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Kalenderwoche 50 - Gemeinde Reichenbach an der Fils

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10 R EICHENBACH<br />

14. Dezember 2007 / Nr. <strong>50</strong><br />

Bebauungspl<strong>an</strong> "Christofstraße /Stuttgarter Straße - Abschnitt West 1"<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> hat<br />

in seiner Sitzung am 25.09.2007 die Aufstellung des Bebauungspl<strong>an</strong>s<br />

"Christofstraße / Stuttgarter Straße - Abschnitt West<br />

1" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen,<br />

dem Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>s zugestimmt und die öffentliche<br />

Auslegung des Bebauungspl<strong>an</strong>entwurfs nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB beschlossen.<br />

Der Bebauungspl<strong>an</strong> wird als "Bebauungspl<strong>an</strong> <strong>der</strong> Innenentwicklung"<br />

nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren<br />

ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2<br />

Abs. 4 BauGB durchgeführt.<br />

Maßgebend ist <strong>der</strong> Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>s "Christofstraße<br />

/ Stuttgarter Straße - Abschnitt West 1" vom Büro ARP,<br />

Stuttgart, mit Textteil und Begründung vom 17.09./07.11.2007.<br />

Kurzfassung <strong>der</strong> allgemeinen Ziele und Zwecke<br />

Im Pl<strong>an</strong>gebiet ist die Errichtung von Wohn- und Pflegeeinrichtungen<br />

für Senioren gepl<strong>an</strong>t. Für diese Einrichtungen besteht<br />

in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> aktueller Bedarf.<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt innerhalb des ortskernnahen Bereichs<br />

Christofstraße / Stuttgarter Straße und ist aufgrund seiner Lage<br />

sehr gut als St<strong>an</strong>dort für Wohn- und Pflegeeinrichtungen für<br />

Senioren geeignet.<br />

Zur Realisierung <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung ist die Aufstellung dieses Bebauungspl<strong>an</strong>s<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Durch die gepl<strong>an</strong>te Neubebauung werden innerörtliche Grundstücke,<br />

die gegenwärtig nicht o<strong>der</strong> min<strong>der</strong>genutzt sind, einer<br />

tragfähigen neuen Nutzung zugeführt.<br />

Der Bebauungspl<strong>an</strong> dient <strong>der</strong> Nachverdichtung von Flächen im<br />

Best<strong>an</strong>d und damit <strong>der</strong> Innenentwicklung. Die festgesetzte<br />

Grundfläche liegt bei weniger als 20.000 qm. Die geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung wird durch die Pl<strong>an</strong>ung nicht beeinträchtigt.<br />

Der Bebauungspl<strong>an</strong> wird deshalb im beschleunigten Verfahren<br />

nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

BauGB aufgestellt.<br />

Auslegung<br />

Der Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>s "Christofstraße / Stuttgarter<br />

Straße - Abschnitt West 1" mit Textteil und Begründung vom<br />

17.09./07.11.2007 wird in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 21.12.2007 bis 21.01.2008 (je einschließlich)<br />

im Rathaus (Ortsbauamt, Zimmer 24) Hauptstraße 7, 73262 <strong>Reichenbach</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden<br />

Montag: 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Dienstag - Freitag: 8.00 - 11.30 Uhr<br />

Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist k<strong>an</strong>n sich die Öffentlichkeit über<br />

die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung unterrichten und es können Stellungnahmen<br />

beim Ortsbauamt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Fils</strong> abgegeben werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen,<br />

- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong><br />

Beschlussfassung über den Bebauungspl<strong>an</strong> unberücksichtigt<br />

bleiben können und<br />

- dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig<br />

ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong><br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, 10.12.2007<br />

gez.<br />

Richter<br />

Bürgermeister<br />

Entwurf

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