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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Beteiligungsmanagement<br />

genannte „Escape–Klausel 17 “ nach dem Bun<strong>des</strong>museen–Gesetz ausgelöst<br />

wurde/wird;<br />

– der seit 2011 vorgelegene neue Mustervertrag für Manager im Bereich<br />

Kultur (siehe TZ 23) enthielt nunmehr hinsichtlich der Erfolgsprämie<br />

(variable Vergütung) die Bestimmung, dass jedenfalls ein erfolgsabhängiger<br />

Zielerreichungsparameter, der — unter Auflagen 18 — zur<br />

Auszahlung von min<strong>des</strong>tens 10 % <strong>des</strong> Jahresgrundgehaltes zu führen<br />

hat, beinhaltet sein muss.<br />

<strong>Der</strong> Managervertrag im Bereich Kunst (Österreichisches Filminstitut)<br />

sah keine variablen Bezugsbestandteile für den Manager vor.<br />

(2) Gemäß der Burgenländischen Vertragsschablonenverordnung waren<br />

variable Gehaltsbestandteile in einem prozentuellen Ausmaß <strong>des</strong> fixen<br />

Grundgehalts vorzusehen, so dass über diese bzw. den ihnen zugrunde<br />

liegenden Zielvereinbarungen spezielle Steuerungsmaßnahmen gesetzt<br />

werden konnten. Die Managerverträge in den Beteiligungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Burgenland enthielten großteils auch variable und erfolgsabhängige<br />

Bezugsbestandteile. Die zugrunde liegenden Zielvereinbarungen entsprachen<br />

zwar den Bestimmungen der Vertragsschablonenverordnung,<br />

enthielten jedoch überwiegend kurzfristige bzw. wenig konkretisierte<br />

Zielvorgaben, die für eine — auch vor allem strategische und langfristige<br />

bzw. nachhaltig wirkende — Steuerung nicht geeignet waren.<br />

(3) Im Land Salzburg basierten die Managerverträge auf dem Stellenbesetzungsgesetz,<br />

der Bun<strong>des</strong>–Vertragsschablonenverordnung und dem<br />

Manager–Dienstverträge–Gesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Salzburg.<br />

Bis auf eine Ausnahme enthielten die vorgelegten Managerverträge<br />

einen leistungsorientierten Bezugsbestandteil, der zwischen 11 % und<br />

23 % <strong>des</strong> Gesamtjahresbezugs betrug. Zum überwiegenden Teil sahen<br />

die Verträge den Abschluss von Zielvereinbarungen vor. Die Gemeinnützige<br />

Salzburger Lan<strong>des</strong>kliniken Betriebsgesellschaft mbH sowie die<br />

Salzburger Verkehrsverbund Gesellschaft m.b.H. vereinbarten mit ihren<br />

Managern mehrjährige Zielvereinbarungen mit überwiegend langfristigen<br />

Steuerungskomponenten. Die übrigen Zielvereinbarungen<br />

enthielten ausschließlich kurzfristige Leistungsziele.<br />

17 <strong>Der</strong> § 8 Abs. 2 Bun<strong>des</strong>museen–Gesetz besagte, dass der Bund zusätzlich zu der Basisabgeltung<br />

nach Maßgabe der im jährlichen Bun<strong>des</strong>finanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen<br />

Mittel erhöhte Aufwendungen hierzu unter der Voraussetzung, dass dies trotz<br />

zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Gebarung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>museums und unter<br />

Bedachtnahme auf Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich ist, vergüten kann.<br />

18 Die Auszahlung dieses Prämienanteils erfolgt jedoch ausschließlich unter der Bedingung,<br />

dass im Beurteilungszeitraum keine Zahlung gemäß § 8 Abs. 2 Bun<strong>des</strong>museen–<br />

Gesetz (sogenannte „Escape–Klausel“) durch den Bund erforderlich wird.<br />

156 Vorarlberg 2013/3

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