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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Beteiligungsmanagement<br />

Im Bereich <strong>des</strong> BMUKK und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Salzburg fehlten Richtlinien<br />

für die Gewährleistung einer einheitlichen, effizienten und transparenten<br />

Aufgabenwahrnehmung durch das Beteiligungsmanagement.<br />

In Kufstein und Rankweil waren keine Standards für die Beteiligungspolitik,<br />

die Beteiligungsverwaltung, das Beteiligungscontrolling und<br />

die Mandatsbetreuung definiert.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl der Stadtgemeinde Kufstein sowie der Marktgemeinde<br />

Rankweil, ein systematisches Beteiligungsmanagement einzurichten.<br />

Im Sinne einer kosteneffizienten Vorgangsweise wäre für den RH der<br />

Aufbau eines gemeinsamen Beteiligungsmanagements für die Unternehmen<br />

mehrerer Gemeinden vorstellbar.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMUKK, dem Land Salzburg, der Stadtgemeinde<br />

Kufstein und der Marktgemeinde Rankweil, Richtlinien für eine einheitliche,<br />

effiziente und transparente Aufgabenwahrnehmung durch<br />

das Beteiligungsmanagement zu beschließen, die Standards für die vier<br />

Bereiche Beteiligungspolitik, Beteiligungsverwaltung, Beteiligungscontrolling<br />

sowie Mandatsbetreuung festlegen.<br />

6.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMUKK seien bei den Ausgliederungen unterschiedliche<br />

Modelle gewählt worden, die auch unterschiedliche Eingriffsmöglichkeiten<br />

<strong>des</strong> BMUKK in die operative Geschäftsführung mit<br />

sich gebracht hätten. Es sei zwar für das Grundziel <strong>des</strong> Controllings,<br />

alle Ausgliederungen gleich zu sehen (wirtschaftliches, sparsames und<br />

zweckmäßiges Handeln der Ausgliederung), die operative Umsetzung<br />

müsse sich aus Sicht <strong>des</strong> BMUKK allerdings an der gewählten Rechtsform<br />

orientieren und sich auch der materiellen Tätigkeit der Einrichtung<br />

anpassen. Die Aufgaben und Aufgabenabläufe würden sich aus<br />

den beiden für die Bun<strong>des</strong>museen und der Österreichischen Nationalbibliothek<br />

primär relevanten Gesetzen, dem Bun<strong>des</strong>museen–Gesetz und<br />

dem GmbH–Gesetz ergeben. Die Geschäftseinteilung <strong>des</strong> BMUKK mit<br />

der seit fünf Jahren bestehenden Abteilung Beteiligungsmanagement<br />

sowie die Arbeitsplatzbeschreibungen würden deren Rolle und Verantwortlichkeit<br />

gegenüber den ausgegliederten Bun<strong>des</strong>museen und der<br />

Österreichischen Nationalbibliothek definieren. Eine gesonderte Festlegung<br />

erscheine daher nicht erforderlich.<br />

Laut Stellungnahme der Burgenländischen Lan<strong>des</strong>regierung habe das<br />

Land Burgenland im Jahre 2008/2009 mit dem Aufbau eines Beteiligungsmanagements<br />

begonnen. Das vom RH und den Lan<strong>des</strong>–Rechnungshöfen<br />

erstellte Handbuch aus dem Jahr 2005 habe als Konzept<br />

gedient, um die Kernbereiche Beteiligungspolitik, Beteiligungsverwaltung,<br />

Beteiligungscontrolling und Mandatsbetreuung aufzubauen. Auf-<br />

132 Vorarlberg 2013/3

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