GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSPLAN FÃR EINE ... - Reply
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Vollzugsstichtages ausstehenden Stammaktien der übernehmenden Gesellschaft notiert.<br />
Die beteiligten Gesellschaften haben die Bank zum Treuhänder ernannt für alle Treuhandund<br />
Zahlungsverpflichtungen in Verbindung mit dem Austausch, durch welchen das<br />
Eigentumsrecht an den ausgetauschten Aktien übertragen wird.<br />
<strong>Reply</strong> Deutschland und die Bank haben einen Treuhandvertrag abgeschlossen, der die Bank<br />
verpflichtet, die Umtauschaktien ausschließlich für den Zweck zu nutzen, (i) die<br />
Verschmelzung durchzuführen, (ii) den Erhalt der Umtauschaktien dem Handelsregister der<br />
<strong>Reply</strong> Deutschland zu melden und (iii) die Umtauschaktien nach Eintragung der<br />
Verschmelzung im Handelsregister in Turin an die Aktionäre der <strong>Reply</strong> Deutschland gegen<br />
Erhalt der Aktien an <strong>Reply</strong> Deutschland zu übertragen unter Berücksichtigung des<br />
Umtauschverhältnisses bzw., sofern die Verschmelzung nicht durchgeführt wird, die<br />
Umtauschaktien an <strong>Reply</strong> zurückzuübertragen.<br />
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