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Vertreter ohne Vertretungsmacht

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Repetitorium<br />

41<br />

Das sollten<br />

Sie<br />

verstanden<br />

haben!<br />

Welche der folgenden Thesen trifft zu?<br />

Die Prokura ist eine von einem Kaufmann<br />

erteilte handelsrechtliche Vollmacht.<br />

Die Prokura ist keine Vollmacht (vgl. § 166<br />

Abs.2 Satz 1), sondern eine gesetzliche<br />

<strong>Vertretungsmacht</strong> (§§ 48 ff. HGB).<br />

Merke<br />

Die Prokura ist eine handelsrechtliche<br />

Vollmacht (rechtsgeschäftliche Erteilung durch<br />

den Inhaber des Handelsgewerbes!) mit<br />

einem gesetzlich (§ 49 HGB) festgelegten<br />

Umfang!

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