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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Beteiligungsmanagement<br />

So gehe es nach Meinung der Marktgemeinde Rankweil nicht um die<br />

Frage, ob beispielsweise Beteiligungsmanagement stattfinde, sondern<br />

was für das jeweilige Unternehmen notwendig sei. In dieser Form <strong>des</strong><br />

Quervergleiches sei es beim vorliegenden Prüfbericht so nicht möglich,<br />

zeige aber doch die letztlich formalistische und (drastisch formuliert)<br />

oberflächliche Behandlung dieser Thematik durch den Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

auf.<br />

Empfehlungen zu einer künftigen Vorgangsweise beim Beteiligungsmanagement<br />

sehe die Markgemeinde Rankweil als Aufforderung einerseits<br />

für den Lan<strong>des</strong>gesetzgeber, die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen, andererseits sei es sicherlich zielführend,<br />

wenn mehrere Gemeinden gemeinsam ein Beteiligungsmanagement aufbauen.<br />

<strong>Der</strong> Gemeindeverband in Vorarlberg könnte sich diesbezüglich<br />

als Koordinationsstelle einbringen.<br />

6.4 <strong>Der</strong> RH entgegnete dem BMUKK, dass nur ministeriumsweite Richtlinien<br />

für alle mit Beteiligungsmanagement befassten Abteilungen<br />

eine einheitliche, effiziente und transparente Aufgabenwahrnehmung<br />

sicherstellen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete der Burgenländischen Lan<strong>des</strong>regierung, dass er die<br />

Organisation <strong>des</strong> Beteiligungsmanagements <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und das Zusammenwirken<br />

mit der Burgenländischen Lan<strong>des</strong>holding im Sachverhalt<br />

ausführlich dargestellt hatte. Er wies darauf hin, dass es im Rahmen<br />

dieser Prüfung, die die Systematik der Steuerung ausgegliederter Einheiten<br />

und Beteiligungen umfasste, hinsichtlich der Organisation <strong>des</strong><br />

Beteiligungsmanagements keine Beanstandungen gegeben hatte.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete der Marktgemeinde Rankweil, dass ein professionelles<br />

Beteiligungsmanagement im öffentlichen Bereich von größter<br />

Bedeutung ist, weil die Anzahl der ausgegliederten Einheiten und<br />

Beteiligungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Länder und der Gemeinden und somit<br />

die Anforderungen an die bestmögliche Steuerung dieser Einheiten und<br />

Beteiligungen steigen. Nach Auffassung <strong>des</strong> RH berücksichtigte daher<br />

die Ansicht der Marktgemeinde Rankweil, die Notwendigkeit <strong>des</strong> Beteiligungsmanagements<br />

auf einzelne Unternehmen einzuschränken, diese<br />

Entwicklung nicht. Da diese Querschnittsüberprüfung den Gebietskörperschaften<br />

„best practice“–Umsetzungen ermöglichen sollte, war<br />

für den RH die Meinung der Marktgemeinde Rankweil betreffend die<br />

Behandlung der Thematik nicht nachvollziehbar.<br />

134 Vorarlberg 2013/3

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