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GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSPLAN FÜR EINE ... - Reply

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Der Bericht des vom Gericht in Turin zugunsten der aufnehmen Gesellschaft ernannten<br />

unabhängigen Gutachters wird am Sitz von <strong>Reply</strong> gemäß dem italienischen Zivilgesetzbuch<br />

und der Consob-Verordnung 11971/1999 30 (dreißig) Tagen vor der zur Genehmigung der<br />

Verschmelzung einberufenen Hauptversammlung hinterlegt.<br />

Der Bericht des vom Landgericht Dortmund zugunsten der übertragenden Gesellschaft<br />

ernannten Verschmelzungsprüfers wird am Sitz von <strong>Reply</strong> Deutschland gemäß § 122f.<br />

UmwG 1 Monat vor der zur Genehmigung der Verschmelzung einberufenen<br />

Hauptversammlung ausgelegt.<br />

<strong>Reply</strong> Deutschland wird den Prüfungsbericht des Verschmelzungsprüfers entsprechend den<br />

gesetzlichen Vorgaben veröffentlichen<br />

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