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GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSPLAN FÜR EINE ... - Reply

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Vollzugsstichtages ausstehenden Stammaktien der übernehmenden Gesellschaft notiert.<br />

Die beteiligten Gesellschaften haben die Bank zum Treuhänder ernannt für alle Treuhandund<br />

Zahlungsverpflichtungen in Verbindung mit dem Austausch, durch welchen das<br />

Eigentumsrecht an den ausgetauschten Aktien übertragen wird.<br />

<strong>Reply</strong> Deutschland und die Bank haben einen Treuhandvertrag abgeschlossen, der die Bank<br />

verpflichtet, die Umtauschaktien ausschließlich für den Zweck zu nutzen, (i) die<br />

Verschmelzung durchzuführen, (ii) den Erhalt der Umtauschaktien dem Handelsregister der<br />

<strong>Reply</strong> Deutschland zu melden und (iii) die Umtauschaktien nach Eintragung der<br />

Verschmelzung im Handelsregister in Turin an die Aktionäre der <strong>Reply</strong> Deutschland gegen<br />

Erhalt der Aktien an <strong>Reply</strong> Deutschland zu übertragen unter Berücksichtigung des<br />

Umtauschverhältnisses bzw., sofern die Verschmelzung nicht durchgeführt wird, die<br />

Umtauschaktien an <strong>Reply</strong> zurückzuübertragen.<br />

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