Schwerpunkt: Jugendhilfeplanung - Landschaftsverband Rheinland
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kommunaler <strong>Jugendhilfeplanung</strong> stellen<br />
landesweite Berichte über die Entwicklung<br />
und Lage der Hilfen zur Erziehung<br />
dar, bei denen auch die<br />
sozialstrukturellen Unterschiede der<br />
einzelnen Jugendämter berücksichtigt<br />
werden (vgl. Bürger 1999, S. 30 ff.).<br />
Der nachfolgende Beitrag wird in<br />
einem ersten Teil die Arbeitsgruppe<br />
zur Qualifizierung der Jugendhilfestatistik<br />
in Nordrhein-Westfalen und die<br />
in diesen Zusammenhängen entstandene<br />
Idee eines landesweiten Berichtswesens<br />
zum Feld der Hilfen zur Erziehung<br />
vorstellen.<br />
In einem zweiten Teil geht es um<br />
die Erläuterung der amtlichen Kinderund<br />
Jugendhilfestatistik (KJHG-Statistik)<br />
als Datengrundlage des Berichtswesens<br />
sowie die Konzeption des HzE-<br />
Berichtes. Abschließend werden<br />
entsprechend der Funktion des HzE-<br />
Berichtes erste Fragestellungen an die<br />
kommunale Jugendhilfe, die sich aus<br />
den aktuellen Befunden ableiten lassen,<br />
formuliert, um sich ein erstes Bild<br />
von den aus dem Berichtswesen zu erwartenden<br />
Ergebnissen machen zu<br />
können.<br />
(1) Arbeitsgruppe Jugendhilfestatistik<br />
und die Idee eines HzE-<br />
Berichtes<br />
Die Arbeitsgruppe zur Qualifizierung<br />
der Jugendhilfestatistik in Nordrhein-Westfalen<br />
hat sich Ende 1999<br />
konstituiert. Regelmäßige TeilnehmerInnen<br />
an den Arbeitsgruppensitzungen<br />
sind der <strong>Landschaftsverband</strong><br />
<strong>Rheinland</strong> – Landesjugendamt, der<br />
<strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-Lippe –<br />
Landesjugendamt, das Landesamt für<br />
Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen,<br />
VertreterInnen von<br />
Kommunen aus dem Bereich der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
sowie die Dortmunder<br />
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.<br />
Die zielgerichteten Aktivitäten der<br />
Arbeitsgruppe beziehen sich vor allem<br />
auf<br />
– eine Erhöhung des Nutzwertes der<br />
KJHG-Statistik für die kommunale<br />
Ebene,<br />
– eine Verbesserung der Vollständigkeit<br />
und Vollzähligkeit der Erhebung<br />
amtlicher Kinder- und Jugendhilfedaten<br />
in Nordrhein-Westfalen sowie<br />
– die Erarbeitung von Empfehlungen<br />
zur Weiterentwicklung der KJHG-<br />
Statistik, beispielsweise in Bezug auf<br />
die Erfassung der flexiblen Erziehungshilfen<br />
nach § 27, 2 KJHG oder<br />
aber die vollständige Verlagerung<br />
der Auskunftspflicht im Bereich der<br />
Hilfen zur Erziehung weg von den<br />
freien hin zu den öffentlichen Trägern.<br />
Insbesondere vor dem Hintergrund<br />
einer Sensibilisierung der Fachpraxis<br />
für eine sorgfältige Erhebung der Daten<br />
zur KJHG-Statistik sowie einer Verbesserung<br />
der amtlichen Datennutzung<br />
auch auf der kommunalen Ebene<br />
ist seitens der Arbeitsgruppe ein Auswertungsraster<br />
entwickelt worden, das<br />
aussagekräftige Ergebnisse bereitstellt,<br />
die für die alltägliche Arbeit der örtlichen<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> wichtige und<br />
hilfreiche Informationen enthält. Dieses<br />
Auswertungsraster wird zukünftig<br />
die Grundlage des jährlichen HzE-Berichtes<br />
für die kommunale Ebene im<br />
<strong>Rheinland</strong> und in Westfalen-Lippe darstellen,<br />
um somit für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
im Bereich der Hilfen zur<br />
Erziehung absolute und relative Strukturdaten<br />
auf der kommunalen Ebene<br />
zu dokumentieren.<br />
Verbunden mit einer zeitlichen<br />
Längsschnittperspektive soll es somit<br />
dem örtlichen Jugendamt ermöglicht<br />
werden, Fragestellungen zu interkommunalen<br />
Differenzen und regionalspezifischen<br />
Entwicklungen zur Verbesserung<br />
der eigenen Jugendhilfepraxis im<br />
Feld der Hilfen zur Erziehung zu formulieren.<br />
Ergebnisse werden in der Praxis „produziert“<br />
(2) Datengrundlage und<br />
Konzeption des HzE-Berichtes<br />
Für ein landesweites Berichtswesen<br />
sind aufwendige Erhebungen notwendig,<br />
die die einzelnen Jugendämter<br />
noch zusätzlich belasten würden. Somit<br />
liegt es nahe, dass vorhandene landesweite<br />
und landeseinheitliche statistische<br />
Datenquellen genutzt werden,<br />
um die notwendige Datengrundlage<br />
für einen HzE-Bericht zu schaffen. Das<br />
einzige dabei in Frage kommende Instrument<br />
stellt für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen die amtliche Kinder- und<br />
Jugendhilfestatistik dar, zumal sie als<br />
Individualerhebung für jede einzelne<br />
Hilfe umfangreiche Angaben der jungen<br />
Menschen sowie hilfespezifische<br />
Informationen abfragt (vgl. Rauschenbach/Schilling<br />
1997).<br />
Darüber hinaus hat die KJHG-Statistik<br />
den Vorteil überörtlich standardisierter<br />
Erhebungsmerkmale, einer<br />
regelmäßigen und kontinuierlichen<br />
Datenerhebung (jährlich), der rechtlichen<br />
Verankerung im KJHG (§§ 98 bis<br />
103), der Datenverfügbarkeit sowohl<br />
von öffentlichen als auch von freien<br />
Trägern sowie der Einsparung von Kosten<br />
in Bezug auf die Eingabe und Prüfung<br />
der Daten (vgl. Schilling 1998,<br />
S. 589 f.). Die Erhebungsergebnisse<br />
wurden allerdings in der Vergangenheit<br />
kaum genutzt, da eine Ausweisung<br />
pro Jugendamt nicht möglich war.<br />
Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert,<br />
so dass unter Wahrung des<br />
Datenschutzes auch umfassend Ergeb-<br />
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