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Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 80<br />
geführt zu haben. Die vier ältesten Söhne und der Anwalt ihrer Schwester Marie<br />
Magdalena sprachen am 30. April 1618 bei Bischof Sigismund vor, um diesen zu<br />
überzeugen, dass Hexenprozesse mit größter Vorsicht durchgeführt werden müssten.<br />
Daraufhin erließ Sigismund eine gedruckte Anweisung mit der Aufforderung: „Drum<br />
verlangt der Anwalt, daß Alle, die hiervon sprächen oder schuldigen, zum Beweise<br />
aufgefordert oder zum ewigen Stillschweigen verurtheilt würden. – Deshalb ladet mit<br />
diesem gedruckten Mandat Philipp Sigismund jeden also Sprechenden vor sich zum<br />
9. September 1618 auf die Kanzlei in Verden.“ Dieses Machtwortes des Landesherrn<br />
hatte zur Folge, dass das Domkapitel es nicht länger wagte, die Familie Frese<br />
weiterhin zu beschuldigen.<br />
Am 23.01.1617 wurde Margarethe vernommen. Die Familie Frese erwähnte sie aber<br />
zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Aus dem Protokoll vom 31. Januar geht hervor, dass<br />
der Vater die Witwe Frese und ihre Tochter beim Domkapitel anzeigte, unter dem<br />
Hinweis, er hätte es von seiner Tochter erfahren, die in seinem Haus angekettet war.<br />
Als der Richter Margarethe dazu befragte, bekräftigte sie die Aussage ihres Vaters.<br />
Sie behauptete auch,diese beiden hätten den goldenen Löffel gestohlen. Es gab<br />
gute Gründe, warum der „Steinhawer“ Hans Sievers nicht gut auf Anna Frese zu<br />
sprechen war. Sie soll seine Bemühungen bei der Errichtung eines Grabmals für seine<br />
zuvor gestorbene Ehefrau nicht unterstützt haben. Und sie soll außerdem den Auftrag<br />
zum Anfertigen einer Gedenktafel für ihren verstorbenen Mann Dietrich nicht an<br />
Sievers, sondern an einen anderen Steinmetz vergeben haben.