Vertreter ohne Vertretungsmacht
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Repetitorium<br />
41<br />
Das sollten<br />
Sie<br />
verstanden<br />
haben!<br />
Welche der folgenden Thesen trifft zu?<br />
Die Prokura ist eine von einem Kaufmann<br />
erteilte handelsrechtliche Vollmacht.<br />
Die Prokura ist keine Vollmacht (vgl. § 166<br />
Abs.2 Satz 1), sondern eine gesetzliche<br />
<strong>Vertretungsmacht</strong> (§§ 48 ff. HGB).<br />
Merke<br />
Die Prokura ist eine handelsrechtliche<br />
Vollmacht (rechtsgeschäftliche Erteilung durch<br />
den Inhaber des Handelsgewerbes!) mit<br />
einem gesetzlich (§ 49 HGB) festgelegten<br />
Umfang!