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aus den bezirken - Rheinischer Fischereiverband von 1880 eV

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verbandsinfo<br />

Aus dem <strong>Fischereiverband</strong> NRW e.V.<br />

Stellungnahme zum Trophäenfischen<br />

Wert auf die Vermittlung tierschutzgerechten Verhaltens.<br />

Das kommerzielle Angebot des Trophäenangelns<br />

in geschlossenen Gewässern mit dem Ziel oder<br />

gar der Verpfl ichtung, die gefangenen Fische zurücksetzen<br />

zu müssen, damit sie mehrmals gefangen<br />

wer<strong>den</strong> können, wird scharf verurteilt.<br />

Unter Trophäenangeln wird das Angeln <strong>aus</strong>schließlich<br />

auf kapitale Fische verstan<strong>den</strong> ohne die<br />

Absicht, diese Fische sinnvoll zu verwerten. Häufi g<br />

geht dies einher mit dem Posieren <strong>von</strong> Fänger und<br />

Fang vor der Kamera und dem Zurücksetzen des<br />

Fisches (catch and release).<br />

Von dieser Praxis des Trophäenangelns distanzieren<br />

sich der <strong>Fischereiverband</strong> NRW e. V. und der<br />

Verband nordrhein-westfälischer Fisch züchter und<br />

Teichwirte e. V. <strong>aus</strong>drücklich.<br />

Durch Drill und Behandlung an der Luft ist der Fisch<br />

mit großer Wahrscheinlichkeit einem Stress <strong>aus</strong>gesetzt,<br />

der vermeid bar ist. Aus diesem Grund wird<br />

das Trophäenangeln für tierschutzwidrig gehalten.<br />

Trophäenangeln muss als Randerscheinung des<br />

Angelns gesehen wer<strong>den</strong>. Es repräsentiert keineswegs<br />

die Fischerei<strong>aus</strong>übung, die mehrheitlich im<br />

Einklang mit <strong>den</strong> Tierschutzbestimmungen durchgeführt<br />

wird. Nahrungserwerb ist ein wichtiger<br />

Grund zum Angeln.<br />

Daneben wer<strong>den</strong> Entspannung und Naturerlebnis<br />

beim Angeln hoch geschätzt, grundsätzlich verbun<strong>den</strong><br />

mit der sinnvollen Verwertung des gefangenen<br />

Fisches. Der ehrenamtliche Einsatz vieler in Vereinen<br />

organisierter Angelfi scher für Gewässer- und<br />

Fischartenschutz darf ebenfalls nicht unerwähnt<br />

bleiben.<br />

Alle Angler in Nordrhein-Westfalen müssen eine Fischerprüfung<br />

ablegen, die als Sachkun<strong>den</strong>achweis<br />

für das tierschutzgerechte Töten <strong>von</strong> Fischen gilt.<br />

Sie ist Vor<strong>aus</strong>setzung für <strong>den</strong> Erwerb des staatlichen<br />

Fischereischeins. Insbesondere bei der Ausbildung<br />

zur Fischerprüfung und der Jugendarbeit<br />

legen Fischereivereine und –verbände großen<br />

Dieses Geschäft entspricht nicht der guten fachlichen<br />

Praxis in der Teichwirtschaft. Die vom Landesamt<br />

für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

und vom Verband her<strong>aus</strong>gegebenen Empfehlungen<br />

für <strong>den</strong> Betrieb <strong>von</strong> Angelteichen fi n<strong>den</strong> dabei<br />

keine Berücksichtigung.<br />

Angelteiche stellen eine wichtige Form der Vermarkt<br />

ung <strong>von</strong> i. d. R. selbst erzeugten Fischen<br />

dar, die das Erlebnis Angeln mit dem Erwerb eines<br />

hochwertigen Nahrungsmittels verbin<strong>den</strong>.<br />

Die Betriebe wer<strong>den</strong> bei der Produktion <strong>von</strong> Speise-<br />

und Besatzfi schen sowie beim Angebot <strong>von</strong><br />

Angelteichen <strong>von</strong> <strong>den</strong> zuständigen Veterinärbehör<strong>den</strong><br />

überwacht. Die o. g. Empfehlungen wer<strong>den</strong> im<br />

Einvernehmen mit Tierärzten in geeigneter Weise<br />

umgesetzt.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Die Einladung zum<br />

Jugendtag 2014 am 23. März 2014<br />

liegt dieser Info bei.<br />

Leiten Sie diese bitte unbedingt an Ihre<br />

Jugendleiter weiter.<br />

RhFV-Info 4/2013<br />

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