GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSPLAN FÃR EINE ... - Reply
GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSPLAN FÃR EINE ... - Reply
GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSPLAN FÃR EINE ... - Reply
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3<br />
VERMÖGENSÜBERTRAGUNG DURCH VERSCHMELZUNG<br />
§ 2501 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches - § 122a ff. UmwG<br />
<strong>Reply</strong> Deutschland als übertragende Gesellschaft geht gemäß § 122a ff. UmwG und § 2501<br />
ff. des italienischen Zivilgesetzbuches auf <strong>Reply</strong> als die übernehmende Gesellschaft über. Im<br />
Rahmen dieser Verschmelzung überträgt <strong>Reply</strong> Deutschland mittels Gesamtrechtsnachfolge<br />
die Gesamtheit seiner Aktiva und Passiva sowie alle Rechte und Pflichten auf <strong>Reply</strong> und wird<br />
ohne Liquidation aufgelöst (Verschmelzung durch Aufnahme). Demzufolge gehen am<br />
rechtlichen Vollzugsstichtag die gesamten Aktiva und Passiva von <strong>Reply</strong> Deutschland auf<br />
<strong>Reply</strong> über.<br />
Angesichts dessen übernimmt die übernehmende Gesellschaft am rechtlichen<br />
Vollzugsstichtag alle Aktiva und Passiva einschließlich aller Rechte und Pflichten der<br />
übertragenden Gesellschaft unbeschadet der steuerlichen und handelsrechtlichen (Rück-)<br />
Wirkung zum Verschmelzungsstichtag.<br />
11