Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Beteiligungsmanagement<br />
So gehe es nach Meinung der Marktgemeinde Rankweil nicht um die<br />
Frage, ob beispielsweise Beteiligungsmanagement stattfinde, sondern<br />
was für das jeweilige Unternehmen notwendig sei. In dieser Form <strong>des</strong><br />
Quervergleiches sei es beim vorliegenden Prüfbericht so nicht möglich,<br />
zeige aber doch die letztlich formalistische und (drastisch formuliert)<br />
oberflächliche Behandlung dieser Thematik durch den Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
auf.<br />
Empfehlungen zu einer künftigen Vorgangsweise beim Beteiligungsmanagement<br />
sehe die Markgemeinde Rankweil als Aufforderung einerseits<br />
für den Lan<strong>des</strong>gesetzgeber, die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
zu schaffen, andererseits sei es sicherlich zielführend,<br />
wenn mehrere Gemeinden gemeinsam ein Beteiligungsmanagement aufbauen.<br />
<strong>Der</strong> Gemeindeverband in Vorarlberg könnte sich diesbezüglich<br />
als Koordinationsstelle einbringen.<br />
6.4 <strong>Der</strong> RH entgegnete dem BMUKK, dass nur ministeriumsweite Richtlinien<br />
für alle mit Beteiligungsmanagement befassten Abteilungen<br />
eine einheitliche, effiziente und transparente Aufgabenwahrnehmung<br />
sicherstellen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete der Burgenländischen Lan<strong>des</strong>regierung, dass er die<br />
Organisation <strong>des</strong> Beteiligungsmanagements <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und das Zusammenwirken<br />
mit der Burgenländischen Lan<strong>des</strong>holding im Sachverhalt<br />
ausführlich dargestellt hatte. Er wies darauf hin, dass es im Rahmen<br />
dieser Prüfung, die die Systematik der Steuerung ausgegliederter Einheiten<br />
und Beteiligungen umfasste, hinsichtlich der Organisation <strong>des</strong><br />
Beteiligungsmanagements keine Beanstandungen gegeben hatte.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete der Marktgemeinde Rankweil, dass ein professionelles<br />
Beteiligungsmanagement im öffentlichen Bereich von größter<br />
Bedeutung ist, weil die Anzahl der ausgegliederten Einheiten und<br />
Beteiligungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Länder und der Gemeinden und somit<br />
die Anforderungen an die bestmögliche Steuerung dieser Einheiten und<br />
Beteiligungen steigen. Nach Auffassung <strong>des</strong> RH berücksichtigte daher<br />
die Ansicht der Marktgemeinde Rankweil, die Notwendigkeit <strong>des</strong> Beteiligungsmanagements<br />
auf einzelne Unternehmen einzuschränken, diese<br />
Entwicklung nicht. Da diese Querschnittsüberprüfung den Gebietskörperschaften<br />
„best practice“–Umsetzungen ermöglichen sollte, war<br />
für den RH die Meinung der Marktgemeinde Rankweil betreffend die<br />
Behandlung der Thematik nicht nachvollziehbar.<br />
134 Vorarlberg 2013/3