aus den bezirken - Rheinischer Fischereiverband von 1880 eV
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verbandsinfo<br />
Aus dem <strong>Fischereiverband</strong> NRW e.V.<br />
Stellungnahme zum Trophäenfischen<br />
Wert auf die Vermittlung tierschutzgerechten Verhaltens.<br />
Das kommerzielle Angebot des Trophäenangelns<br />
in geschlossenen Gewässern mit dem Ziel oder<br />
gar der Verpfl ichtung, die gefangenen Fische zurücksetzen<br />
zu müssen, damit sie mehrmals gefangen<br />
wer<strong>den</strong> können, wird scharf verurteilt.<br />
Unter Trophäenangeln wird das Angeln <strong>aus</strong>schließlich<br />
auf kapitale Fische verstan<strong>den</strong> ohne die<br />
Absicht, diese Fische sinnvoll zu verwerten. Häufi g<br />
geht dies einher mit dem Posieren <strong>von</strong> Fänger und<br />
Fang vor der Kamera und dem Zurücksetzen des<br />
Fisches (catch and release).<br />
Von dieser Praxis des Trophäenangelns distanzieren<br />
sich der <strong>Fischereiverband</strong> NRW e. V. und der<br />
Verband nordrhein-westfälischer Fisch züchter und<br />
Teichwirte e. V. <strong>aus</strong>drücklich.<br />
Durch Drill und Behandlung an der Luft ist der Fisch<br />
mit großer Wahrscheinlichkeit einem Stress <strong>aus</strong>gesetzt,<br />
der vermeid bar ist. Aus diesem Grund wird<br />
das Trophäenangeln für tierschutzwidrig gehalten.<br />
Trophäenangeln muss als Randerscheinung des<br />
Angelns gesehen wer<strong>den</strong>. Es repräsentiert keineswegs<br />
die Fischerei<strong>aus</strong>übung, die mehrheitlich im<br />
Einklang mit <strong>den</strong> Tierschutzbestimmungen durchgeführt<br />
wird. Nahrungserwerb ist ein wichtiger<br />
Grund zum Angeln.<br />
Daneben wer<strong>den</strong> Entspannung und Naturerlebnis<br />
beim Angeln hoch geschätzt, grundsätzlich verbun<strong>den</strong><br />
mit der sinnvollen Verwertung des gefangenen<br />
Fisches. Der ehrenamtliche Einsatz vieler in Vereinen<br />
organisierter Angelfi scher für Gewässer- und<br />
Fischartenschutz darf ebenfalls nicht unerwähnt<br />
bleiben.<br />
Alle Angler in Nordrhein-Westfalen müssen eine Fischerprüfung<br />
ablegen, die als Sachkun<strong>den</strong>achweis<br />
für das tierschutzgerechte Töten <strong>von</strong> Fischen gilt.<br />
Sie ist Vor<strong>aus</strong>setzung für <strong>den</strong> Erwerb des staatlichen<br />
Fischereischeins. Insbesondere bei der Ausbildung<br />
zur Fischerprüfung und der Jugendarbeit<br />
legen Fischereivereine und –verbände großen<br />
Dieses Geschäft entspricht nicht der guten fachlichen<br />
Praxis in der Teichwirtschaft. Die vom Landesamt<br />
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
und vom Verband her<strong>aus</strong>gegebenen Empfehlungen<br />
für <strong>den</strong> Betrieb <strong>von</strong> Angelteichen fi n<strong>den</strong> dabei<br />
keine Berücksichtigung.<br />
Angelteiche stellen eine wichtige Form der Vermarkt<br />
ung <strong>von</strong> i. d. R. selbst erzeugten Fischen<br />
dar, die das Erlebnis Angeln mit dem Erwerb eines<br />
hochwertigen Nahrungsmittels verbin<strong>den</strong>.<br />
Die Betriebe wer<strong>den</strong> bei der Produktion <strong>von</strong> Speise-<br />
und Besatzfi schen sowie beim Angebot <strong>von</strong><br />
Angelteichen <strong>von</strong> <strong>den</strong> zuständigen Veterinärbehör<strong>den</strong><br />
überwacht. Die o. g. Empfehlungen wer<strong>den</strong> im<br />
Einvernehmen mit Tierärzten in geeigneter Weise<br />
umgesetzt.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Die Einladung zum<br />
Jugendtag 2014 am 23. März 2014<br />
liegt dieser Info bei.<br />
Leiten Sie diese bitte unbedingt an Ihre<br />
Jugendleiter weiter.<br />
RhFV-Info 4/2013<br />
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