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BAUREGLEMENT - Gemeinde Reutigen

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Art. 4 Grünzone<br />

1<br />

Die Grünzonen sind Freihaltezonen.<br />

2<br />

Für die einzelnen Grünzonen gelten die folgenden Zweckbestimmungen:<br />

- Parzellen Nr. 533 / 252: Freihalten der Umgebung des Pfarrhauses, Erhalten der<br />

Siedlungsgliederung<br />

- Parzellen Nr. 344 / 825 / 653 / 4: Freihalten der Umgebung des Pfarrhauses und<br />

des Kirchgemeindehauses, Erhalt der Hochstammobstbäume<br />

- Parzelle Nr. 410: Erhalt der Hochstammobstbäume<br />

3<br />

Der bestehende Baum- und Gehölzbestand ist zu erhalten, sachgerecht zu pflegen<br />

und nötigenfalls zu ersetzen.<br />

Grünzonen gliedern die Siedlung, halten im Ortsinnern Grünräume frei,<br />

dienen dem Umgebungsschutz von Baudenkmälern oder der Freihaltung<br />

wichtiger Ortsansichten und Aussichtslagen. Gestattet sind nur unterirdische<br />

Bauten und Bauten, die für die Pflege der Zone nötig sind (Art. 79<br />

BauG). Für bestehende Bauten und Anlagen gilt die gesetzliche<br />

Bestandesgarantie (Art. 3 BauG).<br />

Art. 5 Zonen für öffentliche Nutzung<br />

1<br />

Die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen<br />

Interesse bestimmt. Bestehende private Bauten und Anlage dürfen nur<br />

unterhalten werden.<br />

2 In den Zonen für öffentliche Nutzung gelten die folgenden Bestimmungen. Von<br />

den allgemeinen Dachvorschriften kann abgewichen werden.<br />

A) Kirche, Friedhofanlage, Pfarrhaus<br />

Überbauung bestehend, Erweiterung und Neubauten sind zulässig, gemäss<br />

Wohnzone<br />

Gebäudehöhe: im Rahmen der Gebäudehöhe der bestehenden Bauten<br />

Empfindlichkeitsstufe II<br />

B) Kirchgemeindehaus<br />

Überbauung bestehend, Um- und Neubauten sind zulässig<br />

baupolizeiliche Masse gemäss Wohnzone<br />

Empfindlichkeitsstufe II<br />

C) Schule<br />

Überbauung bestehend, Erweiterung und Neubauten für soziale und Bildungszwecke<br />

zulässig<br />

baupolizeiliche Masse gemäss Mischzone<br />

Empfindlichkeitsstufe II<br />

D) Forsthaus<br />

Überbauung bestehend, Erweiterung und Neubauten zulässig<br />

baupolizeiliche Masse gemäss Mischzone<br />

Empfindlichkeitsstufe III<br />

E) Mehrzweckplatz<br />

Nutzungen wie Viehschau, Park- und Festplatz sind zulässig; die Parkplätze<br />

dürfen nicht als Deponien oder Lagerplatz benutzt werden<br />

Empfindlichkeitsstufe III<br />

ZöN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG.<br />

3

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