GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSPLAN FÃR EINE ... - Reply
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anmelden und glaubhaft machen, dass die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.<br />
(ii) Informationen über die Verschmelzung<br />
<strong>Reply</strong> wird das nach Artikel 70, Para. 6 des Consob-Verlautbarung vorgesehene<br />
Informationsdokument öffentlich bekanntmachen.<br />
(iii) Zusätzliche Informationen über die Verschmelzung<br />
Die gegenwärtige Zusammensetzung der Verwaltungsorgane der übernehmenden<br />
Gesellschaft wird infolge der Verschmelzung nicht geändert.<br />
(iv) Andere Wertpapiere, Aktien und Sonderrechte<br />
<strong>Reply</strong> Deutschland hat weder Vorzugsaktien noch Mehrstimmaktien ausgegeben oder<br />
Sonderrechte im Sinne von § 122c Para. 2 Nr. 7 UmwG gewährt noch gibt es andere<br />
Wertpapiere in diesem Sinne . Es gibt keine natürlichen Personen oder Rechtsträger, die<br />
Sonderrechte (beispielsweise das Recht auf einen Gewinnanteil oder ein Bezugsrecht)<br />
außer den Aktionärsrechten gegenüber <strong>Reply</strong> Deutschland innehaben, so dass keine<br />
Rechte und keine Abfindung im Sinne der oben genannten Bestimmungen gewährt<br />
werden müssen.<br />
(v) Kosten<br />
<strong>Reply</strong> und <strong>Reply</strong> Deutschland werden jeweils die ihnen in Zusammenhang mit der<br />
Vorbereitung und der Durchführung der Verschmelzung entstehenden Kosten sowie die<br />
ihnen für die Erstellung der relevanten Dokumentation entstehenden Kosten selbst<br />
tragen.<br />
Die von beiden Parteien gemeinsam verursachten Kosten werden von <strong>Reply</strong> getragen.<br />
(vi) Spruchverfahren<br />
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