckmäßiges Handeln der Ausgliederung), die operative Umsetzung<br />
müsse sich aus Sicht <strong>des</strong> BMUKK allerdings an der gewählten Rechtsform<br />
orientieren und sich auch der materiellen Tätigkeit der Einrichtung<br />
anpassen. Die Aufgaben und Aufgabenabläufe würden sich aus<br />
den beiden für die Bun<strong>des</strong>museen und der Österreichischen Nationalbibliothek<br />
primär relevanten Gesetzen, dem Bun<strong>des</strong>museen–Gesetz und<br />
dem GmbH–Gesetz ergeben. Die Geschäftseinteilung <strong>des</strong> BMUKK mit<br />
der seit fünf Jahren bestehenden Abteilung Beteiligungsmanagement<br />
sowie die Arbeitsplatzbeschreibungen würden deren Rolle und Verantwortlichkeit<br />
gegenüber den ausgegliederten Bun<strong>des</strong>museen und der<br />
Österreichischen Nationalbibliothek definieren. Eine gesonderte Festlegung<br />
erscheine daher nicht erforderlich.<br />
Laut Stellungnahme der Burgenländischen Lan<strong>des</strong>regierung habe das<br />
Land Burgenland im Jahre 2008/2009 mit dem Aufbau eines Beteiligungsmanagements<br />
begonnen. Das vom RH und den Lan<strong>des</strong>–Rechnungshöfen<br />
erstellte Handbuch aus dem Jahr 2005 habe als Konzept<br />
gedient, um die Kernbereiche Beteiligungspolitik, Beteiligungsverwaltung,<br />
Beteiligungscontrolling und Mandatsbetreuung aufzubauen. Auf-<br />
132 Vorarlberg 2013/3