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Wahlen und Abstimmungen - Riehen

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5. Einige politische Probleme zwischen<br />

den Gemeinden Basel <strong>und</strong> <strong>Riehen</strong><br />

«Die Mitglieder des Grossen Rates werden von der Stadt<br />

<strong>und</strong> den einzelnen Landgemeinden nach dem Verhältnis<br />

ihrer Bevölkerung gewählt. . . . Die Verteilung der Grossräte<br />

auf die Wahlkreise unterliegt nach jeder Volkszählung<br />

einer Revision; jedoch hat jede Landgemeinde das Recht<br />

auf ein Mitglied» (Kantonsverfassung 1875, § 31). In der<br />

Praxis stellt aber der Kanton die Landgemeinden nicht der<br />

Stadt gegenüber, sondern er behandelt <strong>Riehen</strong> wie einen<br />

städtischen Wahlkreis <strong>und</strong> enthielt der Gemeinde damit<br />

auch schon ein Mandat vor, ein Umstand, mit dem sich<br />

1972 sogar das B<strong>und</strong>esgericht befassen musste. (Im übrigen<br />

bildete stets die <strong>Riehen</strong>er Einwohnerzahl die Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Vertretung im Grossen Rat: die Sitzgarantie<br />

der Kantonsverfassung brauchte ­ im Gegensatz zu Bettingen<br />

­ nie herangezogen zu werden).<br />

Seit 1875 amten der Grosse Rat auch als Einwohnerrat<br />

<strong>und</strong> der Regierungsrat ais Gemeinderat der Einwohnergemeinde<br />

der Stadt Basel, was dazu führt, dassdie <strong>Riehen</strong>er<br />

Grossräte in Angelegenheiten ihrer Nachbargemeinde<br />

mitreden können: ein Privileg, dass sie nicht gesucht haben<br />

<strong>und</strong> selten nutzen.<br />

Da die Mitglieder des Grossen Rates wohl im Kanton,<br />

nicht aber unbedingt im eigenen Wahlkreis zu wohnen<br />

brauchen, gab <strong>und</strong> gibt es in der Stadt wohnhafte Vertreter<br />

<strong>Riehen</strong>s (einige Male zwischen 1833 <strong>und</strong> 1860, dann<br />

erst wieder von 1971 bis 1983 je ein Grossrat) <strong>und</strong> in <strong>Riehen</strong><br />

wohnhafte Vertreter städtischer Wahlkreise (z.B.<br />

1987 sechs). Ob dieser Umstand für <strong>Riehen</strong> vorteilhaft ist,<br />

steht dahin.<br />

Die Bestellung eigener Behörden für die Einwohnergemeinde<br />

Basel ist nach 1875 zweimal ernsthaft diskutiert<br />

worden. Die 1969 abgelehnte Verfassung des wiedervereinigten<br />

Kantons Basel (Stadt <strong>und</strong> Landschaft) sah für<br />

Basel einen Grossen Stadtrat als Legislative <strong>und</strong> einen<br />

Gemeinderat (mit Stadtpräsident) als Exekutive vor. Der<br />

1980 ebenfalls gescheiterte Anschluss des Laufentals an<br />

den Kanton Basel­Stadt hätte zwar nicht direkt zu einer<br />

eigenen Organisation für die städtische Einwohnergemeinde,<br />

mit der Zeit aber zu einer Entflechtung zwischen<br />

Stadt <strong>und</strong> Kanton geführt. Für die Selbständigkeit <strong>Riehen</strong>s<br />

wären eine Erhöhung der Anzahl der Gemeinden im<br />

Kanton <strong>und</strong> eine eigene Einwohnergemeinde Basel förderlich.<br />

Die Wiedervereinigungsbestrebungen zwischen Stadt<br />

<strong>und</strong> Landschaft brachten 1965eine Vermögensausscheidung<br />

zwischen dem Kanton Basel­Stadt <strong>und</strong> der Einwohnergemeinde<br />

der Stadt Basel. Der grosse Liegenschaftsbesitz<br />

des Kantons in <strong>Riehen</strong> wurde fast vollumfänglich<br />

der Einwohnergemeinde Basel überschrieben, sie ist<br />

noch heute der mit Abstand wichtigste Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />

in <strong>Riehen</strong> (siehe S. 61) <strong>und</strong> kann in dieser Eigenschaft in<br />

ihrer Nachbargemeinde in einer problematischen Weise<br />

mitentscheiden. Die Forderungen nach einer Rückführung<br />

dieses Vermögens in Kantonsbesitz sowie nach<br />

einer korrekten Trennung zwischen Einwohnergemeinde<br />

Basel <strong>und</strong> Kanton scheiterte vorerst an Gegebenheiten in<br />

Parlament, Regierung <strong>und</strong> Verwaltung, doch wurden<br />

1981 einige in <strong>Riehen</strong> gelegene Areale der Einwohnergemeinde<br />

Basel wieder dem Kanton übertragen.<br />

Literatur:<br />

Gemeinderat <strong>Riehen</strong>: (Geschäftsbericht! <strong>und</strong> (jährlich)<br />

Gemeinderat <strong>Riehen</strong>:

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